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Daryll K. Sanderson

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1

Montag, 10. November 2014, 09:23

H.R. 2014-114 Death Penalty Repeal Bill




Honorable Members of Congress!

Der Congressman from New Alcantara, Mr. David Clark, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



Daryll K. Sanderson
Vice-President of Congress




Death Penalty Repeal Bill

Section 1 - Purpose and citation
Ziel des Gesetzes ist die Abschaffung der Todesstrafe im Bundesstrafrecht und die Verhinderung ihrer Vollstreckung. Es soll zitiert werden als "Death Penalty Repeal Act".

Section 2 - Declaration of cruel punishment
Der Kongress der Vereinigten Staaten erklärt, dass die Todesstrafe eine außergewöhnliche und grausame Strafe ist.

Section 3 - Repeal of Death Penalty
(1) Article II, Section 1, Subsection 1 des Federal Penal Code wird wie folgt neu gefasst: "Verbrechen der Klasse A werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit auf Bewährung bestraft."
(2) Article II, Section 1, Subsection 2 wird des Federal Penal Code wird wie folgt neu gefasst: " Verbrechen der Klasse B werden mit Freiheitsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe mit Möglichkeit auf Bewährung bestraft."

Section 4 - Conversion of imposed death penalty
Eine bereits verhängte Todesstrafe darf nicht vollstreckt werden und wird umgewandelt in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung.

Section 5 - States proceedings
Der Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act soll nicht dahingehend angewendet oder ausgelegt werden, dass einem Bundesstaat das Recht zusteht, die Todesstrafe zu vollstrecken oder in irgendeiner Weise direkt oder indirekt an ihrer Vollstreckung mitzuwirken.

Section 6 - Cooperation
Die Vereinigten Staaten werden keine Verpflichtung wahrnehmen oder erfüllen, die die Auslieferung einer Person, der die Todesstrafe droht, oder eine sonstige Unterstützung bei der Durchführung dieser Strafe direkt oder indirekt beinhaltet. Keine bestehende Verpflichtung soll dahingehend angewendet oder ausgelegt werden.

Section 7 - Final Provision
Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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2

Montag, 10. November 2014, 14:49

Mr Speaker,
der Worte sind genug gesagt, was zählt, sind die Handlungen, ich hoffe auf den Tag, an dem der Kongress erkennt, dass die Vereinigten Staaten es nicht nötig haben, Menschen grausam zu ermorden. Möge der Kongress endlich handeln und diese Schande einmal für alle Mal aus den Gesetzbüchern unserer stolzen Nation tilgen. Auf das dieser Kongress in den Geschichtsbüchern nicht wieder gebrandmarkt werden muss als der Kongress der Rachsüchtigen und Grausamen.

David J. Clark (D-NA)

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Natalie Holland

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3

Montag, 10. November 2014, 15:03

Mr. President,

ich lehne die Todesstrafe ab und hielte deren Abschaffung für einen justizpolitischen Fortschritt. Die Todesstrafe schafft nicht mehr Sicherheit, da sie nachweislich nicht abschreckt. Sie fördert nicht die Gerechtigkeit, weil sie die ganze Aufmerksamkeit von den Opfern schwerer Straftaten und ihren Hinterbliebenen auf das weitere Schicksal des Täters lenkt. Sie ist durch jahre- und manchmal jahrzehntelange Berufungsverfahren, in denen es nicht um Schuld oder Unschuld sondern allein um das Strafmaß geht und an deren Ende sie oft umgewandelt wird, ineffzient und teuer. Und sie ist ein zu großes Risiko im Fall von Justizirrtümern.

Aber dennoch lehne ich auch diesen Gesetzesvorschlag ab und das aus zwei Gründen.

Der erste Grund ist Section 2: Der Oberste Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Todesstrafe keine außergewöhnliche und grausame Strafe ist. Ich sehe in diesem Passus einen selbstgerechten Versuch, anständige und moralisch aufrechte Bürger der Vereinigten Staaten, die ihrem Gemeinwesen als Geschworene gedient, dabei gewissenhaft nach Gesetz und Recht entschieden und die Todesstrafe in Fällen verhängt haben in denen das Gesetz sie vorsieht, nachträglich moralisch ins Unrecht zu setzen. Solche Schäbigkeiten sind für mich nicht akzeptabel.

