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Gregory Jameson

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1

Montag, 24. Januar 2011, 12:39

S. 2011-019 Writ of Organisation: Department of Justice (February 2011)




Honorable Members of Congress:

Der designierte Präsident der Vereinigten Staaten
hat den angefügten Organisationserlass eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Vice President of the United States Congress




Writ of Organisation
The White House, February 2011


Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden
Organisationserlass.


Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Obersten Bundesbehörde und skizziert die ihr untergeordneten Behörden.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Oberste Bundesbehörde trägt den Namen: "Department of Justice."
(3) Das Department of Justice hat die folgenden, grundlegenden Aufgaben:
a) Die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind;
b) Die Oberaufsicht über die dem Department untergeordneten Behörden und Ämter. Dabei nimmt das Department of Justice eine Vorgesetztenfunktion ein. Sie hat die Arbeit der nachgeordneten Behörden zu überwachen und für die ordentliche Erledigung der diesen Behörden zugeordneten Aufgaben zu sorgen.

Section 2 Further Assignments
Das Department of Justice ist gemäß Counselor Act, Article II, Section 1 für die Erstellung und Pflege der Liste mit den zugelassenen Juristen zuständig.

Section 3 Head and Appointment Procedure
(1) Behördenleiter ist der Attorney General.
(2) Der Attorney General wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten nach Zustimmung durch den Senat der Vereinigten Staaten, gemäß Constitution der Vereinigten Staaten, Article III, Section 6, ernannt und vereidigt.

Section 4 Senior Department
Das Department of Justice untersteht als Oberste Bundesbehörde direkt dem Weißen Haus, in Person des Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Section 5 Junior Departments
Dem Department of Justice werden folgende Behörden nachgeordnet:
a) Office of the Solicitor General
b) United States Marshals Service
c) United States Customs and Border Protections
d) Office of Transportation Authorities
e) United States Registration Office
f) United States Electoral Office

Section 6 Subordinated office holder
(1) Behördenleiter des Office of the Solicitor General ist der Solicitor General. Ist kein Solicitor General ernannt, leitet der Attorney General das Office.
(2) Behördenleiter des United States Marshals Service ist der Director of the United States Marshals Service. Ist kein Director benannt, leitet der Attorney General das Office.
(3) Behördenleiter der United States Custums and Border Protections ist der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection. Ist kein Commissioner ernannt, leitet der Attorney General die Behörde.
(4) Behördenleiter des Office of Transportation Authorities ist der Director of the Office of Transportation Authorities. Ist kein Director ernannt, leitet der Attorney General das Office.
(5) Behördenleiter des United States Registration Office ist der Director of the United States Registration Office. Ist kein Director ernannt, leitet der Attorney General das Office.
(6) Behördenleiter des United States Electoral Office ist der Director of the United States Electoral Office. Ist kein Director ernannt, leitet der Attorney General das Office.

Section 7 Other subordinated offices
Der Präsident der Vereinigten Staaten darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass benannten Junior Departments weitere Behörden zur Unterstützung der durch die Junior Departments zu leistenden Aufgaben errichten, die nicht der Zustimmung des Kongress bedürfen. Dafür hat er dem Kongress der Vereinigten Staaten die Einrichtung dieser Behörde vorher anzuzeigen. Er darf die Behörde ohne zustimmungspflichtigen Organsisationserlass jedoch erst einrichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäß dem Federal Administration and Authority Act verlangt.

Section 8 Others
Die Aufgaben der in diesem Organisationserlass beschriebenen Junior Departments, werden in den jeweiligen, eigenen Erlassen beschrieben.

Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffenticht wurde.


Signature


_____________________________
The President of the United States

Gregory Jameson

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2

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:39

Mr. Speaker,

Art. III ist das Problem und ich kann ich diesem Organisationserlass nicht zustimmen.

Es steht nur dem Senat zu, die Beamten zu bestätigen oder eben der Administration zu erlauben, kategorische oder Einzelbeamte in Eigenregie zu berufen.

Eine Erwähnung in den Organisationserlassen ist damit nicht vereinbar, da den Organisationserlassen auch das Repräsentantenhaus zustimmen muss und damit Erleichterungen beim Ernennungsverfahren nicht vom Senat allein beschlossen werden.
Es steht dem Repräsentantenhaus nicht zu, in Fragen des Personals und der Ernennungsverfahren mitzubestimmen.

Da ein Organisationserlass nicht vom Kongress geändert werden kann, sondern nur gebilligt oder abgelehnt werden kann, bleibt mir nur die Ablehnung aller Organisationserlasse, da diese in ihrer derzeitigen Form die verfassungsmäßigen Rechte des Repräsentantenhauses unzulässig ausdehnen und damit die verfassungsmäßigen Rechte des Senates einschränken.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
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3

Freitag, 28. Januar 2011, 17:12

Mr. Speaker,

nachfolgend ein neuer Entwurf, in dem Section 3 angepasst wurde. Ich bitte diesen ab sofort als Diskussionsgrundlage heran zu ziehen.



Writ of Organisation
The White House, February 2011


Der Präsident der Vereinigten Staaten,
gewillt seine ihm durch die Verfassung zustehenden Rechte für die Einrichtung von Behörden und Ämtern zu nutzen,
und somit die Verwaltung auf Bundesebene der Vereinigten Staaten zu strukturieren,
erlässt nachfolgenden
Organisationserlass.


Section 1 Name and basically Assignments
(1) Dieser Organisationserlass dient der Errichtung einer Obersten Bundesbehörde und skizziert die ihr untergeordneten Behörden.
(2) Die durch diesen Organisationserlass eingerichtete Oberste Bundesbehörde trägt den Namen: "Department of Justice."
(3) Das Department of Justice hat die folgenden, grundlegenden Aufgaben:
a) Die Vertretung der Bundesregierung und der Vereinigten Staaten vor Gericht, wenn die Bundesregierung, eine ihrer Behörden oder die Vereinigten Staaten als Ganzes in ein Verfahren als Partei involviert sind;
b) Die Oberaufsicht über die dem Department untergeordneten Behörden und Ämter. Dabei nimmt das Department of Justice eine Vorgesetztenfunktion ein. Sie hat die Arbeit der nachgeordneten Behörden zu überwachen und für die ordentliche Erledigung der diesen Behörden zugeordneten Aufgaben zu sorgen.

Section 2 Further Assignments
a) Das Department of Justice ist gemäß Counselor Act, Article II, Section 1 für die Erstellung und Pflege der Liste mit den zugelassenen Juristen zuständig.
b) Das Department of Justice verfährt bei seinen Aufgaben gemäß den gültigen Richtlinien und Gesetzen über das Rechtswesen.

Section 3 Head and Appointment Procedure
Behördenleiter ist der Attorney General. Er wird gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.

Section 4 Senior Department
Das Department of Justice untersteht als Oberste Bundesbehörde direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten.

Section 5 Junior Departments
Dem Department of Justice werden folgende Behörden nachgeordnet:
a) Office of the Solicitor General
b) United States Marshals Service
c) United States Customs and Border Protections
d) Office of Transportation Authorities
e) United States Registration Office
f) United States Electoral Office

Section 6 Subordinated office holder
(1) Behördenleiter des Office of the Solicitor General ist der Solicitor General. Ist kein Solicitor General ernannt, leitet der Attorney General das Office.
(2) Behördenleiter des United States Marshals Service ist der Director of the United States Marshals Service. Ist kein Director benannt, leitet der Attorney General das Office.
(3) Behördenleiter der United States Custums and Border Protections ist der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection. Ist kein Commissioner ernannt, leitet der Attorney General die Behörde.
(4) Behördenleiter des Office of Transportation Authorities ist der Director of the Office of Transportation Authorities. Ist kein Director ernannt, leitet der Attorney General das Office.
(5) Behördenleiter des United States Registration Office ist der Director of the United States Registration Office. Ist kein Director ernannt, leitet der Attorney General das Office.
(6) Behördenleiter des United States Electoral Office ist der Director of the United States Electoral Office. Ist kein Director ernannt, leitet der Attorney General das Office.

Section 7 Other subordinated offices
Der Präsident der Vereinigten Staaten darf auf der Organisationsebene unter den in diesem Organisationserlass benannten Junior Departments weitere Behörden zur Unterstützung der durch die Junior Departments zu leistenden Aufgaben errichten, die nicht der Zustimmung des Kongress bedürfen. Dafür hat er dem Kongress der Vereinigten Staaten die Einrichtung dieser Behörde vorher anzuzeigen. Er darf die Behörde ohne zustimmungspflichtigen Organsisationserlass jedoch erst einrichten, wenn binnen achtundvierzig Stunden nach der Anzeige kein Kongressmitglied eine Zustimmung gemäß dem Federal Administration and Authority Act verlangt.

Section 8 Others
Die Aufgaben der in diesem Organisationserlass beschriebenen Junior Departments, werden in den jeweiligen, eigenen Erlassen beschrieben.

Section 9 Entry into force
Dieser Organisationserlass erlangt Wirkung, wenn er durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, nach erfolgter Genehmigung des Erlasses durch den Kongress der Vereinigten Staaten, unterschrieben und veröffenticht wurde.


Signature


_____________________________
The President of the United States

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



Gregory Jameson

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4

Samstag, 29. Januar 2011, 11:14




Honorable Members of Congress:

Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf.
Die Aussprachedauer wird um 96 Stunden ab jetzt verlängert.



Vice President of the United States Congress

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5

Mittwoch, 2. Februar 2011, 23:21




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden eingeleitet.



(Warren Byrd)
President of Congress

WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party