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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

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1

Donnerstag, 25. August 2011, 10:29

S. 2011-088 Introduction of the Constitution of Courts Bill




Honorable Members of Congress:

Sen. Roberts hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.


President of the Senate


Introduction of the Constitution of Courts Bill

Sec. 1

Durch dieses Gesetz wird der Constitution of the Courts Act eingeführt:
    Constitution of Courts Act

    Article I - General Provision

    Sec. 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    (2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.

    Sec. 2 Competence
    (1) Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht vom Obersten Gerichtshof zu behandeln sind.
    (2) Ausnahme- und Sondergerichte sind unzulässig. Für die Militärgerichtsbarkeit werden eigene Gerichte zugelassen.
    (3) Ein Gericht prüft seine Zuständigkeit und erklärt sich darüber. An die Erklärung der Selbstzuständigkeit sind alle anderen Gerichte gebunden. Kann zwischen mehreren Gerichten keine Einigkeit über die Zuständigkeit erzielt werden, so legen diese den Fall dem Supreme Court zur Festlegung der Zuständigkeit vor.

    Sec. 3 Notification of Lawyers
    (1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens, seines Berufsorts und der Berufsbezeichnung bei der für die Justiz zuständigen Behörde anzumelden.
    (2) Die für die Justiz zuständigen Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Rechtsanwälte, Notare und juristischen Verwaltungsbeamten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Juristen eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Nummer 1 beginnen und fortlaufend fortgeführt werden soll. Jede Ordnungsnummer soll nur einmal vergeben werden.
    (3) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung zur Kenntnis zu bringen.
    (4) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen.


    Article II - Levels of Jurisdiction

    Sec. 1 Nominations

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt die Bundesrichter auf Lebenszeit.
    (2) Die Richter bedürfen der Billigung durch den Senat mit einfacher Mehrheit.
    (3) Die für Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Bundesrichter, geordnet nach dem Zeitpunkt ihres Amtsantritts.

    Sec. 2 Oath
    Die Richter leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid:
    "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

    Sec. 3 Loss of Seat
    (1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
    (2) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.

    Sec. 4 District Courts
    (1) In jedem Bundesstaat wird ein Bezirksgericht eingerichtet. Es führt den Namen "United States District Court for the District of [Name des Bundesstaates]".
    (2) Der Gerichtsbezirk entspricht dem Territorium des Bundesstaates.
    (3) Der Gerichtsstand ist die Hauptstadt des betreffenden Bundesstaates.

    Sec. 5 Selection of the Judge
    (1) Die Richter sollen geordnet nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung nacheinander den Verfahren vorsitzen, entsprechend der Ordnungsnummer, beginnend bei der kleinsten.
    (2) Ein Richter hat den Vorsitz bei einem Verfahren abzulehnen, wenn
    1. er bereits einem laufenden Verfahren vor einem Bezirksgericht vorsitzt,
    2. wenn er in der Sache befangen ist.
    (3) Will eine Partei ihre Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter erklären, so hat sie dies durch einen Schriftsatz zu tun, welcher die Umstände darlegt, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit begründet. Der Richter hat über diesen Antrag zu entscheiden, zuvor ist der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (4) Lehnt der Richter es ab, sich für Befangen zu erklären, so hat er dies durch Beschluss zu tun. Der Beschluss ist zu begründen und dem Obersten Gerichtshof mitsamt dem Antrag und der Stellungnahme der anderen Partei zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
    (5) Übernimmt ein Richter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren, in welchem er nach Subsection 1 zuständig ist, so hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes auf Antrag einer Partei den Richter die Verweigerung durch Untätigkeit festzustellen und das Verfahren dem nächsten freien Richter zu übertragen.

    Sec. 6 Court of Appeal
    (1) Es wird ein Appellationsgericht mit Sitz in Astoria City eingerichtet. Es trägt den Namen "United States Court of Appeal".
    (2) Es sollen drei Richter für jedes Appellationsverfahren bestimmt werden. Die Auswahl beginnt mit demjenigen, der in der Richterkartei dem Richter folgt, der dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in derselben Sache vorgesessen hat.
    (3) Ein Richter hat die Beteiligung an einem Appellationsverfahren abzulehnen, wenn er in der Sache befangen ist.

    Sec. 7 Appellate Competence
    (1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
    (2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.


    Article III - Elementary Proceedings

    Sec. 1 Plaint

    (1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
    (2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.

    Sec. 2 Discovery
    (1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
    (2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.

    Section 3 Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
    (2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.

    Sec. 4 Commencement
    (1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
    (2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
    (3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
    1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
    2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
    3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.

    Sec. 5 Matter of Law
    (1) Ein Geschworenenprozess bedarf des Antrages durch wenigstens eine Klagepartei.
    (2) Das Gericht entscheidet über die Durchführung eines Geschworenenprozesses. Es hat dem Antrag stattzugeben, wenn ein erheblicher Streit über Tatsachen zwischen den Parteien besteht.
    (3) Wird kein Geschworenenprozess beantragt oder zugelassen, entscheidet der Einzelrichter.

    Sec. 6 Selection of the Jury
    (1) Sofern ein Geschworenenverfahren beantragt wird, werden fünf Geschworene durch das zuständige Gericht ermittelt.
    (2) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Nummer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich. Aus dieser Liste, beginnend beim Angeklagten, werden der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Richter und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.
    (4) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
    1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
    2. eine der Auswahlen auf den Kläger fällt,
    3. eine der Auswahlen auf den Klagegegner fällt,
    4. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
    5. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
    6. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
    (5) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
    (6) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Prozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Prozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.

    Sec. 7 Voir Dire
    (1) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl dem Kläger als auch dem Klagegegner binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
    (2) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
    (3) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.
    (4) Eine schuldhafte Verletzung der Geschworenenpflicht wird als Unterlassen von Diensthandlungen gem. Chap. II Art. IV Sec. 3 geahndet.

    Sec. 8 Case in Chief
    Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.

    Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
    (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
    (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
    (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
    (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.

    Sec. 10 Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
    (2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.

    Sec. 11 Objection
    (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
    (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
    (3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.

    Sec. 12 Verdict and Jugdement
    (1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
    (2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
    (3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
    4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.

    Sec. 13 Special Proceedings
    Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.


    Article IV - Appellate Proceedings

    Sec. 1 Motion

    (1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
    (2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
    (3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
    (4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.

    Sec. 2 Evocation
    (1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.

    Sec. 3 Hearings
    Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.

    Sec. 4 Decision
    Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.
Sec. 2 Amendments to the Code of Criminal Procedure Act
(1) In Article IV des Code of Criminal Procedure Act werden die Sections 4 und 5 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird angepasst.
(2) Article I des Code of Criminal Procedure Act werden die folgenden Sections 3 und 4 angefügt:
    Sec. 3 Defendant's Lawyer
    (1) Jeder angemeldete Jurist kann durch ein Gericht in Strafsachen zum Pflichtverteidiger berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
    (2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
    (3) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
    (4) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
    (5) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.

    Sec. 4 Penalty
    (1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden. Erfolgt der Verstoß durch Inaktivität ist seine Zulassung durch Streichung aus dem Juristenverzeichnis zu entziehen.
    (2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC, Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2 belangt werden.
Sec. 3 Abrogation of Acts
(1) Der Counselor Act wird aufgehoben.
(2) Der Criminal Court Act wird aufgehoben.
(3) Criminal Court Installation Act wird aufgehoben.

Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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2

Donnerstag, 25. August 2011, 11:47

Madam President!

Auf Initiative des Attorney General tagte im Department of Justice eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Justizsystem in Astor beschäftigt hat. Eines der Ergebnisse ist dieser Introduction of the Constitution of Courts Act, den ich deswegen hier einbringe. Er würde die Organisation der Gerichtsbarkeit in Astor völlig neu regeln und einen funktionierenden Instanzenzug schaffen. Es werden durch dieses Gesetz District Courts geschaffen, einer pro Bundesstaat, die ohne Rücksicht auf das Rechtsgebiet die erste Instanz darstellen - eine Trennung der Gerichte nach Arten der Gerichtsbarkeit ist im astorischen Recht ja eigentlich nicht üblich. Über diese District Courts wird ein zentraler Court of Appeal mit Sitz in Astoria City gesetzt, der als Rechtsmittelinstanz wirkt und die Urteile der District Courts nochmal überprüfen soll, wenn dies beantragt wird.

Über alle dem steht dann der Supreme Court, der weiterhin das Höchstgericht bleiben soll, jedoch von verpflichtenden Aufgaben eines Rechtsmittelgerichtes weitgehend freigestellt wird und sich deswegen um die Korrektur fehlerhafter Urteile, die Kontrolle und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Arbeit der Untergerichte sowie um seine Kernaufgaben - die der originären Gerichtsbarkeit des Supreme Court und der Verfassungsgerichtsbarkeit - kümmern kann. Der Supreme Court Act wird jedoch von diesem Gesetz nicht geändert, ein auf dieser Reform aufbauendes Änderungsgesetz für die Rechtsgrundlagen des Supreme Court werde ich demnächst noch einbringen.

Wenn sich die Kollegen jetzt - berechtigt - fragen, ob wir zukünftig 11 Bundesrichter für unsere Judikative brauchen (neben den drei Supreme Court Justices), so kann ich sie beruhigen: Die Bundesgerichtsbarkeit unterhalb des Supreme Courts sollen durch einen Pool an Bundesrichtern besetzt werden, die nicht einem Gericht direkt zugewiesen, sondern nach einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren auf die Verfahren an den einzelnen Gerichten verteilt werden. Es reichen also in der Theorie vier Federal Judges (einer für den District Court, drei für den Court of Appeal) in einem Verfahren aus, um einen astorischen Instanzenzug funktionieren zu lassen - drei davon haben wir mit den derzeitigen Criminal Court Judges sowieso schon.

Ich halte das für eine gute und sinnvolle Lösung für ein umfassendes und zugleich angemessenes Justizsystem, mit der der Bund seines verfassungsmäßige Aufgabe, ein funktionierendes Justizsystem zu gewährleisten, gut erfüllt.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Solomon Foot

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3

Donnerstag, 25. August 2011, 13:11

Madam President,

Zitat

(1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.


was wenn der Richter seine Staatsbürgerschaft verliert? Oder muss ein Bundesrichter gar nicht astorischer Staatsbürger sein? Falls es dazu in einem anderen Gesetz bereits eine Regelung gibt bitte ich meine Unwissenheit zu entschuldigen.
Freedom from Government!

Taylor Kay Roberts

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4

Donnerstag, 25. August 2011, 16:50

Madam President,

ein Richter muss nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, kann also auch - wie sich dies in letzter Zeit zum allgemeinen Konsens entwickelt hat - eine Neben-ID sein. Wobei man natürlich auch darüber nachdenken könnte, dass ein Richter, der die Staatsbürgerschaft hat und wegen Inaktivität entzogen bekommt, damit auch gleich seines Amtes enthoben wird.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Chester J. Witfield

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5

Samstag, 27. August 2011, 10:48

Madam President,

ich begrüße die Initiative des Attorney General und bedaure gleichzeitig, dass es mir aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, an der Konferenz, zu der ich eingeladen war, teilzunehmen.

Ich sehe aber, dass dort gute Arbeit geleistet worden ist und habe lediglich folgende Anmerkungen:

Auf die Frage von Senator Foot eingehend möchte ich vorschlagen, dass es Grundvoraussetzung für die Berufung in das Richteramt sein sollte, dass die Haupt-ID des Richters - und meines Erachtens ist der Begriff "Haupt-ID" rechtlich eindeutig durch den Citizenship Act definiert, so dass ich ihn hier gebrauche - die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Meines Erachtens kann die astorische Gerichtsbarkeit nämlich nicht dauerhaft funktionieren, wenn nicht sichergestellt ist, dass sie durch Personen ausgeübt wird, die am gesellschaftlichen Leben der Vereinigten Staaten teilnehmen; und dies wiederum tun mit vereinzelten Ausnahmen nur astorische Staatsbürger.

Als Patriot könnte ich es nicht akzeptieren, wenn über einen astorischen Staatsbürger jemand richtet, der nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzt.

Weiterhin bereitet mir die nunmehrige erneute Ausweitung der Amtszeit von Richtern - nun auf Lebenszeit - weiterhin (und meine Vorbehalte wurden damals nicht ausgeräumt) Kopfschmerzen. Warum sollen nun Supreme Court Justices für 12 Monate im Amt sein, die Richter an niedrigeren Instanzen aber auf Lebenszeit? Ich würde hier, wenn schon eine längere Amtszeit als bisher 4 Monate (für Criminal Court Justices) vorgesehen ist, auf eine Harmonisierung auf höchstens 12 Monate Amtszeit bestehen.

Ansonsten habe ich zunächst keine weiteren Anmerkungen. Der vorgesehene Instanzenzug jedenfalls findet meine ungetrübte Zustimmung.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

Last Senator of the Republic of Peninsula &
First Senator of the Republic of Serena
Former U.S. Solicitor General

Aznar Sandoval

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6

Samstag, 27. August 2011, 14:55

Madam President,

der von der ehrenwerten Senatorin aus Savannah vorgelegte Gesetzentwurf für die sehr weitgehende Um- und Neugestaltung des Justizwesens unseres Landes ist für mich in verschiedener Hinsicht problematisch.

Zum ersten öffnet er die Möglichkeit, quasi die gesamte Richterschaft aus Mitbürgern zu rekrutieren, welche die astorische Staatsbürgerschaft nicht besitzen müssen. Senatorin Roberts behauptet zwar recht locker und leicht, dass sich diese Entwicklung zum allgemeinen Konsens etwickelt haben soll, dem möchte ich jedoch widersprechen. Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass sich die Mehrheit der astorischen Bürger so ohne verfassungsrechtliche oder gesetzliche Grundlage einfach damit abfindet, dass die dritte Staatsgewalt komplett in die Hände und Verantwortlichkeit von staatbürgerschaftslosen Einwohnern gegeben wird. Exekutive und Legislative werden von Staatsbürgern gestellt, die sich auch noch regelmäßig dem Votum der Wähler stellen müssen. Und die Justiz soll dagegen staatsbürgerschaftslosen Einwohnern übertragen werden können, und das dann auch gleich noch auf Lebenszeit? Ich muss gestehen, dieser Gedanke bereitet mir sehr großes Unbehagen. Meine Vorstellung dazu wäre es, dass grundsätzlich immer ein Richter mit Staatsbürgerschaft den Vorsitz bei einem Gerichtsverfahren inne zu haben hat. Bei weiteren RIchtern, die meiner Auffassung nach nur in Verfahren ohne Geschworene notwendig wären, könnte dann eventuell die Staatsbürgerschaft entbehrlich sein.

Zum zweiten ist dieser Gesetzentwurf mit der darin enthaltenen Struktur der Gerichte in meinen Augen ein weiterer Schritt weg vom Föderalismus hin zu einem weitgehenden Zentralismus unter Hoheit der Bundesinstitutionen. Zwar bestimmt unsere Bundesverfassung, dass ausschließlich die Organe des Bundes für die Organisation des Gerichtsbarkei verantwortlich sein sollen, nur bin ich der Auffassung, dass diese Ermächtigung nicht unbedingt bis zum letzten ausgereizt werden muss. Warum muss der Bund nicht nur den Aufbau der untersten, lokalen Ebene der Gerichtsbarkeit detailiert vorschreiben, sondern auch gleich noch den Sitz der lokalen Gerichte bestimmen und die Besetzung der untersten Gerichte mit Bundesrichtern, welche nicht aus dem Bundesstaat stammen müssen in welchem sie Recht sprechen sollen und dann auch noch, wie schon bemängelt, keine Staatsbürgerschaft besitzen brauchen und vom Präsidenten auf Lebenszeit berufen werden sollen. Warum kann man die Organisation der Erstinstanz, auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht den Bundesstaaten selbst überlassen und ihnen die Möglichkeit einräumen, bei personellen Engpässen auf die Bundesrichterschaft zurück zu greifen?
Aznar Sandoval
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Liam Aspertine

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7

Samstag, 27. August 2011, 22:46

Madam President,

ich werde mich auf Grund meiner mangelnden juristischen Fachkenntnisse zu dem Entwurf enthalten.

Taylor Kay Roberts

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8

Sonntag, 28. August 2011, 13:24

Madam President,

den Vorschlag des geschätzten Kollegen aus Peninsula möchte ich aufgreifen, ich halte eine solche Regelung für einen guten Weg. Ich werde in den nächsten Tagen noch eine entsprechende Anpassung des Entwurfs im Hinblick auf die Einarbeitung dieser Regelungen vorlegen.

Was die Einwände des Senators aus Freeland angeht, so gebe ich ihm im Grundsatz recht, dass seine Ausführungen durchaus richtig sind - die Wünsche, die er hier äußert, habe ich auch. Allerdings geht es hier um eine praktische Umsetzung - und was Senator Sandoval hier vorschlägt, ist in meinen Augen leider absolut nicht realisierbar. Natürlich können wir einen großen Wunschzettel anfertigen, aber leider wird kein Santa Claus kommen und sie uns erfülle. Also müssen wir eben schauen, wie wir die Sache möglich machen können, mit dem was wir haben. Wir können uns ein solches Justizsystem, wie es von diesem Entwurf umgesetzt würde, nur leisten, wenn wir entsprechende Kompromisse eingehen. Und dazu zählt eben, dass Richterämter (auch) durch Neben-IDs besetzt werden, dass wir einen Richterpool haben. Der Einsatz des Senators, dafür Richterposten durch Haupt-IDs zu besetzen, ist loebenswert - aber nicht realistisch, da unter keinen Umständen realisierbar.
Was die Ausführungen des Senators angeht, wonach er sich nicht vorstellen kann und will, dass die Mehrheit der astorischen Bürger sich mit der Übertragung der Gerichtsbarkeit an Neben-IDs abfindet, so muss ich leider feststellen, dass die Vorstellungen des Senators sich nicht mit den Erfahrungen der Realität decken: Das astorische Volk hat es akzeptiert, dass ein Criminal Court geschaffen wird, dessen Richter Neben-IDs war - ausschließlich und bereits seit acht Monaten. Und unsere Mitbürger haben es auch akzeptiert, dass der Chief Justice keine Haupt-ID mehr ist und der Senat eine Neben-ID für den vakanten Sitz am Supreme Court bestätigt hat. Ich weiß, dass der Senator ein Problem mit dieser Regelung hat - aber die von ihm beschworene Mehrheit der Bürger, die dieses Problem ebenfalls haben, sehe ich nicht. Ich sehe vielmehr den Senator hier als einsamen Kämpfer für entsprechende Regelungen.
Was die Organisation angeht, so darf ich den Kollegen aus Freeland daran erinnern, dass die Kompetenzen in diesem Land komplett getrennt sind. Und die Vorschläge, den Staaten hier Mitspracherechte zu geben, hören sich auch gut an. Aber für mich ist die Verfassung in Art. VI Sec. 5 SSec. 1 sehr eindeutig, wenn sie sagt: "Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, [...]". Es st dem Bund nicht gestattet, Öffnungsklauseln zugunsten der Staaten in seine Gesetze aufzunehmen. Gerichte schafft, und dabei lasse ich nur bei State Supreme Courts mit mir reden, der Bund. Und damit muss auch der Bund die notwendigen Regelungen treffen, wie diese Gerichte organisiert sind, und er muss diese Gerichte mit seinen Richtern besetzen. Für die Staaten lässt die Verfassung hier keinen Platz - so gerne ich ihn hier auch als jemand, der eigentlich eher dem Prinzip "die Gerichtsorganisation folgt dem materiellen Recht" anhängt, sehen würde.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Aznar Sandoval

Notorious Grumbler

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9

Sonntag, 28. August 2011, 13:50

Madam President,

auch wenn mich die ehrenwerte Senatorin aus Savannah zum einsamen Kämpfer für angeblich nicht realisierbare Regelungen bei der Organisation unseres Gerichtswesens abstempelt, bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Übergabe der GESAMTEN Justiz in die Hände staatsbürgerschaftsloser Mitbewohner die vollkommene Entwertung der dritten Staatsgewalt in Astor bedeutet. Sie verkommt dabei in meinen Augen zu einer Art Laienspieltheater mit Akteuren, die ohne jegliche staatsbürgerschaftliche Bindungen zu Astor sind und die aber, wie es der ehrenwerte Senator aus Peninsula richtig bemerkte dann über astorische Staatsbürger richten. Dass selbst die Obersten Richter unseres Landes keine Staatsbürger mehr sein brauchen und dass dies nach Ansicht der ehrenwerten Senatorin Roberts angeblich auch noch auf allgemeine Zustimmung in der Mehrheit der Bevölkerung trifft, zeigt mir, welchen geringen Stellenwert eine funktionierende und unabhängige, jedoch den Staatsgrundsätzen unseres Landes verpflichtete Justiz in den Augen derer hat, die diese Entwicklung gutheißen und sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch noch beschleunigen und verfestigen wollen. Ich kann und werde diese Entwicklung keinesfalls unterstützen. Der Gesetzenwurf ist daher für mich nicht zustimmungsfähig.
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
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10

Sonntag, 28. August 2011, 21:05

Madam President,

ich schließe mich den Worten von Senator Aspertine an.
Yours sincerely,
Veronica Amy Apatow
Former Gouverneur of Astoria State

Solomon Foot

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11

Montag, 29. August 2011, 15:07

Madam President,

Zitat


Auf die Frage von Senator Foot eingehend möchte ich vorschlagen, dass es Grundvoraussetzung für die Berufung in das Richteramt sein sollte, dass die Haupt-ID des Richters - und meines Erachtens ist der Begriff "Haupt-ID" rechtlich eindeutig durch den Citizenship Act definiert, so dass ich ihn hier gebrauche - die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Meines Erachtens kann die astorische Gerichtsbarkeit nämlich nicht dauerhaft funktionieren, wenn nicht sichergestellt ist, dass sie durch Personen ausgeübt wird, die am gesellschaftlichen Leben der Vereinigten Staaten teilnehmen; und dies wiederum tun mit vereinzelten Ausnahmen nur astorische Staatsbürger.


ich schließe mich uneingeschränkt den Äußerungen meines Kollegen an.

Eine NebenID im Richteram sollte durch eine HauptID, welche die Staatsbürgerschaft inne hat, gedeckt sein.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Solomon Foot« (30. August 2011, 13:17)


Alexander Huang

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12

Dienstag, 30. August 2011, 19:11

Madam President,

die Vorlage genießt meine Zustimmung.

Aznar Sandoval

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13

Dienstag, 30. August 2011, 23:07

Madam President,

...
ich schließe mich uneingeschränkt den Äußerungen meines Kollegen an.

Eine NebenID im Richteram sollte durch eine HauptID, welche die Staatsbürgerschaft inne hat, gedeckt sein.

Für mich wäre interessant, wie der ehrenwerte Senator aus Hybertina so eine Bedingung in einem Bundesgesetz fassen will. Hier wären dann alle "deckenden Beziehungen" zwischen zu ernennden Richtern ohne Staatsbürgerschaft und den betreffenden Staatsbürgern und eventuellen weiteren staatsbürgerschaftslosen Mitbürgern offen zu legen. Gleichzeitig würden wir dann quasi ganze sich gegenseitg deckende Sippen mit dem Richteramt betrauen. Mir jedenfalls graust vor so einem Gedanken.
Aznar Sandoval
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Taylor Kay Roberts

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14

Mittwoch, 31. August 2011, 14:04

Madam President,

dem geschätzten Kollege aus Freeland sei ein Blick in den Citizenship Act angeraten, der bereits von Haupt- und Neben-IDs spricht. Es würde außerdem die Diskussion vereinfachen, wenn wir uns hier darauf verständigen können, dass eine rein simulationsinterne Betrachtungsweise in dieser Frage die Sache nicht gerade vereinfacht und man in solchen Fragen leider etwas "simulationsschweinen" muss.


Ich bitte außerdem darum, meinen Entwurf wie folgt zu ergänzen:

In Article II, Sec. 1 des Constitution of Courts Act wird eine Subsection 4 mit folgendem Inhalt angefügt:

Zitat

(4) Das Amt des Bundesrichters ausüben können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.


Zudem wird Article II, Sec. 1 des Constitution Act wie folgt neu gefasst, wobei neu nur SSec. 2 ist:

Zitat

Sec. 3 Loss of Seat
(1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
(2) Ein Richter verliert sein Amt außerdem mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft oder, sofern er eine Neben-ID ist, wenn der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID
(3) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.


Damit sind sowohl die Zulassungs- wie die Verlustvoraussetzungen des Amtes bei Neben-IDs an die Haupt-IDs gekoppelt. Ich werde das ebenso für den Supreme Court noch im entsprechenden Anpassungsgesetz ändern, das ich in den nächsten Tagen noch einbringen werde.


Madam President,

wünscht das Präsidium, dass ich die Änderungen in eine neue Version der Bill einarbeite und hier neu veröffentliche, oder können diese Änderungen in die hier offen zugängliche Version eingearbeitet werden?
Taylor Kay Roberts
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Solomon Foot

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15

Donnerstag, 1. September 2011, 12:13

Madam President,

ich danke Senatorin Roberts für Ihre Ergänzung uns sehe in diesem Fall keinen Grund dem Gesetz nicht zuzustimmen. Ich möchte allerdings auf einen grammatikalischen Fehler in der eingebrachten Ergänzung aufmerksam machen und bitte diesen vor der Abstimmung zu beheben.

Zitat

(4) Das Amt des Bundesrichters ausüben können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.
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Aznar Sandoval

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16

Donnerstag, 1. September 2011, 21:22

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
...
dem geschätzten Kollege aus Freeland sei ein Blick in den Citizenship Act angeraten, der bereits von Haupt- und Neben-IDs spricht. Es würde außerdem die Diskussion vereinfachen, wenn wir uns hier darauf verständigen können, dass eine rein simulationsinterne Betrachtungsweise in dieser Frage die Sache nicht gerade vereinfacht und man in solchen Fragen leider etwas "simulationsschweinen" muss.
...

Ich halte den Citizenship Act in dieser Beziehung grundsätzlich für groben Unsinn. Die Regelungen zur Zahl der Haupt- oder Neben-ID gehören meiner Ansicht nach in die SimOff-Spielregeln und nicht in eine SimOn-Gesetz. Daher werde ich mich auch weiterhin soweit wie möglich weigern, "etwas zu simulationsschweinen".


Madam President,

auch nach der Änderung durch die ehrenwerte Sentorin aus Savannah bleibt der Gesetzentwurf für mich nicht zustimmungsfähig. Wie oder von wem z.B. will Senatorin Roberts die in der eingefügten Subsection 4 des Articles II Section 1 des Gesetzentwurfes festgelegte Regelung über die Amtsbefähigung für Bundesrichter gewährleisten und kontrollieren? Wie und wo wird die Beziehung zwischen Staatsbürgern und staatsbürgerschaftslosen Mitbürgern öffentlich und nachvollziehbar für den Bürger dargelegt?
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
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Taylor Kay Roberts

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17

Freitag, 2. September 2011, 10:29

Mr. Speaker,

der Einwand des Senators von Hybertina ist berechtigt, ich übernehme seinen Änderungsvorschlag.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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18

Montag, 5. September 2011, 13:17




Honorable Members of Congress:

Ich verlängere die Aussprache um 48 Stunden ab jetzt
und erbitte gegebenenfalls einen aktualisieren Entwurf.


President of the Senate
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· · ·
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Charlotte McGarry

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19

Montag, 5. September 2011, 13:18

Honorable Members of Congress,

ich habe mich nie damit anfreunden können, dass Astor verbürokratisiert. Warum müssen Juristen sich in diesem Lande eigentlich registrieren? Für die Pflichtverteidigung reichte es aus, wenn der Richter jeden Bürger benennen könnte, der schon einmal vor Gericht praktiziert hat, anwesend ist und keine Gründe vorzubringen hat, die dagegen sprechen. Warum braucht es da Ordnungszahlen und Karteien?
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
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Edgar Wilson

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20

Montag, 5. September 2011, 18:46

Dem stimme ich zu. :applaus

Former Governor of New Alcantara