Honorable State Councilors,
obwohl ich mit den in diesem Verfassungszusatz formulierten Zielen praktisch konform gehe, halte ich es dennoch für keine gute Idee, sie in den Verfassungsrang zu erheben.
Denn die Verfassung beschreibt, wie gewisse Dinge in unserem Staat abzulaufen haben: die Zusammensetzung des State Council, die Wahl des Gouverneurs, der Beschluss von Gesetzen usw. Wird dagegen verstoßen und werden dadurch Prinzipien von Demokratie und Gerechtigkeit verletzt, kann dagegen geklagt und der Fehler durch ein Gerichtsurteil behoben werden.
Und die Verfassung bestimmt ferner Dinge, die der Staat nicht tun darf: die freie Rede oder die Presse zensieren, friedliche Versammlungen verbieten, Menschen willkürlich verhaften und ohne Gerichtsurteil einsperren usw. Wird jemand in einem dieser Rechte verletzt, kann er ebenso dagegen klagen und seine Rechte mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.
Schreibt man jedoch ein politisches Programm in die Verfassung - können dann demnächst Gerichte darüber befinden, ob State Council und Gouverneur auch die "richtige" Politik machen? Das wäre praktisch das Ende der Volkssouveränität und führte zu einer "Richtersouveränität." Nicht mehr die Mitglieder des State Council kontrollieren sich gegenseitig und den Gouverneur und der Gouverneur den State Council, sondern die Gerichte kontrollieren die Politik in diesem Staat.
Das Argument dass das so nicht gemeint sei, sondern es sollten vielmehr bloß gewisse politischen Richtlinien vorgegeben werden, wäre auch keine gute Lösung. Denn dadurch würde die Verfassung verwässert: Neben Regeln die absolute Geltung haben und deren Einhaltung notfalls gerichtlich überprüft und durchgesetzt werden können stünden dann bloße Empfehlungen oder Programme. Allzu leicht käme da jemand auf die Idee anschließend zu argumentieren, auch Bürgerrechte und demokratische Verfahrensvorschiften gäben ja bloß eine grobe Richtung vor. In jedem Fall strikt eingehalten werden müssten oder gar könnten sie nicht. Mit den politischen Zielen des Staates sei das ja das Gleiche.
Seine politischen Ziele soll der Staat durch klar und unmittelbar anwendbare Gesetze verfolgen. Im Einzelfall mag es zudem geboten sein, dass der State Council durch eine Resolution Stellung zu einem konkreten Thema bezieht.
Aber ein politisches Programm in den Verfassungsrang zu erheben halte ich für alles andere als eine gute Idee. Ich kann dem vorgeschlagenen Verfassungszusatz daher leider nicht zustimmen.