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Paul Cunningham

Former President of the United States

Beiträge: 1 378

Beruf: Politiker, Anwalt

Wohnort: Port Virginia, Hybertina

Bundesstaat: -

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Samstag, 30. April 2011, 12:17

Statement on the HoR Runoff-Elections


Astoria City | May 30th, 2011




Ladies and Gentlemen,

laut dem Federal Election Act, Article III, Section 5 heißt es, dass, wenn
    zur Neubesetzung eines nach Art. V, Sec. 1 vakant gefallenen Mandates eine Stichwahl erforderlich (ist), so findet diese parallel zur nächsten bundesweiten Wahl nach den Vorschriften von Sec. 4 dieses Artikels statt; bis zur Durchführung dieser Stichwahl bleibt das Mandat vakant.


Derzeit sind drei Mandate im House vakant. Die Vakanzen entstanden alle nach einer der Vorgaben des Article V, Section 1 des Federal Election Act. Demzufolge hat eine Nachwahl zur Neubesetzung der Mandate parallel zu den nächsten bundesweiten Wahlen zu erfolgen. Diese Wahlen sind die Präsidentschaftswahlen im Mai 2001.

Laut dem Federal Election Act, Article III, Section 5 soll eine Nachwahl
    nach den Vorschriften von Sec. 4 dieses Artikels statt(finden).


Article III, Section 4 lautet wie folgt:
    Sec. 4. Runoff Election.
    (1) Ist zur Vergabe eines oder mehrerer Mandate im Repräsentantenhaus nach Section 3, SSec. 4, No. 3, eine Stichwahl erforderlich, so hat diese unverzüglich nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses der Wahl zum Repräsentantenhaus zu beginnen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer zur entsprechenden Wahl zum Repräsentantenhaus wahlberechtigt war, sofern er seine Wahlberechtigung nicht zwischenzeitlich verloren hat. Eine gesonderte Auslegung eines Wählerverzeichnisses erfolgt nicht, es gilt das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges.
    (3) Wählbar sind in der Stichwahl alle Kandidaten des ersten Wahlganges, die in diesem jeweils so viele Stimmen auf sich vereinigt haben, dass ohne einen oder mehrere Wahlbeweber mit gleicher Stimmenzahl das letzte oder eines der letzten Mandate im Repräsentantenhaus auf sie entfallen wäre.
    (4) Kandidaten in der Stichwahl treten auf der gleichen Liste und innerhalb dieser in der gleichen Reihenfolge an, in der sie im ersten Wahlgang kandidiert haben.
    (5) Jeder Wahlberechtigte hat in der Stichwahl so viele Stimmen, wie noch Mandate im Repräsentantenhaus zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (6) In das Repräsentantenhaus ziehen in der Stichwahl diejenigen Kandidaten ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet zunächst die Gesamtzahl der auf Liste, auf welcher der Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen, bei Stimmengleichheit innerhalb dieser Liste die Position auf der Liste in absteigender Reihenfolge, bei weiterer Stimmengleichheit das vom Leiter der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde zu ziehende Los.
    (7) Ist nach der Stichwahl ein Losentscheid des Leiters der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde zur Besetzung aller noch zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus erforderlich, so zieht dieser unmittelbar nach Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl Lose, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind, und gibt das Ergebnis des Losverfahrens zusammen mit dem Ergebnis der Stichwahl bekannt.


Aus diesem Grund gibt das Electoral Office hiermit bekannt:

Aufgrund der Vakanz dreier Mandate innerhalb des House of Representatives haben Nachwahlen gemäß dem Federal Election Act, Article III, Section 4 stattzufinden.

Die Nachwahlen beginnen am Dienstag, 10.05.2011 und enden am Sonntag, 15.05.2011.

Wählbar sind in der Stichwahl alle Kandidaten des ersten Wahlganges, die in diesem jeweils so viele Stimmen auf sich vereinigt haben, dass ohne einen oder mehrere Wahlbeweber mit gleicher Stimmenzahl das letzte oder eines der letzten Mandate im Repräsentantenhaus auf sie entfallen wäre.

Kandidaten in der Stichwahl treten auf der gleichen Liste und innerhalb dieser in der gleichen Reihenfolge an, in der sie im ersten Wahlgang kandidiert haben.

Jeder Wahlberechtigte hat in der Stichwahl so viele Stimmen, wie noch Mandate im Repräsentantenhaus zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.

Wahlberechtigt ist, wer zur entsprechenden Wahl zum Repräsentantenhaus wahlberechtigt war, sofern er seine Wahlberechtigung nicht zwischenzeitlich verloren hat. Eine gesonderte Auslegung eines Wählerverzeichnisses erfolgt nicht, es gilt das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges.

Beachten Sie bitte: Zur damaligen Wahl des Repräsentantenhauses traten exakt sieben Kandidaten für sieben Mandate an. Daraus ergibt sich, dass es für eine Nachwahl nach Article III, Section 4 keine weiteren Kandidaten mehr gibt und eine Nachwahl somit nicht stattfinden kann.

Es sei darauf hingewiesen, dass Article V, Section 1, SSec.6 des Federal Election Act ebenfalls eine Nachwahl bei Mandatsverlust vorsieht. Diese ist gemäß den Vorgaben des Article III, Section 3 durchzuführen. Damit regelt das Gesetz für ein und denselben Mandatsverlust zwei verschiedene Nachwahlverfahren. Es ist jedoch zu beachten, dass Article III, Section 3 ausschließlich das praktische Wahlverfahren und die Vergabe von Mandaten erläutert. Die Section 3 klärt keine Wahlankündigung, keine Wahldauer, keine Kandidaturen usw. Aus diesem Grund und der Widersprüchlichkeit des Gesetzes zwischen zwei Nachwahlvorgaben, hat das USEO keine rechtlich einwandfreien Grundlagen, auf denen es zweifelsfreie Nachwahlen durchführen könnte.

Die soeben obig bekanntgegebenen Nachwahlen sind damit obsolet geworden und werden an dieser Stelle abgesagt. Sie findet nicht statt.


Bezüglich der Bekanntgabe des Wahlzeitpunktes sei darauf hingewiesen, dass eine Nachwahl gemäß diesem Gesetz nicht 21 Tage vor Beginn der Wahl angekündigt werden müssen. Dies regelt Article 1, Section 6:
    Sec. 6. Date of Elections.
    (1) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September statt.
    (2) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in den Monaten März, Juli und November statt.
    (3) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten parallel zu Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten oder zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
    a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State; Chan Sen.
    b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Hybertina.
    c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Peninsula; Savannah.
    (3) Wahlen gemäß dieser Section dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag des Wahlmonats. Nachwahlen oder Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
    (4) Wahlen nach dieser Section sind spätestens einundzwanzig Tage vor Beginn der Wahl öffentlich anzukündigen.


SSec. 3 legt fest, dass Nachwahlen auch an anderen Tagen enden können – damit widerspricht diese Regelung anderen Stellen im Gesetz, die eine Nachwahl parallel zu anderen bundesweiten Wahlen fordert. Darüber hinaus sagt SSec. 4, dass Wahlen gemäß Section 6 spätestens einundzwanzig Tage vor Wahlbeginn angekündigt werden sollen. Section 6 regelt aber die Zeitpunkte der regulären Wahlen zur Präsidentschaft und zum Kongress und findet damit keine Anwendung auf Nachwahlen.


Sincerely yours


Paul Cunningham
President of the United States

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paul Cunningham« (30. April 2011, 12:56)