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William E. Mulligan

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1

Montag, 30. August 2010, 11:24

H.R. 2010-005 Basic treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill




Honorable Members of Congress:

Rep. William Mulligan aus Peninsula
hat den angefügten Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich gemäß Title III Sec. 8 (1) Standing Orders of Congress zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann gemäß der entsprechenden Bestimmungen bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



President of the United States Congress



Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Heiligen Stuhl vom 29. August 2010 in angehangener Fassung und billigt es.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Commonwealth of Melanesi zu hinterlegen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Konvention zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten von Astor

Präambel

Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Pius XIV., und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten Richard Grey, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Vereinigten Staaten in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor erkennen den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Vereinigte Staaten von Astor als souveränes Völkerrechtssubjekt an.


Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor entsenden dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Vereinigte Staaten von Astor gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.


Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Astor oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor gewähren dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten.


Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.


Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Vereinigte Staaten von Astor sichern den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor wahren und schützen das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.


Artikel f: Militärseelsorge
(1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.



Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am 29.08.2010 in Astoria City unterzeichnet worden.

Für den Heiligen Stuhl:


Für die Vereinigte Staaten von Astor


President of the United States

William E. Mulligan

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2

Montag, 30. August 2010, 11:28

Honourable Members of Congress,

hiermit lege ich den von der Bundesregierung mit dem Heiligen Stuhl verhandelten Grundlagenvertrag dem Kongress zur Aussprache vor.

Quinn Michael Wells

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3

Montag, 30. August 2010, 11:30

Mr. Speaker,

dieser Vertrag wird meine Zustimmung aus verschiedenen Gründen nicht erhalten.

Zunächst einmal werde ich definitiv nicht den Führer einer Religionsgemeinschaft als völkerrechtliches Subjekt anerkennen.
Zweitens bitte ich zu bedenken dass hier kein Vertrag von Staat zu Staat, sondern ein Vertrag eines Staates auch mit einer Religionsgemeinschaft geschlossen wird, was in meinen Augen keinesfalls zu bejahen ist. Hierbei hat der Präsident in meinen Augen einen großen Fehler gemacht, es steht ihm in meinen Augen nicht zu, als Vertreter des Volkes Verträge mit einer Glaubensgemeinschaft abzuschließen, der nicht sämtliche Bürger des Staates angehören.
Weiterhin denke ich ist es absolut nicht korrekt, die Militärseelsorge der Kirche zu übertragen. Militärseelsorger sollten Angehörige der Streitkräfte sein, welche dafür zum Einen viel besser qualifiziert sind aufgrund eigener Erfahrungen, zum Anderen aber auch ein viel weiteres Gebiet an seelsorgerischen Tätigkeiten auch für Nicht-Katholiken abdecken können.
Weshalb man der Kirche in einem völkerrechtlichen Abkommen zugestehen sollte Anordnungen zu erlassen, erschließt sich mir auch in keinster Weise.

Nein, in dieser Form ist dieser Vertrag in meinen Augen nicht akzeptabel.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Bastian Vergnon

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4

Montag, 30. August 2010, 17:56

Mr. Speaker

auch wenn ich mich dem etwas erregten Statement von Senator Wells nicht anschließen mag, da ich seine Generalkritik nicht teile, besitzt der Vertrag aus meiner Sicht doch einige offene Fragen, die Platz für Fallstricke bieten.

Zuerst einmal werden zwei Subjekte miteinander vermischt, die meines Erachtens rechtlich von einander getrennt gehören: Nämlich der Heilige Stuhl als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt der katholischen Kirche und der Staat Valsantius als staatliches Völkerrechtssubjekt.
Damit leistet sich der Vertrag einen Geburtsfehler, da die Kompetenzen beider Subjekte ja unterschiedlicher Natur sind.

Des weiteren würde mich interessieren - auch auf die Gefahr hin, wegen meiner Unkenntnis Spott ertragen zu müssen - weshalb wir eine Ratifikationsurkunde beim Commonwealth of Melanesi hinterlegen.

Zudem ist der Vertrag an einigen Stellen recht schwammig gehalten: Was heißt denn genau "im Rahmen ihrer Zuständigkeit". Schließlich handelt sich beim Dekretrecht um keine Kleinigkeit. Zumindest sollte festgelegt werden, dass hier zuerst die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor die Maßgabe sind und nicht die Selbsteinschätzung der Kompetenzen durch den Heiligen Stuhl. Diese können ja durchaus auch einmal nicht miteinander übereinstimmen.
Bei der Militärseelsorge sollte auch klar sein, dass es sich hier um ein freiwilliges Angebot der katholischen Kirche an die Angehörigen der Streitkräfte handelt. Auch dies natürlich im Rahmen der astorischen Gesetze.
Salute
Bastian Vergnon


Lovestone

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5

Montag, 30. August 2010, 20:00

Mr. Speaker

Im Sinne der absoluten Trennung von Kirche und Staat sollten wir diesen Vertrag mit einer undemokratischen Theokratie ablehnen.

Die Religionsausübung wird bereits durch die Verfassung gewährleistet, alles was darüber hinaus geht, kommt der unzulässigen Privilegierung einer auf irrationalen Mythen basierenden, sexistischen und ich möchte auch sagen verbrecherischen Institution gleich.
Ein moderner laizistischer, republikanischer und demokratischer Rechtsstaat, wie Astor einer sein will, sollte nicht den anachronistischen Rückschritt in die Zeit des Feudalismus machen und diesen Verband von Klerikern mit einer Konvention aufwerten.

Paul Cunningham

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6

Montag, 30. August 2010, 20:10

Mr. Speaker,

zunächst einmal sollte es wohl heißen:

Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Heiligen Stuhl vom 29. August 2010 in angehangener Fassung und billigt es.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Heiligen Stuhl im Status Valsantinus zu hinterlegen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Dann möchte ich mich gerne zu den Kommentaren der Kollegen äußern.

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Zunächst einmal werde ich definitiv nicht den Führer einer Religionsgemeinschaft als völkerrechtliches Subjekt anerkennen.


Mr. Senator, Herr Kollege, Sie werden hier nicht den Führer einer Religionsgemeinschaft als Völkerrechtssubjekt „anerkennen“, sondern den Staat Valsantinus und dessen Staatsoberhaupt. Sie, und die werten anderen Kollegen, sollten sich vor Weiterführung dieser Diskussion gewahr werden, dass wir bei diesem Aspekt nicht dem Glauben verfallen sollten, es ginge hier um die Katholische Kirche – es geht darum, dass ein Staat (vertreten durch den Heiligen Stuhl) – anerkannt wird. So wie die USA schon dutzende Staaten anerkannt haben… oder kündigen wir demnächst unsere Freundschaft zum Kingdom of Albernia, weil es eine monarchische Struktur vorweist und keine republikanische?

Dazu ein kleiner Exkurs:

His Eminence, Carlos Cardinal Pellicano, State Secretary
„Zur Anerkennung als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt sollte Ihnen bewusst werden, dass der Status Valsantinus durch den Heiligen Stuhl in allen diplomatischen Belangen vertreten wird. Der Heilige Stuhl ist für den Diplomatischen Dienst zuständig, das umfasst auch die Delegierten beim Council of Nations (der Heilige Stuhl war sogar Gründungsmitglied dieser Institution) und der CARTA, sowie für die Exekutiv- und Legislativorgane des Status Valsantinus. Eine Nichtanerkennung des Heiligen Stuhls als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt käme daher der Nichtanerkennung des Status Valsantinus gleich und würde auf unserer Seite natürlich zu einem sofortigen Abbruch der diplomatischen Beziehungen führen müssen. Darüber hinaus erinnere ich Sie an Ihren Convention Concerning Subjects Of International Law Ratification Act.

Der Herr Kardinalsstaatssekretär hat dies glänzend zusammengefasst: Es ist internationales Recht, dass sich der Staat Valsantinus durch den Heiligen Stuhl als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt vertreten lässt. Es ist Verfassung und Gesetz im Valsantinus, das dies so getan wird. Genau wie wir unsere Verfassung ehren, geschieht dies umgekehrt dort. Warum sollte also der Status Valsantinus sich biegen, um uns zu gefallen?

Fakt ist, dass der Heilige Stuhl die außenpolitische Vertretung des Status Valsantinus übernimmt. Dies ist anerkannt – sonst wäre der Heilige Stuhl nicht Mitglied der o.g. Organisationen und würde auch nicht unter die Völkerrechtsvereinbarung fallen, die der Heilige Stuhl, wie die Vereinigten Staaten, ratifiziert hat.

Wir agieren mit dem Heiligen Stuhl seit Jahren im Council of Nations und in der Carta. Unsere Delegierten arbeiten dort zusammen – seien wir ehrlich, liebe Kollegen, die Anerkennung hat faktisch schon stattgefunden.


Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Zweitens bitte ich zu bedenken dass hier kein Vertrag von Staat zu Staat, sondern ein Vertrag eines Staates auch mit einer Religionsgemeinschaft geschlossen wird, was in meinen Augen keinesfalls zu bejahen ist. Hierbei hat der Präsident in meinen Augen einen großen Fehler gemacht, es steht ihm in meinen Augen nicht zu, als Vertreter des Volkes Verträge mit einer Glaubensgemeinschaft abzuschließen, der nicht sämtliche Bürger des Staates angehören.


Dass das ein Irrglaube ist, habe ich in meinem ersten Statement eben bereits gesagt. Der Heilige Stuhl vertritt den Staat um den es hier geht.

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Weiterhin denke ich ist es absolut nicht korrekt, die Militärseelsorge der Kirche zu übertragen. Militärseelsorger sollten Angehörige der Streitkräfte sein, welche dafür zum Einen viel besser qualifiziert sind aufgrund eigener Erfahrungen, zum Anderen aber auch ein viel weiteres Gebiet an seelsorgerischen Tätigkeiten auch für Nicht-Katholiken abdecken können.


Mr. Senator, der Vertrag sagt hierzu eindeutig:

(1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.


Es geht explizit nur um die Seelsorge der Katholiken innerhalb der Streitkräfte. Ich habe mich umgehört und mich mit dieser Religion, die Sie hier ja auf Teufel komm raus verdammen wollen, beschäftigt. Es ist für einen Großteil unserer Soldatinnen und Soldaten des katholischen Glaubens wichtig einen Seelsorger zu haben, der in Fragen ihres Glaubens auch ausgebildet ist. Wer ist dafür besser geeignet als ein Angehöriger der Katholischen Kirche?
Das das Militär selbstverständlich auch andere Seelsorger zur Verfügung stellen kann verhindert dieser Paragraf nicht. Auch schreibt dieser Paragraf unseren Soldaten nicht vor, dass sie sich gefälligst an den katholischen Seelsorger zu wenden hätten. Ich sehe also kein Problem damit.

Zitat

Original von Quinn Michael Wells
Weshalb man der Kirche in einem völkerrechtlichen Abkommen zugestehen sollte Anordnungen zu erlassen, erschließt sich mir auch in keinster Weise.


Es geht hier um die Anerkennung eines Umstandes, der allgemeinhin eh schon praktiziert wird. Sehen Sie es wie eine Firma. Dort gibt der Chef auch Anordnungen an seine Standortleiter raus und diese geben sie weiter an die Belegschaft. Nichts anderes wird hier auf eine schriftliche Grundlage gestellt. Glauben Sie mir, wenn dies nicht schriftlich akzeptiert werden würde, würde es trotzdem so praktiziert werden. Es ist nun mal die Staatsleitung des Valsantinus, die die Verordnungen und Dekrete für die dienstlichen Angehörigen ausgeben wird. Schließlich sind diese Leute auch dort angestellt.
Ich sehe zudem keine Gefahr für irgendjemanden, wenn dies so abgeschlossen wird. Oder kann mir jemand schlüssig verargumentieren, welche Gefahr es birgt, wenn die Vereinigten Staaten diplomatische Beziehungen pflegen?

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Zuerst einmal werden zwei Subjekte miteinander vermischt, die meines Erachtens rechtlich von einander getrennt gehören: Nämlich der Heilige Stuhl als nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt der katholischen Kirche und der Staat Valsantius als staatliches Völkerrechtssubjekt.
Damit leistet sich der Vertrag einen Geburtsfehler, da die Kompetenzen beider Subjekte ja unterschiedlicher Natur sind.


Leider falsch, wie ich bereits oben ausführte.

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Des weiteren würde mich interessieren - auch auf die Gefahr hin, wegen meiner Unkenntnis Spott ertragen zu müssen - weshalb wir eine Ratifikationsurkunde beim Commonwealth of Melanesi hinterlegen.


Ein Fehler im Gesetzesentwurf der zu korrigieren gehört.

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Zudem ist der Vertrag an einigen Stellen recht schwammig gehalten: Was heißt denn genau "im Rahmen ihrer Zuständigkeit". Schließlich handelt sich beim Dekretrecht um keine Kleinigkeit.


Siehe meinen Kommentar zu Senator Wells Äußerung.

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Zumindest sollte festgelegt werden, dass hier zuerst die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor die Maßgabe sind und nicht die Selbsteinschätzung der Kompetenzen durch den Heiligen Stuhl. Diese können ja durchaus auch einmal nicht miteinander übereinstimmen.


Das halte ich für unnötig, da es internationales Recht ist, dass die eigenen Gesetze und Verfassungen im entsprechenden Land immer Vorrang vor allem anderen haben. Jeder der ernsthaft Außenpolitik betreibt ist sich dieser Tatsache bewusst!

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Bei der Militärseelsorge sollte auch klar sein, dass es sich hier um ein freiwilliges Angebot der katholischen Kirche an die Angehörigen der Streitkräfte handelt. Auch dies natürlich im Rahmen der astorischen Gesetze.


Das geht m.E. aus dem Text hervor. Detailierter habe ich auch hier bereits bei Senator Wells geantwortet.

Zitat

Original von Lovestone
Im Sinne der absoluten Trennung von Kirche und Staat sollten wir diesen Vertrag mit einer undemokratischen Theokratie ablehnen.

Die Religionsausübung wird bereits durch die Verfassung gewährleistet, alles was darüber hinaus geht, kommt der unzulässigen Privilegierung einer auf irrationalen Mythen basierenden, sexistischen und ich möchte auch sagen verbrecherischen Institution gleich.
Ein moderner laizistischer, republikanischer und demokratischer Rechtsstaat, wie Astor einer sein will, sollte nicht den anachronistischen Rückschritt in die Zeit des Feudalismus machen und diesen Verband von Klerikern mit einer Konvention aufwerten.


Anderes als populistischeres Geschwätz habe ich aus Ihrer Richtung auch nicht erwartet, Herr Kollege.

XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011



Ashley Fox

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7

Montag, 30. August 2010, 23:11

Mr. Speaker,

ich kann die Aufregung einiger ehrenwerter Kollegen um diesen Vertrag nicht nachvollziehen. Was steht denn da Böses drin?

Dem ehrenwerten Representative Lovestone gefällt die Anerkennung des Staates Valsanto nicht, weil er die Staatform dort nicht mag. Wenn es danach ginge, müsste ich fordern, sämtlichen Monarchien die diplomatische Anerkennung zu entziehen. Denn ich verachte diese Staatsform ebenfalls zutiefst.

Der ehrenwerte Senator Wells stößt sich an der Anerkennung des Heiligen Stuhls als souveränem, nichtstaatlichem Völkerrechtssubjekt. Dabei ist das doch nur eine förmliche Anerkennung des Faktischen: der Heilige Stuhl ist, in der Person seines jeweiligen Inhabers, nun mal eine weltpolitische Größe. Und als solche weitaus bedeutender als der an Fläche und Bevölkerung Staat Valsanto, den er entsprechend völkerrechtlich mitvertritt.

Diese Anerkennung beinhaltet keinerlei theologische Aussage über die Richtigkeit der Lehren der valsantisch-katholischen Kirche. Für mich wäre es ebenso selbstverständlich, das Oberhaupt jeder anderen in Struktur, Verbreitung und politischer Bedeutung der valsantisch-katholischen Kirche ähnlichen Religionsgemeinschaft als souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt anzuerkennen, wenn das internationale Praxis wäre.

Im Übrigen enthält der Vertrag bloß Bestätigungen derjenigen Rechte der Mitglieder der valsantisch-katholischen Kirche, die ihnen bereits die Verfassung gewährleistet - innere Autonomie ihrer Religionsgemeinschaft und adäquaten Zugang zu Seelsorge, etwa.

Hier werden also bloß bereits bestehende Rechtslagen und Tatsachen vertraglich fixiert - die Stellung des Heiligen Stuhls, der als souveränes nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt den Status Valsanto vertritt und in dieser Eigenschaft bereits Mitglied von CartA und CoN ist. Sowie die verfassungsmäßigen Rechte der astorischen Katholiken und die Art, wie sie diese auszuüben wünschen.

Hier wird keine Religionsgemeinschaft in irgend einer Form privilegiert oder gar als Staatsreligion verordnet. Es werden lediglich die Beziehungen des Bundes zu einem auswärtigen Staat sowie zu derjenigen religiösen Organisation geregelt, der die relative Mehrheit der astorischen Bevölkerung angehört. Entsprechende Verträge ließen sich auch mit jeder anderen Religionsgemeinschaft abschließen, sofern diese mit einem entsprechenden Wunsch an die Bundesregierung heranträte.
Ashley Fox


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William E. Mulligan

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8

Dienstag, 31. August 2010, 00:41

Honourable Members of Congress,

zunächst einmal möchte ich festgehalten wissen, dass ich den Vertrag so übernommen habe, wie er mir übermittelt worden ist. Ist das Dokument in der Tat fehlerhaft (Melanesi...), so werde ich die Regierung um die Aushändigung der korrekten Papiere bitten.

Des weiteren bin ich gewillt, mich Congressman Cunningham und Senator Fox anzuschließen. Ein Großteil der zuvor vorgebrachten Bedenken dürften sich nach der Richtigstellung, um welches völkerrechtliche Subjekt es sich handelt, aufgelöst haben. Das, was an religiösen Befindlichkeiten durch diesen Vertrag berührt wird, ist nicht mehr und nicht weniger als die Grundsicherung von Rechten, die einer Religionsgemeinschaft in unserem Land ohnehin zustehen bzw. zustehen sollten. Zudem hielte ich eine Ablehnung der Ratifizierung dieses Schriftstücks für gefährlich, was die außenpolitische Reputation der Vereinigten Staaten betrifft. Ich sehe keinen Grund, dem Heiligen Stuhl die außenpolitische Anerkennung zu verweigern - egal wie man selbst zur Frage der Religion steht.

Bastian Vergnon

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9

Dienstag, 31. August 2010, 17:42

Mr. Speaker

ich danke dem Kollegen Cunningham für seine Ausführungen. Sie haben für einiges klarer gemacht.
Salute
Bastian Vergnon


Charlotte McGarry

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10

Dienstag, 31. August 2010, 22:56

Mister Speaker,

die Grundrechte von Religioesen werden nicht durch diplomatischen Vertrag, sondern die Verfassung der Vereinigten Staaten geschuetzt. Der Kollege Cunningham hat nichts vorgebracht, was meine Einschaetzung dieses Grundsatzes aendern wuerde. Dieser Entwurf bedeutet in Form und Sprache eine Heraushebung einer einzelnen Religionsgemeinschaft, der sich der astorische Staat nicht schuldig machen sollte.

Ein Letztes: Wenn der Amtsinhaber der Praesidentschaft der Vereinigten Staaten in Ausuebung seiner privaten Religion eine Audienz beim Oberhaupt der katholischen Kirche vornimmt, so ist mir das ebenso egal wie sein gutes Recht. Der Praesident der Vereinigten Staaten nimmt keine Audienzen wahr, er absolviert Staatsbesuche - nicht mehr, aber erst recht nicht weniger.

Dieser Entwurf wird meine Zustimmung erst finden, wenn die Hoelle gefriert.
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Mittwoch, 1. September 2010, 07:19

Mr. Speaker,

ich schließe mich besonders in der letzten Äußerung trotz der Ausführungen des Kollegen Cunningham den Worten von Senator McGarry an.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Ashley Fox

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12

Mittwoch, 1. September 2010, 09:35

Mr. Speaker,

ich möchte bei einigen Kollegen, die sich hier mitunter höchst emotional gegen die Ratifikation dieses Vertragswerkes aussprechen, eine etwas differenziertere Betrachtungsweise anmahnen.

Die valsantisch-katholische Kirche ist rein demographisch betrachtet eine weltweit einzigartige Institution. Auf Grund ihrer Mitgliederzahl, die die Bevölkerungszahl jedes souveränen Staates vielleicht mit Ausnahme Chinopiens übersteigt und die sich auf Menschen aller Nationalitäten, Ethnien und Muttersprachen erstreckt, kommt ihr entsprechender politischer und gesellschaftlicher Einfluss in aller Welt zu. Auch in den Vereinigten Staaten von Astor.

Der vorliegende Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und dem Heiligen Stuhl als Oberhaupt der valsantisch-katholischen Kirche einerseits und das den Staat Valsanto repräsentierende nichtstaatliche Völkerrechtssubjekt nimmt allein diese Tatsache zur Kenntnis.

Die Verfassung verpflichtet den Staat aus gutem Grund, sich der Religion gegenüber inhaltlich neutral zu verhalten und keine Religionsgemeinschaft zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Sie verpflichtet ihn jedoch nicht, die Religion und insbesondere die Religionsgemeinschaften als faktisch präsente politische und gesellschaftliche Einflussfaktoren zu ignorieren.

Wenn die ehrenwerten Kollegen es emotional mögen: ein Wort des Papstes, und auch so manch nichtkatholischer oder nichtchristlicher Staatschef lässt seine Panzer anhalten.

Die Vereinigten Staaten tun aus Gründen des Pragmatismus und der Klugheit gut daran, ihre politischen Beziehungen zu dieser einzigartigen Organisation auf eine geregelte Grundlage zu stellen.

Damit wird mit keinem Wort die Richtigkeit der valsantisch-katholischen Glaubenslehre bestätigt, und dieser Religionsgemeinschaft auch keinerlei besonderer Status verliehen. Es wird nur ein Status, den sie bereits inne hat, anerkannt. Und das kann sich irgendwann als in völlig nichtreligiösen, politischen Interessen der Vereinigten Staaten liegend erweisen.
Ashley Fox


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13

Mittwoch, 1. September 2010, 10:32

RE: H.R. 2010-005 Basic treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill

Honourable Members of Congress,
ich habe eben die korrigierte Fassung des Dokuments erhalten und ersetze hiermit die Ursprüngliche. Geändert wurde Art. 2 - die Hinterlegung des Vertrags beim Heiligen Stuhl.


Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Heiligen Stuhl vom 29. August 2010 in angehangener Fassung und billigt es.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Heiligen Stuhl in Valsantus zu hinterlegen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Konvention zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten von Astor

Präambel

Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Pius XIV., und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten Richard Grey, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Vereinigten Staaten in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor erkennen den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Vereinigte Staaten von Astor als souveränes Völkerrechtssubjekt an.


Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor entsenden dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Vereinigte Staaten von Astor gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.


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(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Astor oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor gewähren dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten.


Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.


Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Vereinigte Staaten von Astor sichern den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Vereinigte Staaten von Astor wahren und schützen das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.


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(1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.
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Für den Heiligen Stuhl:


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Charlotte McGarry

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14

Mittwoch, 1. September 2010, 12:04

Mister Speaker,

die Kollegin Fox ist willkommen, ihre waghalsige Aussage ueber die Beendigung von Kriegen durch ein Wort des Papstes mit konkreten Beispielen zu unterlegen. Ich kenne nur solche fuer das Gegenteil und faende es auch ueber alle Massen bedenklich, wenn beispielsweise das Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten eine Gefaehrdung der nationalen Sicherheit unseres Landes in Erwaegung zoege, weil der Papst danach verlangt.

Das hat mit Emotionen nichts zu tun, wie die Kollegin faelschlicherweise unterstellt: Ich sehe fuer diesen Vertrag keine sachliche Rechtfertigung, was die Sprache angeht (seit wann nimmt der Praesident der Vereinigten Staaten Audienzen wahr?), und keine inhaltliche Notwendigkeit, was die Schutzvorschriften fuer das Beichtgeheimnis oder die ueberaus hohe Anzahl der angestrebten Treffen angeht.

Deswegen bleibt mein Nay ein Nay unabhaengig davon, von wem oder was - meinetwegen eben auch heiligen Stuehlen - Valsanto sich voelkerrechtlich vertreten laesst. Selbst wenn dieses Thema nicht so dankbar fuer Wortspiele waere, bliebe ich bei meinem Nay. Die aussenpolitischen Implikationen sind angesichts des geringen Einflusses dieses Staates, siehe oben, uebrigens so minimal wie nur irgend moeglich.

Wie ist eigentlich die Position der astorischen Administration zum katholischen Schisma? Schliesslich gibt es nicht nur einen Papst.
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Charlotte McGarry

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15

Montag, 6. September 2010, 21:59

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Wie ist eigentlich die Position der astorischen Administration zum katholischen Schisma? Schliesslich gibt es nicht nur einen Papst.

Mister Speaker,

ich bitte dazu um eine Stellungnahme des Antragstellers. Wie anderenorts bereits gesagt, stehen Sie als solcher fuer diesen Antrag ein; ob die Information dazu von der Administration kommt oder nicht, ist mir egal. Ein blosses Durchreichen von Antraegen wird den Erfordernissen der Kongressarbeit nicht gerecht.
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Jack Daniels

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Montag, 6. September 2010, 22:57

Mr. Speaker,

als gläubiger Katholik und unter Berücksichtigung aller Argumentationen die zwischen meinen Vorrednern bereits ausgestauscht wurden, könnte ich diesem Vertrag wohlmöglich meine Zustimmung zu geben. Article e (1) des vorliegenden Werkes stellt für mich allerdings eine grobe Ungleichbehandlung anderer Geistlicher und Religionsgemeinschaften in unserem Land da. Eine Zustimmung wäre für mich vor den andersgläubigen Mitmenschen in Savannah nur schwer zu rechtfertigen.

Ashley Fox

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17

Montag, 6. September 2010, 23:09

Mr. Speaker,

die von dem ehrenwerten Kollegen Daniels kritisierte Passage bedeutet zwingend keinerlei Bevorzugung valsantisch-katholischer Geistlicher.

Es sollte, unbeschadet der Frage nach der Vereinbarkeit eines militärischen Zwangsdienstes mit den Werten und Idealen unserer Nation, wenn dieser schon einmal eingeführt werden sollte eine generelle Selbstverständlichkeit sein, Geistliche jedweder Religionsgemeinschaften von diesem zu befreien.

Die valsantisch-katholische Kirche erhielte hier meines Verständnisses wiederum nur eine Bestätigung des ohnehin geltenden bzw. in diesem Fall zu beachtenden.
Ashley Fox


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Jack Daniels

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18

Montag, 6. September 2010, 23:37

Mr. Speaker,

Zitat

Es sollte, unbeschadet der Frage nach der Vereinbarkeit eines militärischen Zwangsdienstes mit den Werten und Idealen unserer Nation, wenn dieser schon einmal eingeführt werden sollte eine generelle Selbstverständlichkeit sein, Geistliche jedweder Religionsgemeinschaften von diesem zu befreien.

Die valsantisch-katholische Kirche erhielte hier meines Verständnisses wiederum nur eine Bestätigung des ohnehin geltenden bzw. in diesem Fall zu beachtenden.


Eine Bestätigung die wir derzeit anderen Religionsgemeinschaften nicht geben. Ich wäre einer allgemeinen Befreiung aller anerkannter Geistlicher aller Religionen in diesem Land nicht unaufgeschlossen.

Solange es solch eine "Befreiung" aber nicht gibt stellt dieser Vertrag weiterhin eine Ungleichbehandlung dar. Sollten die dem Vertrag wohlwollenden Kollegen im Kongress jedoch ihre Absicht bekunden solch eine "Befreiung" auf den Weg zu bringen könnte ich dem Vertragswerk ruhigen Gewissens zustimmen.

Ashley Fox

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19

Montag, 6. September 2010, 23:42

Mister Speaker,

solange in diesem Land ohnehin niemand gesetzlich zum Militärdienst gezwungen wird, wäre eine gesetzliche Regelung der Befreiung Geistlicher sowieso Makulatur.

Sollte jemals ein Wehrpflichtgesetz beschlossen werden, würde eine entsprechende Regelung sicherlich Eingang in dieses finden. Ich sehe das Problem nicht, dass der valsantisch-katholischen Kirche bereits jetzt zuzusichern.

In gewisser Weise bedeutet das ja bereits auch einen Schutz Geistlicher anderer Konfessionen, die sich im Falle eines Falles auf Grund eben dieser Zusicherung auf den Gleichbehandlungssatz berufen könnten. Wenn die Vereinigten Staaten anerkennen, dass Geistliche einer Konfession vom Militärdienst zu befreien sind, könnten die Bundesregierung oder der Kongress ja einmal zu begründen versuchen, warum sie dieses Privileg nicht auch anderen gewähren.
Ashley Fox


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20

Dienstag, 7. September 2010, 00:02

Mr. Speaker,

Zitat

...solange in diesem Land ohnehin niemand gesetzlich zum Militärdienst gezwungen wird, wäre eine gesetzliche Regelung der Befreiung Geistlicher sowieso Makulatur.


was wenn wir uns morgen in einem Krieg befinden? Wenn tausende junge Menschen in unserem Land ihren Einberufungsbefehl erhalten. Jüdische Rabbiner oder budhistische Mönche würden dann auch solch einen Befehl erhalten. Katholische Priester hingegen nicht. Ihr Wort in Gottes Ohr, Senatorin Fox! Ich schenke einer solchen "Befreiung" erst mein Vertrauen wenn sie gesetzlich irgendwo verankert ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Jack Daniels« (7. September 2010, 00:04)