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1

Freitag, 12. Februar 2010, 19:51

2010/02/005 Freedom of Marriage Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City | February 12th, 2o1o

Honorable Members of Congress,

die Senatorin von New Alcantara Charlotte McGarry hat den folgenden Antrag in den Kongress eingebracht, der hiermit zur Diskussion gestellt wird.

Die Aussprache dauert bis Dienstag 16.02.2010 - 20:00 Uhr.

signed


President of the United States Congress


Freedom of Marriage Bill


An Act to establish the Recognition of Marriage Equality throughout the United States.


Sec. 1 - Intention
Dieses Gesetz sichert die Anerkennung rechtmäßig geschlossener Ehen in den Vereinigten Staaten von Astor und ihren Gliedstaaten.

Sec. 2 - Forms of Marriage
(1) Eine Ehe gilt als rechtmäßig unter astorischem Recht geschlossen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Ehe wurde in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten geschlossen.
2. Die Ehe wurde zwischen zwei Volljährigen geschlossen.
3. Mindestens einer der Ehepartner ist im Besitz der astorischen Staatsbürgerschaft.
4. Die Eheschließung wurde in einem durch das Recht eines Bundesstaates bestimmten Register ordnungsgemäß verzeichnet.
(2) In Abweichung von Abs. 1 Nr. 3 gilt eine Ehe auch dann als rechtmäßig geschlossen, wenn sie in einem ausländischen Staat gemäß der dortigen Gesetze rechtmäßig zu Stande gekommen ist, die beiden Ehepartner das ordnungsgemäße Zustandekommen ihrer Ehe anders nachweisen können und die übrigen Bedingungen des Abs. 1 erfüllt sind.

Sec. 3 - Recognition of Marriage
(1) Die Einrichtungen des Bundes sowie seiner Gliedstaaten erkennen in der Beurteilung von Rechten und Pflichten der Ehepartner gegen einander und gegen andere jede Ehe als rechtmäßig geschlossen an, die den Erfordernissen von Sec. 2 genügt.
(2) Anderslautende Rechtsvorschriften auf Ebene des Bundes oder seiner Gliedstaaten sind, ungeachtet ihrer Form, nichtig.

Sec. 4 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Charlotte McGarry

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2

Samstag, 13. Februar 2010, 00:53

Madam Speaker,

ich verurteile den savannischen Versuch, gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, in aller Schärfe. Ich bin mir jedoch bewusst, dass der Bundesgesetzgeber nicht das Recht oder die Mittel hat, Verbote der Bundesstaaten in diesem Bereich zu verhindern.

Der Bund hat jedoch das Recht und die Verantwortung, in seinem Bereich Rechtssicherheit zu gewährleisten. Mit der Erlaubnis des Präsidiums zitiere ich meine Argumentationsführung aus einem Gespräch mit meiner geschätzten Kollegin, der Senatorin von Hybertina:

    Ich will sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten von Ehepartnern bundeseinheitlich geregelt sind - beispielsweise in Fragen der Witwen- und Waisenfürsorge, des Unterhalts zwischen Ehepartnern etc. Alles, was von Bundesbehörden betreut wird, muss auch durch Bundesrecht geregelt werden.

    Folgendes Beispiel, warum ein Bundesgesetz notwendig ist: Mann A und Mann B haben in New Alcantara, der Heimat von A, geheiratet; B lebt in Savannah. Stirbt A im Krieg, hätte B ein Recht auf staatliche Fürsorge durch Bundesbehörden (jedenfalls in der Theorie, aber wir diskutieren ja theoretisch ;)). Damit könnte sich die Bundesbehörde in der Beurteilung der Frage, ob A oder B überhaupet verheiratet waren, auf zwei verschiedene Staatengesetze beziehen, die einander widersprechen. Während sie es in New Alcantara waren, waren sie es in Savannah nicht, weil Savannah keine Gay Marriage kennt oder anerkennt. Wenn der Bund in o.g. Fall die Ehe-Gesetzgebung aus SV heranzieht, müsste er B nichts zahlen, obwohl sie nach NA-Recht verheiratet waren. Nehmen wir aber den gleichen Fall, nur dass auch B in NA lebt, dann müsste der Bund die Gesetzgebung aus NA heranziehen. Im gleichen Sachverhalt - Tod eines Ehepartners nach NA-Recht - würde er Bund also unterschiedlich urteilen. Womit er gegen die "Equality under Law" der Constitution verstieße.

Das Beispiel soll verdeutlichen, warum eine bundesgesetzliche Definiton rechtmäßiger Eheschließungen, wie sie mein Entwurf vorsieht, also unabhängig und in Ergänzung zu Gesetzen der Bundesstaaten erforderlich ist.

