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Dominic Stone

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Dienstag, 13. Mai 2014, 16:37

H.R. 2014-031: Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill (Vetoed)




Honorable Members of Congress!

Der Präsident hat Veto gegen den vorliegenden Antrag des Congressman of New Alcantara, Mr. David Clark, eingebracht.
Daher ist die Bill erneut durch den Kongress zu bearbeiten.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




(Dominic Stone)
President of Congress



Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices

Section 1 – Purpose and citation
(1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.

Section 2 – Definitions
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- eine Schusswaffe
a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
d) eine Zerstörungsvorrichtung.
- ein zerstörerisches Gerät
a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,

- ein militärisches Gerät
a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
d) Raketenwerfer,
e) Artillerie, Minen,
f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
g) Torpedos und Bomben,
h) panzerbrechende Waffen,
i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches erklärt.

Section 3 – Comerce
(1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
(2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
(3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

Section 4 – Unlawful actions

Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.

Section 5 – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.

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2

Dienstag, 13. Mai 2014, 18:11

Mr Speaker,
ich werde dem Entwurf erneut zustimmen und beantrage bereits jetzt ein Ende der Aussprache. Im Verlauf der Debatte wurde ein Kompromissvorschlag vorgelegt, den der Kongress gebilligt hat, Argumente wurden genug ausgetauscht.

David J. Clark (D-NA)

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Daniel Mallborrow

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3

Dienstag, 13. Mai 2014, 18:16

Mr. Speaker,

ohne jedes erklärende Wort zu seinem Veto hat es der Präsident abgelehnt, die Anzahl der durch Schusswaffen getöteten Mitbürger in unserer Nation zu verringern. Da wir seine Einwände nicht kennen, brauchen wir auch nicht erneut zu beraten. Ich schließe mich daher dem Antrag auf vorzeitiges Debattenende an.
Daniel L. Mallborrow

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Dienstag, 13. Mai 2014, 21:39

Madam President,

Ich werde die Bill selbstverständlich erneut ablehnen, weil für mich Föderalismus nicht bloss eine leere Worthülse ist! Es ist jedoch gut zu wissen was der bald ehemalige Congressman Mallborrow vom Föderalismus hält. Es sollte den ehrenwerten Kongressmitgliedern auch zu denken geben wenn sich eine Mehrheit der Gouverneure dagegen ausspricht.
Eric Baumgartner
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eric Baumgartner« (13. Mai 2014, 21:54) aus folgendem Grund: Namensverwechslung


Dominic Stone

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5

Mittwoch, 14. Mai 2014, 10:37

Madam President,

der Präsident hat mittlerweile eine Begründung nachgereicht: President Varga on the Veto against the Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill

Daniel Mallborrow

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6

Mittwoch, 14. Mai 2014, 13:33

Mr. Speaker,

zuerst danke ich dem Präsidenten, dass er eine Begründung für sein Veto nachgereicht hat. Er nennt dabei zwei Gründe:

Der angesprochene Eingriff in die staatliche Souveränität der Bundesstaaten ist meines Erachtens durch die Art. VI Sec. 5 Ssec. 1 Pt. 8 Alt. 2 USC gerechtfertigt:
    Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend [...] den Handel zwischen den Bundesstaaten
Handel umfasst dabei sowohl die Anbahnung (Verhandlung) als auch den Vollzug von Geschäften.
Die Kommunikation, die für die Anbahnung eines Geschäftes erforderlich ist, ist unwichtig und unterfällt der Rede- und Kommunikationsfreiheit.
Der Handel im genannten verfassungsmäßigen Sinne umfasst vor allem den Vollzug eines verabredeten Handelsgeschäftes, also den Verkehr von Kapital, Gütern und Dienstleistungen. Und wenn das über Staatsgrenzen erfolgt, dann unterfällt es dem verfassungsrechtlichen Tatbestand, welcher dem Bund die Regelungskompetenz einräumt.
Dieses Veto-Argument ist für mich somit ausgeräumt.

Das andere ist die Ungenauigkeit der Waffendefinition.
Was genau stellt sich der Präsident denn da vor?
Falls er eine Auflistung von Waffenarten von jedem einzelnen Hersteller im Lande wünscht - vielleicht sogar einzelne Seriennummern - kann ich ihm nur sagen, dass er die nicht bekommen wird. Nicht aus Faulheit, sondern aus Unsinnigkeit nicht. Denn sobald der Kongress Waffenarten bestimmt, werden jene nicht mehr hergestellt. Dann wird ein kleines Kunststoffteil leicht verändert, vielleicht sogar nur anders lackiert, die Waffe bekommt einen neuen Artennamen und schon umginge man das Gesetz.
Auch dieses Vetoargument ist für mich ausgeräumt.