Und der zweite Grund ist Section 5: Die Vereinigten Staaten sind ein großes, pluralistisches und diverses Land. In Assentia oder Laurentiana mag man das Für und Wider der Todesstrafe im Ergebnis anders bewerten als in Freeland oder Astoria State. Eben dazu gibt es die Bundesstaaten und eben darum hat der Bund diesen durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, eigene Strafgesetzbücher zu schaffen. Ob sie im Strafrecht ihres Bundesstaates die Todesstrafe androhen wollen oder nicht und warum sollen die Bürger der einzelnen Bundesstaaten selbstständig vor Ort entscheiden. Sie brauchen hier keine moralische Belehrung durch den Bund.

Streicht der Antragssteller diese beiden Passagen aus seinem Gesetzesvorschlag, werde ich ihm zustimmen. In dieser Form jedoch nicht.
U.S. Senator for Serena


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4

Montag, 10. November 2014, 15:24

Mr Speaker,
eine rein deklaratorische Erklärung durch den Kongress dient der Verdeutlichung des Standpunktes, nicht der Verurteilung von Handeln nach eventuellem früheren Recht und Gesetz. Ich bin aber bereit, auf diesen Passus ohne Probleme zu verzichten, wenn es der Konsensfindung dienlich ist.
Die Einschränkung des - durch Bundesgesetz geschaffenen - Rechts der Staaten zur Strafgesetzgebung halte ich in diesem Fall für legitim, weil hier eine Frage nationalen Interesses berührt ist. Entweder die Todesstrafe ist gerecht, dann brauchen wir sie nicht abschaffen, oder sie ist ungerecht, dann sollten wir daraus die Konsequenzen ziehen.

David J. Clark (D-NA)

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5

Montag, 10. November 2014, 15:41

Mr. President,

die Todesstrafe ist seit vielen Jahren schon ein "Dauerbrenner" in der politischen Diskussion in den Vereinigten Staaten. Ihre Anhänger wie Gegner führen jeweils zahlreiche politische, ethische, religiöse, juristische und andere Argumente ins Feld. Man kann sich dabei der einen oder anderen Seite, mit allen oder einigen ihrer Argumente anschließen.

Gesichert wissen wir nur: Die Todesstrafe ist eine vom OGH als verfassungsgemäß bestätigte Strafe, die etwa die eine Hälfte der Bevölkerung haben will und etwa die andere Hälfte der Bevölkerung nicht. Wenn es im Kongress eine Mehrheit dazu gibt sie aus dem Strafrecht des Bundes zu streichen, dann ist das eben Demokratie. Warum der Bund hier aber die Staaten soll bevormunden müssen, erschließt sich mir nicht? Wenn eine Mehrheit der Bürger bundesweit die Todesstrafe ablehnt, dann wird sie eben im Strafrecht des Bundes abgeschafft. Wenn aber eine Mehrheit der Menschen in einem Staat sie beibehalten will, warum soll der Bund diesem Staat das dann vorschreiben?
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6

Montag, 10. November 2014, 18:20

Mr Speaker,
mit großen Bauchschmerzen lege ich eine ich eine neugefasste Form der Bill vor, die hoffentlich die Mehrheit der ehrenwerten Mitglieder des Kongresses überzeugen wird.

Death Penalty Repeal Bill

Section 1 - Purpose and citation
Ziel des Gesetzes ist die Abschaffung der Todesstrafe im Bundesstrafrecht und die Verhinderung ihrer Vollstreckung. Es soll zitiert werden als "Death Penalty Repeal Act".

Section 2 - Repeal of Death Penalty
(1) Article II, Section 1, Subsection 1 des Federal Penal Code wird wie folgt neu gefasst: "Verbrechen der Klasse A werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit auf Bewährung bestraft."
(2) Article II, Section 1, Subsection 2 wird des Federal Penal Code wird wie folgt neu gefasst: " Verbrechen der Klasse B werden mit Freiheitsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe mit Möglichkeit auf Bewährung bestraft."

Section 3 - Conversion of imposed death penalty
Eine bereits verhängte Todesstrafe darf nicht vollstreckt werden und wird umgewandelt in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung.

