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Gregory Jameson

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1

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:54

S. 2011-031 Senate Hearing Procedure Act Revision Bill (vetoed)




Honorable Senators:

Gemäß Art. III Sec. 7 Ssec. 4 der Verfassung hat der Präsident der Vereinigten Staaten
Einspruch gegen folgende Gesetzesvorlage eingelegt, die zuvor vom Senat angenommen wurde.

Art. III Sec. 7 Ssec. 4 Sn. 3 der Verfassung sieht für diesen Fall vor,
dass der Senat sich erneut mit dem Entwurf befasst.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



President of the Senate


Senate Hearing Procedure Act Revision Bill

Section 1 Revision

Der Senate Hearing Procedure Act wird wie folgt neugefasst:

    "Senate Hearings Procedure Act

    Article I - Fundamentals

    Section 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bestätigung vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 der Constitution.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Hearings Procedure Act.


    Article II - By-Cases

    Section 1 Essential Hearings

    Folgende Amtsträger bedürfen vor der Übernahme seines Amtes stets der Bestätigung durch den Senat:
    1. die Leiter der Obersten Bundesbehörden,
    2. die Kommandeure der Teilstreitkräfte,
    3. der Leiter der Notenbank,
    4. der Leiter des Bundeswahlamtes.

    Section 2 Lower Federal Authorities
    Folgende Amtsträger bedürfen nicht der Bestätigung durch den Senat
    1. Chief of Staff of the White House,
    2. alle sonstigen Amtsträger und Soldaten.

    Section 3 Exceptional Hearing
    (1) Der Senat kann auf Antrag eines Viertels/Drittels der Senatoren jeden Amtsträger, welcher vor der Übernahme der Aufgaben eines Amtes nach Sec. 1 nicht vor dem Senat angehört worden ist, einer Anhörung unterziehen.
    (2) Eine derartige Anhörung zieht keine Abstimmung nach sich; ihre Ergebnisse können zur Grundlage eines Amtsenthebungsverfahrens gem. Art. IV Sec. 6 der U.S. Constitution gemacht werden.


    Article III - Hearing Procedure

    Section 1 Nominations

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dem Senat jede Person, die zur Übernahme eines Amtes nach Art. der Billigung des Senates bedarf, schriftlich vorzuschlagen.
    (2) Das Kongresspräsidium leitet daraufhin unverzüglich die öffentliche Anhörung des Kandidaten vor dem Senat ein.

    Section 2 Oath
    (1) Der Kandidat leistet zu Beginn der Anhörung folgenden Eid:
    "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen oder durch eine andere religiöse Beteuerungsformel ausgetauscht werden.
    (2) Mit der Eidesleistung ist dem Kandidaten das Rederecht verliehen.

    Section 3 Petty Hearing
    (1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
    (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.

    Section 4 Grand Hearing
    (1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
    (2) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.
    (3) Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung, spätestens mit der ordnungsgemäßen Beantwortung aller Fragen. In dieser Zeit können von den Senatoren weitere Fragen und Nachfragen gestellt werden.
    (4) Hat der Kandidat vor Ablauf der 120 Stunden nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch das Kongresspräsidium auf eine zeitnahe Beantwortung der offenen Fragen zu verweisen.

    Section 5 Approval and Denial Vote
    (1) Nach dem Ende der Anhörung leitet das Kongresspräsidium im Senat die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten ein.
    (2) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern nicht die Verfassung oder ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.
    (3) Das Kongresspräsidium teilt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Nominierung oder Ablehnung des Kandidaten mit.


    Article IV - Exceptions for the President-elect

    Section 1 Naming of Candidates by the President-elect

    Die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählte aber noch nicht vereididgte Person kann gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als vom Senat zu bestätigende Amtsträger zu nominieren gedenkt.

    Section 2 Confirmation by the President
    Die Bestimmungen des Art. III gelten entsprechend für die Verfahren gegenüber einem nach Ssec. 1 benannten Kandidaten, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Einleitung der Abstimmung im Senat die Bestätigung des vereidigten Präsidenten sowohl hinsichtlich des Kandidaten als auch hinsichtlich des an ihn zu vergebenden Amtes erforderlich ist."

Section 2 Entry into Force
(1) Dieses Gesetz bedarf der Billigung ausschließlich des Senates.
(2) Es tritt gemäß den sonstigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

Gregory Jameson

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2

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:55

Honorable Senators,

die Begründung für sein Veto ist die folgende:

"Der Kongress nimmt in Article II Section 1 an, dass jede Regierung die gelisteten Behörden unterhält, was nicht klar gegeben ist.
Des weiteren ist im selben Article Section 2 (1) nicht klar, ob nun ein Viertel oder ein Drittel der Senatoren gemeint ist."
Gregory Jameson M.D.
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Doug Hayward

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3

Donnerstag, 27. Januar 2011, 12:57

Mr. President,

eine formale Frage: Ist die Debatte bereits für den Senat geöffnet oder muss der - nicht vorhandene - Antragsteller die Debatte eröffnen?
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

Gregory Jameson

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4

Donnerstag, 27. Januar 2011, 13:10

Honorable Senators,

Zur Form:
Art. III Sec. 7 Ssec. 4 verlangt eine erneute Behandlung, meines Verständnisses unabhängig vom Antragsteller, da dieser nicht mehr Initiator ist, wenn ein Entwurf den Kongress bereits passiert ist. Dann ist es eine Sache des Kongresses bzw. in diesem speziellen Fall eine Sache des Senates, unabhöngig vom Antragssteller.

Zur Sache:
Die Auflistung nach Art. I Sec. 1 ist eineindeutig. Ich habe mich bei der Schreibung dieser Section von den Auslegungshinweisen zum Urteil des Obersten Gerichtshofes leiten lassen, welches eine vernünftige, verfassungskonforme Auslegung vorsieht. Aber ich gehe sie gern erneut durch:

"1. die Leiter der Obersten Bundesbehörden" - dies ist so abstrakt wie möglich und so konkret wie nötig,
"2. die Kommandeure der Teilstreitkräfte" - dies ist ebenfalls so abstrakt wie möglich und so konkret wie nötig,

"3. der Leiter der Notenbank" - Was ist eine Notenbank?
"4. der Leiter des Bundeswahlamtes" - Diesen Kritikpunkt erkenne ich an. Im Zuge einer vernünftigen verfassungskonformen Auslegung kann dies aber nur die mit der Durchführung von Bundeswahlen betraute Behörde sein.

Dennoch ist es richtig, dass hier Behörden indirekt gefordert werden. Das Veto ist also begründet.

Darüber hinaus fehlt es an der Eindeutigkeit in Art. II Sec. 3 Ssec. 1. Dies ist mein Versäumnis.

Allein schon aufgrund meines Versäumnisses ist ein Neubeschluss unsinnig.
Der Antrag kann nur verändert angenommen werden, sodass dann dem Präsidenten ein neuer Entwurf vorgelegt wird.
Gregory Jameson M.D.
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5

Freitag, 28. Januar 2011, 21:28

Honorable Senators,

ich bringe hiermit folgende angepasste Version ein.

Senate Hearing Procedure Act Revision Bill

Section 1 Revision

Der Senate Hearing Procedure Act wird wie folgt neugefasst:

    "Senate Hearings Procedure Act

    Article I - Fundamentals

    Section 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bestätigung vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 der Constitution.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Hearings Procedure Act.


    Article II - By-Cases

    Section 1 Essential Hearings

    (1) Folgende Amtsträger bedürfen vor der Übernahme des Amtes stets der Bestätigung durch den Senat:
    1. die Leiter der obersten Bundesbehörden,
    2. die obersten militärischen Befehlshaber,
    3. alle weiteren dem Präsidenten der Vereinigten Staaten tatsächlich unmittelbar unterstehenden Amsträger.
    (2) Außerdem bedürfen der Bestätigung durch den Senat die Leiter derjenigen Behörden, welche
    1. für die Verleihung und den Entzug der Staatsbürgerschaft verantwortlich sind,
    2. Wahlen des Bundes und ggf. der Staaten durchführen,
    3. nachrichten- und geheimdienstliche Tätigkeiten vornehmen und
    4. die Währungspolitik und die Geldproduktion besorgen.

    Section 2 Lower Federal Authorities
    Der Bestätigung durch den Senat bedürfen nicht
    1. Berater des Präisidenten der Vereinigten Staaten,
    2. Amtsträger, die zur Entlastung oder zu Kooridinationszwecken vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt werden,
    3. alle sonstigen nachgeordneten Amtsträger und Soldaten.

    Section 3 Exceptional Hearing
    (1) Der Senat kann auf Antrag eines Viertels der Senatoren jeden Amtsträger, welcher vor der Übernahme der Aufgaben eines Amtes nach Sec. 1 nicht vor dem Senat angehört worden ist, einer Anhörung unterziehen.
    (2) Eine derartige Anhörung zieht keine Abstimmung nach sich; ihre Ergebnisse können zur Grundlage eines Amtsenthebungsverfahrens gem. Art. IV Sec. 6 der U.S. Constitution gemacht werden.


    Article III - Hearing Procedure

    Section 1 Nominations

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dem Senat jede Person, die zur Übernahme eines Amtes nach Art. der Billigung des Senates bedarf, schriftlich vorzuschlagen.
    (2) Das Kongresspräsidium leitet daraufhin unverzüglich die öffentliche Anhörung des Kandidaten vor dem Senat ein.

    Section 2 Oath
    (1) Der Kandidat leistet zu Beginn der Anhörung folgenden Eid:
    "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen oder durch eine andere religiöse Beteuerungsformel ausgetauscht werden.
    (2) Mit der Eidesleistung ist dem Kandidaten das Rederecht verliehen.

    Section 3 Petty Hearing
    (1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
    (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.

    Section 4 Grand Hearing
    (1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
    (2) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.
    (3) Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung, spätestens mit der ordnungsgemäßen Beantwortung aller Fragen. In dieser Zeit können von den Senatoren weitere Fragen und Nachfragen gestellt werden.
    (4) Hat der Kandidat vor Ablauf der 120 Stunden nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch das Kongresspräsidium auf eine zeitnahe Beantwortung der offenen Fragen zu verweisen.

    Section 5 Approval and Denial Vote
    (1) Nach dem Ende der Anhörung leitet das Kongresspräsidium im Senat die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten ein.
    (2) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern nicht die Verfassung oder ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.
    (3) Das Kongresspräsidium teilt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Nominierung oder Ablehnung des Kandidaten mit.


    Article IV - Exceptions for the President-elect

    Section 1 Naming of Candidates by the President-elect

    Die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählte aber noch nicht vereididgte Person kann gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als vom Senat zu bestätigende Amtsträger zu nominieren gedenkt.

    Section 2 Confirmation by the President
    Die Bestimmungen des Art. III gelten entsprechend für die Verfahren gegenüber einem nach Ssec. 1 benannten Kandidaten, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Einleitung der Abstimmung im Senat die Bestätigung des vereidigten Präsidenten sowohl hinsichtlich des Kandidaten als auch hinsichtlich des an ihn zu vergebenden Amtes erforderlich ist."

Section 2 Entry into Force
(1) Dieses Gesetz bedarf der Billigung ausschließlich des Senates.
(2) Es tritt gemäß den sonstigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
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6

Montag, 31. Januar 2011, 13:54

Honorable Senators,

unter Verweis auf Sec. 13 Ssec. 2 No. 2 Standing Orders
rufe ich die Senatoren zur Mitarbeit auf.
Gregory Jameson M.D.
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Donnerstag, 3. Februar 2011, 12:53




Honorable Senators:


Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.



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