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Zitat
United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 23th of March 2007
Der Senator of Freeland, Mister Merkin D. Muffley, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.
Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 28.03.2007 - 23.00 Uhr!
Zitat
Federal Reserve Bank Act
Section 1: Fundamentals
(1) Es besteht eine Federal Reserve Bank als autonome und eigenständige Körperschaft des Bundes.
(2) Die Federal Reserve Bank besitzt Rechtsfähigkeit.
(3) Inhaber der Federal Reserve Bank ist der Bund.
(4) Sie hat ihren Sitz in der Bundeshauptstadt.
Section 2: Administration
(1) Organ der Federal Reserve Bank ist der Director of the Federal Reserve Bank. Er besitzt Vertretungsmacht für die Bank.
(2) Er wird vom President nominiert und bedarf der Bestätigung durch den Senat nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorschriften für Bundesbeamte.
(3) Er leistet bei Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten in völliger Unabhängigkeit und Objektivität nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden.
(4) Die Amtszeit des Director beträgt sechs Monate. Nach Ablauf der Amtszeit soll der bisherige Director die Geschäfte kommissarisch bis zum Amtsantritt eines neuen regulären Director weiterführen.
(5) Zum Director sollen nur Personen mit hinreichender wirtschaftspolitischer und banktechnischer Erfahrung bestellt werden.
(6) In Hinblick auf Inkompatibilitäten mit anderen ƒmtern, persönliche Unabhängigkeit und Amtsenthebung gelten für den Director die Vorschriften für Bundesrichter entsprechend.
Section 3: Course of Business
Der Bank obliegt
1. die Führung von Konten für das Publikum für die Zwecke des Zahlungsverkehrs in Astor (Section 4);
2. die Steuerung der astorischen Währung sowie die Wahrung der Preisstabilität (Section 5);
3. die Vergabe von Krediten unter marktwirtschaftlichen Erwägungen (Section 6);
4. die Ausübung der Funktionen der astorischen Abrechnungs- und Clearingstelle für den internationalen Zahlungsverkehr (Section 7).
Section 4: Accounts
(1) Die Bank hat jedem astorischen Bürger auf Verlangen ein Konto zu eröffnen und zu führen und über dieses Konto ausgehende und eintreffende Überweisungen zu verbuchen.
(2) Das Gleiche gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie solche des Privatrechts, die nach dem Recht des Bundes oder des Staates, nach dem sie gegründet wurden, die Rechtsfähigkeit besitzen.
(3) Die Bank kann die Eröffnung eines Kontos nur verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kontoinhaber die damit eröffneten Möglichkeiten für rechtswidrige Zwecke missbrauchen wird.
Section 5: Currency
(1) Die astorische Währung wird definiert als der Astor-Dollar zu 100 Cents.
(2) Die Festlegung der Zentralbankgeldmenge sowie die Sicherung der Geldwertstabilität unter Verwendung der üblichen Steuerungsinstrumente, vor allem Variation des Zentralbankzinssatzes, obliegt der Bank.
Section 6: Loans
(1) Die Bank kann an Personen, die bei ihr ein Konto unterhalten, zu marktüblichen Konditionen und unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Erwägungen, insbesondere auch der Bonität des Darlehensnehmers, Darlehen vergeben.
(2) Die Bank veröffentlicht den Zentralbankzinssatz, den sie für derartige Darlehen berechnet. Dies schließt nicht das Recht der Bank aus, bei erhöhtem Ausfallrisiko des Darlehens einen erhöhten Zins zu verlangen.
Section 7: Clearing and Settlement
Soweit im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs eine zentrale astorische Abrechnungs- und Clearingstelle erforderlich wird, obliegen die damit zusammenhängenden Aufgaben der Bank.
Section 8: Profit
Die Bank führt quartalsweise den im vergangenen Quartal erwirtschafteten Gewinn an die Bundeskasse ab.
Section 9: Conflict of objectives
Soweit mehrere Aufgaben und Ziele, die der Bank obliegen, miteinander in Zielkonflikt geraten, so gilt folgende Reihenfolge der Priorität, die die Bank den unterschiedlichen Zielen einräumen soll:
1. Wahrung der Preisstabilität
2. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des inländischen Zahlungsverkehrs;
3. Sicherung der Funktionsweise und Reibungslosigkeit des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland;
4. Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung;
5. Erwirtschaftung von Gewinn.
Zitat
Original von Avitall Bloomberg
Da möchte ich zwar ungern einen Streit heraus brechen, aber die religiöse Beteuerung reinzuschreiben, halte ich nicht für gut.
Zitat
Original von Alricio Scriptatore
Zitat
Original von Avitall Bloomberg
Da möchte ich zwar ungern einen Streit heraus brechen, aber die religiöse Beteuerung reinzuschreiben, halte ich nicht für gut.
Und warum nicht, Madam Senator?
Im übrigen findet der Vorschlag des Senator Schaffer meine Zustimmung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andriz« (27. März 2007, 01:31)
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Von einem Nichtmitglied des Kongresses wurde an mich die Bitte herangetragen, in den Entwurf eine Klausel aufzunehmen, wonach die FRB auch die Aufsicht über das private Bankwesen ausüben solle, so es denn jemals eines geben sollte.
Eine eigene Idee von mir noch: Man könnte klarstellen, dass FRB-Guthaben den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben.
Zitat
United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 2, 2007
Wenn es bis morgen Abend keinen weiteren, entscheidenden Gesprächsbedarf gibt, werde ich dann die Abstimmung einleiten.
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