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Beiträge: 2 159

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1

Freitag, 23. März 2007, 22:42

BA 2007/03/005: Federal Reserve Bank Act

Zitat

United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 23th of March 2007


Der Senator of Freeland, Mister Merkin D. Muffley, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 28.03.2007 - 23.00 Uhr!



Zitat

Federal Reserve Bank Act

Section 1: Fundamentals

(1) Es besteht eine Federal Reserve Bank als autonome und eigenständige Körperschaft des Bundes.
(2) Die Federal Reserve Bank besitzt Rechtsfähigkeit.
(3) Inhaber der Federal Reserve Bank ist der Bund.
(4) Sie hat ihren Sitz in der Bundeshauptstadt.

Section 2: Administration

(1) Organ der Federal Reserve Bank ist der Director of the Federal Reserve Bank. Er besitzt Vertretungsmacht für die Bank.
(2) Er wird vom President nominiert und bedarf der Bestätigung durch den Senat nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorschriften für Bundesbeamte.
(3) Er leistet bei Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten in völliger Unabhängigkeit und Objektivität nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden.
(4) Die Amtszeit des Director beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der Amtszeit soll der bisherige Director die Geschäfte kommissarisch bis zum Amtsantritt eines neuen regulären Director weiterführen.
(5) Zum Director sollen nur Personen mit hinreichender wirtschaftspolitischer und banktechnischer Erfahrung bestellt werden.
(6) In Hinblick auf Inkompatibilitäten mit anderen ƒmtern, persönliche Unabhängigkeit und Amtsenthebung gelten für den Director die Vorschriften für Bundesrichter entsprechend.


Section 3: Course of Business

Der Bank obliegt
1. die Führung von Konten für das Publikum für die Zwecke des Zahlungsverkehrs in Astor (Section 4);
2. die Steuerung der astorischen Währung sowie die Wahrung der Preisstabilität (Section 5);
3. die Vergabe von Krediten unter marktwirtschaftlichen Erwägungen (Section 6);
4. die Ausübung der Funktionen der astorischen Abrechnungs- und Clearingstelle für den internationalen Zahlungsverkehr (Section 7).

Section 4: Accounts

(1) Die Bank hat jedem astorischen Bürger auf Verlangen ein Konto zu eröffnen und zu führen und über dieses Konto ausgehende und eintreffende Überweisungen zu verbuchen.
(2) Das Gleiche gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie solche des Privatrechts, die nach dem Recht des Bundes oder des Staates, nach dem sie gegründet wurden, die Rechtsfähigkeit besitzen.
(3) Die Bank kann die Eröffnung eines Kontos nur verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kontoinhaber die damit eröffneten Möglichkeiten für rechtswidrige Zwecke missbrauchen wird.

Section 5: Currency

(1) Die astorische Währung wird definiert als der Astor-Dollar zu 100 Cents.
(2) Die Festlegung der Zentralbankgeldmenge sowie die Sicherung der Geldwertstabilität unter Verwendung der üblichen Steuerungsinstrumente, vor allem Variation des Zentralbankzinssatzes, obliegt der Bank.

Section 6: Loans

(1) Die Bank kann an Personen, die bei ihr ein Konto unterhalten, zu marktüblichen Konditionen und unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Erwägungen, insbesondere auch der Bonität des Darlehensnehmers, Darlehen vergeben.
(2) Die Bank veröffentlicht den Zentralbankzinssatz, den sie für derartige Darlehen berechnet. Dies schließt nicht das Recht der Bank aus, bei erhöhtem Ausfallrisiko des Darlehens einen erhöhten Zins zu verlangen.

Section 7: Clearing and Settlement

Soweit im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs eine zentrale astorische Abrechnungs- und Clearingstelle erforderlich wird, obliegen die damit zusammenhängenden Aufgaben der Bank.

Section 8: Profit

Die Bank führt quartalsweise den im vergangenen Quartal erwirtschafteten Gewinn an die Bundeskasse ab.

Section 9: Conflict of objectives

Soweit mehrere Aufgaben und Ziele, die der Bank obliegen, miteinander in Zielkonflikt geraten, so gilt folgende Reihenfolge der Priorität, die die Bank den unterschiedlichen Zielen einräumen soll:
1. Wahrung der Preisstabilität
2. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des inländischen Zahlungsverkehrs;
3. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland;
4. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung;
5. Erwirtschaftung von Gewinn.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

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2

Samstag, 24. März 2007, 18:48

Senators and Representatives,

Dieser Entwurf dient dazu, einen weiteren für die WiSim wichtigen Schritt zu vollziehen bzw. vorzubereiten. Die Notwendigkeit einer Zentralbank für die WiSim ist offensichtlich. Diese Zentralbank sollte in völliger Autonomie und Unabhängigkeit geführt und vor allem den Zielen Währungsstabilität und Sicherung der Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs verpflichtet sein - daher der Katalog der verschiedenen Ziele, an dem sich der Director in Fällen von Zielkonflikten orientieren soll.

