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1

Dienstag, 7. April 2015, 15:55

S. 2015-048 Election Roll Actualization Amendment


The President pro tempore of Congress


Honorable Members of Congress!

Der Senator for Astoria State, Mr Franklin, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




________________________________________________________
Clark
Speaker pro tempore of the House




Election Roll Actualization Amendment

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert Article 1, Section 5 des Federal Election Act.

Section 2 - Amendment
Article 1, Sec. 5, Absatz 5 FEA wird wie folgt neugefasst:
(5) Finden Nachwahlen für den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis. Dies ist durch die zuständige Behörde zu aktualisieren und um die Personen zu erweitern, die seit der letzten Auslegung des Wählerverzeichnisses die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erlangt haben.

Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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David Franklin

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2

Dienstag, 7. April 2015, 23:59

Mr. President,

dieser Entwurf dient dazu, einem Kuriosum im astorischen Wahlrecht eine Ende zu bereiten, nämlich das durch die Verwendung veralteter Wählerlisten wahlberechtigte Bürger von Nachwahlen zum Senat ausgeschlossen werden.

Die Debatte kam im Zuge der Nachwahl in Astoria State auf, da dort - im Falle einer Durchführung der Nachwahl durch das EO - 1/3 der Personen, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllen, nicht an der Wahl hätten teilnehmen können. Die jetzige Gesetzeslage entspricht daher nicht nur keinster Weise demokratischen Standards, sondern könnte - bei einer stark veralteten Wählerliste - sogar zu dem absurden Fall führen, dass bei einer Nachwahl NIEMAND das aktive Wahlrecht ausüben kann. In Freeland hat es bereits einmal auf Basis der jetzigen Rechtslage eine Nachwahl mit einem aktiv Wahlberechtigten gegeben... Dabei kann zudem gleichzeitig der paradoxe Fall eintreten, dass jemand zwar passiv wählbar ist, selbst als Wähler aber gar nicht an der Wahl teilnehmen darf...

Ich nehme an, dass diese Lösung mal irgendwann gewählt wurde, um Nachwahlen zügiger und unbürokratischer ablaufen zu lassen. Dieses ZIel ist außerordentlich zu begrüßen. Technisch stellt eine Erfassung der zu einem Zeitpunkt X aktiv wahlberechtigten Bürger, deren Aufnahme in die Wählerliste und eine entsprechende Durchführung der Wahl keinerlei Probleme dar, da ja auch jetzt schon Nachwahlen auf diese Art durchgeführt werden, sofern ein Staat entsprechende eigene Nachwahlregeln getroffen hat (siehe die letztendlich erfolgte Nachwahl in Astoria). Dennoch halte ich es für angebracht, diese Lücke im Bundesgesetz zu schließen, da zum Beispiel der Staat Freeland mit Verweis auf den FEA auf eine eigene Nachwahlregelung verzichtet hat.

Noch eine generelle Bemerkung: Aus rein "technischer" Sicht kann man das Erstellen und Führen von Wählerlisten ohnehin gänzlich in Frage stellen, aber ich sehe das durchaus als simulatorisches Element in Astor an und zumindest erfüllt es auch noch eine Mini-Hürden funktion gegen Wahlvieh, dass nur alle 28 Tage Muh macht... Daher bliebt das Grundprinzip der Wählerliste hier erst einmal unberührt und der Zusatz ist so gefasst, dass die Aufnahme der aktiv-wahlberechtigten Bürger nur eine Aktualisierung der bestehenden Wählerliste darstellt.
With kind regards,

Timothy Ford

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3

Mittwoch, 8. April 2015, 00:08

Mr. Speaker pro tempore,
ich werde diesem Gesetzesvorschlag zustimmen. Wenn der Kongress die Electoral Roll schon nicht abschaffen will, dann wenigstens verbessern

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4

Mittwoch, 8. April 2015, 00:08

Mr President,
ich unterstütze die Zielrichtung dieses Entwurfs ausdrücklich. Es bleibt jedoch unklar, auf welche Weise eine Ergänzung vorgenommen wird: Sollen die Personen, die die Bedingungen erfüllt haben, sich eintragen müssen oder werden sie automatisch ergänzt, um das Wahlrecht zu erlangen.
Auch würde ich die explizite Erwähnung der Streichung nicht mehr zugelassener Personen begrüßen.

David J. Clark (D-NA)

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Alexander Xanathos

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5

Mittwoch, 8. April 2015, 00:08

Mr. President,

mit den Argumenten von President Marani lehne ich dieses Amendment ab, welche da sind:
Diese Änderung bewirkt, dass nur noch in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November, in denen reguläre Wahlen zu Bundesämtern stattfinden, Wählerverzeichnisse angelegt werden. Bei auftretenden Nachwahlen zum Repräsentantenhaus gelten dann die letzten aktuellen. Findet eine Nachwahl also parallel zu den Präsidentschaftswahlen statt, gilt natürlich das dazu angelegte Wählerverzeichnis, denn es ist ja dann das letzte aktuelle. Im Monat darauf, sofern wie im aktuellen Fall nachgewählt werden sollte, gilt dieses dann fort.

Der nachteilige Aspekt ist der, dass ein (Neu-) Bürger, der eine Registrierung verpasst hat, diese erst zwei Monate später nachholen kann, was jedoch unter regulärer Besetzung aller Ämter ohnehin so wäre. Es ändert ja auch nichts an seinem passiven Wahlrecht, sodass auch Neubürger in Ämter gewählt werden können.
Darüber hinaus habe ich die Nachregistrierung gestrichen, die ich als überflüssig erachte, zumal sie das Zeitfenster auch nur um einen Tag vergrößert. Das halte ich für eine unnötige Mehrung von Unübersichtlichkeiten.
Alexander Xanathos
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David Franklin

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6

Mittwoch, 8. April 2015, 12:04

Mr. President:

@Congressman Clark: Ja, die Aktualisierung soll automatisch erfolgen. Vielleicht sollte dies klarer formuliert sein. Streichungen finden ja bisher schon statt, daher habe ich das nicht gesondert aufgenommen, kann man aber der KLarheit halber gerne tun.

@Senator Xanathos: Mir erschließt sich zwar durchaus die Logik des Arguments von President Marani, die ich in gewisser Weise so verstehe, dass an einer Nachwahl im Prinzip nur die teilnehmen sollen, die am ursprünglichen Wahlvorgang regulären Wahlvorgang teilgenommen haben, aber diese Logik lässt die praktischen Folgen ausser Acht:

1) Die Verschiebungen können aufgrund der geringen Einwohnerzahlen in den Staaten erheblich sein. Wie schon ausgeführt, wären bei der Wahl in Astoria State 1/3 der Wahlberechtigten nicht in der Lage gewesen an der Wahl teilzunehmen. Dies kann nicht im Interesse unserer demokratischen Grundwerte sein.
2) Im EXTREMFALL kann die Zahl der Wahlberechtigten auf 0 (wie gesagt, in Freeland gab es schon eine Nachwahl mit nur einem aktiv Wahlberechtigten) und dann besteht bis zur nächsten Wählerregistrierung keine Chance, eine Nachwahl durchzuführen.
3) Die Logik läuft dann ins Leere, wenn z.B. ein Senatssitz nicht nach 1-2, sondern z.B. nach 4 Monaten vakant fällt, da dann ja ebenfalls nicht die ursprüngliche Wählerliste der betreffenden Senatswahl, sondern eine zwar aktualisierte, dennoch aber bereits erneut 2 Monate veraltete Wählerliste verwendet wird. Wer also einen Monat nach der Senatswahl Bürger wurde, darf teilnehmen, wer 2,5 Monate danach Bürger wurde, nicht. Und das, obwohl BEIDE Personen die grundsätzlichen Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllen. Insofern sorgt die Bestimmung nur dafür, dass die Liste künstlich unaktuell gehalten wird.

Man kann - wie ausgeführt - grundsätzlich über die Sinnhaftigkeit der Election Roll streiten. Man kann auch der MEinung sein, dass insgesamt die Fristen zur Erlangung des aktiven Wahlrehcts zu kurz oder zu lang sind. Aber das sind grundsätzliche Fragen, die nicht im Rahmen dieser Reform geklärt werden können. Hier geht es nur darum, dass die durch diesen Absatz bestehende Diskriminierung aufgehoben wird.
With kind regards,

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7

Mittwoch, 8. April 2015, 21:09

Mr. President,

Da dieser Entwurf die faktische Abschaffung der Electoral Roll zumindest bei Ersatzwahlen bedeutet, begrüsse ich ihn zunächst. Ich frage mich allerdings wie genau die genannte Aktualisierung vonstatten gehen soll? Werden auch Personen die das Wahlrecht theoretisch gehabt hätten und sich einfach nicht eingetragen haben als wahlberechtigt gelistet?
Kevin Baumgartner
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David Franklin

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8

Mittwoch, 8. April 2015, 21:26

Mr. President,

über diesen Punkt habe ich nicht explizit nachgedacht. Nach der jetzigen Formulierung würde die Aktualisierung auch auf Personen zutreffen, die sich nicht in die ursprüngliche Wählerliste eingetragen haben, selbst wenn sie es zu diesem Zeitpunkt gekonnt hätten. Ich halte auch das jedoch für legitim, da auch diesen Personen bei einer erneuten Wahl die Chance zustehen sollte, an der Wahl teilzunehmen. Es ist schlichtweg ein Gebot unserer Verfassung, dass jeder Wahlberechtigte auch die Chance haben muss, an einer Wahl teilzunehmen. Dem Gesetzgeber steht es frei, den Eintrag in die Wählerliste zur Voraussetzung zu machen, aber auch dazu muss jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit haben, was bei späteren Einbürgerungen nicht möglich ist.

Die Alternative wäre natürlich, für eine Nachwahl eine neue Liste auszulegen, allerdings würden sich dann Nachwahlverfahren um bis zu eine Woche verzögern. Man kann wie gesagt das Wählerverzeichnis an sich in Frage stellen, aber dieser Entwurf soll zunächst nichts weiter tun, als im Rahmen der gegebenen Verhältnisse eine Verbesserung, bzw. eine Erfüllung demokratischer Grundrechte ermöglichen.
With kind regards,

Kevin Baumgartner

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9

Mittwoch, 8. April 2015, 21:45

Mr. President,

Nach der jetzigen Formulierung würde die Aktualisierung auch auf Personen zutreffen, die sich nicht in die ursprüngliche Wählerliste eingetragen haben, selbst wenn sie es zu diesem Zeitpunkt gekonnt hätten.

Somit wäre die Electoral Roll bei Nachwahlen faktisch abgeschafft, nur könnte man in diesem Fall den Entwurf deutlich schlanker fassen.

Ich halte auch das jedoch für legitim, da auch diesen Personen bei einer erneuten Wahl die Chance zustehen sollte, an der Wahl teilzunehmen. Es ist schlichtweg ein Gebot unserer Verfassung, dass jeder Wahlberechtigte auch die Chance haben muss, an einer Wahl teilzunehmen.

Und das, ehrenwerte Kongressmitglieder, ist neben dem Bürokratieabbau der beste Grund für die Abschaffung der Electoral Roll.

Ich denke wir sollten die Gelegenheit ergreifen und das Wählerverzeichnis zumindest bei Nachwahlen offen abschaffen.
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David Franklin

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10

Donnerstag, 9. April 2015, 16:36

Mr. President,

ich habe darüber nachgedacht, dass auch so zu schreiben, wie Senator Baumgartner vorschlägt. Ich habe mich aber für die etwas verschachtelte Formulierung entschieden, da die Subsection ja in der Section "Election Roll" angesiedelt ist. Alternativ müsste man die Subsection möglicherweise woanders unterbringen. Da bin ich offen für Vorschläge.
With kind regards,

David Franklin

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11

Freitag, 10. April 2015, 18:41

Mr. president,

ich würde die vorgeschlagene Subsection auf Basis der Vorschläge hier gerne noch einmal umformulieren, kann aber nicht garantieren, dass ich dies bis zum regulären Ausspracheende vorlegen kann. Ich erbitte daher eine Verlängerung (vorsichtshalber).
With kind regards,

Catherine Dewinter

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12

Freitag, 10. April 2015, 19:06

Mr. President,

Ich schliesse mich dem Antrag auf Verlängerung der Aussprache an.

Die Bill selbst geht meiner Meinung nach in die richtige Richtung. Ich selbst werde spätestens nächste Woche eine Totalrevision des Federal Election Act in den Kongress einbringen.

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Freitag, 10. April 2015, 20:48


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Die Aussprache wird um 48 Stunden verlängert.


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14

Montag, 13. April 2015, 15:08

Senator Franklin, im Interesse der zügigen Erledigung der Kongressgeschäfte möchte ich mich erkundigen, ob eine weitere Verlängerung der Aussprache gewünscht wird.

David J. Clark (D-NA)

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Montag, 13. April 2015, 18:25

Mr. President,

ich beantrage eine Verlängerung der Debatte.

Senator Franklin hat einen Denkfehler in seinen Ausführungen. Das "jeweils letzte" Wählerverzeichnis ist niemals älter als zwei Monate alt. Es handelt sich nämlich nicht um das "jeweilige" letzte Wählerverzeichnis nach Wahl geordnet, sondern um das bundesweite Wählerverzeichnis welches jeweils alle zwei Monate anzulegen ist. Dieses ist für Nachwahlen entscheidend. Das jeweils bezieht auf die Zeit und nicht wie das "jeweilige" auf die Wahl.
Alexander Xanathos
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Montag, 13. April 2015, 18:34


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Die Aussprache wird um 48 Stunden verlängert.


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Montag, 13. April 2015, 21:26

Mr. Speaker,

vielen Dank! Ich werde den Entwurf morgen im Lauf des Nachmittags vorlegen können.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
keine Abmeldung, aber diese Woche viel unterwegs - gleich noch zurück nach Brüssel.
With kind regards,

David Franklin

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Dienstag, 14. April 2015, 20:38

Mr. President,

ich möchte nun folgenden aktualisierten Entwurf des Amendments vorlegen:

Election Roll Actualization Amendment

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz ändert Article 1, Section 5 des Federal Election Act.

Section 2 - Amendment
Article 1, Sec. 5, Absatz 5 FEA wird wie folgt neugefasst:
(5) Finden Nachwahlen für den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis. Dies ist durch die zuständige Behörde zu aktualisieren und um die Personen zu erweitern, die nicht im letzten Wählerverzeichnis eingetragen sind, jedoch zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllen. Gleichzeitig sollen die Personen aus dem Wählerverzeichnis entfernt werden, die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht zum Zeitpunkt der Wahl nicht mehr erfüllen.

Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.


Für Section 2 hae ich noch eine "einfachere" Alternative formuliert, die faktisch kein Wählerverzeichnis bei Nachwahlen vorsieht:

Section 2 - Amendment
Article 1, Sec. 5, Absatz 5 FEA wird wie folgt neugefasst:
(5) Finden Nachwahlen für den Senat statt, wird kein Wählerverzeichnis angelegt. Bei diesen ist automatisch zur Wahl zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Wahl die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllt.
With kind regards,

Catherine Dewinter

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Dienstag, 14. April 2015, 20:46

Mr. President pro tempore,

Die zweite Variante findet meine Zustimmung.

Timothy Ford

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Dienstag, 14. April 2015, 20:51

Mr. Speakee,
die zwote Variante findet meine Zustimmung ebenfalls