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Income and Business Tax Act
Income and Business Tax Act
ARTICLE I - COMPUTATION OF TAXABLE INCOME
Section 1 - Compensation defined
(1) Als Entlohnung gilt jede Barzahlung von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer, einschließlich Löhne, Pensionen, Prämien, Preise und Auszeichnungen.
(2) Als Entlohnung gilt auch der Barwert von Finanzinstrumenten, die dem Arbeitnehmer übertragen werden, und zwar mit dem Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung.
Section 2 - Business receipts defined
Als Betriebseinnahmen gelten sämtliche Einnahmen eines Betriebes aus dem Verkauf oder Tausch von Produkten oder Dienstleistungen, die in der Republic of Assentia hergestellt wurden oder ein- bzw. ausgeführt werden.
Section 3 - Cost of business inputs defined
Als Betriebsausgaben gelten die tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen und Material, die für betriebliche Zwecke benötigt werden.
Section 4 - Cost of capital equipment, structures, and land defined
Als Ausgaben für Betriebsausstattung, Gebäude und Grundstücke gilt der Erwerb derselben für betriebliche Zwecke. Bei Anlagen, die in die Republic of Assentia eingeführt werden, gilt der Marktwert zum Zeitpunkt der Einfuhr in die Republic of Assentia als Ausgabe.
Section 5 - Business taxable income defined
Als steuerpflichtiges Einkommen gelten die Betriebseinkünfte abzüglich den Kosten für den Erwerb von Betriebsmitteln abzüglich der an Mitarbeiter bezahlten Löhne und Gehälter abzüglich der Kosten für Kapitalanlagen, Gebäude und Grundstücke.
ARTICLE II - DETERMINATION OF TAX LIABILITY
Section 1 - Personal allowances
Die persönlichen Freibeträge betragen:
a) Für Ehepaare, die gemeinsam deklarieren, $30,000. Ein Steuerzahler gilt als verheiratet, wenn er am Ende des Jahres verheiratet war oder sein Ehepartner während des Jahres verstorben ist.
b) Für alleinstehende Steuerzahler $15,000.
c) Für jeden Angehörigen $5,000. Als Angehöriger gilt ein(e) Sohn, Stiefsohn, Tochter, Stieftochter, Mutter oder Vater des Steuerzahlers, wenn der Steuerzahler für mehr als die Hälfte des Unterhalts für diesen Angehörigen aufkommt.
Section 2 - Compensation tax
Jeder, der während des Jahres beschäftigt war, unterliegt einer Steuer in Höhe von 15 Prozent seiner Entlohnung abzüglich persönlichem Freibetrag bzw. keiner Steuer, wenn seine Entlohnung unter dem persönlichen Freibetrag liegt.
Section 3 - Business tax
(1) Als Betrieb gilt jede(s) Einzelunternehmen, Partnerschaft oder Kapitalgesellschaft. Eine Organisation oder Einzelperson, die nicht ausdrücklich gemäß Article III von der Steuer befreit ist und die Betriebseinnahmen hat, gilt als Betrieb.
(2) Jeder Betrieb unterliegt einer Steuer in Höhe von 15 Prozent auf das steuerpflichtige Einkommen bzw. keiner Steuer, wenn das steuerpflichtige Einkommen negativ ist.
(3) Wenn das steuerpflichtige Betriebseinkommen negativ ist, kann dieser negative Betrag gegen die Steuerschuld zukünftiger Jahre vorgetragen werden. Die Höhe bzw. Dauer von Verlustvorträgen ist unbegrenzt.
ARTICLE III - EXEMPT ORGANIZATIONS
Section 1 - Exempt organizations
Als von der Steuer befreite Organisationen gelten:
a) Die Staats- und Kommunalverwaltungen und die ihnen untergeordneten Einheiten.
b) Bildungs-, Religions-, karitative, philanthropische, kulturelle und und sonstige gemeinnützige Einrichtungen, wenn die Eigentümer kein Einkommen aus diesen beziehen.
ARTICLE IV - WITHHOLDING
Section 1 - Withholding
Jeder Arbeitgeber, einschließlich der von der Steuer befreiten Organisationen, muss den wie folgt berechneten Betrag von den Löhnen, Gehältern und Pensionen seiner Arbeitnehmer abziehen und an die Steuerverwaltung überweisen: 15 Prozent vom Bruttolohn nach Abzug des persönlichen Freibetrags, und zwar anteilig für die jeweilige Zahlungsperiode. Jeder Arbeitnehmer erhält eine Gutschrift auf die Lohnsteuer über die einbehaltenen Beträge.
ARTICLE V - FINAL PROVISIONS
Section 1 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
THE REPUBLIC OF ASSENTIA