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JVF

Retired Politician

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1

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 19:21

2oo9/12/oo2 United States Penalty Code Amendment Bill

The United States of Astor
The Vice President of the Congress

Astoria City, 10th of December, 2oo9


Honorable Members of Congress,

Zur Aussprache steht der folgende Antrag der Senator of Savannah, Mr. Herb Saigon.


Die Aussprache dauert bis 13th of December, 2oo9


signed,


[J.Fillmore]
The Vice President of the Congress



Appendix:

United States Penalty Code Amendment Bill


Article I - Enhancing Art. II

(1) Article II Sec. III des United States Penalty Code wird wie folgt erweitert:

    Sec. 3. Death Penalty (1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.

    (2) Jugendliche dürfen vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht zum Tode verurteilt werden.

    (3) Ein zum Tode verurteilter Gefangener kann selbst eintscheiden wie die Todesstrafe verhängt wird:

    (a) Durch Injektion
    Dem Gefangenen wird bei der Injektion eine Giftspritze gesetzt. Die Zusammensetzung besteht aus folgenden, der Reihe nach wirkenden Substanzen:
    Barbiturat Thiopental (Narkosemittel)
    Pancuroniumbromid (Muskelrelaxantium, Entspannung der Skelettmuskulatur)
    Kaliumchlorid (Herzlähmendes Mittel)

    (b) Durch Elektrokution
    Unter der Elektrokution versteht man den Tod durch den Elektrischen Stuhl. Dabei werden dem Gefangenen ein bis zwei Stromstöße zu je 2640 Volt und 5 Ampere angelegt.

    (c) Durch Vergasung
    Bei der Vergasung wird der Gefangene auf einen Stuhl in einer luftdichten Kammer geschnallt. Danach wird Zyanidgas in die Kammer geleitet welches den Gefangenen bei Einatmung hinrichtet.


    (4) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.

Article II - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Herb Saigon

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2

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 19:51

Mr. Speaker,

dieses Amendment des USPC regelt die Verurteilung eines Gefangenen zur Todesstrafe. Zudem schützt es Minderjährige vor einer Verurteilung dazu.

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Norman Howard Hodges

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3

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 19:56

-fp-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Norman Howard Hodges« (10. Dezember 2009, 20:05)


Ulysses Q. Monroe

The 26th U.S. President

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4

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 21:44

Mr. Speaker,

es ist sinnvoll, dass die Arten auf welche die Todesstrafe - abgesehen davon welche Meinung ich generell dazu vertrete - vollstreckt wird nun in das Gesetz aufgenommen werden.

Aber ich werde aus mehreren Gründen gegen dieses Amandement stimmen. Der Hautpgrund ist jedoch die Aufnahme des Todes durch Vergasung oder den durch den Elektrischen Stuhl. Diese Art Menschen das Leben zu nehmen widerspricht jeder Auffassung vom Wert menschlichen Lebens und ist an sich unmenschlich und grauenhaft.
Ich muss sagen, dass mir die Vision hinter der Arbeit der Administration Templeton eher wie ein "Comeback of the Middle Ages" vorkommt.

Ich spreche mich also gegen diesen Einwurf der Administration aus.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses Q. Monroe« (10. Dezember 2009, 21:45)


Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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5

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 21:51

Mr. Speaker,

meine Meinung zur Todesstrafe dürfte sich auch im letzten Winkel dieses Landes herumgesprochen haben. Das soll nicht das Thema sein.

Der vorliegende Entwurf weist einige Macken auf.

(2) Jugendliche dürfen vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht zum Tode verurteilt werden.


Das würde ich so umformulieren:

(2) Niemand darf für eine Straftat, die er vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres begangen hat, zum Tode verurteilt werden.


Zum einen möchte ich die Grenze, ab der absolut kein "Jugendstrafrecht" mehr gilt, wenn man diesen Begriff benutzen darf, ab der also eine Verurteilung zum Tode - wenn überhaupt - möglich sein soll, auf 21 Jahre legen. Wir alle wissen, dass ein 18-Jähriger längst nicht erwachsen ist. Darüberhinaus ist es bei den langsam mahlenden Mühlen unserer Justiz vielleicht besser und juristisch ohnehin angemessen, wenn sich das Strafverbot auf den Zeitpunkt der Tat und nicht den Zeitpunkt der Verurteilung bezieht.

(c) Durch Vergasung
Bei der Vergasung wird der Gefangene auf einen Stuhl in einer luftdichten Kammer geschnallt. Danach wird Zyanidgas in die Kammer geleitet welches den Gefangenen bei Einatmung hinrichtet.


Für mich ist es unfassbar und moralisch absolut indiskutabel, die Vergasung als eine Art des staatlich sanktionierten Tötens einzuführen. Das würde bedeuten, Gaskammern zu errichten und zu betreiben, Einrichtungen, die ich eigentlich in den Vereinigten Staaten niemals sehen wollte. Wir können auf die Vergasung verzichten und sollten es auch tun.

(4) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.


Mir ist klar, dass das bereits im Gesetz verankert ist. Doch wenn wir ohnehin über eine Gesetzesänderung sprechen, warum nicht diese unnötige Einmischung der Exekutive und die Angelegenheiten der Judikative sein lassen? Es wäre ohnehin nur ein politisches Machtmittel. Wenn der Präsident der Meinung ist, die Todesstrafe sei unangemessen, dann kann er auf sein Begnadigungsrecht zurückgreifen. Andere Eingriffe in die Judikative von Seiten des Präsidenten sind zu unterlassen.

(3) Ein zum Tode verurteilter Gefangener kann selbst eintscheiden wie die Todesstrafe verhängt wird:


Ich bitte doch darum, bei Gesetzesanträgen auf Ortographie zu achten.

(3) Ein zum Tode verurteilter Gefangener kann selbst entscheiden, wie die Todesstrafe verhängt wird:

Charlotte McGarry

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6

Freitag, 11. Dezember 2009, 09:32

Mister President,

nach meinem Kenntnisstand war das harbothensische Huber-Regime der Vorreiter auf dem Feld der Gaskammerjustiz. Es tut den Vereinigten Staaten mehr als gut, auf diesem Feld nicht zur Spitze zu zählen. Der Vorschlag selbst ist nichts Anderes als eine Provokation. Es ist bedauerlich, dass der Kollege Saigon seinen niederen Instinkten nachgegeben hat, überrascht mich angesichts des zunehmenden Rechtskurses seiner Partei aber in keiner Weise.

Im Sinne der Gewaltenteilung unterstütze ich darüber hinaus den Vorschlag meines sehr geschätzten Kollegen, des Senators Hodges, die Involvierung des Präsidenten in die Vollstreckung juristischer Urteile auszuschalten. Die Vollstreckung der Todesstrafe darf keine politische Entscheidung sein, wenn man sie denn überhaupt unterstützt.

Der Entwurf des Kollegen Saigon ist inakzeptabel und wird meine Zustimmung nicht erhalten. Ich bin jedoch sicher, dass es dem Kollegen Saigon darum gar nicht ging, und drücke ihm mein Beileid ob des Umstandes aus, dass er auf derartige Kindereien mit einem so zentralen Thema überhaupt angewiesen ist.
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Quinn Michael Wells

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7

Freitag, 11. Dezember 2009, 14:29

Mister Speaker,

ich finde die Kritik an einzelnen zur Auswahl stehenden Exekutionswegen unangebracht, da ja der Gefangene selbst entscheidet. Die Involvierung des Präsidenten indes halte ich für sinnvoll, da so der verhandelnde Richter nicht allein nach persönlichen Befindlichkeiten bezüglich des vorliegenden Falles einen Verdächtigen zum Tode verurteilen kann. Ich bin mir sicher dass kein Präsident mit der ihm hier auferlegten Macht leichtfertig umgehen wird.

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Norman Howard Hodges

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8

Freitag, 11. Dezember 2009, 14:32

Mr. Speaker,

ich habe meine Kritik an der Möglichkeit der Vergasung auch anders begründet: Die Vergasung anzubieten, heißt, Gaskammern zu unterhalten. Und die Vereinigten Staaten sollten - allein schon aus den von Senator McGarry angeführten Gründen und wegen der Unmenschlichkeit dieser Methode - keine Gaskammern unterhalten.

Ich hoffe sehr, dass Senator Wells den Richtern des Supreme Court nicht unterstellt, sie würden nach "persönlichen Befindlichkeiten" urteilen. Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Urteilsfindung alleine Sache des Supreme Court sein sollte. Dem Präsidenten ist mit dem Begnadigungsrecht genügend Macht verliehen.

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9

Freitag, 11. Dezember 2009, 14:34

Senator Hodges,

bezüglich der Gaskammer kann ich Ihre Kritik sogar verstehen. Hier könnte ich gut mit einer Entfernung leben.

Und, Mr. Senator, ob Sie's glauben oder nicht, auch die Richter am Supreme Court sind nur Menschen und haben Gefühle. Das Gesetz hier gibt dem Präsidenten aber nicht die Macht ein Todesurteil zu verhängen, sondern nur die Aufgabe es zu bestätigen.

