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mit diesem Entwurf, an dem Attorney General Finnegan maßgeblich beteiligt war, soll endlich Rechtssicherheit in der Frage nach der Amtszeit von Secretaries und anderen Beamten in Bundesministerien geschaffen werden.
Ich habe so meine Probleme mit diesem Antrag, wenn ich in Richtung des Heptagons schaue.
Die Fragen, die sich mir dabei stellen, sind:
1. Sie die Joint Chiefs of Staff Angehörige des Verteidigungsministeriums oder nur nachgeordnete Behördenleiten?
Es spricht wenig dafür, dass es nachgeordnete Behördenleiter sind, wenn man sich allein das Berufungs- und Bestätigungsverfahren im Senat ansieht oder auch die Aufgaben des DoD nach Sec. 4 Federal Administration Act. Nachgeordnete Behördenleiter werden ja grundsätzlich nicht durch den Senat bestätigt, sondern eben nur die Obersten Behördenleiter und die Generäle/Admiräle.
2. Im Federal Administration Act existiert bereits eine Subsection 7 in Section 3. Soll diese geändert werden?
3. Wozu dieser Antrag? Art. IV Sec. 1 SSec. 6 Sn. 1 der US Constitution bestimmt weiterhin, dass der Präsident alle Ernennungs- und Entlassungsurkunden ausfertigt. Und ein einfaches Gesetz kann ja Bestimmungen der Verfassung nicht brechen.
Ob der Präsident nun Entlassungsurkunden ausstellt, weil die alten Secretaries ihr Amt automatisch erledigt haben oder weil er sie sowieso entlassen wollte, spielt dabei doch keine Rolle. Die Pflicht dazu hat er trotz alle dem.
Arbeit wird ihm dadurch also nicht abgenommen.
Und Rechtssicherheit wird dadurch auch nicht vermehrt. Im Gegenteil, weil dies auch den Generalstab betrifft, empfinde ich diesen Antrag eher als nicht nur gefährlich für die Rechtssicherheit sondern auch für die nationale Sicherheit.
ich kann an der Argumentation des ehrenwerten Senators aus Assentia mit Ausnahme der Kritik an der Nummerierung nichts finden.
1. Die Joint Chiefs sind natürlich nicht Angehörige meines Ministeriums. Das sieht man schon daran, dass sie mir nicht unterstellt sind. Sie sind Angehörige des Militärs der Vereinigten Staaten, und das Militär der Vereinigten Staaten ist, da wird man mir wohl allgemein zustimmen, keine Abteilung des Department of Defense.
2. Ich bitte um Entschuldigung, da ist mir offenbar durch die verwirrende Nummerierung in der entsprechenden Section ein Fehler unterlaufen.
Madam Speaker, ich revidiere meinen Antrag zu:
3. Die Verfassung bestimmt, dass der Präsident die Entlassungsurkunden für alle Bundesbeamten ausfertigt. Amtsträger, die nach Ende ihrer Amtszeit aus dem Amt scheiden, werden aber nicht entlassen. Sie erhalten daher auch keine Entlassungsurkunde. Wenn nun nach dem vorliegenden Entwurf alle Secretaries mit der Amtseinführung eines neuen Präsidenten aus dem Amt ausscheiden, muss ihnen dafür auch keine Entlassungsurkunde überreicht werden. Analog findet man dies bereits jetzt beim Chief Justice of the Supreme Court, der nach dem Ende seiner Amtszeit ohne Entlassungsurkunde aus dem Amt scheidet.
Angesichts seiner Argumentation würde mich noch interessieren, ob der ehrenwerte Senator aus Assentia in der Tatsache, dass er bisher keine Entlassungsurkunde aus dem Amt des Attorney General erhalten hat, eine Pflichtverletzung des Präsidenten der Vereinigten Staaten erkennt oder ob er das Amt weiterhin für sich in Anspruch nimmt.
Den obenstehenden Entwurf als Gefahr für die nationale Sicherheit zu bezeichnen halte ich jedenfalls, vorsichtig ausgedrückt, für eher unzutreffend.
Zur Frage, ob ich mich weiterhin als Attorney General sehe, kann ich nur sagen, dass ich die Ernennung eines Anderen gleichsam als Entlassungsverfügung betrachte.
Ist ein Amt nur einmal vorgesehen und sind zwei Personen dafür ernannt worden, so gilt natürlich die jüngste Ernennung als Rechtsakt.
Aber wir reden hier nicht über die Thematik der Beendigung eines Amtes durch die Ernennung eines Nachfolgers, sondern um das automatische Ausscheiden eines Amtsträgers der Exekutive.
Diese Entgegnungen bzgl. der Streitkräfte sind mir zu schwammig und überzeugen mich nicht.
