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Rex Covfefe

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Sonntag, 3. Dezember 2017, 20:25

Political Campaigning Regulation Bill


- Congressional Committee on Justice & Ethics -

POLITICAL CAMPAIGNING REGULATION BILL

Der Ausschuss berät über die beigefügte Vorlage von Senator Kingston.

Der Antragsteller hat das erste Wort, soweit er es innerhalb von 12 Stunden ergreift oder nicht ausdrücklich darauf verzichtet hat.

Reginald Cofveve
Chairman of the Congressional Committee on Justice & Ethics


Members of the Committee:
- Sen. Covfefe
- Sen. Kingston
- Rep. Duangan


Political Campaigning Regulation Bill
An act to regulate political campaigning and provide for fair elections.

Section 1 – Definition
Politische Werbung (Political Campaigning) wird in diesem Gesetz definiert als öffentliche Werbung, die das Ziel hat, die Wahlentscheidung von Bürgern zu beeinflussen und/oder für politische Parteien zu werben. Dies inkludiert, ist aber nicht beschränkt auf Plakate, Wahlveranstaltungen, das Anwerben von Passanten, Flyer und Prospekte, Postzustellungen und Werbung auf sozialen Medien.

Section 2 – Prohibiton
(1) Politische Werbung ist verboten in den folgenden Fällen:
    a. Auf Stützpunkten und Schiffen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten
    b. In Wahllokalen und – zwei Wochen vor dem Wahltag – in einem Umkreis von 50 Metern um das Wahllokal
    c. In Gebäuden der Bundesregierung der Vereinigten Staaten und seiner untergeordneten Behörden, mit Ausnahme des Weißen Hauses
    d. In Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme von Kollegs die nach der zwölften Schulstufe beginnen
    e. In Gebäuden der Bundesdistriktgerichte und des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten
    f. Im Kongress der Vereinigten Staaten, mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln in den Plenarsälen und den Büros der Abgeordneten.
(2) Ein Verstoß gegen Subsection 1 oder ein Versuch dessen erfüllt den Straftatbestand "Illegal Campaigning" und ist als Vergehen der Klasse C zu bestrafen.
(3) Sollte der Präsident der Vereinigten Staaten den Tatbestand des Illegal Campaigning erfüllen, so soll seine Immunität gegen gerichtliche Verfolgung in diesem Fall nicht aufgehoben werden.

Section 3 – Financing
(1) Politische Werbung und Kampagnen dürfen nicht von Privatpersonen oder Unternehmen die im Ausland ihren (Wohn-) Sitz haben, finanziell unterstützt werden.
(2) Die Annahme von Geldmitteln nach Subsection 1 oder ein Versuch dieser erfüllt den Straftatbestand "Illegal Financing of a Campaign" und ist als Vergehen der Klasse A zu bestrrafen.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
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Sonntag, 3. Dezember 2017, 20:36

Thank you, Mr. Chairman.

Diese Gesetzesvorlage dient zum einen, klare Regeln für politische Werbung festzulegen und gleichzeitig zu bestimmen, wann und unter welchen Umständen diese verboten sein sollte. Ich habe diese Bill zunächst hier im Komitee eingebracht, da ich mir von den geschätzen Kollegen inhaltliche Änderungsvorschläge und Verbesserungseinwände erhoffe.

BEN KINGSTON

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Sonntag, 3. Dezember 2017, 21:02

Senator Kingston,

ich freue mich über die von Ihnen vorgelegte Bill. Ich kann der Intention, Regelungen zum Schutz der Institutionen der Vereinigten Staaten vor Vereinnahmung durch politische Amtsträger zu etablieren, vollkommen zustimmen.

Folgendes möchte ich anmerken:

1. Die Definition der politischen Werbung ist sehr weit gefasst und nutzt Begriffe, die teilweise nicht definiert sind (was sind Plakate, Wahlveranstaltungen, das Anwerben von Passanten, Flyer und Prospekte, Postzustellungen und was sind soziale Medien?).
2. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, kann sich der Anwendungsbereich meines Erachtens nur auf bundesweite Wahlen erstrecken (also z.B. nicht auf Gouverneurswahlen).
3. Warum soll das Weiße Haus vom Verbot des Political Campaignings ausgenommen werden?
4. Warum sollte die Immunität des Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht aufgehoben werden können, wenn er rechtswidrig Political Campaigning betreiben sollte?
5. Ich möchte vorschlagen, dass die Regelungen zur Wahlkampffinanzierung ergänzt werden um
a) den Bezug auf Spenden (da Geldmittel allein keine Sachzuwendungen wie Sendezeit im Fernsehen, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten etc. einschließen würde) und eine Definition von "Spende",
b) den grundsätzlichen Bezug auf Kandidaten, die ja die Begünstigten von Political Campaigning sind (die Verfassung kennt keine und die Gesetze kennen nur eine sehr rudimentäre Zuordnung zu Parteien!), und eine Definition von "Kandidat",
c) gegebenenfalls die Bestimmung, dass Spenden nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor einer Wahl eingeworben werden dürfen und nur bei rechtzeitiger Ankündigung der Absicht, zu kandidieren.

Da ich mich mit dieser Materie selbst auch auseinander gesetzt habe, möchte ich folgende Versatzstücke einbringen, die gegebenenfalls in die Bill aufgenommen werden könnten.

Sec. ... Puropose
Dieses Gesetz findet Anwendung auf Kandidaten für alle bundesweiten Wahlen in den Vereinigten Staaten.

Sec. ... Definition of Donations
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beschreibt der Begriff „Spenden“ jede Form finanzieller Zuwendungen in Form von Geld, Bargeld, geldwerten Mitteln sowie zinslosen Darlehen und Krediten.
(2) Geldwerte Mittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle zur Unterstützung oder im Rahmen einer Kandidatur zur Verfügung gestellten Sachleistungen. Ihr geldwerter Gegenwert ist im Sinne dieses Gesetzes als Spende zu behandeln.

Sec. ... Definiton of Candidates
(1) Kandidat im Sinne dieses Gesetzes ist, wer für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten, für das Repräsentantenhaus oder den Senat kandidiert.
(2) Ein Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten wird durch den Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten, mit dem er auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kandidiert, vertreten.

Sec. ... Compel Into Submission
(1) Wer für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten, für das Repräsentantenhaus oder den Senat kandidiert, darf außerhalb der Bestimmungen dieses Gesetzes keine Spenden von Dritten oder sich selbst verwenden.
(2) Vizepräsidentschaftskandidaten können keine Spenden für die eigene Person, sondern nur für den jeweiligen Präsidentschaftskandidaten sammeln.

Sec. ... Fundrainsing Announcement
(1) Das Einwerben von Spenden für eine Kandidatur ist nur innerhalb von dreißig Tagen vor Wahlbeginn zulässig.
(2) Ein Kandidat muss öffentlich erklären, ob er Spenden einwerben will. Diese Erklärung muss spätestens mit dem Einreichen des Wahlvorschlages beim U.S. Electoral Office erfolgen. Sie kann nachträglich nur dann geändert werden, wenn der Wahlvorschlag noch nicht eingereicht worden ist.

Was noch fehlt, sind eventuelle Transparenzpflichten (in welcher Höhe wurde welche Art von Spenden eingenommen, soll ab einer gewissen Höhe der Name des Spenders mit veröffentlicht werden?) sowie entsprechende Strafbestimmungen.

Die Bill könnte dann als "United States Campaign Transparency Act" benannt werden, da es ja vor allem darum geht, dass Wähler nicht beeinflusst werden (durch direkte oder verschleierte Wahlwerbung sowie durch kompromittierende Wahlspenden).

Bei Bedarf werde ich gerne einen Vorschlag machen, der die vorgeschlagene Bill mit meinen Ergänzungen verbindet. Aus zeitlichen Gründen habe ich darauf zunächst verzichtet.
REGINALD 'REX' COVFEFE [D-AA]
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Sonntag, 3. Dezember 2017, 21:27

Mr. Chairman,
ich danke sehr herzlich für Ihre zahlreichen Anregungen.

1. Nun ich denke es ginge zu weit ins Detail wenn man ein Plakat als zweidimensionales, aus Papier gefertigtes Objekt beschreibt, wenn Sie wissen was ich meine.
2. Da stimme ich zu.
3. Das hat einen ganz einfachen Grund: Das Weiße Haus ist Amtssitz des Präsidenten, der selbst für sich quasi "immer" Wahlkampf betreibt. Daher auch die Ausnahme für seine Immunität. Beim Präsidenten kann schlicht schwer zwischen Wahlwerbung und Job unterschieden werden.
Den Punkten 5+ stimme ich grundsätzlich zu, nur fraglich ist ob diese nicht einen zu hohen verwaltungstechnischen Aufwand darstellen.

Ich würde Sie ersuchen, sofern Sie die Zeit finden, einen gesamten Änderungsvorschlag vorzubringen.

BEN KINGSTON

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Mittwoch, 13. Dezember 2017, 12:32

Mr. Chairman?

@Rex Covfefe:

BEN KINGSTON

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Sonntag, 31. Dezember 2017, 18:44

Senator Kingston,

ich werde nach Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit des Kongresses einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten und dem Ausschuss vorstellen.

Ihre Hinweise werde ich dabei im Hinterkopf behalten.
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Eugene Duangan

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Mittwoch, 17. Januar 2018, 10:50

Mr. Chairman @Rex Covfefe:

Wie möchten Sie in dieser Angelegenheit weiter verfahren?
Eugene Duangan
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Sonntag, 21. Januar 2018, 19:02

Senator Covfefe, darf man noch mit einem Beitrag Ihrerseits rechnen...?
@Rex Covfefe:

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Donnerstag, 25. Januar 2018, 20:07

Gentlemen, ich habe das Thema weit oben auf meiner Agenda und werde mich dem überarbeiteten Entwurf auf jeden Fall noch widmen.

Derweil möchte ich auch Congressman Parker als neustes Mitglied des Ausschusses einladen, sich gerne an der Diskussion zu beteiligen.
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Dienstag, 13. Februar 2018, 19:09

Mister Chairman,

sir, wann gedenken Sie Ihre Agenda abzuarbeiten? ;)

BEN KINGSTON

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Dienstag, 13. Februar 2018, 20:50

Senator Kingston,

ich hoffe wirklich und bin zuversichtlich, zeitnah dazu zu kommen, Ihnen einen ergänzten Entwurf vorlegen zu können.
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Montag, 26. Februar 2018, 19:23

Mister Chairman,

eventuell könnte man das neue Parteiregister gemäß FEA gleich in Ihren Entwurf einbauen?

BEN KINGSTON

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Mittwoch, 21. März 2018, 22:20

Senator Kingston,

ich hoffe wirklich und bin zuversichtlich, zeitnah dazu zu kommen, Ihnen einen ergänzten Entwurf vorlegen zu können.
Handlung:Fragt sich, wie lange er noch darauf warten soll.

BEN KINGSTON

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Mittwoch, 23. Mai 2018, 17:36

Gentlemen,

ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit lege ich dem Ausschuss den folgenden Entwurf vor:


United States Campaign Transparency Bill
An act to regulate political campaigning and provide for fair elections.


Sec. 1 Definitions
(1) Im Sinne dieses Gesetzes soll sein
1. „Wahl“ (election) jeder dem Bundeswahlamt als gesetzliche Aufgabe zur Durchführung übertragene Wahlvorgang;
2. „Kandidat“ (candidate) jede natürliche Person, welche öffentlich erklärt, für das Amt des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, für das Repräsentantenhaus oder für den Senat zu kandidieren und die Wählbarkeitsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllen wird;
3. „politische Werbung“ (political campaigning) jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild mit dem Ziel, die Wahlentscheidung von Wählern zu beeinflussen;
4. „Spende“ (donation) jede Form finanzieller Zuwendungen in Form von Geld, Bargeld, geldwerten Mitteln sowie zinslosen Darlehen und Krediten;
5. „geldwerte Mittel“ (non-monetary benefits) alle zur Unterstützung oder im Rahmen einer Kandidatur zur Verfügung gestellten Sachleistungen, die einen geldwerten Gegenwert haben;
6. „Wahlhelfer“ (campaign worker) jede dritte Person, im Auftrage eines Kandidaten politische Werbung betreiben.
(2) Von einem Kandidaten selbst eingebrachte Zuwendungen in Form von Geld, Bargeld und geldwerten Mitteln sollen nicht als Spende im Sinne dieses Gesetzes gelten.

Sec. 2 Prohibitons
Politische Werbung soll verboten sein
1. auf Stützpunkten und Schiffen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten;
2. in Wahllokalen und ab sieben Tagen vor dem Wahltag in einem Umkreis von 50 Metern um das Wahllokal;
3. in Gebäuden der Bundesregierung der Vereinigten Staaten und seiner untergeordneten Behörden;
4. in Bildungseinrichtungen, mit Ausnahme von Kollegs die nach der zwölften Schulstufe beginnen;
5. in Gebäuden der Bundesdistriktgerichte und des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten;
6. im Kongress der Vereinigten Staaten, mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln in den Plenarsälen und den Büros der Abgeordneten und Senatoren.

Sec. 3 Campaign Financing
(1) Ein Kandidat soll berechtigt sein, Spenden anzunehmen. Dritte, die Empfänger von Spenden an einen Kandidaten sind, sollen diese unverzüglich weiterleiten. Spenden sollen angenommen sein, wenn sie in den Verfügungsbereich des Kandidaten oder eines von ihm beauftragten Dritten gelangt sind; unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden sollen als nicht angenommen gelten.
(2) Von der Befugnis, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sollen sein
1. Spenden von außerhalb des Gebiets der Vereinigten Staaten, es sei denn, dass diese Spenden aus dem Vermögen eines US-Staatsbürgers oder eines Wirtschaftsunternehmens, dessen Anteile zu mehr als 50 vom Hundert im Eigentum eines US-Staatsbürgers sind und dessen Hauptsitz sich im Gebiet der Vereinigten Staaten befindet, stammen;
2. Spenden, soweit sie im Einzelfall mehr als 1.000 $ betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt;
3. Spenden, die dem Kandidaten erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.
(3) Ein Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten soll keine Spenden für die eigene Person, sondern nur für den Präsidentschaftskandidaten sammeln.

Sec. 4 Fundrainsing Announcement
(1) Das Einwerben von Spenden für eine Kandidatur soll nur zulässig sein im Zeitraum von achtundzwanzig Tagen vor dem ersten Tag des Wahlmonats bis zum Tag vor der Wahl.
(2) Ein Kandidat muss öffentlich erklären, ob er Spenden einwerben will. Diese Erklärung muss spätestens mit dem Einreichen des Wahlvorschlages beim Bundeswahlamt erfolgen. Sie kann nachträglich nur dann geändert werden, wenn der Wahlvorschlag noch nicht eingereicht worden ist.
(3) Abweichend von Subsection 1 ist das Einwerben von Spenden mit Beginn des Tages unzulässig, der auf den Rückzug einer Kandidatur oder die Feststellung durch das Bundeswahlamt, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen, folgt.

Sec. 5 Accounting
(1) Nach diesem Gesetz eingeworbene Spenden darf ein Kandidat nur für Zwecke der eigenen politischen Werbung verwenden. Dazu gehören insbesondere auch Vergütungen oder Zuwendungen an Wahlhelfer, die Kosten für die räumliche Unterbringung und den Transport des Kandidaten und der Wahlhelfer sowie sonstige Kosten, Gebühren und Auslagen, die für die Durchführung der politischen Werbung notwendig sind.
(2) Über die Verwendung ist grundsätzlich Buch zu führen; die Bücher sind auf Verlangen dem Bundeswahlamt zur Prüfung vorzulegen.
(3) Sollte die Einwerbung von Spenden nach Section 4 Subsection 3 unzulässig sein oder mit Beginn des ersten Wahltages noch nicht verausgabte Spenden zur Verfügung stehen, so sollen die noch nicht verausgabten Spenden den Zuwendern, geordnet nach dem letzter Annahme, erstattet werden.

Sec. 6 Fundraising Transparency
(1) Spenden zu einer Wahl, deren Gesamtwert 10.000 $ übersteigt, sollen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders sowie der Gesamthöhe der Zuwendung spätestens vierzehn Tage nach dem Tag der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses öffentlich bekannt gemacht werden. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 100.000 $ übersteigen, sind unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
(2) Personenbezogene Daten, welche im Rahmen der Einwerbung von Spenden bekannt werden, sollen gelöscht werden, soweit erkennbar ist, dass sie für Zwecke der Subsection 1 und 2 nicht erforderlich sind.

Sec. 7 Penalty Provisions
(1) Wer entgegen Section 2 politische Werbung für sich selbst oder einen Dritten macht, erfüllt den Straftatbestand der „illegalen Wahlwerbung“ (illegal campaigning). Illegale Wahlwerbung ist ein Vergehen der Klasse C; der Versuch ist strafbar.
(2) Wer entgegen Section 3 Subsection 1 eine Spende gibt oder annimmt, erfüllt den Straftatbestand der „illegalen Kampagnenfinanzierung“ (illegal financing of a campaign). Die illegale Kampagnenfinanzierung ist ein Vergehen der Klasse A; der Versuch ist strafbar.
(3) Wer entgegen Section 5 keine oder nach kaufmännischem Maßstab unzureichende Bücher führt, erfüllt den Straftatbestand der „illegalen Kampagnenbuchführung“ (illegal campaign accounting). Die illegale Kampagnenbuchführung ist ein Vergehen der Klasse B; der Versuch ist strafbar.

Sec. 8 Coming-into-force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
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Freitag, 1. Juni 2018, 21:34

Mr. Chairman,

auch wenn das Ganze ein halbes Jahr gedauert hat, bedanke ich mich für Ihren Vorstoß :D .
Mit dem Verbot von Werbung im Kongress (ich weiß Sie haben hier meine Formulierungen übernommen) wäre ich doch vorsichtig, schließlich kann viel zu viel als politische Werbung interpretiert werden.
Den Halbsatz "mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln.." würde ich streichen, da er keinen Sinn ergibt, wie ich dann bemerkt habe.

BEN KINGSTON

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Montag, 4. Juni 2018, 08:28

Senator Kingston,

ich denke schon, dass die Formulierung "mit Ausnahme von nicht temporären Tafeln.." einen Sinn ergibt, immerhin sollte an den Tür- und Platzschildern der Abgeordneten und Senatoren durchaus zumindest die Angabe der Parteizugehörigekeit erlaubt sein. Es wird dann im Rahmen des Hausrechts des Kongresspräsidiums sichergestellt werden müssen, dass solche Tafeln angemessen gestaltet sind.

Ich sehe gerade, dass mir zumindest bei den Definitionen ein unfertiger Satz durchgerutscht ist. In Sec. 1 SSec. 1 Nr. 6 muss es natürlich heißen: "6. „Wahlhelfer“ (campaign worker) jede dritte Person, die im Auftrage eines Kandidaten politische Werbung betreibt."
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Montag, 4. Juni 2018, 08:57

Senator Covfefe, ich sehe keinen Grund die Partei eines Abgeordneten im Plenum zu deklarieren. Was ich vielmehr mit dieser Formulierung meinte, war dass man während Sitzung temporäre Tafeln hochhalten kann und im Büro temporäre Poster aufhängen darf — das „nicht“ sollte gestrichen werden.

BEN KINGSTON

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Dienstag, 12. Juni 2018, 22:52

Senator Covfefe,

ich würde vorschlagen Politische Werbung im Kongress gänzlich zu verbieten.

BEN KINGSTON

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Mittwoch, 18. Juli 2018, 12:26

Senator Kingston,

ich bin dem grundsätzlich offen gegenüber. Wie sieht Congressman Duangan das?

Handlung:Schaut zum dritten Ausschussmitglied.
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Eugene Duangan

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Donnerstag, 19. Juli 2018, 20:58

Senator Covfefe,
Senator Kingston,

ich halte es wieder Senator aus Astoria und würde gerne ein generelles Verbot für Werbung auf dem Capitol Hill untersagen.
Eugene Duangan
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