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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

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1

Samstag, 3. September 2011, 19:32

S. 2011-090 Adjusting the Supreme Court regulations to the new judicial system Act




Honorable Members of Congress:

Sen. Roberts hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.


President of the Senate


Adjusting the Supreme Court regulations to the new judicial system Act

Sec. 1 Amendments to Supreme Court of the United States Act
(1) Art. I Sec. 3 wird wie folgt neugefasst:
    Section 3: Competences
    (1) In originärer Zuständigkeit entscheidet der Supreme Court in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind.
    (2) In allen sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten entscheidet der Supreme Court als letztinstanzliches Appellationsgericht.
(2) Art. I Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:
    Section 5: Lower Courts
    (1) Über Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt der Supreme Court als letztinstanzlich Appellationsgericht nur nach Zulassung des Verfahrens.
    (2) Der Supreme Court entscheidet selbstständig, welche Verfahren er zur Entscheidung annimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
    (3) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.
(3) Art. II Sec. 3 SSec. 1 wird wie folgt um einen weiteren Satz ergänzt:
    Das Amt des Chief Justice of the United States und des Associate Justice of the United States Supreme Court können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.

(4) Art. II Sec. 3 SSec. 3 wird wie folgt um zwei weitere Sätze ergänzt:
    Die Amtszeit ender außerdem an dem Tag, an dem einem Richter die Staatsbürgerschaft entzogen wird oder, sofern er eine Neben-ID ist, an dem Tag, an dem der der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID.

(5) Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:
    (2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihm kann jeder Richter, der dem Urteil nicht zugestimmt hat, eine das Urteil ablehnende Meinung (Dissenting Opinion) sowie jeder Richter, der dem Urteil zugestimmt hat, eine das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Concurring Opinion) beifügen.
(6) Art. IV wird wie folgt neugefasst:
    Article IV: Original Jurisdiction

    Section 1: Initiation

    (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
    4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
    6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
    (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.

    Section 2: Granting the Writ of Mandamus
    (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Mandamus eröffnet werden.
    (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus von Amtswegen.
    (3) Vor Erteilung des Writ of MAndamus ist der Antrag zudem dem Antragsgegner zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Antragserwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
    (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 3 dieses Artikels ablehnen wird.
    (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Mandamus.
    (6) Der Writ of Mandamus soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in im Antrag vorgebrachten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge jedoch nicht möglich ist.
    (7) Die Erteilung des Writ of Mandamus ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.

    Section 3: The Trial
    (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden.
    (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
    (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
    (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund des Antrags und der Antragserwiederung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.

    Section 4: Trial by Special Master
    (1) In einem Verfahren, welches nicht ausschließlich über Rechtsfragen geführt wird, kann der Supreme Court die Führung des Verfahrens einem Special Master übertragen werden.
    (2) Der Special Master führt ein Tatsachenverfahren durch, insbesondere erhebt er die für die Entscheidungen notwendigen Beweise und trifft die notwendigen Tatsachenfeststellungen. Dieses Verfahren ist wie ein reguläres Gerichtsverfahren durchzuführen, dem Special Master kommen alle einem Richter zukommenden Befugnisse zu.
    (3) Anstelle des Urteils über das Verfahren verfasst der Special Master zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens einen Bericht für den Supreme Court (Report of the Special Master), welcher als Empfehlung eines Urteil zu verfassen ist. Dieser wird den Parteien bekannt gegeben und dem Supreme Court vorgelegt.
    (4) Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Berichtes kann jede Partei Einwände gegen den Bericht (Exceptions to the report) vor dem Supreme Court geltend machen. Der Supreme Court entscheidet über diese Einwände wie in einem Rechtsmittelverfahren.
    (5) Werden innerhalb der Wochenfrist keine Einwände geltend gemacht, so wird der Bericht durch Beschluss des Supreme Court als Urteil im Verfahren verfügt.

    Section 5: Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
    (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommt Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
    (3) Ordnungshaft ist unverzüglich anzutreten, ihre Vollstreckung ist bei beteiligten bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufgeschoben werden. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.

    Section 6: Right to be heard
    (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
    (2) Dem Antragsteller gebührt stets das erste und dem Antragsgegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.

    Section 7: Evidence
    (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
    (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
    (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
    (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
    (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
    (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.

    Section 8: Judgement
    (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
    (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt.
(7) Art. V wird wie folgt neugefasst:
    Article V: Appellate Procedure

    Section 1: Initialization of the Trial

    (1) Ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers,
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens
    4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
    6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
    (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.

    Section 2: Petitions for Writ of Certiorari
    (1) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
    (2) Wird ein Antrag nach der Frist gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht. Der Supreme Court kann die Rechtskraft auf Antrag des Antragstellers jedoch aussetzen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.

    Section 3: Granting the Writ of Certiorari
    (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
    (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amts wegen und entscheidet in eigenem Ermessen über die Erteilung.
    (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
    (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari auch ohne Anhörung des Antragsgegners ablehnen wird.
    (5) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
    (6) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden. Sie ist nicht anfechtbar.

    Section 4: Review of the case
    (1) Der Supreme Court überprüft im Hauptsacheverfahren die angegriffene Entscheidung sowie alle Entscheidungen, auf die hin die angegriffene Entscheidung ergangen ist.
    (2) Der Supreme Court überprüft lediglich die Rechtsanwendung. Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.

    Section 5: Decision
    (1) In seiner Entscheidung bestätigt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung, wenn sie rechtlich richtig ist. Er hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
    (2) Hebt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung auf, so trifft er eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist der Supreme Court das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück.
Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt zeitgleich mit dem Constitution of Courts Act gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (3. September 2011, 19:44)


Taylor Kay Roberts

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2

Sonntag, 4. September 2011, 14:48

Madam President,

mit dem Constitution of Courts Act wird das Justizsystem dieses Landes grundlegend neu geordnet und ein wirklicher Instanzenzug eingeführt. Damit einher geht auch die Notwendigkeit, die bisher hierauf nicht eingestellten Regelungen zum Supreme Court anzupassen.

Durch dieses Gesetz werden einige kleinere Regelungen angepasst - so die genauen Regelungen bezüglich Neben-IDs, wie sie auch der Constitution of Courts Act vorsieht, und einige teminologische Dinge -, vor allem werden aber durch komplette Neufassungen der Art. IV und V des Supreme Court Act - basierend auf den bisherigen Regelungen - die Verfahren zwischen Verfahren der originären Zuständigkeit des Supreme Court und seiner Appellationszuständigkeit geteilt und ordentlich geregelt.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Aznar Sandoval

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3

Sonntag, 4. September 2011, 20:01

Madam President,

auf Grund der vorgeschlagenen Section 1 , Subsections 3 und 4 dieses Gesetzenwurfs, welche Regelungen über die Besetzung unseres Obersten Bundesgerichts in Gesetzesform fassen, die meiner festen Überzeugung nach nicht Verifizier- und überwachbar sind, lehne ich diesen Gesetzentwurf ebenso ab, wie den Introduction of the Constitution of Courts Bill.

Dieses Gesetz, sollte es in Kraft treten, ist ein weiterer unsäglicher Schritt in Richtung Bedeutungslosigkeit der Justiz in unserem Land als unabhängige und selbständige dritte Staatsgewalt.
Aznar Sandoval
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4

Dienstag, 6. September 2011, 10:29

Madam President,

ich habe im Entwurf zahlreiche Grammatikfehler entdeckt, bei denen ich noch um Behebung bitte.

Anscheinend ist in Sec. 1, SSec. 3 und 4 jeweils ein falscher Verweis auf Art. II, Sec. 3 des SCOTUSA vorhanden; ich nehme an, dass auf die entsprechende Sec. 2 des Art. II verwiesen werden sollte.

Sehe ich es insoweit richtig, dass die Amtszeit von Supreme Court Justices weiterhin ein Jahr betragen soll? Hier habe ich weiterhin Vorbehalte, da Richter an Lower Courts offensichtlich auf Lebenszeit amtieren sollen, was nicht mit dieser Regelung überein kommt. Allerdings bezieht sich das auf die Amtszeit der Richter an den Lower Courts, ein Jahr Amtszeit ist meines Erachtens nämlich bereits über meiner persönlichen "Schmerzgrenze".

Der Nutzen eines "Trial by Special Master" erschließt sich mir außerdem nicht. Welchen Nutzen hat ein solches Verfahren und in welchem Einzelfall könnte es überhaupt zur Anwendung kommen?
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

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Taylor Kay Roberts

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5

Mittwoch, 7. September 2011, 00:28

Madam President,

ich werde den Entwurf nochmal korrekturlesen. Die beiden Verweisungen, die der Kollege aus Peninsula angesprochen hat, sind in der Tat falsch, auch diese werde ich korrigieren.

Ja, nachdem das entsprechende Änderungsgesetz bereits vor einiger Zeit in Kraft getreten ist - auch wenn es bis heute noch nicht im Archive aufgenommen oder auch nur verkündet wurde -, wird diese Passage durch die Änderung unangetastet gelassen, da sie keiner Anpassung bedarf. Die Amtszeit der Bundesrichter an Untergerichten ist tatsächlich unbegrenzt, aber das wäre eine Frage des anderen Gesetzes und sollte, wenn, dann dort diskutiert werden.

Ein "Trial by Special Master" ist tatsächlich eher eine Seltenheit. Er ist gedacht für ein Verfahren in der original jurisdiction, welches einer umfassende Beweisaufnahme vor dem Supreme Court bedürfte. Das ist theoretisch möglich, da die dem Supreme Court zugewiesenen Verfahren durchaus solche Punkte enthalten können - so bei Streitigkeiten zwischen Staaten, oder wenn ausländische Vertreter beteiligt sind. Z.B. ist jedes Strafverfahren, welches einen Vertreter eines anderen Staates beteiligt (also Angriffe auf Botschaftspersonal, Diplomaten, etc.) automatisch vor dem Supreme Court zu verhandeln. Ein Gericht mit drei Richten ist aber nicht unbedingt dazu geeignet, solche Verfahren durchzuführen. Das Kollegium muss hier jeden Verfahrensantrag abstimmen und beraten, jeder Richter muss entsprechend am Verfahren beteiligt werden, etc. etc. - kurz, es ist umständlich. Durch das Special Master-Verfahren delegiert das Gericht diese "umständlichen" Tatsachenfragen an einen geeigneten (Einzel)Richter, der schneller und effektiver Arbeiten kann. Ich denke, für Tatsachenfeststellungen bedarf es keines Kammergerichts, das erledigen in den Instanzgerichten auch Einzelrichter. Damit wird der Supreme Court als Kammergericht zum einen entlastet, zum anderen - und das halte ich für wichtiger - ermöglicht es auch in Verfahren der original jurisdiction eine Art Instanzenzug, wodurch ein Kläger ebenso wie ein Beklagter die Möglichkeit bekommt, seinen Sachverhalt vor dem Special Master zu erstreiten, im Zweifel aber danach vor dem Supreme Court-Kollegium nochmal für entsprechende Änderungen eintreten kann, wenn sich solche als notwendig erweisen.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Mittwoch, 7. September 2011, 12:34

Madam President,

es ist in der Tat so, dass das astorische Justizsystem für seine Arbeitstätigkeit ein wenig überfrachtet ist. Das sollte jedoch nicht zu der Schlussfolgerung führen, dieses System ins Bedeutungslose und Überbürokratisiere hinabzustoßen.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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7

Freitag, 9. September 2011, 12:12




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache endet in 48 Stunden ab jetzt.


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8

Freitag, 9. September 2011, 16:54

Madam President,

ich lege folgende geänderte bzw. angepasst Version vor. Ich habe sie nochmal auf Fehler durchgeschaut und die von Senator Witfield monierten falschen Verweisungen korrigiert. Inhaltliche Änderungen gab es keine.


Adjusting the Supreme Court regulations to the new judicial system Act

Sec. 1 Amendments to Supreme Court of the United States Act
(1) Art. I Sec. 3 wird wie folgt neugefasst:
    Section 3: Competences
    (1) In originärer Zuständigkeit entscheidet der Supreme Court in allen Angelegenheiten, die ihm durch die Verfassung zugewiesen sind.
    (2) In allen sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten entscheidet der Supreme Court als letztinstanzliches Appellationsgericht.
(2) Art. I Sec. 5 wird wie folgt neugefasst:
    Section 5: Lower Courts
    (1) Über Entscheidungen untergeordneter Gerichte urteilt der Supreme Court als letztinstanzlich Appellationsgericht nur nach Zulassung des Verfahrens.
    (2) Der Supreme Court entscheidet selbstständig, welche Verfahren er zur Entscheidung annimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
    (3) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.
(3) Art. II Sec. 2 SSec. 1 wird wie folgt um einen weiteren Satz ergänzt:
    Das Amt des Chief Justice of the United States und des Associate Justice of the United States Supreme Court können nur Haupt-IDs sowie Neben-IDs, bei denen eine Haupt-ID über die Staatsbürgerschaft verfügt, ausüben.

(4) Art. II Sec. 2 SSec. 3 wird wie folgt um zwei weitere Sätze ergänzt:
    Die Amtszeit endet außerdem an dem Tag, an dem einem Richter die Staatsbürgerschaft entzogen wird oder, sofern er eine Neben-ID ist, an dem Tag, an dem der zugehörigen Haupt-ID die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Unschädlich ist ein Wechsel der Haupt-ID.

(5) Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:
    (2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus der Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihr kann jeder Richter, der dem Urteil nicht zugestimmt hat, eine das Urteil ablehnende Meinung (Dissenting Opinion) sowie jeder Richter, der dem Urteil zugestimmt hat, eine das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Concurring Opinion) beifügen.
(6) Art. IV wird wie folgt neugefasst:
    Article IV: Original Jurisdiction

    Section 1: Initiation

    (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Mandamus rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus zur Eröffnung des Hauptverfahrens
    4. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere der Umstände und Gründe, aus denen sich die originäre Zuständigkeit des Supreme Court ergibt sowie
    6. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den der Antrag gestützt wird.
    (3) Entspricht der Antrag den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus ab.

    Section 2: Granting the Writ of Mandamus
    (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Mandamus eröffnet werden.
    (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Mandamus von Amts wegen.
    (3) Vor Erteilung des Writ of Mandamus ist der Antrag zudem dem Antragsgegner zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Antragserwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
    (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Mandamus schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 2 dieses Artikels ablehnen wird.
    (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Mandamus.
    (6) Der Writ of Mandamus soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in im Antrag vorgebrachten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge jedoch nicht möglich ist.
    (7) Die Erteilung des Writ of Mandamus ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.

    Section 3: The Trial
    (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Mandamus festgelegt werden.
    (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
    (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
    (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund des Antrags und der Antragserwiederung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Antragstellers in seiner Antragsschrift und der Zustimmung des Antragsgegners in seiner Erwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.

    Section 4: Trial by Special Master
    (1) In einem Verfahren, welches nicht ausschließlich über Rechtsfragen geführt wird, kann der Supreme Court die Führung des Verfahrens einem Special Master übertragen werden.
    (2) Der Special Master führt ein Tatsachenverfahren durch, insbesondere erhebt er die für die Entscheidungen notwendigen Beweise und trifft die notwendigen Tatsachenfeststellungen. Dieses Verfahren ist wie ein reguläres Gerichtsverfahren durchzuführen, dem Special Master kommen alle einem Richter zukommenden Befugnisse zu.
    (3) Anstelle des Urteils über das Verfahren verfasst der Special Master zum Abschluss des Erkenntnisverfahrens einen Bericht für den Supreme Court (Report of the Special Master), welcher als Empfehlung eines Urteil zu verfassen ist. Dieser wird den Parteien bekannt gegeben und dem Supreme Court vorgelegt.
    (4) Innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Berichtes kann jede Partei Einwände gegen den Bericht (Exceptions to the report) vor dem Supreme Court geltend machen. Der Supreme Court entscheidet über diese Einwände wie in einem Rechtsmittelverfahren.
    (5) Werden innerhalb der Wochenfrist keine Einwände geltend gemacht, so wird der Bericht durch Beschluss des Supreme Court als Urteil im Verfahren verfügt.

    Section 5: Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
    (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommt Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
    (3) Ordnungshaft ist unverzüglich anzutreten, ihre Vollstreckung ist bei beteiligten bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens aufgeschoben werden. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.

    Section 6: Right to be heard
    (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
    (2) Dem Antragsteller gebührt stets das erste und dem Antragsgegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.

    Section 7: Evidence
    (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.
    (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
    (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
    (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
    (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
    (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.

    Section 8: Judgement
    (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
    (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung durch Beschluss bleibt unberührt.
(7) Art. V wird wie folgt neugefasst:
    Article V: Appellate Procedure

    Section 1: Initialization of the Trial

    (1) Ein Appellationsverfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari für das Urteil eines untergeordneten Gerichtes rechtshängig.
    (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
    1. den Namen des Antragstellers,
    2. eine Bezeichnung des Antragsgegners,
    3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens,
    4. einen ausformulierten Antrag über die Abänderung des Urteils, die vom Supreme Court im Hauptverfahren begehrt wird,
    5. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung des Antrages notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Bezeichnung des untergeordneten Gerichts und des angegriffenen Urteils sowie
    6. eine Darlegung der rechtlichen Fehler, auf dem das angegriffene Urteil basiert.
    (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, soweit dies möglich ist. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.

    Section 2: Petitions for Writ of Certiorari
    (1) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari soll innerhalb einer Woche nach Erlass des angegriffenen Urteils gestellt werden. Wird er in dieser Zeit gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils bis zur Ablehnung der Erteilung des Writs oder der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
    (2) Wird ein Antrag nach der Frist gestellt, so hindert er die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht. Der Supreme Court kann die Rechtskraft auf Antrag des Antragstellers jedoch aussetzen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe vorgebracht werden.

    Section 3: Granting the Writ of Certiorari
    (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
    (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amts wegen und entscheidet in eigenem Ermessen über die Erteilung.
    (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
    (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari auch ohne Anhörung des Antragsgegners ablehnen wird.
    (5) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
    (6) Die Erteilung des Writ of Certiorari soll, ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht begründet werden. Sie ist nicht anfechtbar.

    Section 4: Review of the case
    (1) Der Supreme Court überprüft im Hauptsacheverfahren die angegriffene Entscheidung sowie alle Entscheidungen, auf die hin die angegriffene Entscheidung ergangen ist.
    (2) Der Supreme Court überprüft lediglich die Rechtsanwendung. Tatsachenfeststellungen werden nicht überprüft.

    Section 5: Decision
    (1) In seiner Entscheidung bestätigt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung, wenn sie rechtlich richtig ist. Er hebt die Entscheidung auf, wenn sie rechtsfehlerhaft ist und der Rechtsfehler für das Urteil von Bedeutung ist.
    (2) Hebt der Supreme Court die angegriffene Entscheidung auf, so trifft er eine eigene Entscheidung, wenn die Sache zur Entscheidung reif ist. Bedarf sie weiteren Erörterungen oder Verhandlungen, so verweist der Supreme Court das Verfahren an das Ausgangsgericht zurück.
Sec. 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt zeitgleich mit dem Constitution of Courts Act gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


Sollte ich Fehler übersehen haben, bitte ich die Kollegen um kurze Mitteilung.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana