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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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1

Sonntag, 10. Juni 2012, 12:13

H.R. 2012-035: Electoral Roll Amendment




Honorable Members of Congress:

Der Gentleman aus Astoria State, Mr. Marani, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Da der Antragsteller seiner Bill eine schriftliche Begründung beigefügt hat, gehe ich davon aus, dass er auf sein Recht des ersten Wortes verzichtet und eröffne die Aussprache unmittelbar.



Vice-President pro tempore of the Congress




Electoral Roll Amendment

Section 1 Amendment to Art. I Sec. 4 Federal Election Act
Art. I Sec. 4 des Federal Election Act wird um folgende Subsection 5 ergänzt:
    "Die zuständige Behörde überprüft jede Kandidatur auf ihre Wählbarkeit und streicht Kandidaturen, die nicht die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung soll öffentlich und mit Begründung bekannt gegeben werden."

Section 2 Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
Art. I Sec. 5 des Federal Election Act wird unter gleichem Titel wie folgt neugefasst:
    "(1) Vor einer Wahl zum Präsidenten und zum Repräsentantenhaus ist durch die zuständige Behörde ein Wählerverzeichnis anzulegen.
    (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
    (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen.
    (4) Wer sich in das Wählerverzeichnis einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat zeitgleich stattfindenden Senatorenwahl.
    (5) Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."

Section 3 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Reasons:

Dieses Gesetz soll die Behörden und Bürger entlasten, damit sie nicht über Gebühr zur Registrierung und damit im negativen Fall zur Gefährdung ihres Wahlrechtes aufgefordert werden.
Diese Änderung bewirkt, dass nur noch in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November, in denen reguläre Wahlen zu Bundesämtern stattfinden, Wählerverzeichnisse angelegt werden. Bei auftretenden Nachwahlen zum Repräsentantenhaus gelten dann die letzten aktuellen. Findet eine Nachwahl also parallel zu den Präsidentschaftswahlen statt, gilt natürlich das dazu angelegte Wählerverzeichnis, denn es ist ja dann das letzte aktuelle. Im Monat darauf, sofern wie im aktuellen Fall nachgewählt werden sollte, gilt dieses dann fort.

Der nachteilige Aspekt ist der, dass ein (Neu-) Bürger, der eine Registrierung verpasst hat, diese erst zwei Monate später nachholen kann, was jedoch unter regulärer Besetzung aller Ämter ohnehin so wäre. Es ändert ja auch nichts an seinem passiven Wahlrecht, sodass auch Neubürger in Ämter gewählt werden können.
Darüber hinaus habe ich die Nachregistrierung gestrichen, die ich als überflüssig erachte, zumal sie das Zeitfenster auch nur um einen Tag vergrößert. Das halte ich für eine unnötige Mehrung von Unübersichtlichkeiten.
Sec. 1 dieses Gesetzes setzt die bisherige Ssec. 7 mit leicht geändertem Wortlaut an eine andere Stelle, da die Überprüfung der Kandidaturen meiner Ansicht nach nichts in den Regelungen zum Wählerverzeichnis zu suchen hat.

Ich bitte um die Unterstützung dieses Antrages in beiden Häusern.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Claire Gerard

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2

Sonntag, 10. Juni 2012, 12:53

Madam President pro tempore,

ich verstehe die Intention des Antrags von Congressman Marani gut, habe aber noch mindestens eine Frage an den Antrag.

So führt Congressman Marani in seiner Antragsbegründung treffend aus, dass Neubürger, die eine Registrierung verpassen kein aktiven Wahlrecht zum Beispiel bei einer Nachwahl hätten, das passive Wahlrecht aber innehätten. Erstmal ist für mich nicht schlüssig geworden, warum das ohnehin Usus ist, weshalb ich hierbei um ei Beispiel bitten würde, und weiter möchte ich zu Bedenken geben, dass das Recht zu Wählen vielleicht sogar zentraler und existenzieller für unser Denken ist, als das Recht gewählt zu werden. Wir sollten nach diesem Gedankengang bestrebt sein, jedem Staatsbürger gemäß den Gesetzen dieses Recht auch ausüben zu lassen und es ihm nicht über bürokratische Vorgänge zu verweigern. Hierzu bitte ich ebenfalls um ein kurzes Statement des Einbringers.
Claire Olivia Gerard
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Luciano Marani

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3

Montag, 11. Juni 2012, 12:36

Mr. Speaker,

Es ist bisher Usus, dass ein Mehr an Rechten durch ein Mehr an Energieaufwand für den Betroffenen verbunden ist. Ich zitiere aus dem Kongressprotokoll S. 2012-015:
    Es gibt neben den Besuchern die Einwohner, Staatsbürger, registrierte Wähler. Wollen wir diese Dreiteilung beibehalten?
    Was sind die Rechte, was sind die Pflichten der einzelnen Gruppen? Qualitativ von unten nach oben geordnet ergibt sich folgender Aufbau:

    Besucher ist jeder, der im Hoheitsgebiet (in diesem Forum) etwas tut, sie dürfen aber weder Ämter übernehmen, noch gewählt werden, noch wählen.
    Dann haben wir die Einwohner, die dauerhaft hier leben (Neben-IDs), die (Ernennungs-) Ämter übernehmen dürfen.
    Dann haben wir die Staatsbürger (Haupt-IDs), die gewählt werden dürfen. Sie haben eine Verpflichtung zur Aktivität, sonst wird ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen; sie werden also bei Inaktivität wieder "nur" Einwohner.
    Und schließlich haben wir die registrierten Wähler, die überdies auch wählen dürfen. Sie sind diejenigen, auf die es für Wahlen ankommt, denn ihre Stimmen entscheiden die Besetzung der Wahlämter.
Die Pflichten der Gruppen sind vereinfacht gesagt: Besucher haben nur die Pflicht zur Existenz. Einwohner haben die Pflicht zur dauerhaften Anwesenheit. Staatsbürger haben die Pflicht zur Aktivität. Wähler haben die Pflicht, sich zu registrieren.

Dies ist so, weil wir ein freies Land sind, bei dem der Staat nicht patriarchalisch ist. Wir sollten dabei über die Punkt hinwegsehen, dass wir entgegen diesem Prinzip Listen mit Staatsbürgern führen.

Eigentlich haben Sie Recht, Senatorin: Die Electoral Roll ist überflüssig, da wir ein meist funktionierendes Meldewesen der Staatsbürger haben. Der Staat verlangt unglaublich viele Registrierungen, ist aber nicht im Stande, aus diesem Kreis selbständig die Wähler herauszufinden, anszuschreiben und ihnen die Wahl zu ermöglichen. Die Electoral Roll macht nur Sinn, wenn wir die Auflistung aktueller Staatsbürger abschaffen. Doch das ist ein Problem des Citizenship Acts und ich sehe schon die Folgeprobleme wie Fristen, Aushebelung des Ausbürgerungsverfahren durch Inaktivität etc.

Doch solange wir an der Electoral Roll festhalten, solange sollte sie zweckdienlich sein in dem Sinne, dass sich ein Bürger durch die Registrierung der Werbemaschinerie der Kandidaten aussetzt ... idealerweise ...

Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, wenn im House in Sitz frei wird und die Nachwahl nicht mit einer regulären Bundeswahl zusammenfällt, dass die Wähler sich dann schon wieder registrieren lassen müssen. Allein im Begriff der "Nach"wahl sehe ich das begründet, dass derjenige, der einst die Wahl traf, nun noch einmal wählen soll. Wer zwischenzeitlich neu hinzukommt, muss eben warten, maximal einen Monat bis zur nächsten regulären Wahl.
Luciano Marani
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John Nathan Hope

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4

Montag, 11. Juni 2012, 13:33

Madam President,

ich fände es besser die Listen ganz abzuschaffen. Aber da das kompliziert wird, finde ich den Vorstoß des ehrenwerten Congressman aus Astoria State außerordentlich ehren- und unterstützenswert.
____________________
John Nathan Hope

Taylor Kay Roberts

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5

Montag, 11. Juni 2012, 13:55

Mr. Speaker,

auch ich kann dem Entwurf der ehrenwerten Congressman aus Astoria State sehr viel abgewinnen. Ich tue mir allerdings noch schwer, dass nach dieser Regelung Neubürger in dieser Zeit noch kein Wahlrecht erhalten sollten - das wäre im Zweifel ja doch eine längere Zeit.

Ist hier keine Lösung denkbar, durch die nach der letzten Wahl eingebürgerte Personen automatisch als nachregistriert gelten, oder ähnliches? Ich bin mir hier zwar bewusst, dass dies prinzipiell der Idee der Election Roll zuwieder läuft - allerdings hat sich ein Neubürger ja erst wenig vor der Nachwahl durch das Ablegen seines Bürgereides dafür entschieden, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen. Ihm deswegen vorübergehend - da für nicht länger als zwei Monate - ein automatisches Wahlrecht bei Nachwahlen zuzugestehen, halte ich für eine verschmerzbare Abweichung.
Wie stehen der Antragsteller und die anderen Mitglieder des Kongresses zu dieser Idee?
Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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6

Montag, 11. Juni 2012, 14:02

Mr. Speaker,

im Sinne des Verhältnisses von Regel und Ausnahme, nachdem eine Ausnahme selten sein soll, erachte ich es eher für eine "verschmerzbare Regel", wenn jemand, der bei der letzten regulären Wahl nicht wahlberechtigt ist, auch bei der Ausnahmewahl nicht wahlberechtigt ist. ;)
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Frankie Carbone

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7

Montag, 11. Juni 2012, 15:02

Madam President pro tempore,

Auch ich bin der Auffassung, dass unsere Wählerverzeichnisse eine längere Gültikeitsdauer haben sollten. Nachwahlen finden in Astor, leider, mit einer gewissen Regelmässigkeit statt und die jeweilige Neuauslegung des Wählerverzeichnis ist mit nicht unerheblichen administrativen und finanziellen Kosten verbunden.

Eine Nachfrage an den Antragssteller hätte ich jedoch noch; was passiert mit den registrierten Wählern, welche ihre Staatsbürgerschaft verlieren? Kann die zuständige Behörde garantieren, dass diese Personen von der aktuell gültigen Wählerliste gestrichen werden oder werden diese auch im Falle einer Nachwahl eine Aufforderung zum Urnengang in ihrer Post finden?
Frankie Carbone
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Luciano Marani

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8

Montag, 11. Juni 2012, 15:15

Mr. Speaker,

zur Beantwortung der Frage des ehrenwerten Senators aus Assentia kann ich auf Art. I Sec. 4 Ssec. 1 verweisen:
"Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer am Tag des Beginns der Wahl seit mindesten vierzehn Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht)."

Wer also nicht Staatsbürger ist, hat auch kein Wahlrecht, da eines der kumulativ erforderlichen Merkmale nicht erfüllt ist, egal ob er sich zuvor wirksam registriert hat oder nicht.
Luciano Marani
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Frankie Carbone

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9

Montag, 11. Juni 2012, 15:46

Madam President pro tempore,

ich danke dem ehrenwerten Congressman aus Astoria State für diese Belehrung. Jedoch bleibt der essentielle Teil meiner Frage unbeantwortet. Ich erlaube mir einen zweiten Versuch zu starten. Wenn Congressman Marani diese Frage nicht beantworten kann oder möchte, so richte ich meine Frage an die übrigen ehrenwerten Kongressmitglieder.

Wird das Wählerverzeichnis zwischen zwei Electoral Rolls gepflegt oder bekommt ein Bürger, welcher kurz nach einer regulären Wahl seine Staatsbürgerschaft und somit sein Wahlrecht verliert, bei einer allfälligen Nachwahl trotzdem eine Wahlkarte zugestellt [simoff: Zugang zur Wahl im C-Net]? Denn das ist, so meine ich, die grösste Gefahr einer "ruhenden Liste".
Frankie Carbone
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Luciano Marani

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10

Dienstag, 12. Juni 2012, 21:42

Mr. Speaker,

ich habe die Frage des ehrenwerten Senators aus Assentia an die Direktorin des Bundeswahlamtes weitergeleitet, so wie ich sie verstanden habe. Derartige Fälle sind bisher selten gewesen und eher bei einer zweiten Runde einer Senatswahl vorgekommen, bei denen kein neues Wählerverzeichnis ausgelegt wurde, sondern das bundesweite für den zweiten Wahlgang in dem jeweiligen Bundesstaat galt.

Mir wurde versichert, dass in einem solchen Fall, dass sich Wähler registriert haben, wählen dürfen, wenn sie zu Beginn der Wahl Staatsbürger sind. Wenn sie zwischenzeitlich die Staatsbürgerschaft irgendwie verlieren, erhalten sie auch keine erneute Wahlkarte, auch wenn sie im Wählerverzeichnis stehen. Das Bundeswahlamt überprüft vor jeder Wahl alle eingetragenen Wähler, egal wie alt das jeweils gültige Wahlverzeichnis sein sollte.

Ich hoffe, dass ich nun nicht erneut an Ihnen vorbeigeredet habe, Senator Carbone. :)
Luciano Marani
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Frankie Carbone

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11

Mittwoch, 13. Juni 2012, 08:39

Madam President,

der ehrenwerte Congressman Marani konnte meine Befürchtungen widerrufen. Ich kann dem Entwurf somit zustimmen.
Frankie Carbone
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Bastian Vergnon

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Mittwoch, 13. Juni 2012, 18:38

Madam President,

ich stimme dem Entwurf von Congressman Marani zu, da er ein aus meiner Sicht lästiges, bürokratisches Prozedere zumindest ausdünnt.
Salute
Bastian Vergnon


Claire Gerard

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Mittwoch, 13. Juni 2012, 19:05

Mr. Speaker,

ich kann bereits an dieser Stelle sagen, dass ich den Entwurf nicht ablehnen werde. Jedoch bin ich mir noch nicht sicher, inwieweit ich es mittragen kann, dass einem potentiell Wahlberechtigten die Stimmabgabe dadurch verwehrt wird, dass er nicht die Möglichkeit hat, sich in das bestehende Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
Claire Olivia Gerard
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Aznar Sandoval

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14

Donnerstag, 14. Juni 2012, 22:44

Madam President,

nach Durchsicht des Gesetzesentwurfs und nach der geführten Debatte mit guten und überzeugenden Argumenten seitens des Antragstellers kann und werde ich diesem Vorschlag zustimmen.
Aznar Sandoval
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Claire Gerard

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15

Samstag, 16. Juni 2012, 17:25




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.



Vice-President of Congress
Claire Olivia Gerard
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