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H.R. 2015-110 Re-Evaluation of Criminal Sentencing Bill (Vetoed)
RE-EVALUATION OF CRIMINAL SENTENCING BILL An act to bring the durations of criminal sentencing up to todays standards.
Section 1: Purpose
(1) Diese Gesetzesnovelle reformiert die Dauer von zu verhängenden Gefängnisstrafen sowie die zugehörigen Bewährungs- und Karteiauflagen.
(2) Alle Änderungen beziehen sich auf Ch. 1 Art. II des Federal Penal Code.
Section 2: Amending the types of offenses
(1) Sec. 1 wird durch folgendes ersetzt:
Sec. 1 Felonies
Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:
Klasse A - Lebenslänglich (ohne Möglichkeit auf Bewährung);
Klasse B - Neun Jahre bis lebenslänglich (mit Möglichkeit auf Bewährung);
Klasse C - Sechs bis neun Jahre;
Klasse D - Drei bis sechs Jahre.
(2) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:
Sec. 2 Misdemeanors
Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:
Klasse A - Ein bis drei Jahre;
Klasse B - Sechs Monate bis ein Jahr;
Klasse C - Drei bis sechs Monate;
Klasse D - Eine Woche bis drei Monate.
Section 3: Amending probation and parole conditions
(1) In Sec. 5 SSec. 1 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen drei Monaten und sechs Jahren" geändert werden.
(2) In Sec. 5 SSec. 2 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen sechs und neun Jahren" geändert werden.
(3) In Sec. 6 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
(4) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der maximalen Verurteilungsdauer für eine möglichen Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
(5) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
(6) In Sec. 6 SSec. 5 soll die Dauer der Bewährung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf "mindestens neun und höchstens achtzehn Jahre" geändert werden.
(7) In Sec. 8 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
Section 4: Amending the Federal Felon Index rules
In Sec. 7 SSec. 3 soll die Frist für die Streichung einer Eintragung in der Verbrecherkartei je wie folgt geändert werden:
Klasse B - Neun Jahre
Klasse C - Sechs Jahre
Klasse D - Drei Jahre
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Ich beantrage die Aussprache zu beenden und direkt die Abstimmung einzuleiten, da keinerlei neue Sichtweisen zu erwarten sind und die Meinungen dementsprechend bereits gemacht sind.
da ich mich aus der ersten Behandlung dieser Vorlage heraushalten musste, fällt mir mein jetziger Kommentar umso leichter: Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn. Wenn Sie vernünftige Strafrahmen wollen, dann bietet der Entwurf des allerersten Autors eines einheitlichen Strafgesetzbuches in den Vereinigten Staaten wohl den besten Maßstab. Jahresfristen für Strafvorschriften sind so ... simschweinisch. man fragt sich wirklich, was für Freidenker Freidreher die demokratische Fraktion beherbergt.
Ich schließe mich daher dem Antrag auf alsbaldige Abstimmung an.
fragt sich nur, wenn die damalige Version denn so wundervoll war, warum das niemand erkannt hat, und sie ersetzt wurde. Fühlen Sie sich eingeladen dieses "Meisterwerk" doch noch einmal einzubringen und wir beschäftigen uns gerne damit.
Mr. Speaker,
die Fronten in dieser Sache sind verfahren. Ich unterstütze daher den Antrag um Verkürzung der Aussprache.