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Elizabeth Hamilton

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Dienstag, 8. Januar 2013, 22:51

2013/01/002 - New Standing Orders Introduction Bill


Honorable Commoners,

Governor Quinn Wells beantragt folgende neue Geschäftsordnung für die Astorian State Assembly.

New Standing Orders Introduction Bill

Die Assembly of Astoria State gibt sich selbst die folgende, neue Geschäftsordnung und hebt damit die Geschäftsordnung in der Fassung vom 10.05.2010 umgehend auf.




Standing Orders of The Assembly, Astoria State

Section I –Generals

Article 1 -The Assembly
1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -Speaker

Article 2 -Speaker of The Assembly
1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat und über das Hausrecht wacht.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird immer dann durchgeführt, wenn
a) vier Monate seit der letzten Wahl eines Speaker der Assembly vergangen sind
b) das Amt vakant ist oder
c) dies zwei Drittel der Mitglieder der Assembly verlangen.
4) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird durch den Governor durchgeführt. Ist dieser abwesend oder sein Amt vakant, übernimmt das Mitglied der Assembly, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten Bürger von Astoria State ist die Wahlleitung.
5) Der Speaker darf nicht gleichzeitig Governor von Astoria State, Senator von Astoria State oder President beziehungsweise Vice President of the United States sein.

Article 3 –Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung des Amtes des Speaker of The Assembly
a) werden durch den Governor, oder bei dessen Abwesenheit oder Vakanz durch den Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Speaker eingeleitet.
b) übernimmt der Governor pro tempore die Sitzungsleitung über The Assembly, bis ein neuer Speaker gewählt wurde.
2) Für den Fall, dass der Governor abwesend oder sein Amt vakant ist, übernimmt pro tempore der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Sitzungsleitung.

Section III -Commoner

Article 4 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf einmal pro Woche eine Anfrage an den Governor stellen, welche innerhalb von 168 Stunden öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.
4) Jedes Mitglied der Assembly ist vor der ersten Sitzungsteilnahme verpflichtet, den folgenden Eid zu sprechen :
    Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.


Section IV -Course of business

Article 5 –Discussions
1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Speaker gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Speaker eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und sollen höchstens 168 Stunden andauern. Der Speaker hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlaments im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Mitglieder der Assembly möglich. Ist erkennbar, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an der weiteren Aussprache besteht, kann der Speaker eine Aussprache auf eigene Initiative verlängern; Article 5/5, Satz 1 gilt entsprechend.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Mitglieder der Assembly die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Speaker die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Beschlussanträge sind vom Speaker in der Form "[Discussion]Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.
7) Bei besonderen Anlässen kann der Speaker die Sitzungsleitung auf den Governor übertragen. Dies müssen zuvor in einer maximal 24 Stunden dauernden Abstimmung die Commoner mit einfacher Mehrheit billigen.

Article 6 –Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
b) eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
8) Vor Beginn der Abstimmung kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.

Section V -Code of behavior

Article 7 -Rules of The Assembly
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 8 –Etiquette
1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Speaker, der als Madam oder Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 9 –Admonishments
1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 10 –Monetary
1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 11 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII -Final provisions

Article 12 –Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.


Die Aussprachedauer wird auf 96 Stunden angesetzt. Der Antragsteller hat das Wort.

signed
Elizabeth Hamilton
Speaker of the Assembly


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Quinn Michael Wells

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2

Dienstag, 8. Januar 2013, 22:54

Madam Speaker,

der Entwurf für die neuen Standing Orders basiert prinzipiell auf dem letzten Entwurf, einige Neuerungen habe ich mir aber erlaubt :
- Die Eidleistung ist jetzt in den Standing Orders festgeschrieben.
- Die Unvereinbarkeit des Amtes des Speaker of the Assembly mit den Ämtern des Senators von Astoria State, des Governor von Astoria State sowie des Präsidenten und des Vizepräsidenten wird festgeschrieben, alles Punkte, die ich für wichtig erachte.
- Es besteht die Möglichkeit, die Sitzungsleitung an den Governor zu übertragen. Dies könnte ich mir zum Beispiel dann vorstellen, wenn der Speaker selbst weshalb auch immer befangen sein sollte oder wenn ein Entwurf von besonderer Wichtigkeit ist und man ihn damit würdigen möchte. Dieses Instrument soll primär symbolischen Wert haben.
- Für besonders dringende Entwürfe soll die Möglichkeit "passed by acclamation" eingerichtet werden. Hierdurch soll der Gesetzgebungsprozess bei entsprechend wichtigen Themen beschleunigt werden.

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, dear commoners.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Robert Rosenthal

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3

Dienstag, 8. Januar 2013, 23:49

Madam Speaker,

zunächst möchte ich die Frage in den Raum stellen, ob ein einfaches Amendment der bisherigen Standing Orders für das Anliegen des Governors nicht ebenfalls ausreichend wäre. Ich für meinen Teil mag es lieber wenn Dinge, in diesem Fall unsere Geschäftsordnung, wachsen und nicht ständig durch komplette Neuerungen ersetzt werden.

Was die Unvereinbarkeit des Amtes betrifft halt ich diese für das Amt des Senators, Präsidenten und des Vizepräsidenten für sinnvoll, jedoch nicht für Amt des Gouverneurs. Wir sollten uns von der jetzigen personellen Situation besser nicht blenden lassen. Ich sehe zudem kein Problem in der Unvereinbarkeit beider Ämter.
"Rosie" Rosenthal
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4

Mittwoch, 9. Januar 2013, 08:16

Madam Speaker,

die geltende Geschäftsordnung sieht nicht die Möglichkeit von Amendments vor, sondern ist unbegrenzt gültig, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
Was die Unvereinbarkeit der Ämter angeht : Nicht nur braucht das Governor-Amt viel Zeit; auch ist der Governor im Falle einer Vakanz des Speaker-Postens dessen Nachfolger. Das alleine legt für mich nahe, dass diese Ämter unvereinbar sind.

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5

Mittwoch, 9. Januar 2013, 09:19

Honorabler Commoners,

Ich muss gestehen, dass mir dieser Enwturf doch einiges Kopfzerbrechen bereitet. Das Amt des Speaker ist mit dem des Governor unvereinbar, gleichzeitig ist der Governor aber Vertreter des Speaker, oder gar temporärer Sitzungsleiter. Das halte ich für rechtlich heikel. Auch die weiteren Unvereinbarkeitsregeln lehne ich ab. Es ist gar nicht so lange her, dass Astoria State sich in einer misslichen Bürgerlage befand, das dürfen wir nicht außer Acht lassen, wenn wir derartige Zugangsbeschränkungen aufstellen.
Auch die Sitzungsübertragung an den Governor, selbst wenn die Ämter vereinbar blieben, will mein Herz nicht so recht erwärmen. Der Speaker ist für diese Aufgabe gewält worden und kann jederzeit von der Assembly abberufen werden, wenn aus der Befangenheit Unfug geschieht. Das ist in meinen Augen Kontrolle genug.

Alles in allem sind die Standing Orders für mich in dieser Form nicht zustimmungsfähig.


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6

Mittwoch, 9. Januar 2013, 09:31

Madam Speaker,

gerade WEGEN der Vertretungsregelung halte ich es für nicht sinnvoll, den Governor zum Speaker wählbar zu machen. Ich hielte es alternativ für sinnvoll, den Governor zwar zum Speaker wählbar zu machen; dafür aber die Vertretungsregelungen soweit anzupassen, dass im Falle einer Vakanz des Speaker-Amtes direkt der am längsten in der Assembly sitzende Commoner die Sitzungsleitung übertragen bekommt.
Die Sitzungsleitungsübertragung ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen und keinesfalls als Regellösung. Sinn machen könnte dies übrigens beispielsweise auch bei der Nachwahl eines Senators.
Weiterhin würde ich mich freuen, wenn auch die Punkte "passed by acclamation" und Eidleistung von Ihnen bewertet würden. Diese sind für mich sogar die wichtigeren Punkte; weshalb ich gege eine Abänderung der Anderen gar nicht so viel einzuwenden hätte.

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Mittwoch, 9. Januar 2013, 10:28

im Falle einer Vakanz des Speaker-Amtes direkt der am längsten in der Assembly sitzende Commoner die Sitzungsleitung übertragen bekommt.

Das klingt nach einer sinnvollen Lösung. Was die Eidleistung angeht, so bin ich dem positiv gegenüber. Ich habe bereits früher zum Ausdruck gebracht, dass ich die verpflichtende Eidleistung vor Mitwirkung gerne beibehalten möchte und da stehe ich immer noch. Diese Ergänzung hat meine Unterstützung.

Der Artikel über "passed by acclamation" ist schon eher wieder heikel. Aber nur insofern, dass ich es gerne auf Resolutionen beschränkt sähe. Ein Gesetz, oder gar eine Verfassungsänderung durch dieses Verfahren zu verabschieden mag mir nicht so recht gefallen. Sofern es sich aber eben nur auf Beschlussanträge, wie letztens die Christmas Break beschränkt, gefällt mir die Idee.


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8

Mittwoch, 9. Januar 2013, 10:40

Madam Speaker,

dann stelle ich folgenden, hoffentlich konsensfähigeren Entwurf zur Diskussion :


New Standing Orders Introduction Bill

Die Assembly of Astoria State gibt sich selbst die folgende, neue Geschäftsordnung und hebt damit die Geschäftsordnung in der Fassung vom 10.05.2010 umgehend auf.




Standing Orders of The Assembly, Astoria State

Section I –Generals

Article 1 -The Assembly
1) The Assembly ist das Parlament des Bundesstaates Astoria State und übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State gemäß der Verfassung.
2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -Speaker

Article 2 -Speaker of The Assembly
1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat und über das Hausrecht wacht.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird immer dann durchgeführt, wenn
a) vier Monate seit der letzten Wahl eines Speaker der Assembly vergangen sind
b) das Amt vakant ist oder
c) dies zwei Drittel der Mitglieder der Assembly verlangen.
4) Die Wahl des Speaker of The Assembly wird durch den Governor durchgeführt. Ist dieser abwesend oder sein Amt vakant, übernimmt das Mitglied der Assembly, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten Bürger von Astoria State ist die Wahlleitung.

Article 3 –Vacancies
1) Im Falle der Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes des Speaker of the Assembly übernimmt der Bürger, der am längsten Mitglied der Assembly ist, provisorisch die Sitzungsleitung.
2) Der Bürger, der gemäß Section 1 das Amt des Speaker pro tempore übernimmt, kann die Aufgabe auch an einen anderen Commoner übertragen, wenn er sich zur Ausführung des Amtes nicht im Stande sieht.

Section III -Commoner

Article 4 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf einmal pro Woche eine Anfrage an den Governor stellen, welche innerhalb von 168 Stunden öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.
4) Jedes Mitglied der Assembly ist vor der ersten Sitzungsteilnahme verpflichtet, den folgenden Eid zu sprechen :
    Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.

5) Eine angehängte religiöse Beteuerung ist zulässig.

Section IV -Course of business

Article 5 –Discussions
1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Speaker gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Speaker eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und sollen höchstens 168 Stunden andauern. Der Speaker hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlaments im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Mitglieder der Assembly möglich. Ist erkennbar, dass weiterhin ein erheblicher Bedarf an der weiteren Aussprache besteht, kann der Speaker eine Aussprache auf eigene Initiative verlängern; Article 5/5, Satz 1 gilt entsprechend.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Mitglieder der Assembly die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Speaker die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Beschlussanträge sind vom Speaker in der Form "[Discussion]Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 6 –Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
b) eine erforderliche Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist.
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben. Dabei muss ihnen auch stets die Möglichkeit gegeben werden, alle Wahlalternativen abzulehen.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.
8) Vor Beginn der Abstimmung über einen reinen Beschlussantrag, der kein Gesetz beinhaltet, kann jederzeit durch ein Viertel der Commoner der Antrag gestellt werden, den diskutierten Beschlussantrag als "Passed by Acclamation" zu bestätigen. Widerspricht binnen 24 Stunden nach Ende der Aussprachedauer kein Commoner diesem Antrag, so gilt der Beschlussantrag als einstimmig beschlossen.

Section V -Code of behavior

Article 7 -Rules of The Assembly
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Speaker Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 8 –Etiquette
1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Speaker, der als Madam oder Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 9 –Admonishments
1) Der Speaker spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 10 –Monetary
1) Der Speaker kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Speaker bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.
5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 11 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Speaker ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Speaker berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Speaker.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII -Final provisions

Article 12 –Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden. Die Assembly kann einzelne Artikel der Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.


Hier ist noch die Eidleistung als Neuerung enthalten, ebenso die Acclamation bei Beschlussanträgen, die kein Gesetz beinhalten. Auch habe ich mir erlaubt, in Article 12 die Möglichkeit von Amendments gesondert vorzusehen.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elizabeth Hamilton« (9. Januar 2013, 12:51)


Robert Rosenthal

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9

Mittwoch, 9. Januar 2013, 12:27

Madam Speaker,

ich habe folgende Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf:

Zitat

a) vier Monate seit der letzten Wahl eines Speaker der Assembly vergangen sind



Warum beschränken wir die Amtszeit? Wir können den Speaker abwählen wenn wir es für notwendig erachten. Um dies nicht unnötig zu erschweren schlage ich vor, dass dafür die einfache statt der vorgeschlagenen 2/3-Mehrheit ausreichen sollte.

Zitat


4) Jedes Mitglied der Assembly ist vor der ersten Sitzungsteilnahme verpflichtet, den folgenden Eid zu sprechen :


    Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.



Wie stehen die ehrenwerten Abgeordneten zu einem zusätzlichen optionalen Gottesbezug?
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Mittwoch, 9. Januar 2013, 12:31

Madam Speaker,

Commoner Rosenthal,

die Beschränkung der Amtszeit macht auch eine Rotation im Amt des Speaker leichter. Auch ganz ohne Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen kann es zum Beispiel nach vier Monaten sein, dass der Speaker einfach gerne eine Auszeit hätte. Es spricht ja nichts gegen eine Wiederwahl - aber gerade das Amt des Speaker, das ja auch oft einen Einstieg in die Politik ermöglicht, sollte nicht dauerhaft mit einer Person besetzt bleiben, finde ich.
Was den Gottesbezug angeht, so habe ich kein Problem damit. Allerdings weiß ich auch nicht, ob das unbedingt gesetzlich geregelt sein muss. Wer ", so wahr mir Allah helfe" an seinen Eid anhängt, hat damit ja bereits den vollständigen Eid geleistet und damit die Anforderungen aus den Standing Orders erfüllt.

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Mittwoch, 9. Januar 2013, 12:38

Honorable Commoners,

Ich würde dafür plädieren einen optionalen Gottesbezug ausdrücklich in den Standing Orders zu verankern, nicht zuletzt auch um unsicheren Neubürgern darauf hinzuweisen, dass damit keine Unwirksamkeit des Eides einhergeht. Ich kann mir durchaus vorstellen dass einige noch nicht das nötige Fachwissen besitzen, um entgegen der Aufforderung den Verweis auf Gottes Hilfe hinzuzufügen.
Die Amtszeit des Speakers würde ich ähnlich beantworten wie es Governor Wells bereits tat. Eine regelmäßige Neuwahl erlaubt mehr Personalwechsel und periodische Arbeitsüberprüfung, als dies bei einem "dauerhaften" Amtsinhaber der Fall wäre.


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12

Mittwoch, 9. Januar 2013, 12:42

Madam Speaker,

ich bitte darum, nach der Eidesformel folgendes anzuhängen :

"5) Eine angehängte religiöse Beteuerung ist zulässig."

Nur um alle Unsicherheiten auszuräumen.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Elizabeth Hamilton

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13

Mittwoch, 9. Januar 2013, 15:56

Commoners,

damit ist der Entwurf für mich zustimmungsfähig.


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee


Abigail De Lauer

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14

Mittwoch, 9. Januar 2013, 16:08

Madam Speaker,

ich habe verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Unvereinbarkeitsregelungen nach Art. II, Sec. 2, SSec. 5, soweit diese den Senator für Astoria State, den Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten betreffen.

Da dies durch die Bundesverfassung eingerichtete Ämter sind, steht es allein dem Bundesverfassunggeber bzw. verfassungändernden Bundesgesetzgeber zu, Unvereinbarkeiten für diese Ämter zu bestimmen. Die Bundesstaaten können keine Regelungen erlassen, die einen Bürger potenziell daran hindern können, dieses Amt zu übernehmen - etwa, indem sie ihn verpflichten, dafür ein anderes Amt aufzugeben.

Ansonsten kann ich dem Entwurf jedoch zustimmen.
Abigail De Lauer (D)
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Quinn Michael Wells

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15

Mittwoch, 9. Januar 2013, 16:15

Madam Speaker,

ich möchte Commoner de Lauer darauf hinweisen, dass diese Unvereinbarkeitsregeln in dem von mir neu gefassten Entwurf nicht mehr enthalten sind.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Abigail De Lauer

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16

Mittwoch, 9. Januar 2013, 16:27

Madam Speaker,

ich bitte meine Unachtsamkeit zu entschuldigen, der von Gouverneur Wells vorgelegten neuen Fassung des Entwurfs werde ich gerne zustimmen. :)
Abigail De Lauer (D)
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Robert Rosenthal

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17

Mittwoch, 9. Januar 2013, 16:48

Madam Speaker,

ich ziehe meinen Vorschlag bezüglich der Amtzeit des Speakers zurück, da ich diesen nicht mehr für mehrheitsfähig halte. Von daher ist der letzte Entwurf des Governors auch für mich zustimmungsfähig.
"Rosie" Rosenthal
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18

Donnerstag, 10. Januar 2013, 22:53

Madam Speaker,

der eingebrachte Konsensvorschlag des Gouverneurs wird meine Zustimmung erhalten.

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Elizabeth Hamilton

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19

Sonntag, 13. Januar 2013, 16:23



Dear Commoners,

Die Aussprachedauer ist abgelaufen. Ich werde die Abstimmung einleiten.

signed
Elizabeth Hamilton
Speaker of the Assembly


Deputy Chairwoman of the Republican National Comittee