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Andriz

Bürger

Beiträge: 2 727

Beruf: Pensionär und Berater

Wohnort: Hong Nam, Chan-Sen

Bundesstaat: -

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Samstag, 9. September 2006, 15:24

Aus dem Museum II - Die Selbstproklamation des Gouverneurs

Das hier war ein Vorschlag des ehrenwerten Horatio Nunokawas, ebenfalls irgendwann aus dem Jahre 2004.

Zitat

'Ich hatte für meine ersten Verfassungsvorschlag auch einige Ideen!
Amtsenthebung
. Sollte ein Amtsinhaber inaktiv sein oder nicht nach ihrem Willen handeln, haben die Bürger die Möglichkeit ihn seines Amtes zu entheben
. Ist ein Amtsinhaber innerhalb von 21 Tage nicht aktiv im Forum tätig gewesen, darf ein Amtenthebungsverfahren eingeleitet werden
. Reichen º der anwesenden Mitglieder der Bürgerversammlung einen Antrag auf Entlassung des Gouverneurs bzw. des Senators ein, wird ein Misstrauensvotum eingeleitet
. Stimmen æ der anwesenden Bürger dem Amtsträger das Vertrauen aus, muss dieser innerhalb von sieben Tage seinen Rücktritt erklären
Proklamation
. Sollte die Posten des Gouverneur und des Senators nicht bekleidet sein und keine Bundeskommisar ist aktiv, darf sich ein Mitglied der Bürgerversammlung zum Gouverneur proklamieren
. Durch ein Veto innerhalb der nächsten 60 Stunden kann die Proklamation gestoppt werden. Der Kandidat wurde abgelehnt und darf sich nicht mehr proklamieren
. Sollten sich die Mitglieder nicht einige werden wer sich zum Gouverneur proklamiert, müssen sie beim Präsident der Vereinigten Staaten von Astor eine Bundeskommisar beantragen, der die Wahl eines Gouverneurs einleitet\r\nd. Ein proklamierter Gouverneur kann durch eine Herausforderung stets zur Wahl gelenkt werden. Gewinnt der die Wahl legitimiert er sein Amt für die nächsten vier Monaten.
Proklamation für das Amt des Senators ist nicht verfassungsgemäß
Amtseid
. Gewählte oder proklamierte Amtsinhaber habe vor dem Antritt ihres Postens folgenden Amtseid zu leisten:
ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahr genehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und nur auf das Wohl Chan-Sen¥s bedacht bin"
Anmerkung: In Chan-Sen ist es nicht üblich dem Eid eine beliebige religiöse Beteuerung beizufügen'

Polit-Rentner