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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Freitag, 30. September 2011, 04:40

H.R. 2011-102 Death Penalty Confirmation Repeal Bill




Honorable Members of Congress:

Rep. Salazar hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.


President of the Senate


Death Penalty Confirmation Repeal Bill

Section 1 - Repeal of the Death Penalty Confirmation Clause
Chapter I Article II Sec. 3 Ssec. 2 des United States Penalty Code wird ersatzlos gestrichen.

Section 2 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach Abschluss des verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahrens in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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2

Freitag, 30. September 2011, 07:23

Madam Speaker,

zu diesem Gesetzentwurf kann ich mich relativ kurz fassen, in der Hoffnung, dass die Eingängigkeit meiner Argumente für sich spricht. Wie der Antragstext besagt, möchte ich Chapter I Article II Sec. 3 Ssec. 2 ersatzlos aus dem United States Penalty Code gestrichen sehen. Der Wortlaut dieser Bestimmung:

    "Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten. Billigt der Präsident die Vollstreckung der Todesstrafe nicht binnen vierzehn Tagen nach Verkündung des Urteils, so tritt statt der Todesstrafe die zuvor vom Gericht bestimmte Freiheitsstrafe in Kraft."

Honourable Congressmen, unabhängig davon, wie man zur Todesstrafe steht - denn darum geht es hier nicht -, kann dieser Passus nicht länger Bestand haben, da er hochgradig verfassungswidrig ist. Er ist verfassungswidrig, weil er den Präsidenten - das Oberhaupt der Exekutive - zum höchsten und letzten Richter über Leben und Tod macht. Nicht nur, dass damit die vorgeschriebene Trennung von Exekutive und Judikative verletzt wird - ich zitiere gern Article I Sec. 3 unserer Verfassung:

    "Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein."

Nicht nur dies; diese Regelung bürdet dem Präsidenten auch eine moralische Verantwortung auf, der er nicht gerecht werden kann. Er muss jedes Todesurteil in diesem Lande persönlich billigen, hat aber aufgrund seiner vielfältigen anderen Verpflichtungen nicht die Zeit, sich intensiv mit der Faktenlage jedes einzelnen Falles und mit der Frage nach der individuellen Schuld auseinanderzusetzen. Dafür, verehrte Kollegen, unterhalten wir hauptamtliche Gerichte.

Einige von Ihnen werden vielleicht einwenden, diese Bestimmung nehme doch nur auf das verfassungsmäßige Begnadigungsrecht des Präsidenten Bezug. Nein, das tut sie nicht, wie auch ganz klar aus dem Kontext ersichtlich wird: Gnade ein Akt, der nach Abschluss des Rechtssprechungsprozesses erfolgt und individuelle Umstände berücksichtigt, die in einem objektiven Gerichtsverfahren keine Rolle spielen können und dürfen. Ein Gnadenakt mildert stets ein rechtlich einwandfreies Urteil. Hier aber geht es um die Finalisierung des Rechtssprechungsprozesses selbst, nicht um das, was danach kommt, und der Eingriff des Präsidenten kann die anstehende Strafe sowohl mildern als auch effektiv verschärfen!

In diesem Sinne: Bitte stimmen Sie dem Antrag zu und helfen Sie dabei, einen Schandfleck aus unserem Rechtssystem zu tilgen. Die rechtliche Stellung von "Todeskandidaten" wird sich auch nach Abschaffung dieser Bestimmung weder verbessern noch verschlechtern: Der Weg über ein Gnadengesuch gemäß des Presidential Reprieve and Pardon Act steht auch weiterhin jedem Verurteilten offen.

Congressman (R-LA)



Liam Aspertine

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3

Freitag, 30. September 2011, 08:37

Madam President,

ich werde dem Antrag zustimmen.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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4

Freitag, 30. September 2011, 09:07

Madam Speaker,

ich möchte den Antragsteller darauf hinweisen, dass die Verfassungswidrigkeit bisher auf seiner persönlichen Annahme beruht, aber kein festgestellter Fakt ist. Ich für meinen Teil halte die entsprechende Passage nicht für verfassungswidrig.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (30. September 2011, 09:20)


Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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5

Freitag, 30. September 2011, 09:22

Madam Speaker,

es wird den geschätzten Rep. Salazar freuen, dass ich eine endgültige Klärung der Frage der Verfassungswidrigkeit beim Supreme Court beantragt habe. Anschließend besteht für den Kongress die Möglichkeit, eine sachbezogene Debatte zu führen, die sich nicht an einer juristischen Unklarheit aufhängt.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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6

Freitag, 30. September 2011, 10:49

Madam Speaker,

es freut mich in der Tat, dass die verehrte Senatorin von New Alcantara in dieser Frage den sachkundigen Rat des Supreme Court hinzuzuziehen wünscht, und ich gebe zugleich meiner Hoffnung Audruck, dass die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens nicht zu lange dauern und den Gesetzgebungsprozess dadurch über Gebühr verzögern möge. Gut, dass diese meiner Meinung nach äußerst brisante Frage nun endlich die gebührende Aufmerksamkeit erhält, denn die Einführung der strittigen Passage beschloss der Kongress seinerzeit ohne echte Aussprache.

Unabhängig vom Tenor eines möglichen Supreme-Court-Gutachtens möchte ich Sen. McGarry fragen, ob sie es ganz persönlich für eine im Sinne der Unabhängigkeit der Justiz ideale Lösung hält, dass ein hoher Vertreter der Exekutive bei einer bestimmten Gruppe von Fällen über das Strafmaß entscheidet.

Congressman (R-LA)



Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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7

Freitag, 30. September 2011, 11:04

Madam Speaker,

der Kongress hat über die entsprechende Passage nach meiner Erinnerung mehrfach diskutiert, nicht zuletzt wiederholt im Rahmen der von mir eingebrachten Abschaffungsanträge und der Anwendung der strittigen Regel durch Präsident Monroe. Aber jede Zeit erfordert natürlich ihre eigenen Antworten.

Die Unabhängigkeit der Justiz wird durch die Billigungserfordernis nicht beeinträchtigt: Einem Richter erwüchse aus einer Nichtbilligung durch den Präsidenten kein Nachteil. Die Billigung hat kein Druckpotenzial, anders als beispielsweise das komplette Nominierungsverfahren.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Chester J. Witfield

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8

Freitag, 30. September 2011, 15:17

Madam President,

der Antrag wird meine Zustimmung erhalten.

Ich stimme auch der Überlegung zu, dass es eine offenkundige Übertragung richterlicher Befugnisse ist, wenn dem Oberhaupt der Exekutive die Entscheidung über ein zu verhängendes Strafmaß obliegt und nicht den dafür von dem Gesetz und vor allem der Verfassung ausschließlich beauftragten Richtern.

Es liegt im Übrigen, um diesem Argument vorzubeugen, auch keiner dem Begnadigungsrecht des Präsidenten ähnliche Rechtsstellung vor; denn der Präsident kann nur aus bereits rechtskräftigen Urteilen oder Disziplinarmaßnahmen hervorgehende Sanktionen ganz oder teilweise erlassen oder verhangene Sanktion in eine mildere umwandeln. Er hat jedoch nicht das Recht, vor Rechtskräfitgkeit eines Urteils in dieses einzugreifen. Eine Amnestie indes setzt - meines Erachtens zurecht - die Bestätigung durch den Senat voraus, denn diese ist tatsächlich mehr eine politische denn eine juristische Entscheidung.

Insoweit gehe ich mit Congressman Salazar konform, wenn er eine Verfassungsmäßigkeit anzweifelt. Ich gebe gleichwohl zur Kenntnis, dass ich auch ohne eine solche Verfassungswidrigkeit einen Eingriff der Exekutive in die Judikative ablehne und der Antrag auch daher meine Zustimmung erfahren wird.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

Last Senator of the Republic of Peninsula &
First Senator of the Republic of Serena
Former U.S. Solicitor General

Solomon Foot

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9

Freitag, 30. September 2011, 18:46

Madam President,

ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen aus Peninsula an und werde dem Antrag ebenfalls meine Zustimmung erteilen.
Freedom from Government!

Edgar Wilson

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10

Sonntag, 2. Oktober 2011, 00:05

Madam Speaker,

als Verfechter der Abschaffung der Todesstrafe werde ich dagegen stimmen. Für mich ergibt sich ein Nachteil, wenn der Präsident ein Todesurteil nun nur noch begnadigen kann. Der Präsident sollte sich mit jederm Todeskandidaten beschäftigen, und entscheiden, ob er es zulässt,einen Menschen zu töten.
Ich bringe aber meine erhebliche Zweifel zum Ausdruck, ob die Todesstrafe eine adequate Straße ist, angesichts der hohen Kriminalitätszahlen im Vergleich zu anderen Staaten ohne diese Strafe.

Former Governor of New Alcantara


Liam Aspertine

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11

Dienstag, 4. Oktober 2011, 15:37



Honorable Members of the Congress:

Nachdem die Zeit abgelaufen ist, werden die Abstimmungen eingeleitet.

Liam Aspertine

President of the Senate pro tempore