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10

Freitag, 11. Dezember 2009, 14:52

Senator Wells,

schön, dass Sie meine Argumente verstehen können - ich hoffe, wir können hier zu einer Einigung kommen und die Gaskammern entfernen.

In der Tat gibt der Entwurf dem Präsidenten nicht die Macht, das Todesurteil zu verhängen. Es gibt ihm aber die Macht, seine persönlichen politischen Vorstellungen - vielleicht auch seine Taktik für den nächsten Wahlkampf - in die Justiz einfließen zu lassen, denn kaum ein Thema ist so kontrovers wie die Todesstrafe. Man sollte den Richtern am Supreme Court zutrauen, dass sie wissen, wann die Todesstrafe zu verhängen ist. Da sie nicht von einer Volkswahl abhängig sind, können sie ihr Urteil ganz unvoreingenommen und unpolitisch fällen. Dem Präsidenten bleibt wegen der Natur seines Amtes diese Neutralität verwehrt. Aus gutem Grund gibt es diese Regelung auch bei anderen Strafmaßen nicht, warum bei der Todesstrafe?

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11

Freitag, 11. Dezember 2009, 14:54

Mister President,

ich muss mich doch sehr über die Ausführungen von Senator Wells wundern. Wobei... recht bedacht... nein, eigentlich wundere ich mich doch nicht. Den mangelnden Respekt der Republikaner vor der Institution des Supreme Court und seinen Richtern haben wir im Zuge des Schwertfeger-Skandals bereits erleben dürfen. Senator Wells war damals ja an vorderster Front auf der Seite derjenigen, die einem Richter persönliche Befangenheit vorgeworfen haben, ohne dafür in irgendeiner Form Argumente anbieten zu können, die den Vorwurf unterlegt hätten.

Aber zu argumentieren, eine persönliche Befangenheit des Richters würde durch die Entscheidung eines Politikers ausgeglichen, schlägt dem Faß den Boden aus. Er will die persönliche Befangenheit durch eine politische Befangenheit ersetzen und plädiert deswegen dafür, die Vollstreckung der Todesstrafe von Wahlergebnissen abhängig zu machen. Das hat beim besten Willen nichts mehr mit Recht oder Gerechtigkeit, ja nicht einmal mehr mit gerechter Rache oder Vergeltung der Schuld zu tun, sondern ist die pure Willkür.

Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Senator.
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12

Freitag, 11. Dezember 2009, 15:19

Senator Hodges,

wie bereits erwähnt, die Gaskammern sehe ich selbst durchaus auch kritisch und könnte gut mit einer Entfernung leben. Und der Grund weshalb in meinen Augen bei dieser Strafart die Bestätigung des Präsidenten sinnvoll ist ist simpel der dass diese Strafe so ultimativ und endgültig ist, dass ich denke hier kann man nicht genug Instanzen vorschalten. Ich bezweifle dass irgendein Politiker den Tod eines anderen Menschen in Kauf nehmen würde nur um eine Wahl zu gewinnen.

Senator McGarry,

ich weiß nicht ganz von welchem Skandal Sie im Zusammenhang mit former Chief Justice Schwertfeger sprechen. Dass er sich nicht mehr für das Amt zur Verfügung stellte? Wollen Sie ihm etwa unterstellen das wäre politisches Kalkül gewesen? Und wollen Sie wirklich behaupten irgendein Präsident würde über Leben und Tod eines Menschen entscheiden allein aus politischem Kalkül? Gut, IHNEN würde ich alles zutrauen sofern Sie sich daraus einen politischen Vorteil erhoffen, aber ich kenne sonst keinen astorischen Politiker der bei einer solchen Entscheidungsmacht auch nur einen Gedanken an die Politik verschwenden würde. Ich würde dies zumindest nicht tun.

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13

Freitag, 11. Dezember 2009, 15:27

Mister President,

den Vorwurf von Senator Wells, ich würde für einen politischen Vorteil ein Menschenleben opfern, weise ich auf das Schärfste zurück.

Das Amt des Präsidenten ist ein politisches, der Amtsinhaber ist ein Politiker. Ich wüsste nicht, was er mit der Vollstreckung eines richterlichen Urteils zu tun haben sollte. Hätte der Senator mir zugehört, statt seinen ehrabschneidenden Vorwurf vorzubereiten, hätte er meine Intention verstanden.

Natürlich würde ich als Präsidentin die Todesstrafe während meiner Amtszeit aussetzen, indem ich ihrer Vollstreckung nicht zustimme. Ich halte die Todesstrafe für moralisch falsch und könnte die Verantwortung, sie vollstrecken zu lassen, nicht auf mich nehmen. Meine Verweigerung der Zustimmung basiert nicht auf politischen Erwägungen, sondern meiner tiefen Überzeugung, die ich auch im Amt nicht fallen lassen würde. Dass mir das Thema enorm wichtig ist, dürften alle Astorier inzwischen wissen.

Wenn nach mir, die der Vollstreckung der Todesstrafe nicht zustimmen würde, aber wieder ein Todesstrafen-Befürworter im Weißen Haus säße, könnte er der Vollstreckung zustimmen. Die Umsetzung dieser Strafe wäre also von einem Politiker in einem politischen Amt abhängig. Ich kann nicht glauben, dass man dies befürworten würde.
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14

Freitag, 11. Dezember 2009, 19:10

Mister President,

ich stimme dem Antrag zu.

Zitat

Die Involvierung des Präsidenten indes halte ich für sinnvoll, da so der verhandelnde Richter nicht allein nach persönlichen Befindlichkeiten bezüglich des vorliegenden Falles einen Verdächtigen zum Tode verurteilen kann.


Ich würde diesen Punkt und die Aussage des Senators gerne aufgreifen und zu Protokoll geben, dass der Senator die Gewaltenteilung Astors wiedermal zu unterwandern versucht. Der Präsident sollte nicht in die Strafverfolgung eingebunden sein. Demnach ist der Artikel zu ändern. Ich frage mich eh, ob die bisherige Fassung überhaupt verfassungskonform ist.
Weltenbürgerin

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Freitag, 11. Dezember 2009, 19:16

Miss Representative Clarke,

würden Sie mir erläutern was die Zustimmung zum Todesurteil mit der Strafverfolgung zu tun hat? Der Präsident spricht ja nicht das Urteil, er muss es nur bestätigen. Ich bleibe dabei dass man bei einer Entscheidung dieser Tragweite nicht zu viele Instanzen vorschalten kann.

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Ulysses Q. Monroe

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Freitag, 11. Dezember 2009, 19:17

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Ich bleibe dabei dass man bei einer Entscheidung dieser Tragweite nicht zu viele Instanzen vorschalten kann.


Mr. Speaker,

dann sind wir doch alle auf einer Wellenlänge, Mr. Senator. Wenn wir den Präsidenten, ergo die Exektuive, hier rauslassen sind wir bei einer Instanz. Also wo liegti hr Problem?

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Freitag, 11. Dezember 2009, 19:20

Zitat

Original von Ulysses Q. Monroe

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Ich bleibe dabei dass man bei einer Entscheidung dieser Tragweite nicht zu viele Instanzen vorschalten kann.


Mr. Speaker,

dann sind wir doch alle auf einer Wellenlänge, Mr. Senator. Wenn wir den Präsidenten, ergo die Exektuive, hier rauslassen sind wir bei einer Instanz. Also wo liegti hr Problem?


Mr. Representative Monroe,

ich entschuldige mich für meine dumme Wortwahl. Ich meinte "nicht genug Instanzen" oder auch "es können gar nicht zu viele Instanzen sein". Das muss sich wohl in meinem Kopf vermischt haben.

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Freitag, 11. Dezember 2009, 19:22

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Ich bleibe dabei dass man bei einer Entscheidung dieser Tragweite nicht zu viele Instanzen vorschalten kann.

Sie wollen also möglichst viele Instanzen, um die Ausübung der Todesstrafe hinauszuzögern oder zu verhindern? Stellen Sie sich vor, wir würden Sie gleich ganz abschaffen...
Außerdem frage ich mich, ob es für unser Rechtssystem spricht, wenn wir die Justiz mit Instanzen zukleistern. Das widerspricht dem Small-Government-Approach.

PS: Miss? Sie sind ein :censored Chauvinist...
Weltenbürgerin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ryan Clarke« (11. Dezember 2009, 19:22)


Norman Howard Hodges

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Freitag, 11. Dezember 2009, 19:22

Mr. Speaker,

Instanzen vorschalten ist das eine - doch der Präsident gehört einer ganz anderen Gewalt an als der Supreme Court.

Ulysses Q. Monroe

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20

Freitag, 11. Dezember 2009, 19:24

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Mr. Speaker,

Instanzen vorschalten ist das eine - doch der Präsident gehört einer ganz anderen Gewalt an als der Supreme Court.


Volle Zustimmung.

Hier gibt es auch nichts zu rütteln. Wir reden hier von einem grundsätzlichen Prinzip, und daran lässt sich mit mir nicht rütteln.