Ich halte demnach daran fest, dieser Bill erneut zuzustimmen.
Daniel L. Mallborrow

Dominic Stone

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7

Mittwoch, 14. Mai 2014, 14:45

Madam President,

ich war bei der letzten Aussprache leider nicht zugegen, daher würde ich jetzt gerne noch eine Frage stellen die von der Veto-Begründung und der Erwiderung durch den Kollegen aus Astoria State unabhängig ist:

Sec. 3 (3) schreibt den Staaten vor Lizenzen auszustellen. Meiner Meinung nach liegt soetwas im Ermessen der Staaten und deren lokalen Gesetzen zum Handel mit Schusswaffen, daher frage ich mich ob das überhaupt in unserer Kompetenz liegt?

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8

Mittwoch, 14. Mai 2014, 14:56

Mr Speaker,
um die Frage des ehrenwerten Congressmans aus New Beises zu beantworten: Es wird den Staaten nicht vorgeschrieben, Erlaubnisse oder Lizenzen zu erteilen, die Staaten können das tun, müssen es aber nicht. Der Kongress überträgt also sogar zu einem gewissen Teil den Staaten, über den Handel mit anderen Bundesstaaten zu entscheiden.

Die wenig gehaltvolle Äußerung des ehrenwerten Senators für Assentia möchte ich zum Anlass nehmen, die Ausführungen des ehrenwerten Congressmans aus Astoria City zu unterstützen und zu ergänzen: Wer behauptet, dass diese Bill die Rechte der Bundesstaaten um auch nur einen Millimeter beschneidet, der kennt entweder unsere Verfassung nicht oder bringt ihr keine Achtung und keinen Respekt dagegen.
Wer die Kompetenzen des Bundes negiert, der handelt ignorant.

David J. Clark (D-NA)

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Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:17

Madam President,

Zitat

Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten.

das klingt für mich nach einer Verpflichtung zur Lizensierung. Ohne Lizenz ist ein Handel zwischen den Staaten sonst nämlich nicht möglich.

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10

Mittwoch, 14. Mai 2014, 15:23

Mr Speaker,
der ehrenwerte Congressman liegt richtig, dies zu konstatieren, seine Schlussfolgerung geht jedoch fehl.

Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates ist legal, wenn die beteiligten Staaten sie gestatten, es sei denn, das Justizministerium verbietet es. Die Staaten sind nicht verpflichtet, eine Genehmigung zu erteilen, es ist ihnen nur gestattet, denn das wäre eigentlich Aufgabe des Bundes, das zu genehmigen oder zu verbieten. ;)

David J. Clark (D-NA)

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Dominic Stone

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11

Mittwoch, 14. Mai 2014, 16:14

Madam President,

ich fürchte der ehrenwerte Kollege aus New Alcantara hat mich missverstanden. Natürlich ist ein Staat nicht verpflichtet eine Lizenz zu vergeben, aber jeder Staat wird verpflichtet ein Lizenzsystem und Regelungen zu einem ebensolchen einzuführen, denn ohne so einem System ist ein Handel zwischen den Staaten schlicht nicht möglich. Da meines Wissens keiner unserer Staaten so ein System hat, wird der Handel in der Praxis abgeschafft.

George Beccera

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12

Mittwoch, 14. Mai 2014, 16:19

Mr. Speaker,

ich möchte ersteinmal betonen, dass ich die bisherige Auseinandersetzung mit der durch Congressman Clark eingebrachten Bill in meinen Augen, sehr konstruktiv war. Die Bill berührt - das war ja der Hauptstreitpunkt im Kongress und der Öffentlichkeit - das Verhältnis zwischen Bund und Staaten. Wir sollten uns nicht bockig zeigen, weil der Präsident von seinem in der Verfassung verbrieften Recht Gebrauch gemacht hat, ein Veto gegen eine Bill einzulegen. Es macht auch keinen Sinn jetzt eine Debatte über das Instrument des Vetos zu führen, das verschleiert die inhaltliche Auseinandersetzung und konterkariert den bisher produktiven Dialog - den wir gerade bei der Diskussion um die Ausgestaltung des astorischen Föderalismus dringend brauchen.

Ich möchte die erneute Debatte nutzen, um die angebrachten Punkte der Administration zur Sprache zu bringen.

1. Vice President Cavanagh hat die mangelhafte Definition der in der Bill verwendeten Ausdrücke "Einfuhr", "Ausfuhr" und "Verbringung" kritisiert. Hier ist es uns ein leichtes, Korrekturen vorzunehmen, gerade weil es sich hier um handwerkliche und nicht um politische Forderungen handelt.
2. Das Kompetenzwirrwarr welches sich aus Section 3. ergibt - welche Intention hat der Antragsteller hier verfolgt?

Ich teile weiterhin die Auslegung des Speakers, dass Sec. 3 Ssec 3. eine unzulässige Zuweisung von Pflichten durch den Bund an die Staaten vorgenommen wird. "Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates [...] bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten." Wenn Congressman Clark allerdings nicht die Motivation hat hier eine Verpflichtung einfließen zu lassen, können wir einfach den Teil mit der Lizensierung durch die Staaten streichen.

Ich schlage außerdem vor, dass wir Kriterien in den Text aufnehmen, an welchen sich das Justizministerium orientieren muss, wenn es überlegt, einen Handel zu unterbinden. Es sollte nicht vom Gutdünken der jeweiligen Regierung abhängig sein, wie dieses Gesetz genutzt wird.

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Samstag, 17. Mai 2014, 15:01

Mr Speaker,
in meinen Augen berührt die Bill nicht das Verhältnis zwischen Bund und Staaten. Das Recht des Vetos bleibt dem Präsidenten natürlich unbenommen, ebenso aber anderen aber die Feststellung, dass dieser Präsident dieses Recht stark nutzt, obwohl er es früher einmal stark kritisiert hat. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Diese Debatte ist uns aufgezwungen worden und in diesem Zusammenhang zwecklos, denn wir können das Veto entweder zurückweisen oder eben nicht, eine Anpassung der Bill ist in dieser Situation schlicht unmöglich, weshalb es Sinn gemacht hätte, die Kritik schon zu einem früheren Zeitpunkt einzubringen.

Dennoch möchte ich mir Anmerkungen zur konstruktiven Veränderung erlauben, für die ich keinen wirklichen Bedarf sehe, die ich aber für einen Kompromiss gutheißen würde:

1. Eine Definition der Begriffe "Ein- und Ausfuhr" sowie "Verbringung über die Grenzen eines Staates" sind meines Erachtens selbsterklärend und bedürfen keiner Erklärung. Um zu zitieren, was außerhalb des Kongresses anklang: "Ein Gesetz ist kein Wörterbuch!" In einem Wörterbuch wird man eine hinreichend genaue Definition dieser Begriffe mit Sicherheit finden.

2. Diese Section war nicht gedacht, Pflichten für die Staaten zu begründen, sondern ihnen Rechte zu übertragen. Vielleicht wäre eine Umformulierung hier unmissverständlicher: "Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates muss den zuständigen Behörden des Bundes und, sofern die Gesetze eines beteiligten Staates es erfordern, diesem anzuzeigen. Sofern nicht die Behörden eines Staates oder die zuständige Bundesbehörde die Verbringung untersagen, gilt sie als genehmigt."

David J. Clark (D-NA)

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Wesley Marcel Martin

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Sonntag, 18. Mai 2014, 11:31

Madam President, Mr. Speaker Honorable Members of the Congress,

diese Definitionsfrage ist in der Tat wichtig, auch wenn ich selbst sehe wie kleinlich hier alles geführt wird so hat es letzen-Endes Sinn. Was wir oft vergessen, ist das wenn wir ein Gesetz verabschiedet haben, Juristen mit diesen Arbeiten müssen, diese haben das Recht und die Pflicht Gesetze auszulegen. Wenn andere für einem Gesetze auslegen, dann kann es schnell passieren, das diese anders ausgelegt werden als der Urheber es gewünscht hat, daher würde ich einer späteren Richtlinie oder späteren Neufassung des Gesetzes zustimmen, halte es jedoch ebenfalls in der jetzigen Fassung für absolut annehmbar, da ich im direkten Sinn auch keine Verfassungswidrigkeit sehe.

Zu der Definition von "Einfuhr", "Ausfuhr" und "Verbringung" äußere ich mich nicht weiter, da ich diesen angebrachten Punk für lächerlich halte und es keinesfalls als angebracht sehe das der Kongress sich um eine Definition dieser Wörter bemühen sollte. Um die Definition von Wörtern, die wir uns nicht ausdenken sondern durchaus schon im Gebrauch sind, sind allgemein Sprachwissenschaftler zuständig, die in regelmäßigen Abständen Wörterbücher für solche Fälle veröffentlichen.


Ich danke ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ich entschuldige mich dafür sollten Fehler auftreten ich bin seit Dienstag erkrankt, weswegen ich so abwesend bin. Ich bemühe mich jedoch so weit es geht hier weiterzumachen. :(

"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

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15

Montag, 19. Mai 2014, 00:42

Madam President,

Ich werde diesen Entwurf ablehnen.
Ich bin der Ansicht dass es die Aufgabe der einzelnen Bundesstaaten ist solche Gesetze zu erlassen und nicht die des Bundes.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
fr. Almighty Chairman of the Republican Party
fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

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Montag, 19. Mai 2014, 14:48

Mr Speaker,
ich weise den ehrenwerten Senator für Laurentiana gerne ebenfalls darauf hin, dass die Bundesstaaten kraft Verfassung das Recht zur Gesetzgebung über die Regelungsmaterie der Bill nicht haben.

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 20. Mai 2014, 17:01




Honorable Members of Congress!

Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmungen werden in Kürze eingeleitet.



(Dominic Stone)
President of Congress