Mr Speaker,
bereits in der letzten Legislaturperiode habe ich Maßnahmen zur Vereinfachung der Kongressarbeit vorgeschlagen. Die Abschaffung der "Tabula rasa-Regel", dem Verfall von Anträgen mit Ende der Legislaturperiode, hat keine Mehrheit gefunden, daher verzichte ich hier darauf.Der Recess zur Wahl eines Speakers allerdings ist unsinnig - es gibt wirksame Regeln über die Vertretung, der Speaker kann auch neben dem Tagesgeschäft gewählt werden - wie bei jeder anderen Vakanz zu einem anderen Zeitpunkt auch.
Der zweite Abschnitt geht an die Vertretungsregelungen und hat zum Ziel, ein Präsidialmitglied zu entlasten, wenn das andere Mitglied abwesend ist. Das Modell ist das folgende:
1. Ist ein Kammervorsitzender abwesend, kann der Dean - also das dienstälteste Mitglied - der Kammer nach 24 Stunden die ausstehenden Aufgaben wahrnehmen.
2. Bleibt der Dean untätig, übernimmt das andere Präsidiumsmitglied nach weiteren 24 Stunden. Im Maximalfall würde also nach 48 Stunden jemand tätig werden können, wie bisher auch.
3. Ist kein Vertreter mehr verfügbar, kann sich jedes Mitglied des Kongresses zum Vertreter erklären und die notwendigen Aufgaben übernehmen, bis wieder ein ordentlicher Sitzungsvorstand verfügbar ist.
Die übrigen Bestimmungen der Section 6 bleiben inhaltlich unverändert. Die Änderungen sorgen wie gesagt dafür, dass Verantwortung auf mehr Schultern verteilt wird, ohne zu verwässern, und dass beide Kammern ihre Angelegenheiten möglichst selbstständig regeln. Überdies wird eine Notfallklausel eingeführt, damit der Kongress arbeitsfähig bleibt.
Nicht zu erwähnen brauche ich, dass die Abwesenheitsmeldung auch weiterhin die Vertretung in Kraft setzt und das Präsidium jederzeit einen Vertreter seines Wunsches bestimmen kann, wie das bisher war.
Der dritte Abschnitt ist eine Ergänzung des zweiten: Wer als Mitglied des Präsidiums Verantwortung trägt, muss dieser Verantwortung auch gerecht werden können. Eine unangekündigte - das betone ich hier ausdrücklich - Abwesenheit von mehr als einer Woche gehört nicht dazu. Wenn nach 14 Tagen Mandatsverlust eintritt, ist es nur schlüssig, zur Halbzeit ebenfalls eine Grenze zu setzen, die nur die Funktion betrifft und eine Alternative zum schwierigen Abwahlverfahren bietet, um die Arbeitsfähigkeit des Kongresses zu gewährleisten.
Ich bitte und werbe um Ihre Zustimmung, ehrenwerte Kollegen.
Thank you.