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ich entschuldige mich bei den werten Kollegen für die lange Wartezeit! Ich beantrag in diesem Sinne auch gleich eine Verlängerung der Debatte.
Zum Antrag:
Wie unschwer zu erkennen ist, soll das vorliegende Gesetz neue bzw. höhere Steuern im Bereich einiger bereits limitiert verfügbarer Genußmittel einführen. Dadurch soll der eher marode Haushalt des Staates aufgebessert werden.
Ich danke unserem Gouverneur für die Ausarbeitung dieses Entwurfes und werde der Vorlage gerne zustimmen. Ich erhoffe mir aufgrund der Besteuerung vor allem einen Rückgang des Alkoholkonsums und somit einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung durch einen Rückgang der durch Alkohol bedingten Erkrankungen und Unfälle.
Ich erhoffe mir aufgrund der Besteuerung vor allem einen Rückgang des Alkoholkonsums und somit einen positiven Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung durch einen Rückgang der durch Alkohol bedingten Erkrankungen und Unfälle.
das war ursprünglich mit ein Gedanke für diesen Entwurf. Nach zahlreichen Unterhaltungen mit Experten halte ich dies jedoch inzwischen leider für relativ unwahrscheinlich. Um hier wirklich einen merkbaren Effekt zu bewirken, müsste man die Besteuerung auf fast unerschwingliche Werte erhöhen.
Die Anmerkung unseres ehrenwerten Gouverneurs hat sicher einen wahren Kern. Der veranschlagte Steuersatz ist jedoch keineswegs in Stein gemeisselt, darüber hinaus würde ich es begrüßen einen Anteil der durch diese Steuer erzielten Einnahmen zweckgebunden der Prävention zu kommen zu lassen.
auf den Vorschlag von Mr. Bowler ändere ich den Antrag wie folgt:
Alcohol & Tobacco Sales Tax Amendment Bill
Section 1 - Amending the Tobacco Act
Es wird eine neue Section eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:
Section 7a - Taxation
(1) Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis von Tabakerzeugnissen eine Steuer von 20%.
(2) Mindestens 10% aller nach dieser Section eingenommenen Gelder sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur Prävention von Nikotinkonsum verwendet werden.
Section 2 - Amending the Alcoholic Beverages Act
Sec. 9 wird wie folgt neu gefasst:
Section 9 - Taxation
(1) Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu zwölf Volumenprozent eine Steuer von 10%, sowie 20% auf alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als zwölf Volumenprozent.
(2) Mindestens 10% aller nach dieser Section eingenommenen Gelder sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur Prävention von Alkoholkonsum verwendet werden.
Section 3 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt nach den Regelungen der Verfassung in Kraft, nicht jedoch vor dem 1. Juni 2016.