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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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1

Donnerstag, 12. Mai 2011, 00:33

Assentian Counties Act

Assentian Counties Act

ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS


    Section 1 Purposes and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der assentischen Counties.
    (2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Counties Act" (ACA) zitiert werden.

    Section 2 Counties of Assentia
    (1) Die Republic of Assentia besteht aus neun Counties und drei Independent Cities
    (2) Dies sind im Folgenden:
    I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
    II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
    III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
    IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
    V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
    VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
    VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
    VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
    IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;
    X - Fredericksburg;
    XI - Durban und
    XII - Ambridge.
    (3) Die Grenzziehung der Counties und der Independent Cities wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.

    Article 3 Authority
    (1) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
    (2) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.

    Article 4 County Commissioner
    (1) Der Gouverneur benennt für jedes County einen County Commissioner.
    (2) Er vertritt den Gouverneur in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
    (3) Er kann auf ausreichend begründeten Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.

    Article 5 Asétó Counties
    (1) Die in Sec. 2 Ssec. 2 mit dem Wort "Asétó" gekennzeichneten Counties stehen unter der Selbstverwaltung der jeweiligen Asétó-Stämme, um so die verfassungsmäßigen Rechte dieser Volksgruppe durchsetzen zu können.
    (2) Entscheidungen des Gouverneurs bedürfen in den benannten Counties die Zustimmung der jeweiligen legislativen Organe.

ARTICLE II - FINAL PROVISIONS

    Section 1 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Appendix I

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lyman Taft« (13. April 2015, 18:00)


2

Mittwoch, 21. November 2018, 22:06

Assentian Counties Amendment Act

Only Section

(1) AcA, Section 2 (1) wird durch folgendes ersetzt: „Die Republic of Assentia besteht aus sieben Counties“.

(2) AcA, Section 2 (2) wird durch folgendes ersetzt:

„I - Fredericksburg County mit der Hauptstadt Fredericksburg;
II - Durban County mit der Hauptstadt Durban;
III - Hambry County mit der Hauptstadt Hambry;
IV – Ambridge County mit der Hauptstadt Ambridge;
V - Ashville County mit der Hauptstadt Ashville;
VI - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
VII - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;"

(3) AcA, Section 2 (2) wird durch folgendes ersetzt: „Die Grenzziehung der Counties wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.“

(4) „Appendix I“ wird durch das „Amendment Appendix“ ersetzt. Nach Eintreten des Gesetzes wird das „Amendment Appendix“ „Appendix I“ genannt.



Amendment Appendix



THE REPUBLIC OF ASSENTIA