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Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

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1

Mittwoch, 21. März 2007, 23:06

Federal Reserve Bank Act

Mr Speaker,

Ich bitte um Eröffnung einer Aussprache zum nachstehenden Gesetzentwurf.


Zitat

Federal Reserve Bank Act

Section 1: Fundamentals

(1) Es besteht eine Federal Reserve Bank als autonome und eigenständige Körperschaft des Bundes.
(2) Die Federal Reserve Bank besitzt Rechtsfähigkeit.
(3) Inhaber der Federal Reserve Bank ist der Bund.
(4) Sie hat ihren Sitz in der Bundeshauptstadt.

Section 2: Administration

(1) Organ der Federal Reserve Bank ist der Director of the Federal Reserve Bank. Er besitzt Vertretungsmacht für die Bank.
(2) Er wird vom President nominiert und bedarf der Bestätigung durch den Senat nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorschriften für Bundesbeamte.
(3) Er leistet bei Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten in völliger Unabhängigkeit und Objektivität nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden.
(4) Die Amtszeit des Director beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der Amtszeit soll der bisherige Director die Geschäfte kommissarisch bis zum Amtsantritt eines neuen regulären Director weiterführen.
(5) Zum Director sollen nur Personen mit hinreichender wirtschaftspolitischer und banktechnischer Erfahrung bestellt werden.
(6) In Hinblick auf Inkompatibilitäten mit anderen ƒmtern, persönliche Unabhängigkeit und Amtsenthebung gelten für den Director die Vorschriften für Bundesrichter entsprechend.


Section 3: Course of Business

Der Bank obliegt
1. die Führung von Konten für das Publikum für die Zwecke des Zahlungsverkehrs in Astor (Section 4);
2. die Steuerung der astorischen Währung sowie die Wahrung der Preisstabilität (Section 5);
3. die Vergabe von Krediten unter marktwirtschaftlichen Erwägungen (Section 6);
4. die Ausübung der Funktionen der astorischen Abrechnungs- und Clearingstelle für den internationalen Zahlungsverkehr (Section 7).

Section 4: Accounts

(1) Die Bank hat jedem astorischen Bürger auf Verlangen ein Konto zu eröffnen und zu führen und über dieses Konto ausgehende und eintreffende Überweisungen zu verbuchen.
(2) Das Gleiche gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie solche des Privatrechts, die nach dem Recht des Bundes oder des Staates, nach dem sie gegründet wurden, die Rechtsfähigkeit besitzen.
(3) Die Bank kann die Eröffnung eines Kontos nur verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kontoinhaber die damit eröffneten Möglichkeiten für rechtswidrige Zwecke missbrauchen wird.

Section 5: Currency

(1) Die astorische Währung wird definiert als der Astor-Dollar zu 100 Cents.
(2) Die Festlegung der Zentralbankgeldmenge sowie die Sicherung der Geldwertstabilität unter Verwendung der üblichen Steuerungsinstrumente, vor allem Variation des Zentralbankzinssatzes, obliegt der Bank.

Section 6: Loans

(1) Die Bank kann an Personen, die bei ihr ein Konto unterhalten, zu marktüblichen Konditionen und unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Erwägungen, insbesondere auch der Bonität des Darlehensnehmers, Darlehen vergeben.
(2) Die Bank veröffentlicht den Zentralbankzinssatz, den sie für derartige Darlehen berechnet. Dies schließt nicht das Recht der Bank aus, bei erhöhtem Ausfallrisiko des Darlehens einen erhöhten Zins zu verlangen.

Section 7: Clearing and Settlement

Soweit im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs eine zentrale astorische Abrechnungs- und Clearingstelle erforderlich wird, obliegen die damit zusammenhängenden Aufgaben der Bank.

Section 8: Profit

Die Bank führt quartalsweise den im vergangenen Quartal erwirtschafteten Gewinn an die Bundeskasse ab.

Section 9: Conflict of objectives

Soweit mehrere Aufgaben und Ziele, die der Bank obliegen, miteinander in Zielkonflikt geraten, so gilt folgende Reihenfolge der Priorität, die die Bank den unterschiedlichen Zielen einräumen soll:
1. Wahrung der Preisstabilität
2. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des inländischen Zahlungsverkehrs;
3. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland;
4. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung;
5. Erwirtschaftung von Gewinn.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Beiträge: 2 159

Wohnort: Whittaker,Southern Territories

Bundesstaat: -

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2

Freitag, 23. März 2007, 22:41

Zitat

United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 23th of March 2007


Dem Antrag auf Aussprache und Abstimmung (Bearbeitung durch den Kongress) wird stattgegeben.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

Lance B. Jackson

Proud Alcantero

Beiträge: 1 150

Beruf: Governor von New Alcantara

Wohnort: New Alcantara

Bundesstaat: -

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3

Dienstag, 3. April 2007, 13:24

Ich beantrage für die entsprechende Aussprache im Kongress Rederecht für den Urheber des Entwurfes, Mr Muffley.

Weiterhin ersuche ich das Präsidium darum, das Verhalten von Mr Muffley zu entschuldigen. Er hat den Abschied vom Senatorenamt, dass er sehr gerne ausführte, noch nicht verwunden und sich daher gewohnheitsmäßig im Kongress zu Wort gemeldet.
Governor of the Free State of New Alcantara

4

Montag, 16. April 2007, 15:21

Zitat

United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 16, 2007


Der Antrag wurde durch den Senat angenommen, durch das House of Representatives jedoch abgelehnt.

Damit ist die Bearbeitung beendet.