Das Gesetz achtet auch die Rechte der Staaten. Das Gesellschaftsrecht fällt nicht in die Kompetenz des Bundes. Bei der Frage nach der Gründung von Gesellschaften wird daher vollständig auf das Recht des jeweiligen Staates verwiesen.

Wegen der Bedeutung eines FRB-Kontos für die Teilnahme an der WiSim sieht der Entwurf einen Anspruch auf Einräumung eines Kontos vor. Die Bank kann sich also nicht weigern, einer bestimmten Person ein Konto zu führen (Ausnahme: Die Person missbraucht das Konto für rechtswidrigr Zwecke).

Ich könnte mir vorstellen, dass sich der eine oder andere an der Möglichkeit der FRB, selbst Kredite zu vergeben und Gewinn zu erwirtschaften, stört. Das ist aber nichts außergewöhnliches; die meisten Zentralbanken (*zumindest so*) sind auf diesem Gebiet tätig, nur vergeben sie ihre Kredite nicht direkt an die Unternehmer, sondern an Geschäftsbanken, die dann ihrerseits Kredite an Unternehmer vergeben. Da es in Astor keine Geschäftsbanken gibt und ich auch keine Gründung einer solchen erwarte, liegt es für mich nahe, dann diese Zwischenstufe zu überspringen.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

3

Sonntag, 25. März 2007, 18:18

Auf den ersten Blick habe ich keine inhaltlichen Einwände. Mich stört allerdings, dass die Eidesformel ohne religiöse Beteuerung im Gesetz steht, das sollte gedreht werden, sprich: Eidformel mit Gottesbezug, der aber weggelassen werden kann.

Beiträge: 944

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4

Sonntag, 25. März 2007, 23:36

Gut, daran soll's nicht scheitern. Was schlagen Sie denn vor? Das klassische "So wahr mir Gott helfe"?

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

5

Sonntag, 25. März 2007, 23:39

Genau. :)

Avitall Bloomberg

Senator of Astoria State

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6

Montag, 26. März 2007, 12:05

Da möchte ich zwar ungern einen Streit heraus brechen, aber die religiöse Beteuerung reinzuschreiben, halte ich nicht für gut.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

7

Montag, 26. März 2007, 17:56

Zitat

Original von Avitall Bloomberg
Da möchte ich zwar ungern einen Streit heraus brechen, aber die religiöse Beteuerung reinzuschreiben, halte ich nicht für gut.


Und warum nicht, Madam Senator?

Im übrigen findet der Vorschlag des Senator Schaffer meine Zustimmung.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Mike Gabrowski

Governor of Astoria State

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8

Montag, 26. März 2007, 18:03

Ich finde es auch eher besser, wenn eine religiöse Beteuerung möglich ist und nicht weg gelassen werden kann, weil dieses Amt meiner Meinung nach durch Verstand geleitet werden sollte und nicht in erster Linie durch Gottesvertrauen.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


Avitall Bloomberg

Senator of Astoria State

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9

Montag, 26. März 2007, 19:39

Zitat

Original von Alricio Scriptatore

Zitat

Original von Avitall Bloomberg
Da möchte ich zwar ungern einen Streit heraus brechen, aber die religiöse Beteuerung reinzuschreiben, halte ich nicht für gut.


Und warum nicht, Madam Senator?

Im übrigen findet der Vorschlag des Senator Schaffer meine Zustimmung.


Ein "So wahr mir Gott helfe" mit der Option, es nötigenfalls wegzulassen würde mich bereits in (kleine) Gewissenskonflikte stürzen, da mit diesem eindeutig ein christlicher Bezug vorhanden ist. ƒhnlich würde es Amtsträgerinnen oder Amtsträgern gehen, die zum Beispiel dem Buddhismus oder einer anderen Relgion angehören. Obwohl sie auf ein G'tt-Vertrauen schwören wollen, möchten Sie eben dies nicht mit einer christlichen Beteuerung. Daher würde ich es so belassen, wie es im Urentwurf vorgeschlagen wurde. Mit dem Satz "Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden." kann jeder seine persönliche Beteuerung kundgeben.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

10

Montag, 26. März 2007, 22:20

Ja, und dann haben wir den Salat, wenn der erste Anhänger einer okkulten Sekte ins Amt gewählt wird und dann auf sonst einen Gott schwört, das will man nun nicht, oder wie sehen Sie das?

Avitall Bloomberg

Senator of Astoria State

Beiträge: 1 426

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11

Montag, 26. März 2007, 22:45

Wenn diese okkulte Sekte seine Amtsführung nicht beeinträchtigt, ist das immer noch seine Privatsache.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

12

Dienstag, 27. März 2007, 01:26

falsche ID
MG Georg A. Custer
Provost Marshal General

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georg A. Custer« (27. März 2007, 01:30)


Andriz

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13

Dienstag, 27. März 2007, 01:30

Zu 2.5: Ich halte eine bankpolitische Vorbildung nicht für zwingend notwendig, da die Federal Bank eher volksökonomische Aspekte, aber weniger die fundamentalen Punkte eines Bankgeschäftes beachten muss.

Die Diskussion um die Eidesformel halte ich für übertrieben. Meine Wähler haben einen vorzugsweise konfuzianischen Hintergrund und gehören keineswegs einer obskuren Sekte an.

Polit-Rentner

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andriz« (27. März 2007, 01:31)


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14

Dienstag, 27. März 2007, 21:20

In der Tat erstaunlich, wie sehr sich die Debatte gerade auf diese nun wirklich untergeordnete Frage konzentriert.

Mr Andriz, was hielten Sie von "Zum Director sollen nur Personen mit hinreichender wirtschaftspolitischer und volkswirtschaftswissenschaftlicher Erfahrung bestellt werden." ?

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15

Dienstag, 27. März 2007, 21:55

Von einem Nichtmitglied des Kongresses wurde an mich die Bitte herangetragen, in den Entwurf eine Klausel aufzunehmen, wonach die FRB auch die Aufsicht über das private Bankwesen ausüben solle, so es denn jemals eines geben sollte.

Eine eigene Idee von mir noch: Man könnte klarstellen, dass FRB-Guthaben den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben.

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16

Samstag, 31. März 2007, 19:31

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Von einem Nichtmitglied des Kongresses wurde an mich die Bitte herangetragen, in den Entwurf eine Klausel aufzunehmen, wonach die FRB auch die Aufsicht über das private Bankwesen ausüben solle, so es denn jemals eines geben sollte.

Eine eigene Idee von mir noch: Man könnte klarstellen, dass FRB-Guthaben den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben.


Halte ich für sinvoll. Sollte es in Zukunft irgendwann einmal Privatbanken geben, ist so direkt festgelegt, dass diese Beaufsichtigt werden können.

Was meinen Sie genau mit Ihrer Idee, Mr Secretary?

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17

Montag, 2. April 2007, 01:15

Zitat

United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 2, 2007


Wenn es bis morgen Abend keinen weiteren, entscheidenden Gesprächsbedarf gibt, werde ich dann die Abstimmung einleiten.

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18

Montag, 2. April 2007, 21:01

Konkretes kann man dazu nicht sagen, da sich bislang niemand ausmalen kann, wie Privatbanken aussehen sollen - wir hatten noch nie etwas entsprechendes in Astor. Ich würde daher vorschlagen, die entsprechende Vorschrift eher allgemein zu halten: Die FRB soll die Möglichkeit haben, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität von Privatbanken erforderlichen Vorschriften zu erlassen (v.a. Mindestreserven), und sie soll diese Vorschriften durch Erteilung einer Genehmigung und Ausübung der Aufsicht vollziehen. Bei detaillierterem Handlungsbedarf müsste ohnehin der Gesetzgeber nochmal ran.

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19

Montag, 2. April 2007, 21:02

Werden Sie das in Ihren Antrag noch einarbeiten?

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20

Montag, 2. April 2007, 22:30

Mr Speaker,

Ich stehe dem Entwurf generell zustimmend gegenüber. Jedoch habe ich Bedenken in einem Punkt: Das Gesetz fordert vom Direktor der Federal Reserve Bank eine Unabhängigkeit ähnlich der des Bundesrichters. Nun handelt es sich bei diesem Amt aber um ein eher administratives, dass aber eine gewisse Grundaktivität erfordert um die astorische Wirtschaft nicht zu behindern. Damit das Amt überhaupt besetzt wird, braucht es also mindestens einen Bürger in Astor, der gerne eine verwaltende und wenig gestaltende oder intellektuell ansprechende Tätigkeit ausüben möchte, aktiv ist und keinerlei Interesse an Politik hat.

Ich kenne niemanden, der diese Ansprüche erfüllt, und ich glaube nicht, dass einer der Anwesenden eine solche Person kennt. Ich fordere also, die Anforderungen an die Person des Direktors zu lockern und/oder für den rein administrativen Teil der Tätigkeit eine gänzlich andere Hierarchie der Bank zu schaffen, die eine größere Zahl von Personen einschließt, dafür aber von ihren Mitgliedern keine politische Unabhängigkeit verlangt. Anzudenken wäre dabei ein Board of Governors of the Federal Reserve System, in dem ein Mitglied des Kongresses, der entsprechende Minister und ein Gouverneur Mitglied sind.

Andernfalls kann ich diesem Entwurf nicht zustimmen, denn mit der vorauszusehenden Vakanz des einzig vorgesehenen Amtes ist es gegenstandslos.
Governor of the Free State of New Alcantara