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Naomi Zuckerman

Attorney-at-law

Beiträge: 4

Beruf: Rechtsanwältin

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

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1

Sonntag, 31. Januar 2010, 23:35

Jefferson vs. Xanathos

Jefferson, McAlistair & Zuckerman
Attorneys-at-law


Astoria City - Gareth - St. Isabel - El Conjunto - Santa Clara
_____________________________________________________________________


Gareth, January 31st


In dem Rechtsstreit

Sienna Athena Jefferson
- bei Gericht vertreten durch die Rechtsanwälte Jefferson, McAlistair & Zuckerman

vs.

Alexander Xanathos

wird beantragt, festzustellen:
    Das am 31. Januar 2010 um 22:15 h vom Beklagten gegenüber der Klägerin ausgesprochene Hausverbot im Weißen Haus bis zum Ende des Monats Januar 2010 ist rechtswidrig und nichtig.
Begründung:

Am 31. Januar 2010 um 20:54 Uhr erklärte der Beklagte in einer im Press Office des Weißen Hauses abgehaltenen Presseerklärung, auf Grund der Abwesenheit des Präsidenten verfassungsgemäß dessen Amtsgeschäfte zu übernehmen.

Die anwesende Klägerin bezeichnete den Beklagten unter Verweis auf dessen bei Verkündung dieses Schrittes aufgesetztes Grinsen daraufhin um 22:08 Uhr als Schande für dieses Land, woraufhin der Beklagte um 22:15 Uhr gegenüber der Klägerin sagte, er verweise sie unter Ausübung des Hausrechts bis zum Ende des Monats des Weißen Hauses, und ließ sie von einem Agenten des Secret Service hinausführen.

Eine Rechtsgrundlage für diese Verfügung besteht nicht, auch lässt sich eine solche jedenfalls für den vorliegenden Tatbestand nicht aus anderen Bestimmungen oder naheliegenden Erwägungen ableiten oder konstruieren. Das Press Office des Weißen Hauses ist eine öffentliche Räumlichkeit und gerade für die Kommunikation zwischen dem Präsidenten - oder vorliegend dem geschäftsführenden Präsidenten - und der Bevölkerung bestimmt und somit bestimmungsgemäß jedermann zugänglich.

Die Anwesenheit der Klägerin bedeutete zu keiner Zeit eine Gefahr für die Sicherheit des geschäftsführenden Präsidenten, noch war sie dort in irgendeiner der Örtlichkeit unangemessenen Form erschienen oder hat sich unangemessen verhalten. Die Klägerin hat in Ausübung ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Art. II Sec. 3 US Constitution) das Verhalten des geschäftsführenden Präsidenten in der Ausführung seines Amtes gewürdigt, was der amtierende Präsident auch an diesem Ort hinzunehmen hat. Seine Verbindung des Ausspruchs eines Verweises der Klägerin aus dem Weißen Haus mit dem Aufsetzen eines grinsenden Gesichtsausdrucks belegt zudem, dass er sich auch selbst bewusst war, die von ihm irrtümlich angenommene Befugnis, die Klägerin des Weißen Hauses zu verweisen, rechtsmissbräuchlich und aus Gründen persönlicher Animosität oder Genusses von Machtvollkommenheit auszuüben.

Die Klägerin hat trotz des voraussichtlichen Auslaufens des Hausverbotes noch vor dem Beginn der Hauptverhandlung ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit des Hausverbotes, da mit dieser bewusst missbräuchlichen Ausübung einer irrtümlich angenommenen Befugnis des amtierenden Präsidenten zudem mindestens implizit eine Maßregelung wegen des zulässigen Gebrauchs ihre Grundrechts auf freie Meinungsäußerung verbunden war, was diese nicht hinzunehmen und auch nicht in Zukunft weiter auf ihr Bild in der öffentlichen Meinung wirken zu lassen hat.

Eine Prozessvollmacht der Klägerin liegt an.

Zuckerman
Attorney-at-law


Prozessvollmacht


Hiermit bevollmächtige ich die Kanzlei Jefferson, McAlistair & Zuckerman, mich in dem Rechtsstreit gegen Mr. Alexander Xanathos wegen Verweisung aus dem Weißen Haus in vollem Umfange rechtlich zu vertreten.

St. Isabel, 31st of January, 2010
Sienna Athena Jefferson
Naomi Zuckerman
Attorney-at-law
Jefferson, McAlistair & Zuckerman

Naomi Zuckerman

Attorney-at-law

Beiträge: 4

Beruf: Rechtsanwältin

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

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2

Montag, 1. Februar 2010, 00:29

Jefferson, McAlistair & Zuckerman
Attorneys-at-law


Astoria City - Gareth - St. Isabel - El Conjunto - Santa Clara
_____________________________________________________________________


Gareth, February 1st


In dem Rechtsstreit

Sienna Athena Jefferson

vs.

Alexander Xanathos

wird die Klage vom 31. Januar 2010 auf Grund außergerichtlicher Erledigung der Angelegenheit hiermit

zurückgenommen.


Zuckerman
Attorney-at-law
Naomi Zuckerman
Attorney-at-law
Jefferson, McAlistair & Zuckerman

Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

Beiträge: 708

Beruf: Unionspräsident der DU a.D.

Wohnort: DU

Bundesstaat: -

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3

Samstag, 6. Februar 2010, 16:45



Im Verfahren

Sienna Athena Jefferson

versus

Alexander Xanathos

ergeht folgender

BESCHLUSS



Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe:
Die Klage wurde von der Klägerin zurückgenommen.


Astor City, 06.02.2010

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)