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Beiträge: 159

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1

Donnerstag, 7. Juni 2007, 13:45

Sprachen in Chan Sen

Was ich mich so gefragt habe. Welche Sprache wird hier gesprochen. Albernisch und Chan Chinopisch. Ich meine, ist Albernisch die einzige ofizielle Sprache oder sind beide sprachen offizielle Sprachen? Und gibt es deshalb z.B. Schildern in denen den Orts-, Straßenschilder beidsprachig sind? Und was könnte Chan Chinopisch sein. Haben die Senesen noch ihre Sprache?
John Nakamura

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Andriz

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2

Donnerstag, 7. Juni 2007, 15:51

In der Tat war auch die erste Homepage Chan-Sens zweisprachig (simoff: Allerdings waren die Sprachzeichen koreanisch, nicht chinesisch).

Von daher ja, in den Dörfern Chan-Sens würde es mich nicht wundern, wenn es keine albernischen, sondern nur chinopische Schilder gäbe. Allerdings halte ich senesische Beschilderungen für äußerst unwahrscheinlich.

Polit-Rentner

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3

Donnerstag, 7. Juni 2007, 20:18

Vielleicht könnten wir ja ein gesetzt durchbringen, das die Zweisprachigkeit gesetzlich festschreibt. Also Albernisch und Chinopisch. Ich meine der Council of Mandarin könnte mal etwas tätig sein. :D
John Nakamura

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Jenson Wakaby

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4

Donnerstag, 7. Juni 2007, 23:31

Wäre schon angebracht.
Wer ist denn nochmal gleich Vorsitzender? :D
Ich weis, dass sich seit meinem Amtsantritt dort nichts mehr getan hat.
Falls jemand anders den Vorsitz übernehmen wollte, hätte ich prinzipiell nichts dagegen.
sig.
Jenson Wakaby
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5

Donnerstag, 7. Juni 2007, 23:39

na man kann dier ja irgendein gesetzt schicken und du Eröffenst die Sitzung. Wobei ich erst am 16. offizieller Bürger bin :)
John Nakamura

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Andriz

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6

Donnerstag, 7. Juni 2007, 23:48

Zitat

Original von Jenson Wakaby
Wäre schon angebracht.
Wer ist denn nochmal gleich Vorsitzender? :D
Ich weis, dass sich seit meinem Amtsantritt dort nichts mehr getan hat.
Falls jemand anders den Vorsitz übernehmen wollte, hätte ich prinzipiell nichts dagegen.
Nun, diesen Vorwurf könnte ich genauso gegen mich geltend machen, ja, sogar noch eher.
Der Chairman des Counsil wird erst auf Antrag hin tätig.
Außerdem bist Du der beste Fussballtrainer den wir je hatten, so einer wird doch nicht abgewählt!

Polit-Rentner

Andriz

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7

Donnerstag, 7. Juni 2007, 23:51

Zitat

Original von John Nakamura
na man kann dier ja irgendein gesetzt schicken und du Eröffenst die Sitzung. Wobei ich erst am 16. offizieller Bürger bin :)


Du kannst gerne einen entsprechenden Antrag einbringen. Dieser Antrag muss keineswegs schon "beschlussreif" sein (Also so verfasst, dass man ihn als Gesetz sofort beschließen kann).
Das Gesetz muss generell mehrere Aspekte abdecken: Werden beide Sprachen gleichberechtigt an den Schulen gelehrt? Wie sieht es an den Universitäten aus? Müssen in allen Behörden albernisch und chinopisch sprechende BEamte tätig sein doer reicht es, wenn schriftliches Material in beiden Sprachen erhältlich ist?

Polit-Rentner

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8

Donnerstag, 7. Juni 2007, 23:55

am wochenende werde ich was machen.
John Nakamura

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9

Freitag, 8. Juni 2007, 00:37

Zitat

Original von John Nakamura
am wochenende werde ich was machen.


Hehehe - ich habe mir gestattet, dem zukünftigen Attorney General als Aufgabe für das Hearing die Ausarbeitung eines passenden Gesetzestextes zu überlassen.

Vielleicht kommt etwas Inspirierendes dabei heraus. Wenn nicht, wissen wir zumindest wobei wir bei unserem zukünftigen Secretary für das Rechtswesen sind.

Polit-Rentner

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10

Freitag, 8. Juni 2007, 12:15

Ich habe ne Idee, wie man das machen kann. Vielleicht werde ich schon heute abend moder morgen mittag auf papier gebracht haben :)
John Nakamura

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11

Samstag, 9. Juni 2007, 16:40

ok da ich noch kein offizieller Bürger bin und noch keinen Zugang zum Council habe, poste ich mal sim off meinen Gesetztverschlag. Vielleich könnte jemand ihn im Council einbringen und mir Rederecht gewähren :)

Zitat


Official Language Bill

Section 1: Amtssprache

(1) Offizielle Amtssprache in Chan Sen ist Albernisch und Chan Chinopisch.
(2) Beide Sprachen sind gleichberechtigt.

Section 2: Legislative

(1) Arbeits- und Schriftsprache des Council of Mandarin sind Albernisch und Chan Chinopisch. Jeder hat das Recht Debatten und andere Verfahren im Council of Mandarin in seiner Sprache zu führen und zu verfolgen.
(2) Es müssen ausreichend Simultandolmetscher für die Debatten im Council of Mandarin zur Verfügung gestellt werden.
(3) Berichte und andere Dokumente des Council of Mandarin sind sowohl in Albernisch und Chan Chinopisch zu verfassen. Die in den beiden sprachen verfassten Dokumente sind gleichberechtigt gültig.

Section 3: Exekutive

(1) Schriftsprache der Regierung sind Albernisch und Chan Chinopisch.
(2) Gesetze, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen sind sowohl in Albernisch als auch Chan Chinopisch zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verfassten Dokumente sind gleichberechtigt gültig.


Section 4: Jurisdiktion

(1) Verhandlungssprache in den Gerichtshöfen Chan Sens sind Albernisch und Chan Chinopoisch.
(2) Jede Person hat das Recht seine Verhandlungen in einer der beiden Sprachen zu führen.
(3) Zeugen vor Gericht haben ein Recht ihre Aussage in einer der beiden Sprachen zu machen.
(4) Keine Person darf wegen den in (2) und (3) genanten Fällen benachteiligt werden.
(5) Es müssen in jedem Gerichtshof ausreichend juristische Personal (Richter, Staatsanwälte, Verteidiger, Justizbeamte) vorhanden sein, die in Albernisch oder Chan Chinopisch die Gerichtsverhandlungen führen können.
(6) Urteile sind sowohl in Albernisch als auch in Chan Chinopisch zu verkünden und auch zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verkündeten und verfassten Urteile sind gleichberechtigt gültig.

Section 5: ÷ffentliche Behörden

(1) Jeder Bürger Chan Sens hat das Recht, mit jeder öffentlichen Einrichtungen, von der er eine Dienstleistung erwartet in einer der beiden offiziellen Sprachen seiner Wahl zu kommunizieren
(2) Jede öffentliche Einrichtung muss gewährleisten, dass in ihren Einrichtungen genügend Personen beschäftigt sind, die beide Sprachen beherrschen
(3) ÷ffentliche Dokumente und Broschüren öffentlicher Einrichtungen sind in beiden Sprachen zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verfassten Dokumente und Broschüren sind gleichberechtigt gültig.
(4) Straßenschilder, Schilder öffentlicher Einrichtungen sind in beiden Sprachen zu beschriften.

Section 6: Schulen

(1) Jede Schule hat das Recht zu entscheiden ob sie entweder in Albernisch oder Chan Chinopisch oder in beiden Sprachen ihre Schüler unterrichtet.
(2) Schulen die in beiden Sprachen unterrichten müssen gewährleisten, das genügend Klassen für Schüler beider Sprachengruppen zur Verfügung stehen.
(3) Schüler lernen als erste Fremdsprache ab der ersten Klasse an diejenigen Sprache, die nicht ihre angegebene Muttersprache ist.
(4) Abschlüsse und Zeugnisse sind in beiden Sprachen zu verfassen. Die in den beiden Sprachen verfassten Abschlüsse und Zeugnisse sind gleichberechtigt gültig.

Section 7: Gültigkeit

(1) Dieses Gesetzt ist mit dem Tag seiner Verkündung gültig.
John Nakamura

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12

Montag, 11. Juni 2007, 10:56

Sie dürfen nun ihren Vorschlag dem Council vorstellen:
[Discussion] Offical Language Bill

Polit-Rentner