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Diese Gesetzesvorlage dient zum einen, klare Regeln für politische Werbung festzulegen und gleichzeitig zu bestimmen, wann und unter welchen Umständen diese verboten sein sollte. Ich habe diese Bill zunächst hier im Komitee eingebracht, da ich mir von den geschätzen Kollegen inhaltliche Änderungsvorschläge und Verbesserungseinwände erhoffe.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
ich freue mich über die von Ihnen vorgelegte Bill. Ich kann der Intention, Regelungen zum Schutz der Institutionen der Vereinigten Staaten vor Vereinnahmung durch politische Amtsträger zu etablieren, vollkommen zustimmen.
Folgendes möchte ich anmerken:
1. Die Definition der politischen Werbung ist sehr weit gefasst und nutzt Begriffe, die teilweise nicht definiert sind (was sind Plakate, Wahlveranstaltungen, das Anwerben von Passanten, Flyer und Prospekte, Postzustellungen und was sind soziale Medien?).
2. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, kann sich der Anwendungsbereich meines Erachtens nur auf bundesweite Wahlen erstrecken (also z.B. nicht auf Gouverneurswahlen).
3. Warum soll das Weiße Haus vom Verbot des Political Campaignings ausgenommen werden?
4. Warum sollte die Immunität des Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht aufgehoben werden können, wenn er rechtswidrig Political Campaigning betreiben sollte?
5. Ich möchte vorschlagen, dass die Regelungen zur Wahlkampffinanzierung ergänzt werden um
a) den Bezug auf Spenden (da Geldmittel allein keine Sachzuwendungen wie Sendezeit im Fernsehen, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten etc. einschließen würde) und eine Definition von "Spende",
b) den grundsätzlichen Bezug auf Kandidaten, die ja die Begünstigten von Political Campaigning sind (die Verfassung kennt keine und die Gesetze kennen nur eine sehr rudimentäre Zuordnung zu Parteien!), und eine Definition von "Kandidat",
c) gegebenenfalls die Bestimmung, dass Spenden nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor einer Wahl eingeworben werden dürfen und nur bei rechtzeitiger Ankündigung der Absicht, zu kandidieren.
Da ich mich mit dieser Materie selbst auch auseinander gesetzt habe, möchte ich folgende Versatzstücke einbringen, die gegebenenfalls in die Bill aufgenommen werden könnten.
Was noch fehlt, sind eventuelle Transparenzpflichten (in welcher Höhe wurde welche Art von Spenden eingenommen, soll ab einer gewissen Höhe der Name des Spenders mit veröffentlicht werden?) sowie entsprechende Strafbestimmungen.
Die Bill könnte dann als "United States Campaign Transparency Act" benannt werden, da es ja vor allem darum geht, dass Wähler nicht beeinflusst werden (durch direkte oder verschleierte Wahlwerbung sowie durch kompromittierende Wahlspenden).
Bei Bedarf werde ich gerne einen Vorschlag machen, der die vorgeschlagene Bill mit meinen Ergänzungen verbindet. Aus zeitlichen Gründen habe ich darauf zunächst verzichtet.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
Mr. Chairman,
ich danke sehr herzlich für Ihre zahlreichen Anregungen.
1. Nun ich denke es ginge zu weit ins Detail wenn man ein Plakat als zweidimensionales, aus Papier gefertigtes Objekt beschreibt, wenn Sie wissen was ich meine.
2. Da stimme ich zu.
3. Das hat einen ganz einfachen Grund: Das Weiße Haus ist Amtssitz des Präsidenten, der selbst für sich quasi "immer" Wahlkampf betreibt. Daher auch die Ausnahme für seine Immunität. Beim Präsidenten kann schlicht schwer zwischen Wahlwerbung und Job unterschieden werden.
Den Punkten 5+ stimme ich grundsätzlich zu, nur fraglich ist ob diese nicht einen zu hohen verwaltungstechnischen Aufwand darstellen.
Ich würde Sie ersuchen, sofern Sie die Zeit finden, einen gesamten Änderungsvorschlag vorzubringen.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
auch wenn das Ganze ein halbes Jahr gedauert hat, bedanke ich mich für Ihren Vorstoß .
Mit dem Verbot von Werbung im Kongress (ich weiß Sie haben hier meine Formulierungen übernommen) wäre ich doch vorsichtig, schließlich kann viel zu viel als politische Werbung interpretiert werden.
Den Halbsatz "mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln.." würde ich streichen, da er keinen Sinn ergibt, wie ich dann bemerkt habe.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
ich denke schon, dass die Formulierung "mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln.." einen Sinn ergibt, immerhin sollte an den Tür- und Platzschildern der Abgeordneten und Senatoren durchaus zumindest die Angabe der Parteizugehörigekeit erlaubt sein. Es wird dann im Rahmen des Hausrechts des Kongresspräsidiums sichergestellt werden müssen, dass solche Tafeln angemessen gestaltet sind.
Ich sehe gerade, dass mir zumindest bei den Definitionen ein unfertiger Satz durchgerutscht ist. In Sec. 1 SSec. 1 Nr. 6 muss es natürlich heißen: "6. „Wahlhelfer“ (campaign worker) jede dritte Person, die im Auftrage eines Kandidaten politische Werbung betreibt."
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
LIV. President of the United States
Senator Covfefe, ich sehe keinen Grund die Partei eines Abgeordneten im Plenum zu deklarieren. Was ich vielmehr mit dieser Formulierung meinte, war dass man während Sitzung temporäre Tafeln hochhalten kann und im Büro temporäre Poster aufhängen darf — das „nicht“ sollte gestrichen werden.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives