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Zitat
In dem Rechtsstreit
des Herrn Ole Jann,
- Antragssteller und Kläger -
gegen die Vereinigten Staaten von Astor,
- Antragsgegner und Beklagte -
erhebe ich hiermit Klage und beantrage:
I Die Präsidentschaftswahlen vom 25. auf den 29. Mai 2006 sind inklusive der im Kongress durchgeführten Nachwahl verfassungswidrig und ungültig.
II Sie sind sofort ohne Neuausschreibung der Kandidaten zu wiederholen.
Begründung:
Zu I: Die Verfassung der Vereinigten Staaten sieht in Article IV, Section 4, Absatz 1, Satz 2 vor, dass die Bürger in Ñin allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen Wahlvorschlag für das Amt Präsidenten und des Vizepräsidenten votieren". Da es sich um bundesweite Wahlen handelt, müssen diese Wahlen notwendigerweise für alle Bürger der Vereinigten Staaten Ñgleich" sein. Erfahren jedoch die Bürger eines Bundesstaates A noch während der Wahl vom Wahlergebnis in einem anderen Bundesstaat B, sind die Wahlen nicht mehr gleich. Die Bürger des Bundesstaates A können dann ihre Wahlentscheidung in einem Umfang strategisch treffen (beispielsweise: ÑMein Kandidat hat durch das Ergebnis in A bereits gewonnen, wenn er nicht aus meinem Bundesstaat allzuviele Gegenstimmen im Electoral College erhält, mein Bundesstaat ist ein 'swing state', also enthalte ich mich, damit, falls mein Staat verloren geht, mein Kandidat nicht zu viele Gegenstimmen aus meinem Staat enthält."), die den Bürgern des Bundesstaates A nicht offen stand.
Es ist somit für die Verfassungsgemäßheit der Wahl erforderlich, dass die Bürger keines Staates von dem Wahlergebnis eines anderen Bundesstaates erfahren, während die Wahlen in ihrem eigenen Bundesstaat noch nicht beendet sind. Dies ist bei der Präsidentschaftswahl vom 25. auf den 29. Mai verletzt worden, indem der Direktor des Electoral Office Adelmar bereits am Nachmittag des 26. Mai das Ergebnis der Präsidentschaftswahl im Commonwealth of Southern Territories bekanntgab. Dies ist insbesondere von Bedeutung, als das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen sehr knapp war (tatsächlich kam es sogar zu einem Stimmgleichstand), so dass keineswegs auszuschließen, sondern vielmehr zu vermuten ist, dass taktische Überlegungen eine Rolle gespielt haben.
Die Präsidentschaftswahlen vom 25. auf den 29. Mai waren daher nicht Ñgleich", wie es die Verfassung fordert, und sind daher nicht gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten verlaufen, sind also ungültig und nichtig. Damit ist auch die Nachwahl im Kongress, die auf Grundlage der nicht verfassungsgemäßen Wahl stattfand, hinfällig und nichtig.
Zu II: Der Fehler bei den Präsidentschaftwahlen geschah während der Ausführung der Volkswahlen. Die Ankündigung der Termine, die Einreichung der Kandidaturen -all dies verlief gemäß der Verfassung und gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten und muss (bzw. darf) daher nicht wiederholt werden. Es sind daher nur die Wahlen (und die daraus resultierenden Nachwahlen im Kongress), die, wie in I festgestellt, nicht der Verfassung entsprechend durchgeführt wurden, zu wiederholen. Dies muss sofort geschehen, da eine weitere Verzögerung der Regierungsbildung zum Nachteile Astors wirken würde und da keine weitere Frist einzuhalten ist.
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