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Leo McGarry

Former President of the USA

Beiträge: 1 111

Wohnort: Flint, AS

Bundesstaat: -

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1

Dienstag, 22. Juli 2008, 00:51

[CartA] - Gründungsvertrag - Entwurf

Gründungsvertrag


der mikronationalen Kartenorganisation CartA




1. Vertragsparteien


1.1

Albernia (Kingdom of Albernia), vertreten durch


1.2

Alpinia (Königreich Alpinia), vertreten durch


1.3

Aquila (Imperium Aquila), vertreten durch


1.4

Astor (United States of Astor), vertreten durch


1.5

Aurora (Union of Aurora), vertreten durch


1.6

Cranberra (Dominion of Cranberra), vertreten durch


1.7

Cuello (Stammesgesellschaft Cuello), vertreten durch


1.8

Demokratische Union, vertreten durch


1.9

Dionysos (Republik Dionysos), vertreten durch


1.10

Dreibürgen (Kaiserreich Dreibürgen), vertreten durch


1.11

Futuna (Schahtum Futuna), vertreten durch


1.12

Gelbes Reich (GF), vertreten durch


1.13

Gran Novara (Regno di Gran Novara), vertreten durch


1.14

Hansastan (Republik Hansastan), vertreten durch


1.15

Hollunderlande (Republiek de Hollunderlande), vertreten durch


1.16

Irkanien (Irkanisches Reich), vertreten durch


1.17

Kasatschok (Republik Kasatschok), vertreten durch


1.18

Kaysteran (Republikska Kajsteranij), vertreten durch


1.19

Ladinien (Res Publica Ladina), vertreten durch


1.20

Nedersassonien (Nedersassonischer Reichsbund), vertreten durch


1.21

Ozeania (Demokratische Inselrepublik Ozeania), vertreten durch


1.22

Pottyland (Königreich Pottyland), vertreten durch


1.23

Sebulon (Medinat Zevulun), vertreten durch


1.24

Severanien (Sozialistische Bundesrepublik Severanien), vertreten durch


1.25

Snjarey (Eyjottr Snjarey), vertreten durch


1.26

Stralien (Republik Stralien), vertreten durch


1.27

Targa (Königreich Targa), vertreten durch


1.28

Tchino (Volksrepublik Tchino), vertreten durch


1.29

Tehuri (Königreich Tehuri), vertreten durch


1.30

Téngóku (Téngóku Kyówakoku), vertreten durch


1.31

Tomanien (Schwarzweiss Reich Tomanien), vertreten durch


1.32

Verdon (Royaume de Verdon), vertreten durch


1.33

Vereinigtes Kaiserreich, vertreten durch


1.34

Wislanien (Rzeczpospolita Wislania), vertreten durch


sowie


1.35

Graphein Foundation, nachstehend GF genannt, vertreten durch


1.36

Association Internationale de Cartographie, nachstehend AIC genannt, vertreten durch




2. Gründung der CartA


Unzufrieden mit der Situation dreier konkurrierender Kartenorganisationen,
Geleitet vom gemeinsamen Wunsche nach einer Karte, welche den mikronationalen Staaten eine realitätsnahe und auf Gleichheit beruhende Sphäre bietet,
Erkennend, daß eine Fusion von Graphein Foundation (GF) und Association Internationale de Cartographie (AIC) dies realisieren kann,
entschlossen sich die zuvor genannten Parteien, die Cartographie-Assoziation (CartA) zu gründen.



3. Karten und Regelwerk


3.1

Die unter Ziffer 1.1 bis 1.34 vorgenannten 34 mikronationalen Staaten Die endgültige Zahl wird kurz vor der Gründung feststehen, hoffe ich. akzeptieren die folgenden, diesem Vertrag beiliegenden Anlagen als verbindlich:


3.1.1

Anlage 1 / Karte (Irenik21). Grundlage allen künftigen Kartenmaterials ist die erste und durch Eintragung neuer beziehungsweise Löschung inaktiver respektive nicht von der Spielerschaft fortgesetzter Staaten geprägte Version der CartA-Gesamtkarte.


3.1.2

Anlage 2 / (Klimakarte). Auf dieser Karte sind die Klimazonen eingezeichnet.


3.1.3

Anlage 3 / (Regelwerk). Dieses Regelwerk regelt die Abläufe und die Organisation der CartA.


3.2

Die genannten drei Anlagen sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Mit Unterzeichnung derselben erklärt jeder Staat, daß ihm der Inhalt der drei Beilagen im Detail bekannt ist.




4. Wahlen


Die unter Ziffer 1.1 bis 1.34 vorgenannten 34 mikronationalen Staaten wählen als Organe der CartA einstimmig:


4.1 / Direktorium

- Zum Direktor: (Name),
- Zum Vizedirektor: (Name),
- Zum Direktor für Kartographie: (Name).

Ich schlage überdies vor, die Geschäftsordnung des Direktoriums der AIC zu übernehmen.

4.2 / Kuratorium

- Zum Kurator 1: (Name)
- Zum Kurator 2: (Name)
- Zum Kurator 3: (Name)
- Zum Kurator 4: (Name)
- Zum Kurator 5: (Name)
- Zum Kurator 6: (Name)

Ich schlage vor, die Geschäftsordnung der Vollversammlung der AIC zu übernehmen.


4.3 / Verfassungsgericht

- Zum Verfassungsrichter 1: (Name),
- Zum Verfassungsrichter 2: (Name),
- Zum Verfassungsrichter 3: (Name),
- Zum Verfassungsrichter 4: (Name),
- Zum Verfassungsrichter 5: (Name).

Ich schlage vor, die Geschäftsordnung des Tribunal Constituionnel der AIC zu übernehmen.




5. Weitere Vertragsbestimmungen


5.1

Der in Ziffer 2 hievor ausgesprochene Grundsatz der Realitätsnähe und der Gleichheit betrifft gleichermaßen die nach Gründung der CartA hinzukommenden Mikronationen wie auch die Gründerstaaten, da ansonsten eine Ungleichheit der Neueintragungen zu den Gründerstaaten möglich sein kann.

Sämtliche hiervor aufgeführten 34 Gründerstaaten verpflichten sich infolgedessen, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 120 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages die Eintragungskriterien für Neueintragungen zu erfüllen, sich einer diesbezüglichen Prüfung durch das zuständige Organ der CartA zu unterziehen und im Falle der Nichterfüllung der an eine Neueintragung durch die CartA gestellten Anforderungen auf ihre Mitgliedschaft sowie ihren Kartenplatz bei der CartA zu verzichten. Sollten die Mängel beseitigt worden sein, ist es möglich, ein neues Kartenplatzverfahren anzustrengen.


5.2

Dieser Vertrag bezweckt unter anderem eine Vereinheitlichung der mikronationalen Karten des deutschsprachigen Raumes. Anstelle der GF und AIC tritt die neue mikronationale Kartenorganisation CartA. Die GF und die AIC sollen deshalb aufgelöst werden.

Die Vertreter der GF und der AIC verpflichten sich hiermit unwiderruflich, die von ihnen vertretenen Kartenorganisationen innerhalb einer nicht erstreckbaren Frist von 60 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages formell aufzulösen.

Die hiervor aufgeführten 34 Gründerstaaten, soweit sie Mitglieder der GF und/oder der AIC sind, verpflichten sich hiermit unwiderruflich, keine Tätigkeiten vorzunehmen, die eine Auflösung der GF und/oder AIC behindern; sie verpflichten sich somit auch ausdrücklich, bei den entsprechenden Abstimmungen innerhalb der GF und/oder AIC für eine bedingungslose Auflösung der GF und/oder AIC zu stimmen.


5.3

Die vorgenannten Vertreter der Gründerstaaten gemäß Ziffern 1.1 bis 1.34 bestätigen mit ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ausdrücklich, daß sie zum Abschluß desselben vollumfänglich legitimiert sind und daß dieser Vertrag in den von ihnen vertretenen Mikronationen keiner weiteren Genehmigung, z.B. in Form einer Abstimmung unter der Spielerschaft oder eines Beschlusses der Spielleitung o.ä., bedarf.




6. Schlußerklärung


Die hievor aufgeführten 34 Gründerstaaten stellen fest, dass die CartA mit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages durch die nachstehenden Personen somit gegründet ist.




Ort, Datum und Unterschriften

der Vertreter der 34 Gründerstaaten


der Vertreter der GF und der AIC


im Sinne einer Wahlannahmeerklärung

der Mitglieder des Direktoriums
der Kuratoren
der Verfassungsrichter
Leo McGarry
Former President of the United States