Zu der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Umständen eine Bundesgewährleistung über die Grenzen von Bundesstaaten hinweg rechtmäßig ist, zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidiums die Sprecherin des Repräsentantenhauses, die sich dazu bereits überzeugend geäußert hat:

    [A]uch die Pflicht der Bundesstaaten zum gegenseitig Anerkenntnis nach ihrem Recht geschlossener Ehen ist notwendig, um unbeschadet der unterschiedlichen eherechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesstaaten die Freizügigkeit der astorischen Bürger weiterhin zu gewährleisten. Denn so unromantisch es auch klingen mag, eine Eheschließung ist ein Rechtsgeschäft mit teilweise erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Beteiligten. Es wäre eine Farce, könnte eine Eheschließung durch bloße Verlegung des Wohnsitzes eines Paares oder eines Partners in einen anderen Bundesstaat quasi faktisch dispensiert werden, während z. B. wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen den Partnern, im Hinblick auf die Eheschließung geschlossene Vermögensdispositionen u. dergl. natürlich weiterbestünden.

    Auch hier schafft der Gesetzentwurf notwendige und wichtige Klarheit.

Ich habe dieser Argumentation vorerst nichts hinzuzufügen.

Ich bitte die Anwesenden um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der eine Grundsatzfrage regelt: In was für einem Land wollen wir leben? Schwule und Lesben leben in unserer Nachbarschaft, kämpfen in unseren Streitkräften, bedienen uns im Restaurant, kontrollieren unsere Steuererklärung, unterrichten unsere Kinder und sind ganz einfach, so wie Schwarze, Latinos, Asiaten, Anticäer und Native Astorians, ein Teil unserer Gesellschaft.

Unsere Verfassung sagt klar, wie es sich mit der Diskriminierung einzelner Gruppen verhält:

    Kein Mensch oder keine Gruppe von Menschen ist zu ausschließlichen und besonderen Vorteilen und Vorrechten berechtigt, und umgekehrt soll niemand aus welchen Gründen auch immer benachteiligt werden vor dem Gesetze.

Ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen ist, unabhängig von privaten oder religiösen Überzeugungen, aber eine rechtswidrige Diskriminierung.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Herb Saigon

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3

Samstag, 13. Februar 2010, 01:34

Madam Speaker,

wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten wollen, können sie das gerne in New Alcantara tun, in Savannah eben nicht. Savannah erkennt die gleichgeschlechtliche Ehe nicht an, sollte die Gay Marriage Bill Gesetz werden. Gleichgeschlechtliche Partner können ebenso in Savannah leben wie jeder andere auch. Sie werden wegen ihren Neigungen weder ausgewiesen, inhaftiert oder sonstwie bestraft.

Daher werde ich diesen Antrag nicht unterstützen.

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Morgan J. Pierpont

Senator for Astoria State

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4

Samstag, 13. Februar 2010, 01:49

Madam Speaker,

ich begrüße diesen Gesetzentwurf und die durch ihn verfolgte Zielsetzung.

Ich sehe jedoch nicht, dass dieses Gesetz durch die verfassungsmäßigen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes aus Art. VI Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung gedeckt wäre. Der Bund hat in meinen Augen keine Gesetzgebungskompetenzen im Eherecht, somit kann er keine Voraussetzungen für eine gültige Ehe definieren - womit dieses Gesetz, so positiv und sinnvoll ich seine Regelungen finde, schlicht verfassungswidrig ist.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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5

Samstag, 13. Februar 2010, 02:05

Ich kann mich der Rechtsauffassung des ehrenwerten Senator of Astoria State nicht anschließen.

Meines Erachtens besitzt der Bund nicht nur die Kompetenz, sondern schlicht die Pflicht, die in Article II der Verfassung gewährleisteten Rechte der Bürger der Vereinigten Staaten gesetzlich um- und durchzusetzen. Dazu gehört nach Section 6 auch die Freizügigkeit im Bundesgebiet.

Schließt ein Paar nun in Bundesstaat nach dem dort geltenden Recht gültig die Ehe, müsste aber damit rechnen, bei einem Umzug nach Staat B von den dortigen Behörden als einander fremde Personen behandelt zu werden, so ist es effektiv an einem Umzug in diesen Bundesstaat gehindert, mithin in seinem Grundrecht auf Freizügigkeit verletzt.

Der Bund kann den Staaten sicherlich keine Vorschriften machen, wie sie die Eheschließung auf ihrem Gebiet regeln, er kann sie aber sehr wohl verpflichten, in anderen Bundesstaaten geschlossene Ehen anzuerkennen, sofern davon die Ausübung von in der Bundesverfassung gewährleisteten Grundrechten abhängt, wie vorliegend der Fall.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Morgan J. Pierpont

Senator for Astoria State

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6

Samstag, 13. Februar 2010, 02:31

Madam Speaker,

die Kompetenzen des Bundes in der Gesetzgebung sind in Art. VI Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung genannt. Die Freizügigkeit ist das Recht, sich ohne Behinderungen einen Wohnsitz in jedem Teil dieses Landes nehmen zu können. Dies auf das Eherecht auszudehnen, erscheint mir eine sachfremde Ausdehnung der Bundeskompetenzen - denn das Eherecht hat nunmal mit der Freizügigkeit ungefähr so viel zu tun wie mit dem überstaatlichen Handel. Wir können hier natürlich anfangen, nach Opportunität die Kompetenzen des Bundes beliebig auszudehnen und zu verdrehen, um der Mehrheit in diesen Häusern opportun scheinende Gesetze auf Kosten der Souveränität der Bundesstaaten zu erlassen - ich werde mich solchen Verfahren jedoch verweigern. Hätte der Verfassungsgeber gewollt, dass der Bund Eherecht regelt, hätte er dem Bund diese Kompetenzen in die Verfassung geschrieben.

Ich bin sehr wohl der Meinung, dass der Bund die in Art. II der Verfassung gewährleisteten Rechte durchsetzen muss - in dem er dieses verfassungswidrige Gesetz aus Savannah durch den Supreme Court kassieren lässt und somit die Rechtsordnung wahrt. Ich verstehe die in Art. II aufgeführten Grundrechte jedoch als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, egal in welcher Ausprägung, nicht als Kompetenznormen für den Bund für irgendwelche Gesetzgebung.
Die Grundrechte stellen einen Rahmen für staatliches Handeln dar, innerhalb dessen es sich bewegen muss. Geht es darüber hinaus - wie im Falle der Gay Marriage Bill aus Savannah -, so ist es verfassungswidrig und damit nichtig. Die Grundrechte begründen jedoch im Großen und Ganzen keine Handlungsmaxime für den Bund oder die Staaten und insbesondere geben sie dem Bund keine eigenständigen Gesetzgebungskompetenzen über die in Art. VI Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung genannten hinaus. Alles, was dort nicht genannt ist, ist Kompetenz der Staaten und selbstverständlich auch von diesen innerhalb des Rahmens der Grundrechte nach Art. II der Verfassung auszuüben, aber innerhalb dieses Rahmens nach ihrem Dafürhalten.

Zudem möchte ich hier noch betonen, dass ich die Problematik nicht sehe: Eine Ehe, die - egal zwischen wem - in New Alcantara geschlossen wurde, bleibt eine Ehe, die nach dem Recht des Staates New Alcantara geschlossen wurde, egal ob die Eheleute nun in New Alcantara oder in einem beliebigen anderen Staat oder sogar im Ausland leben.
Nur weil die Eheleute von einem Staat in den anderen wechseln, betrifft das ja keinen Akt des Ursprungsstaates. Die Staaten sind im Sinne der Bundestreue und der Einheitlichkeit des Rechtsgebiets verpflichtet, die Gesetze der anderen Staaten und des Bundes anzuerkennen.
Alles andere ist doch auch völlig sinnwidrig: Niemand käme auf die Idee, dass der Governor von Savannah plötzlich nicht mehr Governor von Savannah ist, wenn er die Staatsgrenze überquert um beispielsweise seinem Kollegen, dem Governor von Hybertina, dort einen Besuch abzustatten. Er bleibt der Governor von Savannah, das dürfte wohl niemand in Abredestellen wollen. Somit muss aber doch auch eine Ehe nach dem Recht des Staates Assentia stets und überall eine Ehe nach dem Recht des Staates Assentia bleiben - egal ob die Eheleute nun in Assentia oder Astoria State leben. Natürlich kann ein Staat verordnen, welche Bedingungen für eine Eheschließung in seinem Gebiet er fordert. Aber dies betrifft nicht die Wirksamkeit einer Ehe, die nach den Gesetzen eines anderen Staates erlassen wurden. Wie sollte das denn auch gehen?

Ich darf daher meine Ansichten hierzu nochmals zusammenfassen:
Erstens hat der Bund keine Kompetenzen, hier Bestimmungen zum Eherecht zu erlassen. Dieses Gesetz wäre also verfassungswidrig.
Zweitens ist auch das Gesetz aus Savannah verfassungswidrig, da es gegen die Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art. II der Verfassung verstößt und sollte daher durch den Bund vor dem Supreme Court angefochten werden.
Drittens bleibt eine Ehe, die in einem Staat geschlossen wurde, auch in anderen Staaten eine wirksam geschlossene und rechtsgültige Ehe, selbst wenn die Eheschließung nach dem dortigen Recht nicht möglich wäre. Und selbstverständlich ist eine Ehe, die nach dem Recht eines Staates geschlossen wurde, auch für den Bund eine wirksam geschlossene Ehe.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
United States Senator for Astoria State
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JVF

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7

Samstag, 13. Februar 2010, 05:50

Madam Speaker,

ich möchte zuerst klarstellen, dass ich die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern unterstütze.
Was mich jedoch von Anfang an stutzig gemacht hat, ist die Tatsache, dass New Alcantara, trotz seinem guten Vorstoß, die Ehe zwischen nicht gleichgeschlechtlichen Partnern nicht einmal in Betracht gezogen hat.

Bezüglich des vorliegenden Antrags, verweise ich auf den Beitrag des Kollegen von Astoria State, dessen Meinung ich hier vollkommen teile.

Samantha Cunningham

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8

Samstag, 13. Februar 2010, 15:52

Madam Speaker,

der Intention dieser Bill schließe ich mich in vollem Umfang an. Darüber hinaus befürworte auch ich eine Klage gegen das in Savannah anstehende Gesetz zur Verhinderung von s.g. Homo-Ehen. Es kann nicht sein, dass Bundesstaaten durch solche Gesetze die in der Verfassung der Vereinigten Staaten niedergelegten Grund- und Menschenrechte mit Füßen treten.
Trotzdem muss ich mich auch dem Senator von Astoria State anschließen, was die Verfassungswidrigkeit der hier vorliegenden Bill angeht.
Die Intention der Antragstellerin ist zu verstehen und daher rege ich an, den Entwurf so umzuformulieren, dass er klar auf Bundesbehörden abzielt und zudem das Verbot Sec. 3 (2) streicht.

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Liam Aspertine

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What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
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9

Samstag, 13. Februar 2010, 18:52

Madam Speaker,

auch ich schließe mich dem Antrag an, wobei ich mein Befremden über das Verbot zum Ausdruck bringen will. Ich empfinde es als empörend, dass die Zuständigen eine Vereinbarkeit mit den bestehenden Regelungen nicht einmal geprüft haben.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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10

Sonntag, 14. Februar 2010, 20:31

RE: 2010/02/005 Freedom of Marriage Bill

Madam Speaker,

als Reaktion auf die Einwände der geschätzten Kollegen präsentiere ich eine modifizierte Version meines Entwurfes:

Freedom of Marriage Bill


An Act to establish the Recognition of Marriage Equality for the Federal Government.


Sec. 1 - Intention
Dieses Gesetz sichert die Anerkennung rechtmäßig geschlossener Ehen durch die Vereinigten Staaten von Astor.

Sec. 2 - Forms of Marriage
(1) Eine Ehe gilt als rechtmäßig unter astorischem Recht geschlossen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Ehe wurde in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten geschlossen.
2. Die Ehe wurde zwischen zwei Volljährigen geschlossen.
3. Mindestens einer der Ehepartner ist im Besitz der astorischen Staatsbürgerschaft.
4. Die Eheschließung wurde in einem durch das Recht eines Bundesstaates bestimmten Register ordnungsgemäß verzeichnet.
(2) In Abweichung von Abs. 1 Nr. 3 gilt eine Ehe auch dann als rechtmäßig geschlossen, wenn sie in einem ausländischen Staat gemäß der dortigen Gesetze rechtmäßig zu Stande gekommen ist, die beiden Ehepartner das ordnungsgemäße Zustandekommen ihrer Ehe anders nachweisen können und die übrigen Bedingungen des Abs. 1 erfüllt sind.

Sec. 3 - Recognition of Marriage
Die Einrichtungen des Bundes erkennen in der Beurteilung von Rechten und Pflichten der Ehepartner gegen einander und gegen andere jede Ehe als rechtmäßig geschlossen an, die den Erfordernissen von Sec. 2 genügt.

Sec. 4 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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JVF

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11

Mittwoch, 17. Februar 2010, 15:21

Madam Speaker,

Ich sehe da immer noch Probleme. Wer zum Beispiel definiert "Volljährigkeit"?

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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12

Mittwoch, 17. Februar 2010, 15:46

RE: 2010/02/005 Freedom of Marriage Bill

Madam Speaker,

ich danke dem Senator für seinen Einwand. Da keine mir bekannte Regelung zur Volljährigkeit, entweder mit gesamtastorischer Wirkung oder verbindlich in allen Bundesstaaten, bekannt ist, habe ich das nächstbeste geeignete Kriterium herangezogen: das Wahlrecht. Das ist eine etwas unschöne Definition, aber Anspruch meines Entwurfs ist nicht die Auflösung aller offenen Fragen. Wer in den Augen des Gesetzgebers reif genug zum Wählen ist, wird wohl auch Heiraten dürfen; etwas Anderes jedenfalls wäre bemerkenswert.

Freedom of Marriage Bill


An Act to establish the Recognition of Marriage Equality for the Federal Government.


Sec. 1 - Intention
Dieses Gesetz sichert die Anerkennung rechtmäßig geschlossener Ehen durch die Vereinigten Staaten von Astor.

Sec. 2 - Forms of Marriage
(1) Eine Ehe gilt als rechtmäßig unter astorischem Recht geschlossen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Ehe wurde in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten geschlossen.
2. Die Ehe wurde zwischen zwei aktiv Wahlberechtigten geschlossen.
3. Mindestens einer der Ehepartner ist im Besitz der astorischen Staatsbürgerschaft.
4. Die Eheschließung wurde in einem durch das Recht eines Bundesstaates bestimmten Register ordnungsgemäß verzeichnet.
(2) In Abweichung von Abs. 1 Nr. 3 gilt eine Ehe auch dann als rechtmäßig geschlossen, wenn sie in einem ausländischen Staat gemäß der dortigen Gesetze rechtmäßig zu Stande gekommen ist, die beiden Ehepartner das ordnungsgemäße Zustandekommen ihrer Ehe anders nachweisen können und die übrigen Bedingungen des Abs. 1 erfüllt sind.

Sec. 3 - Recognition of Marriage
Die Einrichtungen des Bundes erkennen in der Beurteilung von Rechten und Pflichten der Ehepartner gegen einander und gegen andere jede Ehe als rechtmäßig geschlossen an, die den Erfordernissen von Sec. 2 genügt.

Sec. 4 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Weitere Ergänzungen nehme ich gerne vor; der Kollege sprach von mehreren Problemen, auf die ich nach Möglichkeit eingehen werde.
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Morgan J. Pierpont

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Mittwoch, 17. Februar 2010, 17:08

Madam Speaker,

ich sehe keine Grundlage warum Minderjährige - ab einem gewissen Alter - mit der Zustimmung ihrer Eltern nicht heiraten sollten. Außerdem tue ich mir schwer mit dem Aufstellen von unabhängigen Kriterien durch den Bund - ich halte dies, wie schon gesagt, für verfassungsrechtlich unzulässig.

Ich schlage daher vor, Sec. 2 wie folgt zu ändern:
Sec. 2 - Forms of Marriage
(1) Eine Ehe gilt als rechtmäßig unter astorischem Recht geschlossen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Ehe wurde gemäß dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten geschlossen.
2. Die Eheschließung wurde in einem durch das Recht eines Bundesstaates bestimmten Register ordnungsgemäß verzeichnet.
(2) In Abweichung von Subsection 1 gilt eine Ehe auch dann als rechtmäßig geschlossen, wenn sie in einem ausländischen Staat gemäß der dortigen Gesetze rechtmäßig zu Stande gekommen ist, die beiden Ehepartner das ordnungsgemäße Zustandekommen ihrer Ehe anders nachweisen können und die Ehe durch den Bundesstaat, in welchem die Eheleute ihren Wohnsitz haben, anerkannt wurde.


Alle darüber hinaus gehenden Vorschriften wären durch den Bund gesetzte inhaltliche Voraussetzungen für eine Ehe, die ich, wie bereits gesagt, für verfassungsrechtlich unzulässig halte. Was eine Ehe ist, definieren die Bundesstaaten und nur diese.
Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
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Charlotte McGarry

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Mittwoch, 17. Februar 2010, 17:25

Madam Speaker,

mit der Änderung kann ich leben. Damit ist gewährleistet, dass die Bundesbehörden solange gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen haben, wie diese in einem einzelnen US-Bundesstaat möglich sind. Fundamentalisten wie die Staatsregierung von Savannah wirken sich damit nicht nachteilig auf die Handlungen der Bundesebene aus, was unter den gegebenen Umständen bereits als Erfolg zu werten ist.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Mittwoch, 17. Februar 2010, 19:06

The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City | February 17th, 2010

Honorable Members of Congress,

die Aussprache ist beendet, da der für diese angesetzte Zeitraum abgelaufen ist. Die Abstimmungen werden eingeleitet.

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