Ich beantrage daher gem. Art. V des Judicial Procedure Act, dass der Supreme Court in dieser Angelegenheit ein Rechtsgutachten bzgl. der Stellung der Streitkräfte zum Department of Defense erstelle.
In dieser Sache ist ja keine Eile geboten.
Ich habe zwei Anmerkungen zu Mr. Jacksons Gesetzesantrag:
1. Wäre es nicht sinnvoll, für den Fall der Fälle, dass ein Amt aus personeller Not nicht neu besetzt wird oder dies einfach vergessen wird, eine gesonderte Klausel einzufügen. Ich schlage vor:
2. Ich persönlich störe mich am letzten Wort "unbetroffen". Ich schlage - aus ästetischen Gründen - eine Änderung in "unberührt" vor.
ich verstehe den Vorschlag des Congressman Fitch nicht. Was ist mit einem "zentralen Amt" gemeint? Wie soll bei der Amtseinführung des Präsidenten bereits absehbar sein, welche Ämter besetzt werden, wenn der Senat erst noch über die Kandidaten des Präsidenten abstimmen muss? Und wie soll den Vereinigten Staaten geholfen sein, wenn der Präsident zwangsweise mit einem Minister seines Vorgängers zusammenarbeiten muss, anstatt die anfallenden Aufgaben selbst zu übernehmen?
mir erschließt sich noch nicht ganz der Sinn des neuen Entwurfs.
Zuerst heißt es, dass "Alle Leiter und nachgeordneten Amtsträger Oberster Bundesbehörden (ausscheiden)" und später wiederum, dass "Leiter und Mitarbeiter nachgeordneter Behörden [...] von den Bestimmungen dieser Subsection nicht betroffen (sind)."
Vielleicht könnte Senator Jackson darlegen welche Ämter für ihn unter die Definition der "nachgeordneten Amtsträger" fallen und welche unter die Definition der "Leiter nachgeordneter Behörden".
13th and 24th President of the United States of Astor
der Entwurf verwendet die Definition von "oberste Bundesbehörden", wie sie in Section 2 des Federal Administration Act getroffen wird.
Der Begriff der "nachgeordneten Behörde" wird in Section 3 des betreffenden Gesetzes näher bestimmt.
Ich möchte im Übrigen noch betonen, dass ich gegen den Vorschlag des Congressman Xanathos zur Einholung eines juristischen Gutachtens nichts einzuwenden habe. Wenn er einen entsprechenden Antrag in diesem Hause stellt, wird dies meine Unterstützung finden.
aufgrund der jüngst geschehenen Umgehung des Senats durch President Malroy bei der Besetzung der faktischen Leitung des Department of Trade and Treasury möchte ich - wo wir ohnehin schon den Federal Administration Act diskutieren - folgende Ergänzung (Artikel 1) des Antrages einbringen:
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass die im Antrag von Senator Jackson vorgesehene Regelung "Dies gilt nicht, wenn der amtierende Präsident im Amt bestätigt wurde" mit den Regelungen des Senate Hearings Procedure Act insoweit kollidiert, dass gem. Art. III, Sec. 4 des SHPA Leiter der Obersten Bundesbehörden, die nach einer Präsidentenwahl ihrer Behörde weiterhin vorstehen sollen, nach der Vereidigung des Präsidenten sofort ernannt werden können. Das bedeutet, die Jackson'sche Neuregelung im FAA würde gegen diesen Passus verstoßen. Eine Änderung der Regelungen des SHPA wäre demnach ebenfalls notwendig, wenn der Antrag wie vorliegend Gesetz werden sollte.
An dieser Stelle möchte ich außerdem anmerken, dass evtl. auch Art. III., Sec. 3 c) des SHPA gestrichen werden sollte, da dieser subjektiv gesehen unnötig ist und Secretaries ja nicht selten von einer folgenden Administration "übernommen" werden (z.B. bei Wahl des bisherigen Vizepräsidenten zum neuen Präsidenten) und sich an ihrer Geeignetheit für das Amt ja nichts grundlegendes ändert.
nicht nur schließe ich mich der Frage von President Scriptatore an, auch unterstütze ich den Änderungsvorschlag von Representative Fitch.
Mehr noch, bitte ich Senator Jackson darum, sich zu den Einwänden von Representative Fitch zu äußern, da ich seine Rechtsauffassung teile und somit einen nicht unwichtigen Bestandteil des Antrags von Senator Jackson für gegenwärtig nicht zustimmungsfähig halte.
RICHARD DEAN TEMPLETON [R-LA] Former XXV. President of the United States
Former Governor & Senator of the State of Savannah
ich mache mir den Antrag des Congressman Fitch nicht zu Eigen. Ich teile jedoch seine Auffassung, dass der Senate Hearings Procedure Act einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Ich bitte daher um Zurückstellung meines hier gestellten Antrages, bis ich eine Überarbeitung des SHP Act nornehmen konnte.