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Jason Caldwell

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1

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 15:43

2nd amendment to the Constitution of Astoria State




Dear Commoners,

aufgrund der Vakanz des Präsidenten des Parlaments und der anstehenden Neuwahl bringe ich, in meiner Eigenschaft als Gouverneur des Bundesstaates Astoria State den folgenden Gesetzesantrag, 2nd amendment to the Constitution of Astoria State , zur Diskussion in das Parlament ein.

Die Diskussion, beziehungsweise die Aussprache darüber endet am 08.10.08 um 23:59 Uhr. Ich bitte darum, dass sich alle Mitglieder dieses Hauses rege an der Diskussion beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen,


Jason Caldwell
Governor of Astoria State




VERFASSUNG VON ASTORIA STATE


Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.


Artikel I
ASTORIA STATE


Sektion 1 Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat.
Sek. 2 Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor.
Sek. 3 Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte.
Sek. 4 Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt.
Sek. 5 Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.


Artikel II
DIE GESETZGEBUNG



Sektion 1 Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut.
Sek. 2 Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament.
Sek. 3 Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten (President of the Assembly).
Sek. 4 Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
Sek. 5 Gesetzgebung durch das Parlament
Der Gouverneur hat das Recht und die Pflicht, eine Gesetzesvorlage dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Gesetzesvorlagen werden nach angemessener Beratung (mindestens 3 Tage) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen und anschließend unverzüglich dem Gouverneur unterbreitet. Der Gouverneur besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten aufgehoben werden kann.
Sek. 6 Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden.
Sek. 7 Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes.
Sek. 8 Verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze werden vom Gouverneur beurkundet und auf Anweisung des Gouverneurs veröffentlicht.


Artikel III
DIE VOLLZIEHENDE GEWALT



Sektion 1 Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut.
Sek. 2 Der Gouverneur und sein Stellvertreter wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt.
Sek. 3 Amtseid
Der Gouverneur, sein Stellvertreter und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
Sek. 4 Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.

[Sek 5, gestrichen.]

Sek. 5 Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
Sek. 6 Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.



Artikel IV
VAKANZ



Sek. 1 Fällt das Amt des Gouverneurs oder seines Stellvertreters vakant, so wählt das Parlament (The Assembly) in geheimer Abstimmung für den Rest der Amtsperiode einen neuen Amtsinhaber. Sek. 2 Fällt das Amt des Präsidenten des Parlamentes (President of the Assembly) vor Ablauf der Amtsperiode vakant, so übernimmt der Gouverneur die Sitzungsleitung bis zur Neuwahl des Präsidenten. Ist auch das Amt des Gouverneurs von Astoria State vakant, so übernimmt der Senator oder sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Sind auch diese Ämter unbesetzt, so übernimmt der dienstälteste Abgeordnete des Parlamentes die Sitzungsleitung.


Artikel V
DIE RECHTSPRECHUNG


Sek. 1 Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen.
Sek. 2 Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind.
Sek. 3 Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt.
Sek. 4 In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen.
Sek. 5 Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen.
Sek. 6 Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.


Artikel VI
SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN



Sek. 1 Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Stellt das Volk von Astoria State mit zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Misstrauensantrag, findet unverzüglich eine Neuwahl statt.
Sek. 2 Wählbar ist jeder Bürger Astoria States. Mit Ausnahme des Gouverneurs und des Richters.
Sek. 3 Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten.
Sek. 4 Fällt der Posten des Senators vakant, so hat der Präsident des Parlamentes, der Gouverneur, sein Stellvertreter oder der dienstälteste Abgeordnete unverzüglich eine Neuwahl, für die restliche Amtszeit, innerhalb des Parlamentes einzuleiten.



Artikel VIII
GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG


Sek. 1 Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden.
Sek. 2 Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.


Artikel IX
RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN


Sek. 1 Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.



Governor wurde durch Gouverneur ersetzt. Diverse Rechtschreibfehler korrigiert. Diverse Posten konkretisiert, z.B. President = Präsident des Parlamentes (President of the Assembly)

Ich bitte wirklich darum, dass sich alle Mitglieder des Parlamentes an der Diskussion beteiligen. Noch nicht stimmberechtigte Bürger dürfen sich im Office of the Governor melden um einen Antrag auf Stimmberechtigung im Parlament zu erhalten. Ich werde dies gestatten.
(Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)

Jason Caldwell
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Romy C. Lanter-Davis

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2

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 19:20

RE: 2nd amendment to the Constitution of Astoria State


Sek. 4 Fällt der Posten des Senators vakant, so hat der Präsident des Parlamentes, der Gouverneur, sein Stellvertreter oder der dienstälteste Abgeordnete unverzüglich eine Neuwahl, für die restliche Amtszeit, innerhalb des Parlamentes einzuleiten.


Ich habe nur hierzu eine Frage und eine Anmerkung zu machen.
Zuerst die Frage: Wer von den genannten Personen hat denn das Vorrecht die Neuwahl einzuleiten. In der genannten Reihenfolge oder derjenige, der zuerst die Zeit dazu findet?

Und die Anmerkung: Wäre es nicht sinnvoll für die Zeit der Vakanz einen Vertreter zu entsenden? Selbst wenn die Wahl unverzüglich stattfindet, so geht doch Zeit verloren. Und wenn die Wahl scheitert erst Recht. Sollte es für den Senator nicht eine Vertretungsregelung für die Zeit der Amtsvakanz geben?
Romy Christina Lanter-Davis

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Jason Caldwell

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3

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 21:36

FEHLPOST
(Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)

Jason Caldwell
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Jason Caldwell

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4

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 21:39

Hm, ja da können wir dann noch eine Sek. einfügen. Die Problematik war nur, dass der Vertreter nicht der Gouverneur sein darf. Dementsprechend stellt sich die Frage wer das Amt dann ausführt.

Edit: Zu Frage Nr. 1
Der Einfachheithalber denke ich es genügt, wenn einer der genannten Personen die Wahl einleitet. Hier muss schnell gehandelt werden. Die Verfassung der VSA besagt, ich zitiere:


Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes [...][/quote]


ich denke es ist unproblematisch, wenn alle genannten Personen die Neuwahl einleiten dürfen.
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Jason Caldwell
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Romy C. Lanter-Davis

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Mittwoch, 1. Oktober 2008, 21:56

Zitat

Original von Jason Caldwell
ich denke es ist unproblematisch, wenn alle genannten Personen die Neuwahl einleiten dürfen.


Gut, dass denke ich eigentlich auch ;)

Dann nochmal zur Vertretung. Ich deutete den momentanen Artikel V Sek.4 ("Der bevollmächtigte Vertreter des Senators der Vereinigten Staaten ist der Gouverneur von Astoria State.") der Verfassung so, dass der Governor der Stellvertreter des Senators bei Amtsvakanz sei.
Ansonsten könnte man sich Gedanken machen, wer sonst das Amt vertreten kann.
Vielleicht das dienstälteste Mitglied der Assembly? Oder der President der Assembly, was allerdings problematisch werden könnte, da dieser ja, nach der vorgeschlagenen Verfassungsänderung, theoretisch der Governor oder gar Senator sein könnte.
Romy Christina Lanter-Davis

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Jason Caldwell

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6

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 22:41

Dementsprechend wohl der dienstälteste Mitbürger laut astorianischen Pass, was wiederrum die Problematik aufwerfen könnte, das auch dieser inaktiv ist ;) Aber wir können ja nicht auch noch einen Vertreter des Vertreters bestimmen.
(Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)

Jason Caldwell
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Romy C. Lanter-Davis

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7

Mittwoch, 1. Oktober 2008, 23:07

Man kann ja einfach die Reihe nach Dienstalter durchgehen. Das wäre eine relativ elegante Lösung;)
Und ganz so tragisch wäre es auch wieder nicht, wenn das Amt dann doch eine kurze Zeit vakant fällt, da schließlich sofort eine Neuwahl stattfindet.
Romy Christina Lanter-Davis

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Edmund S. Malroy

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Mittwoch, 1. Oktober 2008, 23:13

Ich weiß, dass ich hier eigentlich nicht redebefugt bin, gestatte mir aber dennoch einen kleinen Einwurf: Rechtlich zulässig wäre auch die Regelung, dass der Gouverneur bei Vakanz des Senatorenamtes einen Nachfolger für den Rest der Amtsperiode nominiert, der von der Assembly mit einfacher Mehrheit bestätigt werden müsste. Dieses Verfahren wäre nicht so zeitaufwendig wie eine Neuwahl nach der regulären Verfahrensweise.
EDMUND S. MALROY [D]
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FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

Jason Caldwell

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9

Donnerstag, 2. Oktober 2008, 10:37

Ich liebe Stimmen aus dem Off, lieben Dank Mr. Malroy. Halte ich nämlich für den wohl besten Vorschlag.
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Jason Caldwell
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Romy C. Lanter-Davis

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 11:26

*denkt sich dasselbe wie der Governor*
Romy Christina Lanter-Davis

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Jason Caldwell

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 12:29

Das würde dann so aussehen ...


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Romy C. Lanter-Davis

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 12:32

Findet meine Zutimmung.
Romy Christina Lanter-Davis

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Albert von Mauerbach

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Donnerstag, 2. Oktober 2008, 12:40

Plausibel. *zustimm*

Jason Caldwell

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Samstag, 11. Oktober 2008, 14:41




Dear Commoners,

hiermit schließe ich die Aussprache und möchte Ms. Speaker bitten die Abstimmung einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,


Jason Caldwell
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