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Someone
Beruf: CEO of the Anderson Group
Wohnort: Freeport City, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ronald Anderson« (7. November 2008, 09:59)
Zitat
Original von Edmund S. Malroy
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Wenn Sie einen Blick in die Verfassung der Vereinigten Staaten werfen, werden Sie feststellen, dass sich die Machtfülle und Amtsbefugnis eines Acting President in keiner Weise von der eines „regulären“ Präsidenten unterscheidet. Auch ein Acting President kann Krieg erklären, Notstandsverordnungen erlassen, Bundesbeamte ernennen, etc. pp. Er ist demzufolge voll und ganz handlungsfähig. Den einzigen, aber relevanten Unterschied habe ich bereits angesprochen: Ein „regulärer“ Präsident amtiert vier Monate bzw. bis zum nächsten, durch die Verfassung vorgeschriebenen Wahltermin – ein Acting President nur so lange, bis wieder ein regulärer Präsident ins Amt eingeführt ist. Und dieser Unterschied besteht aus gutem Grund: Ein regulärer Präsident ist vom Volk (direkt durch Wahl oder im Ausnahmefall indirekt durch den Kongress) legitimiert, vier Monate lang die Richtlinien der Politik auf allen Gebieten zu umreißen. Ein Acting President dagegen ist nur ein Krisenmanager im Notstandsfall, der die Rolle des verantwortlich Handelnden in dem Moment wieder abgibt, in dem die Krise beigelegt ist und wieder eine reguläre Exekutive zur Verfügung steht. Ein kurzfristiger Krisenmanager braucht nicht zwingend unmittelbare demokratische Legitimation – ein langfristiger Gestalter an der Staatsspitze dagegen sehr wohl.
Ich fasse also zusammen: Der vorgeschlagene Verfassungszusatz würde der Exekutive nicht mehr Handlungsfähigkeit bescheren, als sie gemäß der derzeitigen Rechtslage bereits besitzt – sie würde jedoch das Risiko heraufbeschwören, dass das Präsidentenamt längerfristig von jemandem ausgeführt würde, der unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten unzureichend dafür legitimiert ist. Dies ist nicht akzeptabel.
Zweitens zu den „Hängepartien“:
My fellow Councillors, in der Tat sind schon einige Male in jüngeren Geschichte der Vereinigten Staaten Acting Presidencies notwendig geworden, und man kann in der Tat auch sagen, dass sie das Land gelähmt haben: Der Höhepunkt war ohne Zweifel der monatelange Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Wahl von Präsident Nunokawa. Aber: Hätte das hier zur Diskussion stehende Amendment, wäre es damals schon in Kraft gewesen, diese Situationen verhindert? Die Antwort lautet: Nein. Senator Scriptatore selbst und andere Kongressmitglieder haben schon während der Debatte im Kongress darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich der zu schaffenden Regelung höchst eingeschränkt wäre. Sie würde nur dann greifen, wenn mitten während der Amtszeit eines Präsidenten sowohl Präsidenten- wie auch Vizepräsidentenamt vakant fielen. Ein solcher Fall, my fellow Councillors, ist bislang noch nicht eingetreten, und dass er jemals eintreten wird, ist höchst unwahrscheinlich. Nicht berührt vom hier behandelten Verfassungszusatz wären Acting Presidencies, die sich durch Wahlprüfungsverfahren vor Gericht ergäben, als auch Acting Presidencies, die durch Verzögerungen bei einer Wahl des Präsidenten durch den Kongress entstünden, wenn kein Ticket bei der Volkswahl die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigt. In beiden Fällen wären das Präsidenten- und das Vizepräsidentenamt nur schwebend vakant und eine Acting Presidency würde nach wie vor eintreten – so regelt es Art. IV Sec. 5 Ssec. 3 der Verfassung, und so sieht es auch die bisherige Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anthony J. Davenport« (7. November 2008, 12:36)
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Someone
Beruf: CEO of the Anderson Group
Wohnort: Freeport City, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ronald Anderson« (7. November 2008, 15:14)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Romy C. Lanter-Davis« (7. November 2008, 15:19)
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