Madam President,
der vorliegende Entwurf zur Änderung des Citizenship Act soll eine Reihe von Mängeln in der geltenden Rechtslage beseitigen.
Zuvörderst verschwindet Gott aus dem Flaggengelöbnis. Die Verfassung ist völlig unzweideutig, wenn sie in Article II, Section 5, bestimmt, dass die Etablierung einer Staatsreligion unterbleiben soll. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis kann die Vereinigten Staaten somit niemals als "eine Nation unter Gott" bezeichnen. Daran ändert auch die Eröffnung der Möglichkeit, das Gelöbnis ohne die Erwähnung Gottes zu leisten, nichts. Erstens wird hier ein verfassungswidriges Regel-Ausnahmeverhältnis und somit eine Wertung etabliert: es darf nicht die Regel sein, die Vereinigten Staaten als "eine Nation unter Gott" zu bezeichnen zu haben, von der nur aus Gewissensgründen abgewichen werden darf. Und zweitens sind die Vereinigten Staaten als Staatenbund, mithin als juristische Person, religiös völlig neutral, sie können weder an Gott glauben oder nicht glauben, noch in irgend einem Verhältnis zu diesem stehen. Der einzelne Bürger mag die Vereinigten Staaten als von Gott gesegnet oder verflucht ansehen, aber das ist eben seine persönliche Meinung. Von offizieller Seite können die Vereinigten Staaten in keinerlei Verhältnis zu Gott stehen, weil sie schon überhaupt nicht beurteilen können, ob es ihn gibt und wie er beschaffen ist. Sie können sich somit in einer amtlichen Gelöbnisformel nicht als "eine Nation unter Gott" bezeichnen.
Entsprechend entfällt diese Formulierung aus dem Flaggengelöbnis völlig. Statt dessen wird klar geregelt, dass es jedermann freisteht, seinem Gelöbnis eine individuelle religiöse Bekräftigung beizugeben - sei es durch einen verbalen Zusatz, oder durch die Verwendung eines Gegenstandes von für ihn kultischer Bedeutung während der Leistung des Gelöbnisses. Klar geregelt wird auch, dass eine verbale religiöse Beteuerung nur ein Zusatz zur amtlichen Gelöbnisformal sein kann - zunächst ist diese in der fixierten Form zu sprechen, ist das erfolgt, kann ihr jeder noch an religiöser Bekräftigung anfügen, was ihm beliebt. Aber eben anfügen, nicht einschieben oder umformulieren. Die Gelöbnisformel ist für alle die gleiche.
Diese lautet wörtlich auch nicht mehr auf die "Flagge der Vereinigten Staaten", sondern auf "meine Flagge", die Flagge des Sprechers des Gelöbnisses. Denn unsere Flagge ist nicht das Symbol der Bundesregierung, des Kongresses oder irgend einer Staatsideologie oder eines völkischen Kollektivs. Sie ist das Symbol der naturgebenen Rechte und Freiheiten jedes einzelnen Bürgers. Die Flagge gehört nicht den Vereinigten Staaten, sie gehört den Bürgern der Vereinigten Staaten - jedem einzelnen von ihnen. Es ist seine Flagge, die seine Rechte und Freiheiten symbolisiert, zu denen er sich bekennt.
Was er aber auch nicht muss, wenn er es nicht kann oder will. Bestimmte religiöse Gruppierungen, wie einzelne Strömungen der Mennoniten oder die Zeugen Jehovas, lehnen bekanntlich (?) jede über den Gehorsam gegenüber den Gesetzen, was die Steuerzahlung einschließt, hinausgehende Interaktion mit dem Staat ab. Sie legen entsprechend auch keine Gelöbnisse auf ihn und/oder seine Symbole ab. Und niemand hat das Recht, sie dazu zu zwingen. Oder irgend jemanden sonst, der dem Staat weltanschaulich ablehnend gegenübersteht.
Der Staat kann und darf von seinen Bürgern nicht mehr fordern, als dass diese sich schlicht an die Gesetz halten. Solange sie das tun, kann ihnen niemand verbieten, den Staat und/oder seine Gesetze abzulehnen und ihm und seinen Symbolen auch keinerlei Treue geloben zu wollen. Denn ihre Rechte und Freiheiten wohnen ihnen von Natur aus inne, sie erwerben sie nicht dadurch, dass sie sich an einem Patriotismus als Staatskult beteiligen. Wer verspricht, die Regeln der Rechtsgemeinschaft einzuhalten, der hat auch Anspruch darauf, in diese aufgenommen zu werden. Auch wenn er sie ablehnt und ändern oder abschaffen will - so lange er sich dabei an die geltenden Regeln hält, bis er sie regelkonfrom geändert hat, kann er das tun.
Für all diese Gruppen von Einwanderern ist das neugeschaffene, das Flaggengelöbnis in ihren Fällen ersetzende Versprechen zur Beachtung der Gesetze gedacht. Der Staat kann von niemandem, der sich an seine Gesetze zu halten bereit ist, verlangen, als Aufnahmekriterium noch irgendwelche emotionalen Treueschwüre abzulegen, die er aus religiösen Gründen nicht leisten kann oder aus politischen Gründen nicht leisten will.
Noch zu den Formalia: da die Bestimmungen der bisherigen Section 2, § 4, neugefasst in § 2 übernommen werden, wird der alte § 5 zu § 4 und § 6 zu § 5, während ein § 6 entfällt. Die entsprechenden Bestimmungen bleiben jedoch im Wortlaut erhalten.