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Zoey Voerman

The Lady of Laws

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1

Donnerstag, 24. März 2016, 15:27

S. 2016-041: Requirements for Search and Seizure Bill




OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
Capitol Hill, Astoria City on March 24th, 2016




Honorable Members of Congress!

Sen. Zoey Voerman from Serena, hat den angehängten Entwurf eingebracht.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.

Die Aussprache dauert vorerst 96 Stunden und wird bei Bedarf verlängert oder verkürzt.






_____________________
Zoey Voerman
Vice President of Congress






Requirements for Search and Seizure Bill



Section 1 - Amending the Federal Rules of Procedure
Das folgende wird als Chapter X dem Federal Rules of Procedure Act angefügt:


Chapter X – Search and Seizure

Rule 33 – Requirement of Warrant
(1) Zur Vornahme von Durchsuchungen und Beschlagnahmen ist ein Gerichtsbeschluss notwendig, soweit nicht das Gesetz etwas anderes zulässt.
(2) Ein Beschluss nach Sub-Rule 1 ist nicht notwendig falls
1. der Eigentümer des betroffenen Objekts seine freiwillige Zustimmung erteilt;
2. die Umstände eine Notwendigkeit des sofortigen Handelns ergeben, da ohne dieses eine erhebliche Gefahr dafür besteht, dass die Strafverfolgung verunmöglicht oder zumindest wesentlich erschwert würden;
3. die Vornahme erforderlich ist, um die Sicherheit der beteiligten Beamten oder Dritter zu gewährleisten;
4. eine betroffene Sache von einem Ort, an dem sich der Beamte rechtmäßig aufhält, einfach einsehbar und der beweiserhebliche Charakter ohne weiteres erkennbar ist;
5. der Anspruch auf Privatsphäre nicht als gegeben erwartet werden kann, insbesondere
a) für öffentlich zugängliche Bereiche,
b) bei Kontrollen an Grenzen oder Einlasskontrollen, deren Durchführung angekündigt ist.
(3) Soweit ein erforderlicher richterlicher Beschluss nicht vorliegt, unterliegen die dadurch unzulässig gewonnenen Beweise einem Verwertungsverbot, welches das Gericht auf Antrag feststellt. Gleiches gilt für alle direkt daraus gewonnenen weiteren Beweise.

Rule 34 – Conditions of a Search and Seizure
(1) Durchsuchungen und Beschlagnahmen können durchgeführt werden für Beweismittel, illegale Besitztümer, Hilfsmittel zur Begehung von Straftaten oder für die Auffindung einer gesuchten Person. Sie können auch durchgeführt werden durch das Kopieren und Sichten elektronischer Daten.
(2) Durchsuchungen und Beschlagnahmen dürfen nur bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts und nur soweit angeordnet werden, wie sie sinnvoll und verhältnismäßig erscheinen.

Rule 35 – Issuing a Warrant
(1) Das für ein Strafverfahren gegen den Betroffenen zuständige Bundesgericht erlässt einen Beschluss nach Rule 33 auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder eines Ermittlungsbeamten. Ein Rechtsmittel dagegen kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht unzuständig geworden ist, nachdem der Antrag gestellt wurde.
(2) Bestehen Zweifel allein in der Zuständigkeit des Gerichts, nicht jedoch in der Zulässigkeit der Anordnung, soll ein Beweisverwertungsverbot ohne besondere Umstände nicht festgestellt werden.
(3) Eine Anhörung muss nicht durchgeführt werden, wenn dies zeitlich undurchführbar oder der Maßnahme abträglich wäre.
(4) Der Beschluss bedarf nicht der Schriftform, er kann auch mündlich oder durch Telekommunikationseinrichtungen erlassen werden, soweit das Gericht hierüber ein amtliches Protokoll fertigt.

Rule 36 – Execution
(1) Eine Durchsuchung oder Beschlagnahme soll soweit möglich nur durch die in dem Beschluss bezeichnete Behörde durchgeführt werden.
(2) Soweit nicht anders angeordnet oder bei der Durchführung ohne Anordnung erforderlich, soll den Betroffenen der Grund und die Handlungsgrundlage mitgeteilt werden. Er ist über seine Rechte aufzuklären und kann die Anwesenheit eines Anwalts verlangen.
(3) Über die Durchsuchung oder Beschlagnahme ist ein Protokoll unter Nennung der betroffenen Gegenstände, der durchführenden Beamten, des Zeitpunkts und aller mit der Vornahme und Untersuchung der Gegenstände zusammenhängenden Gegenstände zu fertigen. Das Protokoll wird selbst Beweismittel.
(4) Die Durchführung der Durchsuchung oder Beschlagnahme ist dem für den Erlass zuständigen Gericht anzuzeigen und das Protokoll nach Kenntnisnahme zu den Akten der Ermittlungsbehörde zu nehmen.



Section 2 - Final Provisions
Das Gesetz tritt nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


Zoey Voerman

The Lady of Laws

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2

Donnerstag, 24. März 2016, 15:40

Mr. Speaker,
Honorable Members of Congress,

der ihnen vorliegende Entwurf definiert Regeln für Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch die Strafverfolgungsbehörden, ergänzt und verdeutlicht dadurch die in der Verfassung dafür vorgesehen - dort jedoch sehr wage gehaltenen - Bestimmungen.

Grundsätzlich ist damit eine Durchsuchung und/oder Beschlagnahme nur mit richterlichem Beschluss möglich, sofern keiner der in Rule 33, Sub-Rule 2 zwingenden Gründe vorliegt. Es wird definiert welchen Umfang ein solcher Beschluss haben kann und wer berechtigt ist ihn zu beantragen und auszustellen. Es werden zudem Regelungen für die praktische Durchführung getroffen.

Damit wird eine klare Linie gezogen, was die Strafverfolgungsbehörden dürfen und was sie nicht dürfen.

Für Fragen stehe ich zur Verfügung. Da der Entwurf in enger Zusammenarbeit mit Congressman Clark entstanden ist, steht dieser sicher ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Butterfly Blue

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3

Donnerstag, 24. März 2016, 15:56

Mr. Speaker,

Eine erste Anmerkung: Wir sollten berücksichtigen das Objekte vermietet sein könnten und dann die Zustimmung des Eigentümers zur Durchsuchung nicht ausreichend sein sollte, sondern auch die des Besitzers.
Butterfly Blue

Zoey Voerman

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4

Donnerstag, 24. März 2016, 16:30

Congressman Blue,

ein interessanter Punkt, der aber nicht nur für Gemietetes relevant ist, sondern auch für legal und illegal "Geborgtes". Wie weit würden Sie dem Eigentümer in letzteren Fällen die alleinige Entscheidung zugestehen?

Ethan J. Haynsworth

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5

Donnerstag, 24. März 2016, 21:03

Madam President,

der Entwurf findet meine Zustimmung. Bei Sec. 34, wäre es gegebenfalls nicht sinnvoll, auch "Gefahr in Verzug" einzufügen? Sonst schränkt es die Begründung für solche Maßnahmen ein. Ich bin aber kein Strafrechtsexperte, daher weiß nicht, ob aus strafrechtlicher Sicht die aktuelle Aufzählung bereits ausreichend ist.

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6

Donnerstag, 24. März 2016, 23:46

Madam President,
gerne möchte ich dem ehrenwerten Congressman from Castle Rock antworten: Die Rule 34 definiert lediglich den Zweck - oder anders gesagt den Inhalt - einer Durchsuchung. Die Voraussetzungen werden mit Rule 33 normiert.
Das berühmte Konstrukt "Gefahr im Verzuge" meint, dass eine Verzögerung der Durchführung eine Gefahr für wichtige Rechtsgüter darstellen würde - dem wird insbesondere mit den Ausnahmen 2 und 3 der Subrule 2 Geltung verschafft.

David J. Clark (D-NA)

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Ethan J. Haynsworth

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7

Freitag, 25. März 2016, 00:17

Madam President,

vielen Dank für die Aufklärung. Dann findet der Antrag meine Zustimmung.

Butterfly Blue

LET FREEDOM RING

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8

Freitag, 25. März 2016, 01:55

Congressman Blue,

ein interessanter Punkt, der aber nicht nur für Gemietetes relevant ist, sondern auch für legal und illegal "Geborgtes". Wie weit würden Sie dem Eigentümer in letzteren Fällen die alleinige Entscheidung zugestehen?


Mr. Speaker,

Da kein Gericht involviert ist stellt sich zunächst die Frage wer darüber befinden sollte, dass etwas illegal geborgt ist. Ich spielte aber an auf Wohnungen und ich denke hier ist regelmäßig einigermaßen klar wem sie gehören und auch wer darin wohnt. Ich denke ganz allgemein müsste man vielleicht definieren dass bei zur Vermietung angebotenen Objekten auch der Mieter zustimmen muss?
Butterfly Blue

Alexander Xanathos

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9

Freitag, 25. März 2016, 02:01

Madam President,

was ist mit Hausbooten?
Was ist mit der Top-Elite, von denen manche gar in einem Flugzeug wohnen und nur zum Tanken und Feiern landen - und falls Sie meinen, sowas gäbe es nicht: Ich kenne drei solcher Leute im Club der Schwarzen Karte.
Alexander Xanathos
one of a few good men

Zoey Voerman

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10

Freitag, 25. März 2016, 11:10

Mr. Speaker,

der Senator of Freeland hat recht. Wenn dann müssen wir so eine Regelung sehr genau ausführen. "Wohnung" bietet einen ziemlich großen Spielraum.

Kevin Baumgartner

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11

Freitag, 25. März 2016, 21:20

Madam President,

Die Gründe zur Abweichung eines Gerichtsentscheides sind meiner Ansicht nach viel zu offen formuliert. Das Recht auf Privatsphäre ist ein wichtiges Recht welches wir nicht leichtfertig opfern dürfen.
Kevin Baumgartner
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12

Freitag, 25. März 2016, 21:50

Madam President,
was würde der ehrenwerte Senator for Assentia denn "konkreter" formulieren wollen, ohne dass wir gleich in die Not kommen, seitenlange Listen von Beispielfällen aufnehmen zu müssen?

David J. Clark (D-NA)

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13

Dienstag, 29. März 2016, 20:46


THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Debatte um vorerst weitere 48 Stunden ab jetzt.


(Clark)
Speaker of the House of Representatives


David J. Clark (D-NA)

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14

Mittwoch, 30. März 2016, 11:33

Mr. Speaker,

einige Kollegen haben zwar angemerkt, was Sie nicht möchten, haben aber leider nicht gesagt, was sie konkret ändern wollen. Da uns die Zeit davon läuft, bleibe ich bei meinem Ursprungsentwurf und würde den gerne zur Abstimmung stellen. Kleine Korrekturänderungen können die Kollegen bekanntlich später immer noch einbringen.

Kevin Baumgartner

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15

Mittwoch, 30. März 2016, 21:30

Madam President,

Ich würde der Bill nur dann zustimmen wenn Durchsuchungen immer durch einen Richter genehmigt werden müssten.
Kevin Baumgartner
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Zoey Voerman

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16

Donnerstag, 31. März 2016, 09:36

Senator Baumgartner,

es gib nunmal Fälle in denen das nicht notwendig oder zeitlich vertretbar ist. Nach ihrer Forderung müsste der Secret Service für jeden Besucher am Eingang des Weißen Hauses, der durchsucht wird, einen Richter bemühen.

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17

Donnerstag, 31. März 2016, 19:59

Honorable Members,
ich weise auf das Ende der Aussprache in einer Stunde hin.

David J. Clark (D-NA)

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18

Donnerstag, 31. März 2016, 20:48


THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


Die Aussprache ist beendet.


(Clark)
Speaker of the House of Representatives


David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
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19

Freitag, 1. April 2016, 00:14


OFFICE OF THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS


Honorable Members of Congress!




The House of Representatives

approved

the Bill on 31.03.16
([Vote] S. 2016-041: Requirements for Search and Seizure Bill).



(Clark)
Dean of the House



David J. Clark (D-NA)

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Zoey Voerman

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20

Donnerstag, 7. April 2016, 09:32




OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
Capitol Hill, Astoria City on April 7th, 2016



Honorable Members of Congress!


The United States Senate

granted approval

of the bill as of today.


Die Abstimmungprotokolle sind hier zu finden.




_____________________
Zoey Voerman
President of the Senate