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Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.
Artikel I
ASTORIA STATE
Sektion 1 Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat. Sek. 2 Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor. Sek. 3 Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Sek. 4 Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt. Sek. 5 Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.
Artikel II
DIE GESETZGEBUNG
Sektion 1 Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut. Sek. 2 Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament. Sek. 3 Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen President. Dieser darf das Amt des Gouverneurs oder Senators nicht bekleiden. Sek. 4 Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung. Sek. 5 Gesetzgebung durch das Parlament
Der Gouverneur hat das Recht und die Pflicht, eine Gesetzesvorlage dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Gesetzesvorlagen werden nach angemessener Beratung (mindestens 3 Tage) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen und anschließend unverzüglich dem Gouverneur unterbreitet. Der Gouverneur besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten aufgehoben werden kann. Sek. 6 Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden. Sek. 7 Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes. Sek. 8 Verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze werden vom Gouverneur beurkundet und auf Anweisung des Gouverneurs veröffentlicht.
Artikel III
DIE VOLLZIEHENDE GEWALT
Sektion 1 Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Sek. 2 Der Gouverneur und sein Stellvertreter wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Sek. 3 Amtseid
Der Gouverneur, sein Stellvertreter und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: ÑIch schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde." Eine religiöse Beteuerung ist zulässig." Sek. 4 Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben. Sek. 5 Der Gouverneur ernennt mit Zustimmung des Parlamentes seine Staatssekretäre; er weist diesen jeweils ihren Aufgabenbereich zu. Sek. 6 Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert. Sek. 7 Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, so findet innerhalb von zwanzig Tagen eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.
Artikel IV
DIE RECHTSPRECHUNG
Sektion 1 Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen. Sek. 2 Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind. Sek. 3 Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt. Sek. 4 In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen. Sek. 5 Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die ÷ffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen. Sek. 6 Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.
Artikel V
SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN
Sek. 1 Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Stellt das Volk von Astoria State mit zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Misstrauensantrag, findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Sek. 2 Wählbar ist jeder Bürger Astoria States mit Ausnahme des Richters. Sek. 3 Er hat den Gouverneur und das Volk über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten. Sek. 4 Der bevollmächtigte Vertreter des Senators der Vereinigten Staaten ist der Gouverneur von Astoria State.
Artikel VI
GÜLTIGKEIT UND ƒNDERUNG DER VERFASSUNG
Sek. 1 Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden. Sek. 2 Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Volk (Volksabstimmung) in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. ƒnderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Volkes aufgehoben werden.
Artikel VII
RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN
Sek. 1 Diese Verfassung bedarf der Annahme des Volkes per Volksabstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
Avitall Bloomberg (D) Senator of Astoria State President of the AJC
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Avitall Bloomberg« (21. Februar 2007, 16:51)
(1) Das Electoral Law regelt, wie die Bürger von Astoria State ihr Wahlrecht in The Assembly erhalten und wie der längste Bürger von Astoria State zu ermitteln ist.
Section II - Commoner
Article 2
(1) Commoner of The Assembly wird jeder Bürger von Astoria State im Sinne der Verfassung.
(2) Um seine Stimme als Commoner abgeben zu können, muss jeder New Commoner den Eid "Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten der Verfassung nach bestem Wissen und Gewissen dienen werde." an eigens dafür vorgegebener Stelle leisten. Dabei ist eine religiöse Beteuerung zulässig.
Section III - Eldest
Article 3
(1) Am längsten Bürger von Astoria State ist derjenige, dessen erlangen des Wahlrechts als Commoner am weitesten zurück liegt, es sei denn er war schon vor in Kraft treten dieses Gesetzes Bürger von Astoria State, dann gilt das Erlangen der Bürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor als erlangen des Wahlrechtes als Commoner.
Section IV - Acquisition
Article 4
(1) Das Gesetz tritt mit der durch die Verfassung vorgeschriebenen Mehrheit in The Assembly in Kraft.
Unterzeichnet am 2007-05-12.
Mit freundlichen Gr¸flen M. Gabrowski Governor of Astoria State
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mike Gabrowski« (12. Mai 2007, 00:15)
Artikel II Sektion 2 der Verfassung wird wie folgt geändert:
Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht kann Mitglied im Parlament werden, wenn er die dazu nötigen Bedingungen erfüllt, die im Electoral Law geregelt werden.
Articel 2 Entry into Force
Das Gesetz tritt durch den Beschluss einer ausreichenden Mehrheit in The Assembly in Kombination mit dem Electoral Law in Kraft.
Unterzeichnet am 2007-05-12.
Mit freundlichen Gr¸flen M. Gabrowski Governor of Astoria State
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mike Gabrowski« (12. Mai 2007, 00:16)
(1) Der National Guard Act regelt die Aufgaben der Nationalgarde und deren Stärke.
Section II - Force Level
Article 2
(1) Die Nationalgarde hat zu jederzeit aus 15 Brigaden zu bestehen.
(2) Eine Brigade besteht aus 300 Berufsgardisten und 4000 Reservisten.
(3) Fünf Brigaden sind maritimer Art und zehn landgebundener Art.
Section III - Reservists
Article 3
(1) Reservisten haben entweder zwei Tage im Monat zu dienen oder alternativ zwei Wochen im Jahr.
(2) Als Aufwandsentschädigung erhalten sie 300ASD.
Section IV - Duties And Responsibilities
Article 4
(1) Aufgabe der National Garde ist
a) die Reserve zu bilden für die Landesverteidigung zu Wasser und zu Land.
b) im Katastrophenfall, die Bevölkerung vor größeren Schäden zu beschützen.
Section V - Acquisition
Article 5
(1) Das Gesetz tritt mit der durch die Verfassung vorgeschriebenen Mehrheit in The Assembly in Kraft.
Unterzeichnet am 2007-05-24
Mit freundlichen Gr¸flen M. Gabrowski Governor of Astoria State
1st amendment to the Constitution of Astoria State
ÄMTERVAKANZ
Sektion 1 Fällt das Amt des Governeurs oder seines Stellvertreters vakant, so wählt the Assembly in geheimer Abstimmung für den Rest der Amtsperiode einen neuen Amtsinhaber. Sek 2 Fällt das Amt des President of the Assembly vor Ablauf der Amtsperiode vakant, so übernimmt der Senator of Astoria State die Sitzungsleitung bis zur Neuwahl eines President of the Assembly. Ist auch das Amt des Senator of Astoria State vakant, so übernimmt der Gouverneur oder sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Sind auch diese Ämter unbesetzt, so übernimmt der am dienstälteste Abgeordnete des Parlamentes die Sitzungsleitung.
Avitall Bloomberg (D) Senator of Astoria State President of the AJC
Jason Caldwell
Former Governor of Astoria State (D) "Die Mikronationen sind unsere eigene Spielzeug-Eisenbahn, Interaktion mit anderen Menschen gratis."Rod Andriz, II. President of the United States
2nd amendment to the Constitution of Astoria State
VERFASSUNG VON ASTORIA STATE
Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.
Artikel I ASTORIA STATE
Sektion 1 Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat. Sek. 2 Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor. Sek. 3 Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Sek. 4 Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt. Sek. 5 Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.
Artikel II DIE GESETZGEBUNG
Sektion 1 Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut. Sek. 2 Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament. Sek. 3 Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten (President of the Assembly). Sek. 4 Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung. Sek. 5 Gesetzgebung durch das Parlament
Der Gouverneur hat das Recht und die Pflicht, eine Gesetzesvorlage dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Gesetzesvorlagen werden nach angemessener Beratung (mindestens 3 Tage) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen und anschließend unverzüglich dem Gouverneur unterbreitet. Der Gouverneur besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten aufgehoben werden kann. Sek. 6 Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden. Sek. 7 Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes. Sek. 8 Verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze werden vom Gouverneur beurkundet und auf Anweisung des Gouverneurs veröffentlicht.
Artikel III DIE VOLLZIEHENDE GEWALT
Sektion 1 Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Sek. 2 Der Gouverneur und sein Stellvertreter wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Sek. 3Amtseid
Der Gouverneur, sein Stellvertreter und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig. Sek. 4 Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben. Sek. 5 Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert. Sek. 6 Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.
Artikel IV VAKANZ
Sek. 1 Fällt das Amt des Gouverneurs oder seines Stellvertreters vakant, so wählt das Parlament (The Assembly) in geheimer Abstimmung für den Rest der Amtsperiode einen neuen Amtsinhaber. Sek. 2 Fällt das Amt des Präsidenten des Parlamentes (President of the Assembly) vor Ablauf der Amtsperiode vakant, so übernimmt der Gouverneur die Sitzungsleitung bis zur Neuwahl des Präsidenten. Ist auch das Amt des Gouverneurs von Astoria State vakant, so übernimmt der Senator oder sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Sind auch diese Ämter unbesetzt, so übernimmt der dienstälteste Abgeordnete des Parlamentes die Sitzungsleitung.
Artikel V DIE RECHTSPRECHUNG
Sek. 1 Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen. Sek. 2 Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind. Sek. 3 Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt. Sek. 4 In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen. Sek. 5Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen. Sek. 6 Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.
Artikel VI SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN
Sek. 1 Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Stellt das Volk von Astoria State mit zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Misstrauensantrag, findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Sek. 2 Wählbar ist jeder Bürger Astoria States. Mit Ausnahme des Gouverneurs und des Richters. Sek. 3 Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten. Sek. 4Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder gegebenenfalls sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament (The Assembly), mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.
Artikel VIII GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG
Sek. 1 Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden. Sek. 2 Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.
Artikel IX RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN
Sek. 1 Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
Unterzeichnet am 2008-10-15.
(Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)
Jason Caldwell
Former Governor of Astoria State (D) "Die Mikronationen sind unsere eigene Spielzeug-Eisenbahn, Interaktion mit anderen Menschen gratis."Rod Andriz, II. President of the United States
Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.
Artikel I ASTORIA STATE
Sektion 1 Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat. Sek. 2 Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor. Sek. 3 Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Sek. 4 Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt. Sek. 5 Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.
Artikel II DIE GESETZGEBUNG
Sektion 1 Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut. Sek. 2 Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament. Sek. 3 Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten (President of the Assembly). Sek. 4 Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung. Sek. 5 Gesetzgebung durch das Parlament
Der Gouverneur hat das Recht und die Pflicht, eine Gesetzesvorlage dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Gesetzesvorlagen werden nach angemessener Beratung (mindestens 3 Tage) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen und anschließend unverzüglich dem Gouverneur unterbreitet. Der Gouverneur besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten aufgehoben werden kann. Sek. 6 Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden. Sek. 7 Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes. Sek. 8 Verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze werden vom Gouverneur beurkundet und auf Anweisung des Gouverneurs veröffentlicht.
Artikel III DIE VOLLZIEHENDE GEWALT
Sektion 1 Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Sek. 2 Der Gouverneur und sein Stellvertreter wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Sek. 3Amtseid
Der Gouverneur, sein Stellvertreter und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig. Sek. 4 Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben. Sek. 5 Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert. Sek. 6 Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.
Artikel IV VAKANZ
Sek. 1 Fällt das Amt des Gouverneurs oder seines Stellvertreters vakant, so wählt das Parlament (The Assembly) in geheimer Abstimmung für den Rest der Amtsperiode einen neuen Amtsinhaber. Sek. 2 Fällt das Amt des Präsidenten des Parlamentes (President of the Assembly) vor Ablauf der Amtsperiode vakant, so übernimmt der Gouverneur die Sitzungsleitung bis zur Neuwahl des Präsidenten. Ist auch das Amt des Gouverneurs von Astoria State vakant, so übernimmt der Senator oder sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Sind auch diese Ämter unbesetzt, so übernimmt der dienstälteste Abgeordnete des Parlamentes die Sitzungsleitung.
Artikel V DIE RECHTSPRECHUNG
Sek. 1 Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen. Sek. 2 Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind. Sek. 3 Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt. Sek. 4 In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen. Sek. 5Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen. Sek. 6 Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.
Artikel VI SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN
Sek. 1 Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Stellt das Volk von Astoria State mit zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Misstrauensantrag, findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Sek. 2 Wählbar ist jeder Bürger Astoria States. Mit Ausnahme des Gouverneurs und des Richters. Sek. 3 Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten. Sek. 4Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder gegebenenfalls sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament (The Assembly), mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.
Artikel VIII GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG
Sek. 1 Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden. Sek. 2 Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.
Artikel IX RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN
Sek. 1 Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
Unterzeichnet am 2008-10-15.
(Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)
Jason Caldwell
Former Governor of Astoria State (D) "Die Mikronationen sind unsere eigene Spielzeug-Eisenbahn, Interaktion mit anderen Menschen gratis."Rod Andriz, II. President of the United States
Sek. 1 Der State Symbols of Astoria State and Capital Act bestimmt die offiziellen Staatssymbole und den Sitz der Hauptstadt des Bundesstaates Astoria State.
Article 2 - Generals
Sek. 1 - The flag
Die Flagge des Bundesstaates Astoria State zeigt auf einem Tuch fünf horizontale blaue Streifen, sowie vier horizontale weiße Streifen. In der linken oberen Ecke befindet sich ein blaues Quadrat. In diesem Quadrat befinden sich fünf kreisrund angeordnete gelbe Sterne.
Die Farbe Blau in der Flagge soll immer dem Hex-Wert # 003366 entsprechen.
Die Farbe Gelb in der Flagge soll immer dem Hex-Wert # e2dc33 entsprechen.
Sek. 2 - The Great Seal
Das Große Siegel des Bundesstaates Astoria State ist kreisrund gehalten. Das Wappen ziert ein blumenförmiges Gebilde auf schwarzem Untergrund und zeigt eine Szene aus der Kolonialzeit der Vereinigten Staaten. Ein gelbes Banner durchzieht das Wappen mit der Aufschrift „Astoria State“. Die Umschrift des Wappens auf blauen Grund lautet in weißer Schrift „The Great Seal of Astoria State“ und „Dona Nobis Pacem“
Sek. 3 - The further symbols
( 1 ) Der Spitzname des Bundesstaates lautet „Liberty State“.
( 2 ) Das Staatsmotto lautet: "Dona Nobis Pacem" ("Gib uns Frieden").
( 3 ) Die Staatsfarben sind Blau, Weiß und Gelb.
( 4 ) Die Staatsblume ist der Küstenrhododendron (Rhododendron macrophyllum).
( 5 ) Der Staatsbaum ist der Zucker-Ahorn (Acer saccharum).
( 6 ) Der Staatsvogel und Tier ist der Rotkehl-Hüttensänger (Sialia sialis).
( 7 ) Der Staatsfisch ist die Bachforelle (Salvelinus fontinalis).
( 8 ) Das Staatsinsekt ist der Vizekönig Falter (Limenitis archippus).
( 9 ) Das Staatsreptil ist die Schnappschildkröte (Chelydra serpentina).
( 10 ) Die Staatsfrucht ist der Apfel (Malus).
( 11 ) Der Staatsedelstein ist der Astorianische Blaue Topas.
( 12 ) Der Staatssport ist Fußball.
Article 3 - The State capital
Sek. 1 - Location und function of the State capital
( 1 ) Die Hauptstadt des Bundesstaates Astoria State ist Greenville.
( 2 ) In der Hauptstadt tagt das Parlament (The Assembly) von Astoria State, hier befinden sich der Amtssitz des Gouverneurs und der übrigen Mitglieder der Staatsregierung sowie die Sitze der Staatsregierung nachgeordneten Behörden des Staates Astoria State, sofern diesen nicht gesetzlich ein anderer Sitz zugewiesen wird.
(1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der Counties des Bundesstaates Astoria State.
(2) Dieses Gesetz soll als "Astoria State County Act" (ASCA) zitiert werden.
Article 2 – Counties of Astoria State
(1) Astoria State besteht aus acht Counties und einer Independent City.
(2) Dies sind im Folgenden:
I - Alberry County mit der Hauptstadt Francistown;
II - Astoria County mit der Hauptstadt Hudsonboro;
III - Carsten County mit der Hauptstadt Westchester;
IV - Drake County mit der Hauptstadt Wallboro;
V - McSmith County mit der Hauptstadt Redford;
VI - Newman County mit der Hauptstadt Greenville;
VII - Thomson County mit der Hauptstadt New Virgine;
VIII - York County mit der Hauptstadt Flint;
IX – Astoria City.
(3) Die Grenzziehung der Counties wird aus der jeweils aktuellen Version der Karte des Bundesstaates ersichtlich.
Article 3 – Authority
(1) In den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Counties und der Independent City fallen die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, die regionale Raumplanung und Entwicklung sowie Tourismus und Kultur.
(2) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
(3) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.
Article 4 – County Commissioner
(1) Der Governor kann für jedes County einen County Commissioner benennen.
(2) Er vertritt den Governor in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
(3) Der County Commissioner kann auf ausreichend begründeten Antrag durch das Parlament (The Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.
Sec. 1. Definitions.
(1) Als Local Police Department (oder Local Police Agency) wird eine Polizeibehörde bezeichnet, die nicht auf Bundesebene operiert.
(2) Bei Local Police Departments erfolgt eine Unterscheidung zwischen
1. State Police
2. County Police
3. City/Town Police (im Folgenden City Police)
(3) Als State Police wird eine Polizeibehörde bezeichnet, die auf Bundesstaatsebene operiert.
(4) Als County Police wird eine Polizeibehörde bezeichnet, die auf Countyebene arbeitet
(5) Als City Police wird eine Polizeibehörde bezeichnet, die auf Stadt- oder Ortsebene operiert.
(6) In großen Städten kann es mehrere Town Police Departments geben, welchen ein Metropolitan Police Department übergeordnet wird. Dieses koordiniert die Town Police Departments und übernimmt selbst besonders aufwendige oder interessante Arbeiten.
Sec. 2. Duties of Police Departments.
(1) Police Departments dienen dazu, Recht und Ordnung im Sinne der Gesetztexte aufrecht zu erhalten.
(2) Local Police Departments können zudem zur Unterstützung von Federal Police Departments, Federal Security Agencys und weiteren Bundeseinrichtungen herangezogen werden.
ARTICLE II - SPECIFIC DUTIES
Sec. 1. State Police.
(1) Die Aufgaben der State Police beziehen sich in erster Linie auf die Überwachung von Highways und Freeways sowie auf die Ermittlung in besonders schweren Kapitalverbrechen.
(2) State Police Departments sind hierbei lediglich dem Governor gegenüber verpflichtet.
(3) Desweiteren dienen State Police Departments in Sonderfällen zur Verstärkung kleinerer Polizeibehörden.
Sec. 2. County Police.
(1) Die County Police ist zuständig für die Aufklärung von Serienverbrechen sowie von Kapitalverbrechen im jeweiligen County.
(2) Die County Police arbeitet in jedem Fall mit den City Police Departments zusammen.
Sec. 3. City Police.
(1) Die Aufgaben der City Police liegen zum großen Teil in der Aufklärung von Bagatelldelikten.
(2) City Police Departments übernehmen auch die Absicherung bei kommunalen wichtigen Veranstaltungen.
ARTICLE III - ORGANISATION
Sec. 1. State Police.
(1) Der State Police steht ein Director of the <STATE> State Police vor.
(1.1) Der Director of the Astoria State Police wird vom Governor ernannt.
(2) Der Director kann in Absprache mit dem Governor einen Deputy Director ernennen, welcher ihm stellvertretend zur Seite steht.
(3) Den Abteilungen einer State Police stehen Assistant Directors vor.
(4) Jede State Police hat mindestens folgende Abteilungen:
1. Highway Patrol
2. Crime Division
3. Administrative Division
(5) Weitere Abteilungen können bei Bedarf durch den Governor einberufen werden.
Sec. 2. County Police.
(1) Der County Police steht ein County Sheriff vor.
(1.1) Der County Sheriff wird vom County Commissioner oder direkt vom Governor ernannt.
(2) Der County Sheriff kann in Absprache mit dem Governor einen Deputy Sheriff ernennen, welcher ihm stellvertretend zur Seite steht.
(3) Den Abteilungen einer County Police stehen Officer ab dem Rang eines Lieutenant vor.
(4) Die Anzahl und Art der Abteilungen ist freigestellt. Festgesetzt werden die Abteilungen durch den Countysheriff. Abteilungen müssen durch den Governor genehmigt werden.
Sec. 3. City Police.
(1) Einem City Police Department steht ein Chief of Police (kurz Chief) vor.
(1.1) Der Chief wird entweder direkt von seinem Vorgänger ernannt oder durch den Governor
(2) Bei einem Metropolitan Police Department heißt der Chief "Metropolitan Sheriff"
(3) Der Director kann selbstständig einen Stellvertreter ernennen.
(4) Den Abteilungen stehen Officer ab dem Rang eines Detective vor.
(5) Die Anzahl und Art der Abteilungen ist frei. Der Chief legt diese selbst in Absprache mit dem Governor fest.
Sec. 4. Rank Chart.
(1) Die Dienstgradbezeichnungen werden von jedem Department selbst festgelegt.
(2) Beförderungen werden stets zuerst nach Anzahl Dienstjahren vollzogen.
(3) Sollten dadurch zu viele Officer befördert werden so entscheidet der Vorstehende eines Departments darüber, wer befördert wird.
ARTICLE IV - HIRING
Sec. 1. Application Progress.
(1) Um einen Posten bei einem Police Department zu erhalten, ist eine schriftliche Bewerbung an den jeweiligen Vorstehenden zu senden.
(2) Der Vorstehende ist verpflichtet, dem Bewerber in jedem Fall seine Entscheidung mitzuteilen.
(3) Nach einer erfolgreichen Bewerbung steigt man, sofern nicht anders vorgegeben, im niedrigsten Dienstgrad ein.
Sec. 2. Change of Department.
(1) Bei einem Departmentwechsel ist auf Gleichwertigkeit der Dienstgrade zu achten.
(2) Es ist zu bedenken dass ein Department-Wechsel den Zeitzähler für eine Beförderung auf null zurücksetzt.
ARTICLE V - Insignia
Sec. 1. Badge.
(1) Jeder Beschäftigte einer Polizeibehörde ist verpflichtet eine Dienstmarke zu tragen.
(2) Das Design einer Dienstmarke ist dem Department überlassen.
Sec. 2. Patch.
(1) Jeder uniformierte Beschäftige hat im Schulterbereich auf seiner Uniform Stoffabzeichen seines Departments zu tragen.
(2) Das Uniformabzeichen soll unbeding anzeigen, von welcher Polizeibehörde der Officer stammt.
(3) Es ist zu vermeiden dass sich zwei Schulterabzeichen zu sehr ähneln.
Sec. 3. Service ID.
(1) Jeder Officer ist verpflichtet einen Dienstausweis zu tragen.
(2) Nur Dienstmarke UND Dienstausweis verleihen hoheitliche Rechte.
ARTICLE VI - Department Existance
Sec. 1. State Police.
(1) Der State of Astoria State verfügt zu jedem Zeitpunkt über genau eine State Police.
(2) Die State Police kann nicht ersetzt werden.
sec. 2. County Police.
(1) Jeder County ist verpflichtet ein County Police Department zu führen.
(2) Sollte dieses nicht vorhanden sein, so übernimmt das größte im County ansässige Police Department dessen Aufgaben.
(3) Bei einer Übernahme der Aufgabe durch ein lokales Police Department trägt dessen Chief automatisch auch den Titel County Sheriff.
Sec. 3. City Police.
(1) Jeder stadt und jedem Ort steht es frei, ein eigenes Police Department zu führen.
(2) Sollte in einer Stadt keine eigene Polizeibehörde existieren, so fällt diese automatisch in den Zuständigkeitsbereich der nächsten Stadt mit Police Department.
(3) Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern verpflichten sich zur Einrichtung einer Polizeibehörd.
ARTICLE VII - FINAL DECISSIONS
Sec. 1. Validity.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
(2) Dieses Gesetz betrifft den Staat Astoria State sowie seine Counties und Kommunen.
3rd amendment to the Constitution of Astoria State
Section 1. Purposes of the Act
(1) Die Verfassung von Astoria State wird um die folgende Section 9. in Article II "DIE GESETZGEBUNG" erweitert.
(2) Section 4. in Article III. "DIE VOLLZIEHENDE GEWALT" der Verfassung von Astoria State wird wie nachfolgend geändert.
Section 9.
Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, wenn die Grundlage und der explizite Aufgabenbereich dazu in einem Gesetz erteilt wird. Die Aufgabe dieser ist es, das Handeln der exekutiven Institutionen - den Governor ausgenommen - zu kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber zu erstatten. Die Zusammensetzung und Wahl von Ausschüssen soll in der Geschäftsordnung des Parlamentes beschrieben werden.
Section 4.
Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Bei der Berufung von Ministern, Staatssekretären und Leitern Oberster Staatsbehörden, muss das Parlament der Erennung zustimmen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
Section 2. Final Provision
Die Verfassungserweiterung tritt, mit der durch die Verfassung vorgeschriebenen Mehrheit im Parlament (The Assembly), in Kraft.
Sec. 1. Compulsory School.
(1)Jeder Bewohner Astoria States ist ab dem 6. Lebensjahr schulpflichtig.
(2)Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung von Astoria State oder eine anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3)Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung von Astoria State oder einem anderen Bundesstaat ab dem 16. Lebensjahr
Sec. 2. Elementary School.
(1) DIe Elementary School wird von Kindern zwischen 6 und 10 Jahren besucht.
(2) An der Grundschule werden in erster Linie Grundfertigkeiten in albernisch, Mathematik, Heimatkunde und Religion gelehrt.
(3) Mit Abschluss der Elementary School qualifiziert sich der Schüler entweder für die Middle School (Abschlussdurchschnitt Elementary School 2,66 oder schlechter) oder für die High School (Abschlussschnitt besser als 2,66)
Sec. 3 Middle School.
(1) Die Middle School wird von Kindern und Jugendlichen von 11 bis 16 Jahren besucht.
(2) An der Middle School werden erweiterte Kenntnisse des Albernischen, der Mathematik, der Heimat- und Weltenkunde, der Religion, der Naturwissenschaften und der Gesellschaftswissennschaften gelehrt.
(3) Der Abschluss an der Middle School berechtigt zum Beginnen einer Ausbildung.
Sec. 4 High School.
(1) Die High School wird von Kindern und Jugendlichen zwischen 11 und 19 Jahren besucht.
(2) An der High School werden erweiterte und höhere Kenntnisse des Albernischen, der Mathematik, der Heimaat- und Weltenkunde, der Religion, der Naturwissenschafte, sowie der Gesellschaftswissenschaften und Grundkenntnisse mindestens einer Fremdsprache gelehrt.
(3) Der Abschluss an der High School berechtigt zum Studieren an einem College.
Sec. 5 College.
(1) Am College können erwachsene Bürger Astoria States mit gültigem High School Abschluss ihr Studium beginnen.
(2) Angebotene Fachbereiche obliegen einzig der College-Leitung.
(3) Am College können Bachelor- (nach 4 Semestern) und Masterabschlüsse (nach 6 Semestern) gemacht werden.
Sec. 6 University.
(1) An einer University können erwachsene Bürger Astoria States mit gültigem Masterabschluss ihr Studium fortführen.
(2) Die angebotenen Fachbereiche obliegen der Universitätsleitung.
(3) Nach mindestens 6 Semestern weiterem Studium können Universitätsstudenten mit dem Ziel eines Doktortitels promovieren.
ARTICLE II - TEACHERS
Sec. 1. Elementary School.
(1) An einer Elementary School kann jeder unterrichten, der mindestens einen Bachelorabschluss in Education vorweisen kann.
(2) Lehrer an Elementary Schools haben zudem einen Kurs in grundlegender Pädagogik vorzuweisen.
(3) Lehrer an Elementary Schools unterrichten ihre Klassen in sämtlichen Fachbereichen.
Sec. 2. Middle School / High School.
(1) Um Lehrkraft an einer Middle- oder High-School zu werden ist ein Masterabschluss in Education sowie Bachelorabschlüsse in mindestens zwei Lehrfächen Vorraussetzung.
(2) Lehrkräfte an Middle- und High School werden nur in den von ihnen studierten Fachbereichen eingesetzt.
Sec. 3. College / University.
Jeder Bürger, der mit Doktortitel promoviert hat ist berechtigt sich um einen Lehrstuhl in seinem Fachbereich zu bewerben. Um von einem College-Lehrstuhl an eine University zu wechseln werden 12 Jahre Berufserfahrung vorrausgesetzt.
ARTICLE III - SPECIALITIES
Sec. 1. Religious Education.
(1) Die Lehre einer bestimmten Religion darf unter keinen Umständen verpflichtend sein.
(2) Jede Schule ist verpflichtet neben dem Religions-Unterricht auch einen Ethik-Unterricht anzubieten.
(3) Es ist für jeden Schüler verpflichtend, Religions- oder Ethik-Unterricht zu besuchen.
Sec. 2. Physical Education.
(1) Der Sportunterricht ist an allen Schulen und für alle Schüler verpflichtend.
(2) Für körperlich behinderte Schüler können Ausnahmeregelungen gelten.
Sec. 3. Financial Help.
Schüler, deren Eltern sich die Bildung für ihre Kinder nicht leisten können haben einen Anspruch auf finanzielle Förderung von Staatsseiten. Der Staat verpflichtet sich, jedem die bestmögliche Bildung zu ermöglichen und dies nur von seiner geistigen Leistung und nicht seinen finanziellen Möglichkeiten abhängig zu machen.
ARTICLE IV - FINAL PROVISIONS
Sec. 1. Validity.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
(2) Dieses Gesetz betrifft den Staat Astoria State sowie seine Counties und Kommunen.
(3) Die Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes ist unbeschränkt.
Sec. 1 - Area of Application and short title
1. Dieses Gesetz dient dazu den Bedürftigen in Astoria State die Sicherung eines minimalen Lebensstandards zu ermöglichen.
2. Dieses Gesetz soll unter der Abkürzung "AFTP" zitiert werden.
Sec. 2 - Definitions
1. Als Bedürftig gelten Personen und Familien die
a) ohne festen Wohnsitz
b) ohne geregelten Arbeitsplatz
sind. Ebenfalls können Schwerbehinderte als bedürftig eingestuft werden.
ARTICLE II. AMNESTY
Sec. 1 - Basics
1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dazu alle in Article II zugesicherten Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
2. Für die Feststellung des Bedürftigenstatus sowie für die Verteilung der zugesicherten Leistungen soll eine Behörde namens "Astoria State Amnesty Agency (ASAA)" verantwortlich sein.
3. Die in diesem Gesetz zugesicherten Leistungen sind gerichtlich einforderbar.
Sec. 2 - Place to live
1. Jedem Bürger von Astoria State steht ein überdachter Platz zum Wohnen zu.
2. Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
3. Für die Instandhaltung der Wohnanlagen ist der Staat zuständig.
Sec. 3 - Food and drinks
1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen dass keiner seiner Bürger Hunger oder Durst leiden muss.
2. Zu diesem Zwecke ist die kostenfreie Herausgabe von Lebensmittel an Bedürftige anzuordnen.
3. Die ausgegebenen Lebensmittel müssen noch verkaufsfähig sein.
Sec. 4 - Education
1. Der Staat ist verpflichtet jedem Bürger Bildung frei zugänglich zu machen.
2. Sollte ein Bürger nicht in der Lage sein für die Bildung seiner Kinder aufzukommen so ist der Staat verpflichtet Bildungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Sec. 5 - Communications
1. Jeder Bürger hat das Recht auf moderne Kommunikationsmittel. Die Möglichkeit des Kontakts zu anderen muss gegeben sein.
Sec. 6 - Hospitals
1. Die Krankenhäuser verpflichten sich jeden in akuten Fällen zu behandeln, unabhängig von der finanziellen Lage.
2. Als akut gilt jede Krankheit oder Verletzung bei der von Lebensgefahr oder der Gefahr einer dauerhaften Schädigung auszugehen ist.
Sec. 7 - Financial Help
1. Der Staat verpflichtet sich dazu, Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem eigenem Einkommen stets so viel Geld zukommen zu lassen dass für diese ein würdiges Leben möglich ist.
2. In Abhängigkeit von den aktuellen Lebenshaltungskosten veröffentlicht die ASAA einmal im Quartal eine Summe welche jedem Bürger zum Leben zusteht.
Sec. 8 - Further Help
1. Bürger können Hilfsmittel die nicht in diesem Artikel geregelt sind bei der ASAA anfordern.
2. Die ASAA entscheidet über die Berechtigung der Anfrage und über die Verteilung von Hilfsmitteln.
ARTICLE III - ASTORIA STATE AMNESTY AGENCY
Sec. 1 - Leadership
1. Der Director der ASAA wird durch den Governor eingesetzt.
2. Sollte der Posten vakant fallen so übernimmt der Governor solange bis ein geeigneter anderer Kandidat gefunden ist.
Sec. 2 - Financials
1. Die ASAA finanziert sich aus Staatsgeldern und Spenden.
2. Die ASAA ist zu jeder Zeit zu Spendensammlungen berechtigt.
3. Die ASAA darf zu keinem Zeitpunkt einen Gewinn erwirtschaften, alle Einnahmen müssen in Form von Hilfsleistungen an Bedürftige ausgegeben werden.
ARTICLE IV - EXCLUSIONS
Bürger, die selbstverschuldet als bedürftig einzustufen sind oder eigene Leistung zur Aufhebung dieses Standes verweigern können durch die ASAA von Hilfeleistungen ausgenommen werden.
ARTICLE V - ENTRY INTO FORCE
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Binnen 7 Tagen nach Inkrafttreten soll die ASAA gegründet werden und ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen.
Sec. 1. Definitions.
(1) Als Firefighter / Feuerwehrmann/ -Frau darf sich bezeichnen, wer in ehren- oder hauptamtlicher Tätigkeit für ein Fire Department tätig ist.
(2) Es gibt Volunteer Fire Departments und hauptamtliche Fire Departments. Statt Department ist auch die Bezeichnung "Fire Brigade" zulässig.
(3) In Volunteer Fire Departments dienen nur ehrenamtliche Helfer, bei Fire Departments können sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Feuerwehrleute arbeiten.
Sec. 2. Duties of Fire Departments.
Fire Departments haben Aufgaben im Bereich Brandbekämpfung, -verhütung, Personenbergung, -rettung sowie Katastrophenprävention und Rescue Services.
Sec. 3. Duties of Firefighters.
(1) Jeder Feuerwehrmann ist verpflichtet zu jedem Zeitpunkt bereit zu sein andere Tätigkeiten zu unterbrechen um Personen in Gefahr zu helfen.
(2) Hauptamtliche Feuerwehrleute sind verpflichtet an Aus- und Weiterbildungen teilzunehmen und mindestens 40 Stunden pro Woche Dienst zu tun.
(3) Ehrenamtliche Feuerwehrleute sind zur Grundausbildung verpflichtet, weitere Aus- und Weiterbildungen bleiben freiwillig
ARTICLE II - Equipment
Sec. 1. Fire Department.
(1) Jedes Fire Department hat einen Anspruch auf ein Gerätehaus, welches in Größe und Ausstattung den Ansprüchen des Fire Departments anzupassen ist.
(2) Die Kosten für das Gerätehaus hat die kommunale Verwaltung zu tragen, gegebenenfalls gefördert durch den Staat.
(3) Ein Ausbau innerhalb der ersten 25 Jahre muss zu mindestens 30 % vom Fire Department getragen werden, außer er ist durch Fahrzeugbeschaffung gegeben.
Sec. 2. Vehicles.
(1) Jedes Fire Department hat Anspruch auf mindestens 1 Löschfahrzeug, welches von Staatsseiten zu stellen ist.
(2) Pro weitere 5000 Einwohner hat die Kommunalverwaltung ein Kleinfahrzeug, pro weitere 20000 Einwohner ein Löschfahrzeug zu stellen.
(3) Die Fahrzeuge bleiben Staatseigentum.
(4) Für Reperaturen hat die Kommunalverwaltung aufzukommen.
Sec. 3. Technical Equipment.
(1) Notwendige technische Ausrüstung wie Funksysteme und Sicherheitskleidung hat von kommunaler Seite beschafft zu werden.
(2) Zusatzausrüstung wie Helmlampen und Notfallrucksäcke können bezuschusst werden, müssen jedoch zu mindestens 10 % von den Feuerwehrleuten getragen werden.
ARTICLE III - ORGANISATION
Sec. 1. Volunteer Fire Department.
(1) Dem Department steht ein von den Feuerwehrleuten alle 6 Monate gewählter Kommandant vor.
(2) Dem Kommandanten steht ein von ihm auszuwählender Stellvertreter zur Seite.
(3) Alle anderen Feuerwehrleute sind gleichberechtigt sofern nicht in Art. 3 Sec. 3 anders geregelt.
Sec. 2. Compulsory Fire Department.
(1) Dem hauptamtlichen Fire Department steht ein von der Staatsregierung zu bestimmender Feuerwehrkommandant vor.
(1.1) Die Amtszeit dieses Kommandanten ist unbegrenzt.
(2) Der Feuerwehrkommandant kann eine interne Hierarchie festlegen.
(3) Ein hauptamtliches Fire Department ist in Städten ab 100.000 Einwohnern einzurichten. Die Bezahlung der hauptamtlichen Mitarbeiter übernimmt die Staatsregierung.
Sec. 3. In Action.
(1) Feuerwehrleute werden im Einsatz in Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen bestehen aus 9 Mann und sind wie folgt gegliedert:
(1.1) Gruppenführer: Dem Gruppenführer obliegt die Koordinierung seiner Gruppe im Einsatzfalle. Er gibt Anweisungen welche zu befolgen sind.
(1.2) Melder: Der Melder ist die rechte Hand des Gruppenführers, assistiert diesem und hält über Funk Kontakt mit anderen Einsatzkräften sowie der Leitstelle.
(1.3) Angriffstrupp: Der Angriffstrupp führt Angriffsoperationen, sprich Löscharbeiten oder gefährliche Bergungseinsätze durch.
(1.4) Wassertrupp: Der Wassertrupp stellt die Wasserversorgung her.
(1.5) Schlauchtrupp: Der Schlauchtrupp übernimmt die Absicherung der Einsatzstelle.
(1.6) Maschinist: Der Maschinist bedient das Fahrzeug und die Pumpe.
(2) Bei Verkehrsunfällen und anderen Einsatzarten kann von dieser Organisation abgewichen werden.
(3) Jeder Trupp besteht aus einem Truppführer und einem Truppmann, wobei der Truppführer das Kommando innerhalb des Trupps hat.
Sec. 4. Higher Authorities.
(1) Erreicht eine Feuerwehr Zugstärke (4 Löschfahrzeuge + 2 Sonderfahrzeuge) so ist ein Zugführer zu bestimmen.
(2) Den Feuerwehren eines Counties steht ein County Fire Commissioner vor, welcher vom Governor zu ernennen ist.
(3) Weitere Sonderposten können von Gemeinden, Counties und dem Staat eingerichtet werden.
ARTICLE IV - HIRING
Sec. 1. Application Progress.
(1) Bei Volunteer Fire Departments kann jeder dienen der körperlich und geistig fit ist. Eine ausführliche Bewerbung ist nicht nötig.
(2) Bei Compulsory Fire Departments muss eine Bewerbung an den Kommananten erfolgen. Dieser entscheidet in einem Auswahlverfahren über die Annahme.
Sec. 2. Training.
(1) Jeder Feuerwehrmann absolviert einen Grundlehrgang in dem ihm innerhalb von 7 - 21 Tagen (genaueres regelt das jeweilige Fire Department) die Grundkenntnisse beigebracht werden.
(2) Es gibt weitere Kurse wie Sanitäter, Gruppenführer, Sprechfunker, Zugführer, County Fire Commissioner oder Maschinist.
(3) Die in Art. 4, Sec. 2 (2) genannten Kurse sind freiwillig. Für Berufsfeuerwehrleute können folgende Kurse vom Kommandanten verpflichtet angeordnet werden: Sprechfunker, Gruppenführer, Maschinist, Sanitäter
(4) Ausbildungskosten sind von Staatsseiten zu tragen.
(5) Die Grundausbildung findet im Fire Department, alle anderen Ausbildungen an Feuerwehrschulen in den County Capitals statt. Ausnahmeregelungen möglich.
ARTICLE VII - FINAL DECISSIONS
Sec. 1. Validity.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
(2) Dieses Gesetz betrifft den Staat Astoria State sowie seine Counties und Kommunen.
Die Abstimmung ist für 96 Stunden geöffnet.
Stimmen sie mit Aye, wenn sie zustimmen, mit Nay, wenn sie ihn ablehnen, oder mit Abstention, um sich aktiv ihrer Stimme zu enthalten.
Original von Declan Fitch Aktuelle Version der Verfassung vom 07.09.09
VERFASSUNG VON ASTORIA STATE
Wir, das Volk von Astoria State,
in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.
Artikel I ASTORIA STATE
Sektion 1 Astoria State ist eine demokratischer, republikanischer, freiheitlicher und liberaler Rechtsstaat. Sek. 2 Astoria State ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Bundesrecht geht dem lokalen Recht vor. Sek. 3 Oberstes Recht sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Sek. 4 Alle Staatsgewalt geht vom Volk als Souverän aus; sie wird in Wahlen und Abstimmungen, durch die Volksvertretung und die mittel- oder unmittelbar bestellten Vollzugsbehörden und Richter nach Maßgaben dieser Verfassung ausgeübt. Die Staatsgewalt ist in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung getrennt. Sek. 5 Bürger ist jede natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Astoria State, die die Staatsangehörigkeit zu den Vereinigten Staaten von Astor besitzt.
Artikel II DIE GESETZGEBUNG
Sektion 1 Mit der Gesetzgebung ist The Assembly, nachfolgend "Parlament" genannt, betraut. Sek. 2 Jeder Bürger von Astoria State mit aktivem Wahlrecht ist automatisch Mitglied im Parlament. Sek. 3 Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Präsidenten (President of the Assembly). Sek. 4 Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung. Sek. 5 Gesetzgebung durch das Parlament
Der Gouverneur hat das Recht und die Pflicht, eine Gesetzesvorlage dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Gesetzesvorlagen werden nach angemessener Beratung (mindestens 3 Tage) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen und anschließend unverzüglich dem Gouverneur unterbreitet. Der Gouverneur besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass allerdings von der Mehrheit der Abgeordneten aufgehoben werden kann. Sek. 6 Aus der Staatskasse darf Geld nur aufgrund eines Gesetzes entnommen werden. Sek. 7 Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Gouverneur geschlossen; sie bedürfen der Ratifikation durch einen Gesetzgebungsakt des Parlamentes. Sek. 8 Verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze werden vom Gouverneur beurkundet und auf Anweisung des Gouverneurs veröffentlicht. SeK. 9. Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, wenn die Grundlage und der explizite Aufgabenbereich dazu in einem Gesetz erteilt wird. Die Aufgabe dieser ist es, das Handeln der exekutiven Institutionen - den Governor ausgenommen - zu kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber zu erstatten. Die Zusammensetzung und Wahl von Ausschüssen soll in der Geschäftsordnung des Parlamentes beschrieben werden.
Artikel III DIE VOLLZIEHENDE GEWALT
Sektion 1 Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Sek. 2 Der Gouverneur und sein Stellvertreter wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Sec. 3 Das Amt des Governors kann jeder in Astoria State wohnhafte Bürger, außer dem Senator, innehaben. Sek. 4Amtseid
Der Gouverneur, sein Stellvertreter und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig. Sek. 5 Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben. Sek. 6 Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert. Sek. 7 Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.
Artikel IV VAKANZ
Sek. 1 Fällt das Amt des Gouverneurs oder seines Stellvertreters vakant, so wählt das Parlament (The Assembly) in geheimer Abstimmung für den Rest der Amtsperiode einen neuen Amtsinhaber. Sek. 2 Fällt das Amt des Präsidenten des Parlamentes (President of the Assembly) vor Ablauf der Amtsperiode vakant, so übernimmt der Gouverneur die Sitzungsleitung bis zur Neuwahl des Präsidenten. Ist auch das Amt des Gouverneurs von Astoria State vakant, so übernimmt der Senator oder sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Sind auch diese Ämter unbesetzt, so übernimmt der dienstälteste Abgeordnete des Parlamentes die Sitzungsleitung.
Artikel V DIE RECHTSPRECHUNG
Sek. 1 Die rechtssprechende Gewalt ist dem Staatsgerichtshof und seinen untergeordneten Gerichtshöfen übertragen. Sek. 2 Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Richtern (sowie ab einer Bevölkerungszahl von 12 Bürgern zusätzlich 2 ehrenamtlichen, gleichberechtigten Schöffen) der (bzw. die) für jeweils sechs Monate im Amt sind. Sek. 3 Richter werden vom Gouverneur nominiert und müssen sich einer Volksabstimmung stellen. Vom Volk bestätigte Richter hat der Gouverneur zu ernennen. Aufbau und Einrichtung der Gerichtsbarkeit wird durch Gesetz geregelt. Sek. 4 In durch Gesetz vorgesehenen Fällen der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit hat die Behandlung des Falles durch ein Geschworenengericht zu erfolgen. Sek. 5Grundsätze
Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann die Öffentlichkeit durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen werden. Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Jeder Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen. Eine Handlung kann nur mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Niemand darf wegen der selben Tat mehrmals gerichtlich bestraft werden. Hält ein Richter ein Gesetz für verfassungswidrig, hat er das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes herbeizuführen. Sek. 6 Der Staatsgerichtshof hat verfassungswidrige Gesetze sowie verfassungswidrige Verwaltungsakte oder verfassungswidrige Gerichtsurteile für ungültig zu erklären.
Artikel VI SENATOR DER VEREINIGTEN STAATEN
Sek. 1 Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Stellt das Volk von Astoria State mit zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Misstrauensantrag, findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Sek. 2 Wählbar ist jeder Bürger Astoria States. Mit Ausnahme des Gouverneurs und des Richters. Sek. 3 Er hat den Gouverneur und das Volk auf Anfrage über alle Angelegenheiten der Bundespolitik zu unterrichten. Sek. 4Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder gegebenenfalls sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament (The Assembly), mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.
Artikel VIII GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNG DER VERFASSUNG
Sek. 1 Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden. Sek. 2 Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes. Dieser muss vom Parlament in Zwei-Drittel Mehrheit bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen, die den demokratischen Grundgedanken dieser Verfassung widersprechen, sind unzulässig. Diese Verfassung kann nur durch freien Entschluss des Parlamentes aufgehoben werden.
Artikel IX RATIFIKATION UND IN-KRAFT-TRETEN
Sek. 1 Diese Verfassung bedarf der Annahme des Parlamentes per Abstimmung. Sie tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Verkündung in Kraft.
ASTORIA STATE VOLUNTEER MEDICAL EMERGENCY RESPONDERS ACT
ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS
Sec. 1. Purpose of this Act and area of application.
(1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit der Einsatzkräfte des Rettungsdienstes in Astoria State.
(2) Betroffen sind nur ehrenamtliche Einsatzkräfte.
(3) Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Astoria State.
Sec. 2. Short name of this Act.
Dieses Gesetz soll als "VMERA" zitiert werden.
Sec. 3. Used abreviations
(1) "EMT" steht für Emergency Technical Technician
(2) "EMS" steht für Emergency Medical Service
ARTICLE II - Training and duties
Sec. 1. Content of training.
(1) Die Ausbildung zum Paramedic findet in 3 Stufen statt. Jede Stufe ist Zugangsvorraussetzung für die nächst höhere. Jede Ausbildungsstufe endet mit einer Abschlussprüfung.
(2) Die drei Abschnitte sind wie folgt gegliedert:
a) EMT-B (Basic): In der Basisausbildung werden lebensrettende Sofortmaßnahmen, grundlegende Erste-Hilfe-Kenntnisse, Wichtiges zur Sauerstoffabgabe, zum Einsatz des Spineboard und zur Schienung von Brüchen gelehrt. (32 Ausbildungseinheiten)
b) EMT - I (Intermediate): Der EMT-I-Lehrgang vermittelt Wissen über das Legen periphervenöser Zugänge, über Intubation und die wichtigsten Medikamente bei Herz-Kreislauf-Problemen. (128 Ausbildungseinheiten)
c) EMT-P (Paramedic): Der Paramedic kann nach Abschluss der Ausbildung das EKG auswerten, darf Medikamente verabreichen, erwirbt Fähigkeiten zur erweiterten Luftwegsicherung, zur Wiederbelebung von Polytrauma-Patienten und der Pädiatrie. Auch der richtige Krankentransport und ACLS-Maßnahmen werden gelehrt. (2,5 Jahre Ausbildung mit mindestens 4 Monaten Klinikpraktikum)
Sec. 2. Rights of the different-level EMTs.
(1) Personen mit EMT-B-Ausbildung sind berechtigt, Sanitätsdienste bei Veranstaltungen zu übernehmen und als verstärkende Kraft bei Krankentransporten mitzuwirken.
(2) Personen mit EMT-I-Ausbildung sind berechtigt als Patientenbetreuer im Krankentransport oder als unterstützende Kraft bei Rettungseinsätzen mitzuhelfen.
(3) Personen mit Paramedic-Ausbildung sind befugt jede Aufgabe im Rettungsdienst zu übernehmen.
(4) Sollte kein ausreichend qualifizierter EMT vor Ort sein können die Aufgaben durch eine Person niedrigerer Qualifikation übernommen werden.
Sec. 3. Duties of EMTs.
(1) EMTs sind verpflichtet in jeder Lage Anderen zu helfen.
(2) Bei Alarm sind EMTs verpflichtet sich unverzüglich zur Rettungswache zu begeben.
ARTICLE III - ORGANISATION
Sec. 1. Licensed EMS-Companies.
(1) Hilfsorganisationen bedürfen einer Genehmigung durch die Staatsregierung.
(2) Die Genehmigungspflicht entfällt für das Astorian Red Cross, das mit Inkrafttreten des Gesetzes den Rettungsdienst in Astoria State übernimmt.
Sec. 2. Alarm.
(1) Der Rettungsdienst wird über die Notfallnummer "911" alarmiert.
(2) Der Notruf wird in der Leitstelle verarbeitet und EMTs in der Nähe werden entweder über Mobiltelefon oder spezielle Meldeempfänger alarmiert.
(3) Die Zeit bis zum Ausrücken soll zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Minuten, die Zeit bis zum Eintreffen am Einsatzort zu keinem Zeitpunkt mehr als 20 Minuten betragen.
Sec. 3. Special Rights.
(1) Mit einer Sondersignalanlage bestehend aus Blinklicht und Audiosignal gekennzeichnete Fahrzeuge sind nicht an Straßenverkehrsregelungen gebunden, sondern verpflichtet sich auf schnellstem Wege zur Einsatzstelle zu begeben.
(2) Andere Fahrzeuge haben auszuweichen.
(3) Auf dem Weg zur Rettungswache darf der EMT auf eigene Gefahr unter Signalgabe mit Warnblinkanlage und Hupe von den in Sec. 3 (1) gegebenen Sonderrechten Gebrauch machen.
(4) Ehrenamtliche Helfer haben bei jedem Alarm den Anspruch von jeder anderen Beschäftigung unter voller Weiterbezahlung freigestellt zu werden. Die Kosten hierfür trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Arbeitgeber
Sec. 4. Financial Affairs.
(1) Rettungsdienste sind selbst für ihre Finanzierung verantwortlich.
(2) Die Finanzierung kann durch Mitgliedsbeiträge und durch Spendensammlungen ermöglicht werden.
(3) Für Transportfahrten dürfen Gebühren erhoben werden. Diese können die Rettungsdienste in eigenen Verordnungen regeln.
Sec. 5. Equipment.
(1) Für die Ausrüstung haben die Rettungsdienste und EMTs selbst aufzukommen.
(2) Es ist stets auf Vollständigkeit der Ausrüstung zu achten. Weitere Anweisungen zur richtigen Ausrüstung können durch das Astorian Red Cross ergehen.
ARTICLE IV - Further Orders.
Das Astorian Red Cross als Träger des Rettungsdienstes ist befugt zu jeder Zeit weitere Exekutivordern betreffend Ausrüstung, Fuhrpark, Ausbildung und sonstigen den Rettungsdienst betreffenden Themen in Astoria State zu veröffentlichen.
ARTICLE VII - FINAL PROVISIONS
Sec. 1. Entry into force.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Governor in Kraft.
Section 1:
(1) Intention des Gesetzes ist es, privaten und staatlichen Unternehmen die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim das Gebiet Astoria States verfügt, zu ermöglichen.
(2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht vorproduziert wurde und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum Astoria States steht.
(3) Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und staatseigene Betriebe erfolgen.
(4) Die Errichtung von staatseigene Betrieben nach Section 1, Subsection (4) erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.
(5) Die Ressourcen für Astoria State seien wie folgt festgesetzt:
Schweine (3 Stück)(Q4)
Getreide (60 Kg)(Q9)
Fisch (30 Kg)(Q3),
Holz (80 Kg)(Q6),
Kohle (40 Kg)(Q4)
Section 2:
(1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Govenor Astoria States für eine zeitlich und pro Runde quantitativ begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Bundesstaat Astoria State. Der unterzeichnete Vertrag wird im Office of the President of the Assembly aufbewahrt.
(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen oder auch zu verkaufen. Der Verkaufserlös (Brutto) wird mit einer Steuer von 4,5% belegt.
(3) Für die Produktionsstätten hat der Konzessionsnehmer eine Kaution in Höhe des Wertes der Produktionsstätte auf dem Staatskonto Astoria States zu hinterlegen. Die Rückzahlung der Kaution abzgl. sämtlicher Verrechnungen erfolgt nach Ablauf des Vertrages. Die Kaution ist steuerlich nicht absetzbar.
(4) (a) Die maximale zeitliche Begrenzung errechnet sich wie folgt:
Tage = Kaution / (Produktions-/Förderkosten x Tagesproduktionsmenge) >= 0
(b) Die Mindestnutzung beträgt 35 Tage.
(c) Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetzte Förderquoten nicht missachtet werden.
(d) Eine Verlängerung der Konzession kann bis 3 Tage vor Ablauf der Konzession beantragt werden.
(5) Der Richtpreis des jeweiligen Rohstoffes ist vom Konzessionsnehmer als Vergütung an die Staatskasse abzuführen. Hierfür werden die Kaution bzw. die Nutzungsgebühr herangezogen.
(6) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch den Governor oder einen bevollmächtigten Vertreter und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Staat und den Bund aus.
(7) Nach Ablauf des Vertrages bleibt der Betrieb sowie die weitere Nutzung dessen in Bundesstaatlicher Hand.
(8) Ein Konzessionsnehmer kann maximal acht Konzessionen zur gleichen Zeit besitzen.
(9) Es werden pro Rohstoff maximal vier Konzessionen vergeben.
(10) Bestehen mehrere Anfragen nach derselben Rohstoffkonzession, so bekommt der den Zuschlag, der zuerst den Antrag öffentlich gestellt hat, wobei grundsätzlich Unternehmen Astoria States bevorzugt werden, ebenso wie Unternehmen Astors gegenüber ausländischen.
(11) Ausländische Unternehmen, sowie Unternehmen deren Gesellschafter nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten eine Konzession erst nach Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 5% der Kaution.
(12) Falls nicht anders vertraglich festgehalten, sind Konzessionen am Hudsonboro Exchange handelbar.
Section 3:
(1) Der Governor hat am Ende jeder Haushaltsperiode und auf Antrag der absoluten Mehrheit der Commoner der Assembly Bericht über Quantität, monetären Umsatz und Vertragspartner der Konzessionsvergabe zu erstatten.
(2) Die Assembly kann mit einer 2/3-Mehrheit einem Konzessionsnehmer ohne Angabe von Gründen die Konzession entziehen.
(3) Der Governor hat das Recht, dem Vice-Governor oder einem State Secretary Prokura über die Konzessionsvergabe zu erteilen.
Section 4:
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig. Der dadurch verursachte Schaden ist wie folgt zu ersetzen:
(1) Bei Verfahrensfehlern seitens des Bundesstaates, zahlt der Bundesstaat die volle Kaution innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Konzessionsnehmer zurück. Der Konzessionsnehmer hat keine Haftung zu übernehmen und ist zu keiner Rückzahlung des bis dahin erwirtschafteten Gewinnes verpflichtet.
(2) Bei fehlerhaften Angaben seitens des Konzessionsnehmers, hat dieser den erwirtschafteten Gewinn, die anteiligen Produktionsstättenkosten sowie Tilgungskosten in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Bundesstaat zu zahlen, wenn dies nicht von der geleisteten Kaution abgezogen werden kann.
Section 5:
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft