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Taylor Kay Roberts

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1

Freitag, 21. Oktober 2011, 12:20

Regulations concerning the Order of Business

Honorable Members of the Convention,

nach Sec. 5 SSec. 2 des Laurentiana Act kann diese Constitutional Convention Beschlüsse für den Staat Laurentiana treffen, sofern es sich um unaufschiebbare Angelegenheiten handelt. Ich schlage zum Verfahren, basierend auf dem Entwurf, der in der Serena Constitutional Convention eingebracht wurde, folgende Resolution vor:

Rules concerning Motions of the Laurentiana Constitutional Convention not to be delayed

Rule I [Motions concerning subjects not to be delayed]
(1) Anträge in unaufschiebbaren AngelegeRRnheiten können von allen Mitgliedern der Convention zu jedem Zeitpunkt der Beratungen eingebracht werden.
(2) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.

Rule II [Urgency]
(1) Kein Antrag darf behandelt werden, sofern er nicht mit einer Begründung versehen ist, die eine Begründung liefert, warum die Angelegenheit unaufschiebbar ist.
(2) Rügt ein Mitglied der Convention, dass die Sache aufschiebbar sei und nicht durch die Constitutional Convention beschlossen werden muss, so muss über diese Frage umgehend eine Abstimmung durchgeführt werden. Sofern in dieser Abstimmung nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen festgestellt wird, dass die Sache unaufschiebbar ist, ist der Antrag zurückgewiesen.
(3) Die Entscheidung über die Frage der Aufschiebbarkeit steht einer Erörterung der Sache nicht entgegen.

Rule III [Debates]
(1) Der Sitzungsleiter eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden. Sie dürfen auf keinen Fall früher als 48 Stunden nach Abschluss einer Abstimmung nach Rule II beendet werden.
(3) Der Sitzungleiter kann die Aussprache verlängern.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Sitzungsleiter, falls nötig, die Abstimmung ein.

Rule IV [Votes]
(1) Abstimmungen werden vom Sitzungsleiter eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden.
(2) Ein Antrag ist angenommen, wenn er nach Ende der Abstimmungsfrist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat. Enthaltung bleiben unberücksichtigt.
(3) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der Convention ihre Stimme abgegben hat.
(4) Stimmabgaben können bis zum Ende der Abstimmung geändert werden.


Rules for the Enactment of a Constitution for Laurentiana

Rule I [Motion for a constitution]
(1) Jedes Mitglied der Convention kann einen Entwurf für eine Verfassung für Laurentiana einbringen.
(2) Sofern ein Entwurf vorliegt, kann kein weiterer Entwurf eingebracht werden.
(3) Das Mitglied, welches den Entwurf für eine Verfassung für Laurentiana eingebracht hat, kann diesen nicht zurückziehen oder ändern.

Rule II [Debate]
(1) Die Debatte über die Verfassung dauert, bis sie durch einmütige Entscheidung der Convention beendet wird.
(2) Hierzu kann jederzeit ein Mitglied der Convention die Beendigung der Entscheidung verlangen. Widerspricht innerhalb von 48 Stunden kein Mitglied der Convention, wird die Debatte beendet.
(3) Nach Abschluss der Debatte sind zuerst Abstimmungen über die offenen Amendments, nach dem Ende dieser Abstimmungen ist die Schlussabstimmung über die Verfassung einzuleiten.

Rule III [Amendments]
(1) Jedes Mitglied der Convention kann Änderungen zum Entwurf der Verfassung vorschlagen.
(2) Sie gelten als angenommen, sofern bis zum Ende der Debatte kein Mitglied eine Abstimmung über sie beantragt hat.
(3) Sie können bis zum Ende der Debatte jederzeit von dem Mitglied, welches sie eingebacht hat, geändert oder zurück gezogen werden.

Rules IV [Votes]
(1) Abstimmunge werden vom Sitzungsleiter eröffnet und beendet und dauern 48 Stunden für Amendments und 96 Stunden für die Schlussabstimmung.
(2) Sie können vorzeitig beendet werden, wenn alle Mitglieder der Convention ihre Stimme abgegeben haben oder ein unumstößliches Ergebnis feststeht.
(3) Für die Annahme eines Amendments ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben.
(4) Für die Annahme der Verfassung in der Schlussabstimmung ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben.
(5) Sollte die Verfassung in der Schlussabstimmung nicht die notwendige Mehrheit erreichen, so ist umgehend eine neue Debatte über den Entwurf einzuleiten. Dieses Verfahren ist zu wiederholen, bis eine Verfassung beschlossen wurde.
(6) Die beschlossene Verfassung ist durch den Sitzungsleiter umgehend zu verkünden und tritt mit der Verkündung in Kraft.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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2

Samstag, 22. Oktober 2011, 19:46

Ich bin mit beiden Vorschlägen einverstanden. Wollen wir abstimmen?

Congressman (R-LA)



Solomon Foot

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3

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 15:40

Ich bitte darum.
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Taylor Kay Roberts

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4

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 15:46

Dann müsste unser Acting Governor die Abstimmung einleiten.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Solomon Foot

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5

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 15:55

Bedauerlich das sein Stellvertreter noch nicht gewählt wurde. ;)
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Taylor Kay Roberts

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6

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 16:02

Bedauerlich. Aber: Das müsste auch unser Acting Governor machen. ;)
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana