Original von Lance B. Jackson
Senator Xanathos,
vielen Dank für Ihr Erscheinen vor dem Senat.
Die Astorier hatten ja bereits das Vergnügen, Ihnen bei der Arbeit als Attorney General zuzuschauen. In diesem Zusammenhang habe ich ein paar Fragen an Sie:
a. Was waren Ihrer Meinung nach Ihre fünf wichtigsten Erfolge in Ihrer letzten Amtszeit als Attorney General? Was waren Ihre drei schmerzlichsten Misserfolge? Was ist aus den Projekten geworden, die Sie in Ihrem letzten Hearing vor diesem Haus angekündigt hatten?
b. Betrachten Sie diese Amtszeit als Erfolg oder als Misserfolg? Warum?
c. Im Nachgang zu einigen Ihrer Währungsgeschäfte hat ein nicht geringer Teil der astorischen Öffentlichkeit Ihnen ein seltsames Rechtsverständnis bescheinigt. Warum kann das astorische Volk Ihnen nun wieder trauen?
Vielen Dank.
Fünf Erfolge? So viel hatte ich aus meiner Warte - nicht.
Senator Jackson, ich muss und will ehrlich sein:
Meine letzte Amtszeit als Attorney General war in keinster Weise von Erfolg gekrönt. Ich habe damals zwar mein bestes gegeben in der juristischen Unterstützung meiner Kabinettskollegen.
Ich hatte aber de facto keinerlei Erfahrung im Umgang mit astorischen Gesetzen, welche ja die Grundlage speziell für das Department of Justice bilden.
Erfolge vor Gericht zu erreichen ist keine Sache der eigenen Eignung, Befähigung und Leistung. Dort kann man seine Argumente nur bestmöglich vorbringen. Die Entscheidung dort über - ich nenne es einmal Siegen oder Unterliegen - liegt allein beim Richter.
Dennoch sind Niederlagen vor Gericht schmerzliche Misserfolge, die mich natürlich wurmten, aber auch anspornten.
Ich habe die Niederlagen analysiert und meine damalige Amtszeit und nachbereitet.
Dieses Mal habe ich mehr Erfahrung und seit Dienstag bin ich sehr intensiv dabei, mich auf das Amt vorzubereiten, natürlich nur soweit, wie es mein derzeitiger Status zulässt.
Gespräche mit dem Director of the FBI zum Stand der Dinge, vor allem zur Ausbildung an der FBI Academy will ich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht führen, weil mir evtl. vertrauliche Infromationen derzeit nicht zustehen.
Zu den Projekten: Beim Strafrecht ist uns bereits ein Fortschritt mit dem Inkrafttreten des Penalty Codes gelungen. Dies hatte meiner Meinung nach auch Vorrang vor dem Prozessrecht, denn wie sollte ein formelles Gesetz bestehen, wenn es kein materielles Gesetz dazu gibt?
Die Planungen dahin werden auf eine Teilung zwischen Strafprozessrecht und sonstigem (Verfassungs-, Verwaltungs- und Zilvil-) hinauslaufen, denn bei Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilsachen treten immer zwei ähnliche Parteien vor Gericht auf, beim Strafrecht geht es immer ein hoheitliches Verfahren zwischen dem Staat als Ankläger und einem Bürger als Angeklagten. Allein schon deshalb muss ein Straprozessrecht anders gestrickt sein, weil es hier eben um erhebliche Eingriffe in Form von strafrechtlichen Sanktionen in die Individualrechte des Angeklagten geht.
Ein weitaus größerer Bereich wird das materielle Zivilrecht sein. Dabei kommt die Erschwernis hinzu, dass auf diesem Bereich die Bundesstaaten zur Gesetzgebung ermächtigt sind. Wie dieses Problem gelöst wird, vielleicht im Wege einer Bundesrahmengesetzgebung, wird sich noch zeigen.
Das Volk konnte mir immer vertrauen, denn ich habe nichts getan, was nicht jeder einzelne andere Bürger auch hätte tun können.
Und nicht einmal die zuständigen Stellen sind der Meinung, dass ich etwas unrechtmäßiges getan haben könnte, denn weder in Astor noch in Albernia wurde gegen mich weder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet noch Anklage erhoben.