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1

Dienstag, 8. Dezember 2015, 23:57

S. 2015-116 1st Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


Die Senator for Serena, Ms Voerman, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



(Clark)
Dean of the House of Representatives





1st Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


Article I - Revisiting Standing Committee Basics

Section 1 - Rules of Procedure
Section I/1 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(3) Für alle Vorgänge nach diesem Act soll das Kongresspräsidium, oder der Kongress durch seine Geschäftsordnung, angemessene Rahmenbedingungen und Fristen setzen, sofern solche nicht explizit angegeben sind.

Section 2 - Simplifying Re-Elections
Section II/1 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(4) Ein direkt wiedergewähltes Kongressmitglied übernimmt seine Ausschuss(vor)sitze in die neue Amtszeit, sofern die Kammer nicht gewechselt wurde und sofern das Mitglied zum Amtsantritt nicht explizit darauf verzichtet.

Section 3 - Simplifying Committee Formation
Section II/2 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Kein Kongressmitglied soll mehr als zwei Ausschüssen gleichzeitig angehören.
(2) Kein Ausschuss soll aus mehr als vier Mitglieder gleichzeitig bestehen.
(3) Bewerben sich mehr als die erlaubte Anzahl an Kongressmitgliedern um einen Sitz in einem Ausschuss, sollen die dienstältesten den Vorzug bekommen.
(4) Zu seinem Amtsantritt kann jedes Mitglied des Kongresses für sich bis zu zwei Ausschüsse wählen, denen es angehören möchte.
(5) Jeder Kongressmitglied kann sich zu jeder Zeit für einen freien Ausschussitz bewerben.

Section 4 - Replacement of Committee Chairs
Section II/4 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(5) Der Vorsitz soll neu vergeben werden, sobald er vakant fällt, oder - falls das Präsidium den Vorsitz führt - auf Antrag eines Ausschussmitglieds.



Article II - Revisiting Questioning Rights and Responsibilities

Only Section - Restrictions of further Questions
Subsection III/2/10 wird durch Nachfolgendes ersetzt:
Der Vorsitzende soll Fragen begründet zurückweisen, falls diese nicht mit der Arbeit des befragten Organs zu tun haben.



Article III - Revisiting Committee Investigations

Section 1 - Premature End of Investigation
(1) Section IV/1 wird um Nachfolgendes erweitert:
(7) Zum Beginn einer Legislaturperiode des Repräsentantenhauses soll jeder Ausschuss darüber abstimmen, ob eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung fortgesetzt wird.

(2) Subsection IV/2/4 wird wie folgt neu gefasst:
Der Ausschuss soll zum Ende der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses einen Zwischenbericht vorlegen, der vom Vorsitzenden verfasst sein soll und nicht der Zustimmung des Ausschusses bedarf. Liegt kein solcher Zwischenbericht vor, gilt die Untersuchung als ergebnislos abgebrochen.

Section 2 - Tools of an Investigation
(1) Section IV/3 wird in "Witnesses" umbenannt.
(2) Unter Article IV wird eine neue Section eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:
Section 4 - Ways of Investigation
Ein Untersuchungsausschuss kann
a) einen Sonderermittler, der nicht Mitglied des Kongresses sein muss, berufen und ihm Aufträge innerhalb seiner Zuständigkeiten erteilen;
b) Beweismittel zum Gegenstand seiner Untersuchung machen und die Vorlage von Dokumente von jedermann verlangen, dazu kann es eine Anordnung erlassen. Sec. 3 gilt sinngemäß;
c) Untersuchungen in Bundesbehörden der Vereinigten Staaten vornehmen, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Administration nicht gefährdet;
d) weitere Maßnahmen durchführen, zu denen es durch den Untersuchungsauftrag ermächtigt wird;
e) die Durchsetzung seiner Untersuchungsrechte vor den zuständigen Gerichten der Vereinigten Staaten erwirken.



David J. Clark (D-NA)

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Zoey Voerman

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2

Mittwoch, 9. Dezember 2015, 00:30

Mr. President,
Honorable Members of Congress,

die Ausschüsse wurden vor einiger Zeit grundlegend reformiert, doch auch nach dieser Reform fielen einige Punkte auf, die man verbessern könnte. Dieser Entwurf der in Zusammenarbeit mit dem Kollegen Clark entstanden ist, soll genau das tun.

Als schon damaliger Kritikpunkt hat sich die Zusammenstellung der Ausschüsse herausgestellt, die alle zwei Monate wieder viel zu lange dauert. Die Zusammensetzung nach Dienstalter hat dabei nur bedingt geholfen. Dieser Entwurf schlägt vor, einmal angetretene Ausschussitze, bei einer Wiederwahl direkt zu übernehmen, so muss das Verfahren, Ausschüsse zu besetzen nur bei neuen Kongressmitgliedern durchgeführt werden. So wird der Zeitaufwand für viele Kongressmitglieder praktisch auf Null reduziert.

Der kurze Article II führt für den Ausschussvorsitzenden ein objektives Veto-Recht bei Fragen ein, um eine Befragung "auf Kurs" zu halten. Dies gibt es schon bei der Überprüfung der Initialfragen und sollte konsequenterweise auch bei Nachfragen so sein.

Article III ermöglicht das Fortsetzen von Untersuchungsausschüssen über eine Legislaturperiode hinweg. Wir alle wissen, wie kurz manchmal zwei Monate sein können. Ein verpflichtender Zwischenbericht soll sicherstellen, dass eine Untersuchung nicht versandet.
Weiters werden einem Untersuchungsausschuss weitere Handlungsmöglichkeiten eingeräumt, wie das verbindliche Vorlegen von Dokumenten - ergänzent zur Zeugenbefragung - oder Berufung eines Sonderermittlers.


Ein Streitpunkt, bei sich der Mitverfasser, Congressman Clark, und ich nicht einigen konnten, war die Frage, ob man das persönliche Fragerecht eines Kongressmitglieds, zu Gunsten der Ausschüsse komplett aufgeben sollte, um diese aufzuwerten. Ich würde dazu auch gerne die Meinung der geschätzten Kollegen hören.

Für Fragen stehe ich - und sicherlich auch Congressman Clark - gerne zur Verfügung.

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3

Donnerstag, 10. Dezember 2015, 17:14

Mr. Speaker,

ich stehe diesem Entwurf und Vorschlag positiv gegenüber und denke, dass er viele Probleme der Ausschüsse, deren Idee ich weiterhin verteidigen würde lösen vermag. Ich selbst bin ebenso unschlüssig, welcher Variante, die sie aufzeigen ich mich anschließen soll.

Auf der einen Seite könnte eine Aufwertung der Ausschüsse durch das Streichen von Personal Questionings entscheidend aufwerten, birgt aber allerdings die Gefahr, dass die Reche der einzelnen Abgeordneten zu stark beschnitten werden.

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4

Donnerstag, 10. Dezember 2015, 21:15

Mr President,
ich schließe mich den Worten der ehrenwerten Senatorin an - möchte allerdings klar dafür werben, die Personal Questionings zu streichen. Befragungen vor Ausschüssen sind hier klar flexibler und damit deutlich besser geeignet.

David J. Clark (D-NA)

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5

Freitag, 11. Dezember 2015, 10:16

Mr. Speaker pro tempore,

Die Kongressausschüsse sind so nützlich wie Fusspilz und finden so oft Anwendung wie Beruhigungsmittel bei einem Komapatienten. Ich plädiere daher einmal mehr für deren Abschaffung und damit verbunden für die Stärkung des Kongresses als echtes Arbeitsparlament.

Unter gar keinen Umständen kann ich eine Beschneidung des Rechts auf individuelle Befragung akzeptieren. Sollte sich dieser radikale Vorschlag der die Rechte der Kongressmitglieder massiv beschneidet durchsetzen, so hoffe ich dass die Präsidentin zur Wahrung der Rechte der Kongressmitglieder korrigierend eingreift.
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Freitag, 11. Dezember 2015, 10:25

:applaus

Zoey Voerman

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7

Freitag, 11. Dezember 2015, 13:31

Congressman Baumgartner,

Die Kongressausschüsse sind so nützlich wie Fusspilz und finden so oft Anwendung wie Beruhigungsmittel bei einem Komapatienten. Ich plädiere daher einmal mehr für deren Abschaffung und damit verbunden für die Stärkung des Kongresses als echtes Arbeitsparlament.

ich sehe immer noch Nutzen für Ausschüsse, nicht nur als persönliche Fokusmöglichkeit für die Kongressmitglieder, sondern auch für speziell übertragene Aufgaben. Werkzeuge abzuschaffen, nur weil diese nicht ständig genutzt werden ist keine Lösung. Dann müssten wir die Personal Questionings ebenfalls abschaffen, denn es gab seit Ewigkeiten keines.

Unter gar keinen Umständen kann ich eine Beschneidung des Rechts auf individuelle Befragung akzeptieren. Sollte sich dieser radikale Vorschlag der die Rechte der Kongressmitglieder massiv beschneidet durchsetzen, so hoffe ich dass die Präsidentin zur Wahrung der Rechte der Kongressmitglieder korrigierend eingreift.

Uns war bewusst, dass dies ein Streitpunkt sein wird, daher wurde dieser Passus auch nicht direkt in den Entwurf aufgenommen, sondern nur ergänzend zur Diskussion gestellt. Persönlich tendiere ich ebenfalls dazu, die Personal Questionings nicht komplett abzuschaffen. Ich schlage vor, über diesen Sachverhalt mittels einem Amendment gemäß Sec. 9a der Standing Rules zu entscheiden.

Kevin Baumgartner

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Samstag, 12. Dezember 2015, 18:22

Mr. Speaker pro tempore,
Werkzeuge abzuschaffen, nur weil diese nicht ständig genutzt werden ist keine Lösung. Dann müssten wir die Personal Questionings ebenfalls abschaffen, denn es gab seit Ewigkeiten keines.

Die Senatorin für Serena darf aber nicht vergessen, dass die Befragung ein spezifisches Recht der einzelnen Kongressmitglieder ist und noch dazu keinen bürokratischen Aufwand wie die Besetzung der Ausschüsse hervorruft.

Ich kann beim besten Willen nicht verstehen wie stur hier einige an diesem alten Zopf festhalten. :kopfschuettel Die Ausschüsse stossen trotz mehrere Reformen auf keinerlei Interesse. Sie wurden in der Vergangenheit einzig ab und wann genutzt um einer unbeliebten Regierung ans Schienbein zu treten. Mehr nicht. Hören wir doch also endlich damit auf und stärken den Charakter des Kongresses als echtes Arbeitsparlament!
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Samstag, 12. Dezember 2015, 18:27

Mr President,
eine Entbürokratisierung der Ausschüsse ist doch gerade Gegenstand dieser Reform. Ausschüsse stehen als ein Instrument der Arbeit zur Verfügung, sie müssen nicht genutzt werden - aber ich sehe großes Potential, gerade weil schriftliche Anfragen oft nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.
Meinen Vorschlag zur Abschaffung der Personal Questionings ziehe ich wegen des erkennbaren Fehlens einer Mehrheit dafür zurück, möchte aber die ehrenwerten Mitglieder des Kongresses darauf hinweisen, dass ich es für politisch gefährlich halte, wenn in solchen Fragen der parlamentarischen Kontrolle aus der Mitte dieses Hauses nach der Präsidentin geschrien wird.

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Samstag, 12. Dezember 2015, 20:44

Mr. Speaker pro tempore,
Ausschüsse stehen als ein Instrument der Arbeit zur Verfügung, sie müssen nicht genutzt werden - aber ich sehe großes Potential, gerade weil schriftliche Anfragen oft nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen führen.

Und warum dann nicht gleich zu einer Befragung vor dem gesamten Kongress oder zumindest einer Kammer übergehen?

möchte aber die ehrenwerten Mitglieder des Kongresses darauf hinweisen, dass ich es für politisch gefährlich halte, wenn in solchen Fragen der parlamentarischen Kontrolle aus der Mitte dieses Hauses nach der Präsidentin geschrien wird.

Checks and Balances, Congressman Clark.
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Samstag, 12. Dezember 2015, 20:52

Mr President,
um die Frage des ehrenwerten Congressman from Freyburg, Mr Baumgartner, zu beantworten: Befragungen im kleinen Kreis sind meist schneller anberaumt und werden dann von den Mitgliedern des Kongresses durchgeführt, die sich auf die Themen spezialisiert haben.

David J. Clark (D-NA)

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Samstag, 12. Dezember 2015, 21:34

Mr. Speaker pro tempore,

Das mit den Spezialisten ist ja auch bloss graue Theorie, dass weiss Congressman Clark genau so gut wie ich. Ich kann nur noch einmal betonen wie überrascht ich von der Sturheit einiger bin, die ums Verrecken an etwas festhalten wollen dass sich in keiner Art und Weise bewährt hat.
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Samstag, 12. Dezember 2015, 21:36

Mr President,
und ich bin überrascht davon, dass einerseits die Arbeitsmoral des Kongresses als Ganzes kritisiert, andererseits aber seine Beschäftigung als komplettes Gremium mit jeder Kleinigkeit verlangt wird.

David J. Clark (D-NA)

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Montag, 14. Dezember 2015, 21:47

Mr. Speaker pro tempore,

Der ehrenwerte Congressman Clark versteigt sich hier. Gerade die Stärkung des Charakters als echtes Arbeitsparlament könnte mehr Aktivität generieren. Immerhin aber hat auch Congressman Clark mittlerweile eingesehen, dass, wenn sie denn überhaupt je aktiv werden, sich die Ausschüsse nur mit Kleinigkeiten befassen. Oder nennen wir es doch gleich beim Namen: als Wahlkampfbühne missbraucht werden um einer ungeliebten Regierung eine reinzuwürgen.
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Dienstag, 15. Dezember 2015, 01:28

Mr. Speaker,

ich stehe dem Antrag ebenfalls positiv gegenüber, verfolge allerdings gleichzeitig sehr aufmerksam die Debatte zwischen Mr. Baumgartner und Mr. Clark. Ich bin der Ansicht, dass wir die Rolle der Ausschüsse in dem hier vorgetragenen Zusammenhang stärken müssen. Die Argumentation, dass diese zum Wahlkampfmachen missbraucht würden, ist nicht nachvollziehbar, da dies nicht die organisatorische Schwäche der Ausschüsse belegt, sondern allenfalls das unverschämte Verhalten einzelner Personen.


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Dienstag, 15. Dezember 2015, 08:19

Mr. Speaker,

Ich danke den Initiatoren für die angestoßene Debatte. Die Abschaffung der personal questionings in Kombination mit einer Besetzung der Ausschüsse, die es neuen Abgeordneten schwer macht, halte ich für ungünstig.

Ich bin bereit die Reform in der vorliegenden Fassung zu unterstützen. Im Grundsatz teile ich aber durchaus die Position von congressman Baumgartner. Die Ausschüsse sind in der Tendenz überflüssig.
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Dienstag, 15. Dezember 2015, 12:50

Congressman Baumgartner,

Gerade die Stärkung des Charakters als echtes Arbeitsparlament könnte mehr Aktivität generieren.

ich würde sehr gerne hören, was Sie sich darunter vorstellen und wie das konkret umgesetzt werden soll?


Ich möchte zudem meinen Antrag um den folgenden Punkt (farblich markiert) ergänzen:


1st Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


Article I - Revisiting Standing Committee Basics

Section 1 - Grammar Corrections
Punkt I/1/1/b wird wie folgt neu gefasst:
b. Defense & Intelligence Affairs;

Section 2 - Rules of Procedure
Section I/1 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(3) Für alle Vorgänge nach diesem Act soll das Kongresspräsidium, oder der Kongress durch seine Geschäftsordnung, angemessene Rahmenbedingungen und Fristen setzen, sofern solche nicht explizit angegeben sind.

Section 3 - Simplifying Re-Elections
Section II/1 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(4) Ein direkt wiedergewähltes Kongressmitglied übernimmt seine Ausschuss(vor)sitze in die neue Amtszeit, sofern die Kammer nicht gewechselt wurde und sofern das Mitglied zum Amtsantritt nicht explizit darauf verzichtet.

Section 4 - Simplifying Committee Formation
Section II/2 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Kein Kongressmitglied soll mehr als zwei Ausschüssen gleichzeitig angehören.
(2) Kein Ausschuss soll aus mehr als vier Mitglieder gleichzeitig bestehen.
(3) Bewerben sich mehr als die erlaubte Anzahl an Kongressmitgliedern um einen Sitz in einem Ausschuss, sollen die dienstältesten den Vorzug bekommen.
(4) Zu seinem Amtsantritt kann jedes Mitglied des Kongresses für sich bis zu zwei Ausschüsse wählen, denen es angehören möchte.
(5) Jeder Kongressmitglied kann sich zu jeder Zeit für einen freien Ausschussitz bewerben.

Section 5 - Replacement of Committee Chairs
Section II/4 wird um das Nachfolgende ergänzt:
(5) Der Vorsitz soll neu vergeben werden, sobald er vakant fällt, oder - falls das Präsidium den Vorsitz führt - auf Antrag eines Ausschussmitglieds.



Article II - Revisiting Questioning Rights and Responsibilities

Only Section - Restrictions of further Questions
Subsection III/2/10 wird durch Nachfolgendes ersetzt:
Der Vorsitzende soll Fragen begründet zurückweisen, falls diese nicht mit der Arbeit des befragten Organs zu tun haben.



Article III - Revisiting Committee Investigations

Section 1 - Premature End of Investigation
(1) Section IV/1 wird um Nachfolgendes erweitert:
(7) Zum Beginn einer Legislaturperiode des Repräsentantenhauses soll jeder Ausschuss darüber abstimmen, ob eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung fortgesetzt wird.

(2) Subsection IV/2/4 wird wie folgt neu gefasst:
Der Ausschuss soll zum Ende der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses einen Zwischenbericht vorlegen, der vom Vorsitzenden verfasst sein soll und nicht der Zustimmung des Ausschusses bedarf. Liegt kein solcher Zwischenbericht vor, gilt die Untersuchung als ergebnislos abgebrochen.

Section 2 - Tools of an Investigation
(1) Section IV/3 wird in "Witnesses" umbenannt.
(2) Unter Article IV wird eine neue Section eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:
Section 4 - Ways of Investigation
Ein Untersuchungsausschuss kann
a) einen Sonderermittler, der nicht Mitglied des Kongresses sein muss, berufen und ihm Aufträge innerhalb seiner Zuständigkeiten erteilen;
b) Beweismittel zum Gegenstand seiner Untersuchung machen und die Vorlage von Dokumente von jedermann verlangen, dazu kann es eine Anordnung erlassen. Sec. 3 gilt sinngemäß;
c) Untersuchungen in Bundesbehörden der Vereinigten Staaten vornehmen, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Administration nicht gefährdet;
d) weitere Maßnahmen durchführen, zu denen es durch den Untersuchungsauftrag ermächtigt wird;
e) die Durchsetzung seiner Untersuchungsrechte vor den zuständigen Gerichten der Vereinigten Staaten erwirken.



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Dienstag, 15. Dezember 2015, 22:10

Mr. Speaker pro tempore,

ich würde sehr gerne hören, was Sie sich darunter vorstellen und wie das konkret umgesetzt werden soll?

Es ist im Grundsatz ganz einfach. Statt Committee Questionings führen wir Chamber Questionings ein. Sprich anfragen werden je nach Zugehörigkeit des Antragstellers durch das House oder den Senat behandelt.
Seien wir ehrlich: zu mehr als Questionings dienten die Ausschüsse nie und das werden sie auch nicht. Statt also zwanghaft zu versuchen etwas sinnlosem Sinn zu geben, konzentrieren wir uns doch besser auf das was funktioniert. Wenn wir direkt die Kammern als Ausgangslage nehmen entfällt die langwierige Konstituierung. Bisher gab es da ja entweder kaum Interesse, oder in aufgeheizteren Phasen haben die verschiedenen Parteien mittels purer Taktik versucht den jeweiligen Gegner draussen zu halten und somit je nach Standpunkt die Regierung vor Befragungen zu bewahren, oder eben erst recht damit zu konfrontieren. Nicht weil es nötig gewesen wäre, sondern einfach weil man es konnte. Die meiste Zeit aber tat sich genau nichts. Einfach nichts.
Kevin Baumgartner
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Dienstag, 15. Dezember 2015, 23:10

Mr President,
die Grammatikkorrektur ist überflüssig, wir sind schließlich hier in Astor, nicht in Albernia.

David J. Clark (D-NA)

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Mittwoch, 16. Dezember 2015, 10:52

Congressman Baumgartner,

Es ist im Grundsatz ganz einfach. Statt Committee Questionings führen wir Chamber Questionings ein. Sprich anfragen werden je nach Zugehörigkeit des Antragstellers durch das House oder den Senat behandelt.
Seien wir ehrlich: zu mehr als Questionings dienten die Ausschüsse nie und das werden sie auch nicht. Statt also zwanghaft zu versuchen etwas sinnlosem Sinn zu geben, konzentrieren wir uns doch besser auf das was funktioniert. Wenn wir direkt die Kammern als Ausgangslage nehmen entfällt die langwierige Konstituierung. Bisher gab es da ja entweder kaum Interesse, oder in aufgeheizteren Phasen haben die verschiedenen Parteien mittels purer Taktik versucht den jeweiligen Gegner draussen zu halten und somit je nach Standpunkt die Regierung vor Befragungen zu bewahren, oder eben erst recht damit zu konfrontieren. Nicht weil es nötig gewesen wäre, sondern einfach weil man es konnte. Die meiste Zeit aber tat sich genau nichts. Einfach nichts.

ich halte fest, dass "die Stärkung des Charakters als echtes Arbeitsparlament" reine Phrasendrescherei ist, denn wie durch diesen Vorschlag die Arbeitsmoral erhöht werden soll, entzieht sich mir.
Dass die bisherige Konstituierung der Ausschüsse ein langwieriger Prozess ist, dem wird bereits in diesem Entwurf Rechnung getragen, so dass das nach der initialen Vergabe kaum noch an Zeit beanspruchen dürfte. Auch ein taktisches Aussperren soll durch das nun mögliche Nachbesetzen vakanter Sitze behoben werden.


Congressman Clark,

Mr President,
die Grammatikkorrektur ist überflüssig, wir sind schließlich hier in Astor, nicht in Albernia.

Dann sollten wir stattdessen die Formulierung im Federal Administration Act ändern, aber zumindest eine einheitliche Bezeichnung anstreben.

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