Section 4 - Cooperation
Die Vereinigten Staaten werden keine Verpflichtung akzeptieren, wahrnehmen oder erfüllen, die die Auslieferung einer Person, der die Todesstrafe droht, oder eine sonstige Unterstützung bei der Durchführung dieser Strafe direkt oder indirekt beinhaltet. Keine bestehende Verpflichtung soll dahingehend angewendet oder ausgelegt werden.

Section 5 - Final Provision
Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Natalie Holland

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7

Montag, 10. November 2014, 18:22

Mr. President,

in dieser Form kann und werde ich dem Entwurf zustimmen.
U.S. Senator for Serena


Steve McQueen

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8

Montag, 10. November 2014, 19:28

Mr President,

ich war lange ein Befürworter der Todesstrafe, doch es scheint, dass man im Alter milder wird.
Gerade nach den Vorfällen in NA gönne, nein hoffe, dass Irre wie der dortige Täter in einer dunklen Zelle vor sich hin rotten.
Ich werde dem Entwurf daher zustimmen.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

9

Montag, 10. November 2014, 19:57

Mr. President,
der Congress diskutiert heute zum x-ten mal den Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe. Schon unzählige Male wurde dieser Antrag abgelehnt, und dennoch gibt es immer wieder den Versuch, eine effektive Waffe des Strafrechts aus der Hand zu legen. Offenbar wollen die Gegner der Todesstrafe im Congress so lange abstimmen lassen, bis ein ihnen genehmes Abstimmungsergebnis zustande kommt.

Wenn ein Gericht, nach einem fairen Prozess, eine Person zum Tode verurteilt und dieses Urteil vollstreckt wird, so ist dies kein Mord. Da mögen Congressman Clark und andere Gegner der Todesstrafe noch so sehr die Moralkeule schwingen und zu diffamieren versuchen.
Was Recht ist muss Recht bleiben. Sprich: Auf schwerste Kapitalverbrechen muss auch weiterhin die schneidenste Waffe des Strafrechts eingesetzt werden dürfen - die Todesstrafe.

Denn die Todesstrafe ist auch weiterhin die einzige mögliche Antwort auf schwerste Kapitalverbrechen, wie etwa Mord. Sie, die Todesstrafe, schützt nicht nur die Gesellschaft wirksam und effektiv vor dem Täter, sondern hat in der Tat eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter.

Nun verweisen die Gegner der Todesstrafe auf angebliche Justizirrtümer, als wenn die Strafverfolgungsbehörden Astors nicht in der Lage wären, ein Verbrechen aufzuklären und die astorischen Gerichte nicht der Lage wären, gerechte Urteile zu fällen. Dem ist aber nicht so: wir haben eine ausgezeichnete Polizei und wir haben Gerichte, die es sich nicht nehmen lassen, im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen, so dass wir hier schon einen Mechanismus haben, der Fehlurteilen vorbeugt.

Mr. President,
wer einen Menschen ermordet, der muss mit seinem Leben dafür bezahlen, denn es gilt der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Tat und Strafe. Dieser Grundsatz ist ein enormer Fortschritt der zivilisierten Menschheit, denn nur er garantiert, dass eine wahllose Blutrache unterbunden wird. Der Staat muss die Rechtsordnung schützen und durchsetzen. Die Todesstrafe ist daher eine objektive Notwendigkeit. Denn durch ein schweres Kapitalverbrechen wird nicht nur das Recht des Opfers verletzt, sondern die Rechtsordnung insgesamt verletzt und in Frage gestellt. Die Todesstrafe als Antwort auf ein schweres Kapitalverbrechen stellt also nicht nur eine angemessene Strafe, etwa auf Mord, dar, sondern ist darüber hinaus auch notwendig, um die Rechtsordnung zur Geltung zu bringen.

Aus diesen Gründen werde ich die Vorlage ablehnen.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

Jake Smith

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#SMITHforREP0518
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10

Montag, 10. November 2014, 20:02

Mr. Speaker,

wir leben in Modernen Zeiten.
In diesen Moderenen Zeiten darf eine solche menschenunwürdige Strafe wie die Todesstrafe keinen Platz mehr im Strafrecht finden.
Aus diesen Gründen werde ich dem Antrag zustimmen.
Jake U. Smith

Fr. Chairman of the Democratic Party of Laurentiana | Fr. Vice President of the United States

Natalie Holland

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11

Montag, 10. November 2014, 20:27

Mr. President,

vielleicht ist Congressman Santala ja bereit, neben Meditationen über Schuld und Sühne sowie Negierung der Möglichkeit von Justizirrtümern auch einmal auf folgende Argumente einzugehen:

Die Todesstrafe ist ineffizient. Das Gesetz droht sie nur für eine zahlenmäßige Minderheit der Morde, unter ganz bestimmten Umständen an. Von allen eines solchen Mordes schuldig gesprochenen Verurteilten erhalten wiederum nur einige und nicht alle zunächst ein Todesurteil. Ich betone zunächst: Es folgen nämlich jahrelange Berufungen, Zurückverweisungen, erneute Berufungen usw. - und am Ende steht dann irgendwann oftmals doch eine lebenslange Freiheitsstrafe. In ihrer praktischen Anwendung hat die Todesstrafe nichts mit einer adäquaten und vernunftbestimmten Sanktion auf Verbrechen zu tun, für welche sie manchem angemessen erscheinen mag. Sie ist eher eine Mischung aus Symbolismus und Lotterie. In komplizierten Verfahren werden unter Berücksichtigung allerlei Kleinigkeiten über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg eine Handvoll Verurteilte ausgewählt, die schließlich hingerichtet werden, um der Gesellschaft etwas du demonstrieren. Das hat weder etwas mit Sicherheit noch mit Gerechtigkeit zu tun.

Die Todesstrafe ist kontraproduktiv. Sie lenkt die ganze Aufmerksamkeit und Diskussion auf das weitere Schicksal des Verurteilten. Wird er nun eines fernen Tages hingerichtet oder nicht? Hat er das im Vergleich zu anderen Tätern wirklich verdient? Ist die Todesstrafe überhaupt eine gerechte Sanktion? Usw. Die Opfer und ihre Angehörigen geraten demgegenüber in Vergessenheit. Sie müssen über Jahre und Jahrzehnte immer neue Prozesse, Petitionen, Demonstrationen und dergleichen über sich ergehen lassen. In deren Mittelpunkt der Täter und dessen Rechte stehen, nicht ihr Verlust und ihr Leid. Der Täter wird zum möglichen oder angeblichen Opfer des Justizsystems gemacht. Seinen Opfern wird dadurch die Aufmerksamkeit und Fürsorge entzogen, die sie brauchen, und man raubt ihnen die Möglichkeitkeit Frieden zu finden. Ihre Wunden werden immer und immer wieder aufgerissen.

Die Todesstrafe ist teuer. In zahlreichen Berufungen gegen Todesurteile, Berufungen gegen abgewiesene Berufungen, neuen Prozessen, Berufungen gegen die Urteile in neuen Prozessen und immer so weiter geht es gar nicht um die Frage von Schuld oder Unschuld. Sondern nur um die Frage der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Todesstrafe. Neben den bereits geschilderten menschlichen Folgen für die Hinterbliebenen von Mordopfern kosten solche Prozessmarathone den Steuerzahler auch ein Vermögen. Unendlich mehr als eine lebenslange Freiheitsstrafe, die der Verurteilte demgegenüber akzeptieren und absitzen würde. Und am Ende kommt nach langen Jahren oder Jahrzehnten des Prozessierens, mit allen psychischen Belastungen für die Hinterbliebenen der Opfer und horrenden Kosten für den Steuerzahler, doch nur genau das dabei heraus: eine lebenslange Freiheitsstrafe anstatt der Todesstrafe. Das hätte man billiger haben können. Und selbst wenn ein Todesurteil einmal über alle Instanzen bestätigt und schießlich vollstreckt wird, hat es wie gesagt doch nur Symbolcharakter. Horrende Summen, die in Prävention und Opferfürsorge besser angelegt gewesen wären wurden ausgegeben, um nach Meinung einiger ein kleines Bisschen symbolische Gerechtigkeit zu erlangen.

Menes Erachtens ist es all das nicht wert. Aber ich bin gespannt, ob Congressman Sanatala darauf etwas Konkretes zu erwidern hat. Oder ob er schweigt oder sich wieder nur in philosophischen Allgemeinplätzen ergeht.
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12

Montag, 10. November 2014, 20:36

Mr Speaker,
ich möchte erneut anfügen:
Die Todesstrafe ist nicht gerecht. Mit welchem Recht stellen wir Mord unter Strafe, wenn wir doch in unseren Gesetzen nichts anderes als Mord - und das sogar noch aus niederen Beweggründen, nämlich denen der Rache - auf der anderen Seite staatlichen Mord für gut befinden?
Welches Recht maßen wir uns an, wenn wir einem Gericht die Kompetenz übertragen, ein Menschenrecht zu negieren, wo Menschenrechte doch jedem Menschen unantastbar zustehen, nicht veräußerlich sind?

