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Montag, 3. November 2014, 19:22

Assembly Questionings Act



Entry into Force: 03.11.2014

Amendments: N/A
Assembly Questionings Act

Article I - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz soll die Rechte der Assembly stärken und eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung von Astoria State gewährleisten.
(2) Das Gesetz soll als AQA - ausgeschrieben Assembly Questionings Act - zitiert und in die State Library aufgenommen werden.

Article II - Types of questionings

(1) Die Assembly als Ganzes kann durch Beschluss dem Gouverneur maximal einmal im Monat maximal 10 Einzelfragen zur schriftlichen Beantwortung stellen.
(2) Jedem Mitglied der Assembly steht es maximal einmal im Monat zu, dem Gouverneur im Rahmen einer Sitzung der Assembly bis zu 3 Einzelfragen zu stellen.
(3) Bei einer Befragung im Rahmen einer Sitzung der Assembly steht jedem Commoner eine Nachfrage nach Beantwortung der Anfrage zu.
(4) Jedes Mitglied der Assembly kann maximal zweimal in einer Exekutivperiode einen Minister zur Beantwortung von Fragen in die Assembly laden. Hierbei stehen ihm 3 Einzelfragen, nach deren Beantwortung bis zu 5 Nachfragen mit konkretem Bezug auf die Antwort, zu.
(5) Die Fragen müssen direkten Bezug zur Regierungsarbeit, bei Anfragen an Minister zu deren Ressort, haben. Im Zweifel obliegt die Entscheidung hierüber dem Vorsitzenden der Assembly.

Article III - Duty of response
(1) Schriftliche Anfragen müssen binnen einer Woche nach Zustellung beantwortet werden und der Assembly vorliegen. Die Antwort ist an den Speaker zu richten, der sie der gesamten Assembly zugänglich macht.
(2) Mündliche Befragungen sind binnen 96 Stunden zu beantworten, Nachfragen binnen 48 Stunden.
(3) Bei erfolgter Abwesenheitsmeldung verlängern sich die Fristen entsprechend.
(4) Bei Fragen, deren Beantwortung die laufenden Amtsgeschäfte der Regierung gefährden könnte, deren wahrheitsgemäße Beantwortung ein Mitglied der Regierung strafrechtlich belasten würde oder deren Beantwortung sonst geeignet ist, die Ordnung in Astoria State zu gefährden, darf die Beantwortung ohne weitere Angabe von Gründen verweigert werden.
(5) Wird die Antwort verweigert, so entscheidet der Speaker über die Plausibilität des Vorliegens von Verweigerungsgründen. Der Speaker der Assembly kann die Beantwortung über direkten vertraulichen postalischen Weg verlangen und dann entscheiden, ob er die Antwort der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Article IV - Penal provisions
(1) Wird eine mündliche Befragung nicht oder nicht fristgerecht beantwortet, so kann der Speaker der Assembly ein Ordnungsgeld verhängen.
(2) Im Wiederholungsfall soll das zuständige Gericht unter Einbeziehung aller tatsächlichen Umstände auf Freiheitsstrafe bis zu sieben Tagen entscheiden.
(3) Wird eine schriftliche Anfrage nicht oder nicht fristgerecht beantwortet, so kann der Speaker der Assembly ein Ordnungsgeld verhängen. Ferner soll das zuständige Gericht unter Einbeziehung aller tatsächlichen Umstände auf Freiheitsstrafe bis zu 14 Tagen entscheiden.
(4) In jedem Fall wird ein ordentlicher Prozess gewährleistet.
State of Astoria - The Liberty State