Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Sinn dieses kurzen Gesetzes ist es, die Verwaltung und Betreuung des Bundesarchivs aus den Händen des Innenministers in die einer "Privatperson" zu legen. Der Innenminister hat bekanntermaßen genug andere Dinge zu tun und die Verschiebung der Kompetenzen für das Archiv auf eine andere Person wird dafür sorgen, dass das Archiv von nun an wieder besser (bzw. überhaupt) gepflegt wird.
13th and 24th President of the United States of Astor
Weil das Gesetz an dieser Stelle bisher versagt hat? Wie jahrelanges Versagen seitens jedem Innenminister seit Einführung des Gesetzes belegt? Senator von Winkler, manchmal habe ich regelrecht Angst vor Ihrer Paranoia gegen Anträge meiner Person.
13th and 24th President of the United States of Astor
Ich bekomme Angst vor Ihrer Pauschalisierung. Gehen Sie so auch bei Fragen der nationalen Sicherheit vor? schüttelt mit dem Kopf
Wenn der Innenminister es schon nicht schafft, jemanden für diesen Posten einzuspannen, wie soll es dann der Präsident schaffen, der wahrlich wichtigeres zu tun hat? Zumal sie derzeit in einer Position sind, Einfluss darauf zu nehmen, was der Innenminister erledigt.
Bitte lesen Sie doch den Entwurf, bevor Sie Dinge sagen, die nicht stimmen:
Zitat
Article 1 -Changes in Section 4
Section 4 (3) des Federal Authority Act wird wie folgt geändert:
Ñ(3) Die Leitung des Bundesarchivs obliegt dem Chief-Archivist of the United States. Der Chief-Archivist wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt. Seine Amtszeit ist nicht begrenzt.
Der Präsident hat nur in sofern etwas damit zu tun, als das er den Chief-Archivist ernennt.
13th and 24th President of the United States of Astor
Genau das meine: Wenn schon der Innenminister niemand für diese Aufgabe findet oder sich nicht darum kümmern kann (aus welchen Gründen auch immer), wieso soll das dann an den Präsidenten delegiert werden, der noch mehr zu tun hat als ein Minister (meistens jedenfalls)?
Nachtrag: Ich bin nicht gegen diese Gesetzesänderung, falls das rübergekommen ist. Mir ist nur schleierhaft, wie sie es besser machen soll.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alec von Winkler« (26. August 2007, 16:07)
Die vorliegende ƒnderung soll vor allem auch dazu dienen, den Posten des Chief-Archivar festzuschreiben und offiziell einzuführen. Das die Bestimmungsgewalt dem Präsidenten überschrieben wird, ist m.E. nur konsequent, handelt es sich doch um einen Posten, der die durch den Präsidenten unterschriebenen Schriftstücke aufbewahren soll.
13th and 24th President of the United States of Astor