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2007/July/01 Coast Guard of Peninsula Act
Die Abgeordnete Rogers hat die Verabschiedung des folgenden Gesetzesvorschlag beantragt. Ich eröffne die Aussprache.
Coast Guard of Peninsula Act
Section 1) Fundamentals of the Coast Guard of Peninsula
Articel 1 Coast Guard of Peninsula
(1)Der Bundesstaat Peninsula stellt eine Behörde zur Durchsetzung des Landes- und Bundesrechts auf See auf.
(2)Der Name der Behörde lautet Coast Guard of Peninsula (CGP)
(3)Die CGP ist Exekutivorgan des Bundesstaates Peninsula und untersteht dem Governor von Peninsula.
Articel 2
(1)Die CGP hat den Auftrag die Umsetzung von geltendem Recht innerhalb der Landesgrenzen des Bundesstaates Pensinula zur See und in küstennahen Gebieten zu überwachen.
(2)Ferner hat die CGP den Auftrag Unfälle, Havarien und sonstige Schadensereignisse auf See oder küstennahen Gebieten zu verhindern oder anderen Bekämpfung mitzuwirken.
(3)Jeder astorische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Peninsula kann sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Dienst in der CGP bewerben.
Section 2 Structure of the Coast Guard of Peninsula
Articel 1 Commandent of the Coast Guard of Peninsula
(1)Für die Führung und Verwaltung der CGP ist der Commandent of the Coast Guard of Peninsula zuständig.
(2)Er hat den Rang eines Captain
(3)Er wird vom Governor auf eine vierjährige Amtszeit berufen und muss von der State Assembly des Bundesstaates Peninsula bestätigt werden.
Articel 2 Territorial Organisation
(1)Die vier Districts unterstehen jeweils einem Commander
(2)Die Commander haben über die in ihren Districts stationierten Einheiten der CGP die oberste Befehlsgewalt
(3)Die vier Districts sind:
1.South Peninsula District (Koreno)
2.Central Peninsula District (South Central)
3.North Peninsula District (Gold Valles und New Sen)
4.St. Vincent District (St. Vincent Island)
Section 3 Final Clause
Articel 1
(1)Die Aufstellung der Coast Guard of Peninsula wird durch eine Weisung geregelt
(2)Das Gesetzt tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO
Zu aller erst möchte ich sagen, das ich den Entwurf sehr begrüße! Ich habe eine Frage zum Entwurf:
Eine Ernennung auf 4 Jahre kommt mir sehr unüblich vor, da es ein sehr langer Zeitraum ist. Sollte der Commandant nicht wie andere State Officials auf die Amtszeit des jeweiligen Governors (bzw. bis auf Amtsenthebung, Rücktritt, Absetzung etc) ernannt werden?
Weshalb nicht unbefristet ernennen? Macht jemand seinen Job gut, kann er ohne Probleme im Amt bleiben und ist einer unfähig, kann schnell ersetzt werden.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO
Original von Alec von Winkler
Weshalb nicht unbefristet ernennen? Macht jemand seinen Job gut, kann er ohne Probleme im Amt bleiben und ist einer unfähig, kann schnell ersetzt werden.
Warum einfach wenns auch kompliziert geht?
Darauf wollte ich im Grunde hinaus.
*simoff* Die Ernennung auf vier Jahre habe ich aus dem RL übernommen *simoff*
Vier Jahre ist tatsächlich eine lange Zeit. Vielleicht kann man die Amtsdauer an die Regierungszeit des Governor knüpfen.
Es ist nirgends geschrieben, dass der Commandent nicht beliebig oft wiedergewählt werden darf.
Da die CGP dem Bundesstaat Peninsula untersteht muss auch deren "Staatsoberhaupt" auch die ausführende Exekutive ernennen.
Eine weitere Frage möchte ich hier noch diskutieren.
Soll man aus dem Commandment, der ein Captain ist, einen Admiral machen und die District Commandments zu Captains?
101% lesbian
yours
Amanda Lee Rogers
Besitzerin der Santa Clara Hammerheads
Kommentatorin der FTA
Original von Amanda Lee Rogers
Soll man aus dem Commandment, der ein Captain ist, einen Admiral machen und die District Commandments zu Captains?
Klingt für mich vernünftig.
Besteht noch Aussprachebedarf?
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO
Ich würde gerne noch den ƒnderungsantrag bez. der Amtszeit durch Ms. Rogers abwarten.
RE: 2007/July/01 Coast Guard of Peninsula Act
Hier der Gesetzesvorschlag mit den ƒnderungen (in rot)
Coast Guard of Peninsula Act
Section 1) Fundamentals of the Coast Guard of Peninsula
Articel 1 Coast Guard of Peninsula
(1)Der Bundesstaat Peninsula stellt eine Behörde zur Durchsetzung des Landes- und Bundesrechts auf See auf.
(2)Der Name der Behörde lautet Coast Guard of Peninsula (CGP)
(3)Die CGP ist Exekutivorgan des Bundesstaates Peninsula und untersteht dem Governor von Peninsula.
Articel 2
(1)Die CGP hat den Auftrag die Umsetzung von geltendem Recht innerhalb der Landesgrenzen des Bundesstaates Pensinula zur See und in küstennahen Gebieten zu überwachen.
(2)Ferner hat die CGP den Auftrag Unfälle, Havarien und sonstige Schadensereignisse auf See oder küstennahen Gebieten zu verhindern oder anderen Bekämpfung mitzuwirken.
(3)Jeder astorische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Peninsula kann sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Dienst in der CGP bewerben.
Section 2 Structure of the Coast Guard of Peninsula
Articel 1 Commandent of the Coast Guard of Peninsula
(1)Für die Führung und Verwaltung der CGP ist der Commandent of the Coast Guard of Peninsula zuständig.
(2)Er hat den Rang eines Admiral
(3)Er wird vom Governor in sein Amt berufen und muss von der State Assembly des Bundesstaates Peninsula bestätigt werden.
Articel 2 Territorial Organisation
(1)Die vier Districts unterstehen jeweils einem Captain
(2)Die Captain haben über die in ihren Districts stationierten Einheiten der CGP die oberste Befehlsgewalt
(3)Die vier Districts sind:
1.South Peninsula District (Koreno)
2.Central Peninsula District (South Central)
3.North Peninsula District (Gold Valles und New Sen)
4.St. Vincent District (St. Vincent Island)
Section 3 Final Clause
Articel 1
(1)Die Aufstellung der Coast Guard of Peninsula wird durch eine Weisung geregelt
(2)Das Gesetzt tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Die Ränge sind nach oben korrigiert und die Amtszeit ist ohne Befristung festgelegt.
101% lesbian
yours
Amanda Lee Rogers
Besitzerin der Santa Clara Hammerheads
Kommentatorin der FTA
Ich kann dem Antrag in dieser Form zustimmen.
Gut, wenn es dann keinen weiteren Bedarf an einer Aussprache gibt, dann können wir ja zur Abstimmung gehen.
101% lesbian
yours
Amanda Lee Rogers
Besitzerin der Santa Clara Hammerheads
Kommentatorin der FTA
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Best regards
Dwain Anderson
Ich hab die Formatierung des Gesetzentwurfes mal etwas verbessert:
Coast Guard of Peninsula Act
Section 1 - Fundamentals of the Coast Guard of Peninsula
Articlel 1 Coast Guard of Peninsula
(1) Der Bundesstaat Peninsula stellt eine Behörde zur Durchsetzung des Landes- und Bundesrechts auf See auf.
(2) Der Name der Behörde lautet Coast Guard of Peninsula (CGP).
(3) Die CGP ist Exekutivorgan des Bundesstaates Peninsula und untersteht dem Governor von Peninsula.
Article 2
(1) Die CGP hat den Auftrag die Umsetzung von geltendem Recht innerhalb der Landesgrenzen des Bundesstaates Peninsula zur See und in küstennahen Gebieten zu überwachen.
(2) Ferner hat die CGP den Auftrag Unfälle, Havarien und sonstige Schadensereignisse auf See oder küstennahen Gebieten zu verhindern oder anderen Bekämpfung mitzuwirken.
(3) Jeder astorische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Peninsula kann sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Dienst in der CGP bewerben.
Section 2 - Structure of the Coast Guard of Peninsula
Article 3 Commandent of the Coast Guard of Peninsula
(1) Für die Führung und Verwaltung der CGP ist der Commandent of the Coast Guard of Peninsula zuständig.
(2) Er hat den Rang eines Admiral.
(3) Er wird vom Governor in sein Amt berufen und muss von der State Assembly des Bundesstaates Peninsula bestätigt werden.
Article 4 Territorial Organisation
(1) Die vier Districts unterstehen jeweils einem Captain.
(2) Die Captain haben über die in ihren Districts stationierten Einheiten der CGP die oberste Befehlsgewalt.
(3) Die vier Districts sind:
1. South Peninsula District (Koreno);
2. Central Peninsula District (South Central);
3. North Peninsula District (Gold Valles und New Sen);
4. St. Vincent District (St. Vincent Island).
Section 3 - Final Clause
Article 5
(1) Die Aufstellung der Coast Guard of Peninsula wird durch eine Weisung geregelt.
(2) Das Gesetzt tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alec von Winkler« (16. Juli 2007, 21:41)
Original von Alec von Winkler
Article 3 Commandent of the Coast Guard of Peninsula
(1) Für die Führung und Verwaltung der CGP ist der Commandent of the Coast Guard of Peninsula zuständig.
Wo wir grade beim Formatieren sind: Commandent? ->
Commandant !
Und noch eine Frage:
(2) Er hat den Rang eines Admiral.
Wie ist dieser Absatz zu verstehen? Um zum Commandant gemacht zu werden muss man Admiral sein, oder wird man mit dem Übernehmen des Amts des Commandanten, gleichzeitig auch Admiral?
Natürlich, es muss Commandant und nicht Commandent heißen.
Mit der Übernahme des Commandant wird derjenige entsprechend zum Admiral befördert.
Vorher ist das ja auch nicht möglich, da es ja keine anderen Posten für einen Admiral gibt.
101% lesbian
yours
Amanda Lee Rogers
Besitzerin der Santa Clara Hammerheads
Kommentatorin der FTA
Gold Valley wurde immer noch nicht korrigiert.
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Best regards
Dwain Anderson
Ich habe es nun noch etwas in Kleinigkeiten umgeändert, damit das Ganze stimmiger wird:
Coast Guard of Peninsula Act
Section 1 - Fundamentals
Articlel 1 Coast Guard of Peninsula
(1) Der Bundesstaat Peninsula stellt eine Behörde zur Umsetzung des Landes- und Bundesrechts auf See auf.
(2) Die Bezeichnung der Behörde lautet Coast Guard of Peninsula (CGP).
(3) Sie untersteht dem Gouverneur von Peninsula.
Article 2 Requirements
(1) Die CGP hat den Auftrag die Umsetzung von geltendem Recht innerhalb der Landesgrenzen des Bundesstaates Peninsula zur See und in küstennahen Gebieten zu gewährleisten.
(2) Ferner hat die CGP den Auftrag Unfälle, Havarien und sonstige Schadensereignisse auf See oder in küstennahen Gebieten zu verhindern und bei deren Bekämpfung mitzuwirken.
(3) Jeder Staatsbürger der USA, der in Peninsula gemeldet ist, kann sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres für den Dienst in der CGP bewerben.
Section 2 - Structure
Article 3 Commandant of the Coast Guard of Peninsula
(1) Für die Führung und Verwaltung der CGP ist der Kommandant der CGP zuständig. Mit seiner Berufung erhält er den Rang eines Admiral.
(2) Der Kommandant wird vom Gouverneur in sein Amt berufen. Seine Ernennung muss von der State Assembly des Bundesstaates Peninsula bestätigt werden.
Article 4 Territorial Organisation
(1) Die CGP wird in vier Districte unterteilt. Diese unterstehen jeweils einem Captain.
(2) Die Captains haben über die in ihrem Distrikt stationierten Einheiten der CGP die oberste Befehlsgewalt.
(3) Die vier Distrikte sowie der Sitz der Distriktverwaltung der CGP sind:
1. South Peninsula District (Koreno);
2. Central Peninsula District (South Central);
3. North Peninsula District (Gold Valley und New Sen);
4. St. Vincent District (St. Vincent Island).
Section 3 - Final Clause
Article 5
(1) Die Organisation der Coast Guard of Peninsula wird durch eine Verordnung des Gouverneur geregelt.
(2) Das Gesetzt tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO
Finde ich gut. Von mir nun auch zu diesem späten Zeitpunkt keine Einwände. Finde es gut. Wir können wegen mir nun zur Abstimmung voran schreiten.
Charles Kevin Darling
Former-Governor of the State of Peninsula
Bin ebenfalls einverstanden.
Dann beende ich die Aussprache und stelle den Antrag zur Abstimmung.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO