Madam President,
der Ruf zur Sachlichkeit, den der ehrenwerte Congressman from Greenville hier vorträgt, geht fehl. Diese zutiefst ethisch und moralisch geprägte Debatte ist emotional und muss emotional sein, solange an dieser Stelle Menschen debattieren und keine Roboter.
Wir sollten nicht den medialen Nebelkerzen hinterherlaufen und die ehrenwerten Absichten der jeweils anderen Seite verächtlich machen.
Niemand macht sich die Entscheidung über ein ungeborenes Leben leicht, schon gar nicht eine Mutter.
Es ist richtig, das wir einen strafrechtlichen Rahmen für diese Frage vorgeben, denn so sehr es sich die Allgemeinheit nicht anmaßen darf, in die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper und ihre Gesundheit einzugreifen, so dringend braucht diese Selbstbestimmung und braucht das ungeborene Leben an sich den Schutz vor Drittinteressen, vor Scharlatanen und vor Schnellschüssen.
Nichts davon aber liefert diese Bill, denn all das bietet das bisherige Recht bereits. Diese Bill ist eine Anmaßung gegen die Selbstbestimmung der Frau, sie ist ein Schritt zurück hinter eine bereits veraltete Denkweise, die ihren Niederschlag im geltenden Recht findet.
Was wir brauchen ist nicht die Delegitimierung des Schwangerschaftsabbruchs nach Vergewaltigungen und nicht die Einengung der Straflosigkeit auf einen faktisch in vielen Fällen nicht haltbaren Zeitraum – die geschätzte Kollegin aus Assentia hat das bereits angesprochen – sondern genau das Gegenteil: Eine volle Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach umfassender medizinischer Beratung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kind zu eigenen Empfindungen nach wissenschaftlicher Erkenntnis in der Lage ist (was die Entwicklung des Cortex mit der 20. Schwangerschaftswoche sein dürfte) und freien Zugang zu dieser für die körperliche und seelische Gesundheit der Frauen unerlässlichen Maßnahme.
Darüber hinaus brauchen wir die klare gesetzliche Regelung einer Ausnahme für Feten, die wegen gravierender Fehlentwicklungen außerhalb des Mutterleibes ohnehin nicht lebensfähig wären. Eine Grenze bereits Begriffs-immanente Grenze des Lebens ist es definitiv, wenn nach der Geburt kein Leben des Kindes möglich sein wird.
Damit nehmen wir die Selbstbestimmung der Frau ernst. Den fraglos wichtigen und ethisch gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens gilt es gegen die Schwangere nicht mit Zwang zu verteidigen, sondern mit ernsthaften und umfassenden sozialen Hilfsmaßnahmen:
Aus wirtschaftlicher Not heraus darf niemals ein Schwangerschaftsabbruch als (einziger) Ausweg erscheinen, sondern kann mit der Sicherung des Unterhalts dieser Motivation begegnet werden. In persönlich herausfordernden Zeiten ist eine Adoption des Kindes eine gute Lösung für alle Beteiligten, nicht der Abbruch. Gegen häusliche Gewalt braucht es die entschlossene Antwort der Sicherheitsbehörden und kein betretenes Wegsehen, das die Entscheidung des Kindsvaters gegen Unterstützung in ideeller und finanzieller Hinsicht zur Entscheidung der Schwangeren für eine Abtreibung reifen lässt.
Und schließlich: Durch eine positive Vermittlung von Wissen über Sexualität und Verhütung in allen Schulen und bundesweite Informationskampagnen sowie die Bereitstellung von Verhütungsmitteln lässt sich die Zahl der ungewollten Schwangerschaften reduzieren.
Senken wir die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche auf innovative Weise, mit dem Wissen und den Konzepten des 21. Jahrhunderts, mit Hilfe zur Verantwortung statt strafrechtlicher Verfolgung der Interessen der Frauen.