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dieses Gesetz soll wenigstens denjenigen die sich ehrenamtlich für den Rettungsdienst engagieren eine rechtliche Grundlage verschaffen. Hierbei wird eben NICHT der Steuerzahler belastet. Mit dem Astorian Red Cross konnte ich bereits einen starken Partner gewinnen.
Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State
derzeit sieht das Gesetz keine gesetzlichen Regelungen für Verdienstausfälle vor, in der Regel sind diese in einem Arbeitsvertrag abzuklären. Ich wäre jedoch auch damit einverstanden wenn man Article III, Sec. 4 durch folgendes ergänzt:
(4) Für entstehende Verdienstausfälle kommt, sofern nicht anders vereinbart, der Arbeitgeber auf.
Entspräche dies Ihrer Vorstellung von diesem "Bonus"? Oder hatten Sie eher an etwas anderes gedacht?
Auch könnte man Article III, Sec. 3 wie folgt ergänzen:
(4) Ehrenamtliche Helfer haben bei jedem Alarm den Anspruch von jeder anderen Beschäftigung unter voller Weiterbezahlung freigestellt zu werden. Die Kosten hierfür trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Arbeitgeber.
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dann bitte ich darum Article III, Sec. 3 wie folgt zu ergänzen:
(4) Ehrenamtliche Helfer haben bei jedem Alarm den Anspruch von jeder anderen Beschäftigung unter voller Weiterbezahlung freigestellt zu werden. Die Kosten hierfür trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Arbeitgeber.
Solange dies der einzige Mangel ist ist dieser schnell behoben - ich gestehe, ich hatte auch die notwendige Arbeitsfreistellung beim Schreiben verstehen. Natürlich muss diese enthalten sein.
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