David J. Clark (D-NA)

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13

Montag, 10. November 2014, 20:37

Mr. President,
Wie immer: dagegen.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chester W. Layfield« (10. November 2014, 20:37)


Natalie Holland

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14

Montag, 10. November 2014, 20:41

Mr. President,

auch der Senator für Laurentiana ist natürlich eingeladen, sich mit den von mir genannten Argumenten auseinanderzusetzen oder von diesen unabhängige eigene Argumente in die Debatte einzubringen.

Im Übrigen möchte ich noch einmal betonen: Ich betrachte das Thema nicht ideologisch, sondern pragmatisch. Mir geht es nicht um philosophische Diskurse über "Rache versus Humanität", sondern um angewandte Vernunft. Mir geht es um Sicherheit und Gerechtigkeit für die Bürger der Vereinigten Staaten. Dazu trägt die Todesstrafe bei nüchterner und sachlicher Betrachtung nichts bei, sondern ist diesen Zielen sogar abträglich. Aus diesem Grund unterstütze ich ihre Abschaffung.
U.S. Senator for Serena


15

Montag, 10. November 2014, 20:54

Mr. President,
Congresswoman Holland hat in ihrer endlosen Weisheit meinen Beitrag als philosophischen Allgemeinplatz bezeichnet; offensichtlich verkennt die werte Congresswoman, dass das ganze Strafrecht auf rechtsphilosophische Annahmen aufbaut. Daher stehe ich auch zu den Grundüberlegungen, die ich in meinem vorigen Redebeitrag angestellt habe. Ich halte nämlich nichts davon, einer Gesetzesvorlage zuzustimmen, von der ich nicht überzeugt bin, nur um einer allgemeinen Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung nachzugeben.

Noch einmal: ich bin davon überzeugt, dass Kapitalverbrechen mit der Todesstrafe bestraft werden können. Wer einen anderen Menschen ermordet, der hat dieses Tat mit seinem Leben zu bezahlen. Jeder kennt diese Rechtsfolge und jeder weiß, dass wenn er einen Mord begeht, er Gefahr läuft mit der Todesstrafe bestraft zu werden.

Des Weiteren, Congresswoman Holland, stellt das Strafrecht immer den Täter in den Mittelpunkt. Denn um dessen Bestrafung geht es ja. Inwiefern ein Täter-Opfer-Ausgleich das Opfer mehr in den Mittelpunkt stellen könnte, ist ein Thema, das zumindest nicht in diese Debatte gehört.

Aber, um Congresswoman Holland entgegen zu kommen, und für sie etwas Anschauliches vorzubringen: wir alle haben sicherlich noch das Massaker im Gedächtnis, welches vor Kurzem im St.-Vincentius-Hospital begangen wurde. Zahlreiche Menschen wurden brutal ermordet, der Täter konnte gefasst werden. Kein Mensch, KEINER!, kann mir einreden, dass in diesem Fall die Verhängung der Todesstrafe unmoralisch oder ungerechtfertigt ist. Wenn wir der Abschaffung der Todesstrafe zustimmen sollten, dann verhindern wir, dass zum Beispiel solche Massenmörder in Zukunft nicht adäquat bestraft werden.

Und ja, Congresswoman Holland, der Rechtsstaat ist nicht zum Nulltarif zu haben. Jedem, der zum Tode verurteilt wurde, stehen natürlich die Wege offen, um sich dagegen zu wehren, um neue Beweise seiner Unschuld vorzubringen. Und weil das Verfahren so lange dauert, weil die Wahrheits- und Rechtsfindung oft so mühsal ist, und weil die Gerichte es sich nicht leicht machen mit der Todesstrafe, dürfen wir davon ausgehen, dass auch die Gefahr von Justizfehlern ausgeräumt wird. Und wo Zweifel bestehen, hat das Gericht noch immer die Möglichkeit, zugunsten des Angeklagten zu urteilen.
Das macht die Todesstrafe an sich als Präventionsinstrument nicht ineffizient.

Daher mein Appell, auch an diejenigen, die sich schon festgelegt haben: lehnen Sie diese Vorlage ab.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

Daryll K. Sanderson

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16

Montag, 10. November 2014, 20:57

Mr. Speaker,

Sie, die Todesstrafe, (...) hat in der Tat eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter.


Dies ist schlicht eine Behauptung, die schon so oft widerlegt wurde, dass man sie nur als falsch Ansehen kann.

Desweiteren führt Congressman Santala den "Grundsatz der Gleichwertigkeit von Tat und Strafe" als Begründung für die Todesstrafe bei Mord an. Sollten wir dann also folgerichtig auch eine Prügelstrafe bei Körperverletzung einführen?
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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17

Montag, 10. November 2014, 21:09

Mr. President,

Ich lehne die Einladung von der Senatorin aus Serena ab.
Da bekannt ist dass Mr. Clark ein Wiederkäuer ist, ist mir irgendwann die Lust zu dessen ständigen Entwürfen zu debattieren, vergangen.
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18

Montag, 10. November 2014, 21:12

Mr Speaker,
ich möchte erneut anfügen:
Die Todesstrafe ist nicht gerecht. Mit welchem Recht stellen wir Mord unter Strafe, wenn wir doch in unseren Gesetzen nichts anderes als Mord - und das sogar noch aus niederen Beweggründen, nämlich denen der Rache - auf der anderen Seite staatlichen Mord für gut befinden?
Welches Recht maßen wir uns an, wenn wir einem Gericht die Kompetenz übertragen, ein Menschenrecht zu negieren, wo Menschenrechte doch jedem Menschen unantastbar zustehen, nicht veräußerlich sind?


Mr. President,
mir ist jetzt nicht bekannt, wie Congressman Clark auf die "niederen Beweggründe" kommt, im FPC konnte ich jedenfalls nichts dazu finden.
Auch verkennt Congressman Clark, dass die Vollstreckung der Todesstrafe kein Mord ist. Das Gefasel vom staatlichen Auftragsmord oder dergleichen hat nichts mit der Realität zu tun. Noch mal: wenn ein Gericht nach einem fairen Prozess ein Todesurteil ausspricht, dann ist dies kein Mord, sondern der gerechte Ausgleich für ein schweres Kapitalverbrechen, wie zum Beispiel Mord.

Zum Schluss stellt Congressman Clark die Frage, mit welchem Recht wir einem Gericht die Kompetenz geben, Todesurteile zu fällen und der Vollstreckung anzuordnen.
Mr. President, meines Erachtens gibt es darauf nur eine Antwort - auch wenn ich mich jetzt teilweise wiederhole - : weil wir nicht zulassen wollen, dass das Opfer oder die Opferfamilie selbst zur Blutrache greift, weil in ihren Augen die Bestrafung des Opfers zu milde ist. Wir wollen nicht, dass Blutfehden unser Gemeinwesen erschüttern; und wir wollen nicht, dass Lynchjustiz geübt wird. Deswegen ist es notwendig, dass die Rechtsordnung und der Rechtsfrieden durch eine angemessene Bestrafung des Täters wieder hergestellt wird. Und bei einem Mord kann die Antwort des Rechtsstaats nur die Todesstrafe sein. Alles andere würde unsere Rechtsordnung massiv in Frage stellen und den Rechtsfrieden erschüttern.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

19

Montag, 10. November 2014, 21:21

Mr. Speaker,

Sie, die Todesstrafe, (...) hat in der Tat eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter.


Dies ist schlicht eine Behauptung, die schon so oft widerlegt wurde, dass man sie nur als falsch Ansehen kann.

Desweiteren führt Congressman Santala den "Grundsatz der Gleichwertigkeit von Tat und Strafe" als Begründung für die Todesstrafe bei Mord an. Sollten wir dann also folgerichtig auch eine Prügelstrafe bei Körperverletzung einführen?


Mr. President,
mir ist keine Statistik oder sonst eine wissenschaftliche Kriminalstudie bekannt, die die Korrelation zwischen Strafe und Abschreckung in Frage stellt.

Was den zweiten Einwand angeht, so lautet meine Antwort "Nein", auch wenn es Rechtsordnungen geben mag, die die Prügelstrafe auf eine Körperverletzung für angemessen halten. Während nämlich das erlöschte Leben nicht mit allen Schätzen dieser Welt ausgeglichen werden kann, kann bei einer Körperverletzung neben einer angemessenen Strafe zur Wiederherstellung der Rechtsordnung noch eine Wiedergutmachung geleistet werden. Der Mord dagegen, mit dem ein Leben ausgelöscht, kann nicht wieder gut gemacht werden. Das Leben ist für immer erloschen, und kein Geld dieser Welt macht den Ermordeten wieder lebendig. Hier bleibt nur, die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden dadurch wiederherzustellen, dass der Mörder den Mord mit seinem Leben bezahlt.
Sam Santala
Congressman
Lieutenant of the Astorian State Police

Natalie Holland

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20

Montag, 10. November 2014, 22:25

Mr. President,

es ist empirisch erwiesen, dass die Todesstrafe nicht abschreckt. In Gesellschaften deren Rechtssystem diese Strafe androht liegt die Mordrate im Durchschnitt tatsächlich sogar noch höher als in Gesellschaften, deren Rechtssysteme diese Strafe nicht anwenden.

Abschreckend wirkt zudem auch generell weniger die konkrete Strafe, die ein Täter im Fall seiner Ergreifung und Überführung zu erwarten hat, als eben die Wahrscheinlichkeit, ergriffen und überführt zu werden. In anderen Worten: Prävention schafft Sicherheit, nicht Repression.

Hier komme ich nun zum einzigen sachlichen Einwand von Congressman Santala gegen meine Argumentation: "Der Rechtsstaat ist nicht zum Nulltarif zu haben." Ansonsten wiederholt er nur moralische und emotionale Appelle - wobei ich fairerweise und zu meinem Bedauern zugeben muss, dass viele Gegner der Todesstrafe im Kongress wie in der Öffentlichkeit leider auch nicht mehr zu bieten haben als so was.

Es ist sicherlich richtig, "der Rechtsstaat ist nicht zum Nulltarif zu haben." Aber das entbindet den Rechtsstaat nicht davon, seine Ressourcen vernünftig zu bewirtschaften. Wie ich dargelegt habe und worin Congressman Santala mir nicht widersprochen hat, kostet die Todesstrafe uns jedes Jahr Abermillionen Dollar. Für die wir ein paar symbolische Hinrichtungen bekommen. Also, für den Verurteilten sind sie natürlich nicht symbolisch, aber für die Gesellschaft. Sie tragen effektiv und effizient nichts zur Sicherheit und Gerechtigkeit in diesem Land bei.

Der Weg bis hin zur endgültigen Bestätigung des ihnen zu Grunde liegenden Urteils und dessen schließlicher Vollstreckung hat Unsummen verschlungen, die dem Rechtsstaat an anderer Stelle fehlen: Für die Einstellung, Ausbildung und Ausrüstung von Polizisten. Für sichere Gefängnisse mit entsprechend sicheren Arbeitsbedingungen für das Personal dort. Für Maßnahmen im Strafvollzug die dafür sorgen, dass Straftäter nach ihrer Entlassung nicht wieder straffällig werden. Für die Fürsorge für Opfer von Straftaten und ihre Hinterbliebenen.

Was bekommen die Steuerzahler anstatt all dieser nützlichen Dinge für ihr Geld? Congressman Santala kann es auch nicht wirklich in Worte fassen. Irgendein Gefühl von vager Genugtuung eben, weil eine Handvoll Verbrecher sozusagen stellvertretend für alles Übel in unserer Gesellschaft hingerichtet werden. Und wenn der serielle Sexualmörder und der Amokläufer, deren Taten das Land nachhaltig erschüttert haben, es nach jahrzehntelangen und exorbitant teuren Prozessmarathonen geschafft haben, dass ihr Strafmaß auf Grund irgendwelcher Umstände doch auf lebenslange Haft reduziert wird - dann muss es halt der Kerl tun, der seine Schwiegermutter vergiftet hat und dessen Todesurteil bis in die allerletzte Instanz Bestand hatte.

Hauptsache der Symbolismus ist gewahrt. Greifbare Sicherheit und vernünftig nachvollziehbare Gerechtigkeit sind demgegenüber nun einmal nachranging.
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