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Kevin Baumgartner

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1

Montag, 8. Juni 2015, 21:23

S. 2015-071 Standing Rules Amendment




Honorable Members of Congress!

Der Senator für Freeland, Mr. Xanathos, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




Kevin Baumgartner
Dean of the Senate


Standing Rules Amendment

Sec. 1 Amendment to Sec. 4 Standing Rules of Congress
Sec. 4 Ssec. 4 Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
    "Ein Mitglied des Repräsentantenhauses leitet die Wahl. Kandidiert der Wahlleiter selbst, so soll ein anderes Mitglied des Repräsentantenhauses die Wahlleitung übernehmen."
Sec. 2 Amendment to Sec. 5 Standing Rules of Congress
Sec. 5 Ssec. 4 Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
    "Ein Senator leitet die Wahl. Kandidiert der Wahlleiter selbst, so soll ein anderer Senator die Wahlleitung übernehmen."
Sec. 3 Amendment to Sec. 6 Standing Rules of Congress
Sec. 6 Ssec. 3 Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
    "Ein Mitglied des Präsidiums wird durch das dienstälteste Mitglied seiner jeweiligen Kammer, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, vertreten (Dean of the House bzw. Dean of the Senate). Den Mitgliedern des Präsidiums steht es frei für die Zeit ihrer Abwesenheit selbstständig einen Vertreter zu bestimmen."
Sec. 4 Entry into Force
Diese Änderungen treten in Kraft, sobald beide Häuser des Kongresses sie gebilligt haben.
Kevin Baumgartner
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2

Dienstag, 9. Juni 2015, 15:15

Mr President pro tempore,
möchte der Antragsteller sich nicht äußern?

David J. Clark (D-NA)

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Alexander Xanathos

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3

Dienstag, 9. Juni 2015, 15:54

Mr. President pro tempore,

ich danke Congressman Clark für den Hinweis. Nun denn: Bei den Wahlen zum Speaker und Senatspräsidenten habe ich die Häuserverschränkung aufgehoben. Auch habe ich die strenge Rangfolge des Dienstalters bei der Wahlleitung aufgehoben. Bei der Konstituierung sind alle Mitglieder einer Kammer ranggleich. Durch den Verzicht auf Vorrechte aufgrund des Dienstalters bei der Wahl ist es nun möglich, dass jeder die Wahl einleiten kann, der sich dazu berufen und kompetent fühlt. Dieses zeitliche Vorrecht wird kompensiert durch den Ausschluss des Wahlleiters von der Kandidatur.
Ich denke, dass durch diese Änderungen formelle Schwierigkeiten und somit Verzögerungen bei notwendigen Wahlen beseitigt werden.

Bei Sec. 6 habe ich ein wenig bürokratischen Filz entfernt.
Alexander Xanathos
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Mosby M. Parsons

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4

Dienstag, 9. Juni 2015, 17:05

Mr. President pro tempore

Ich erkenne in diesem Antrag einen Bürokratieabbau und werde ihm deshalb zustimmen, wenn nicht im Laufe der Debatte schlagende Argumente dagegen vorgebracht werden.
Mosby M. Parsons

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5

Dienstag, 9. Juni 2015, 18:54

Mr President pro tempore,
ich sehe diese unkonkrete Zuständigkeit eher als Makel denn als Gewinn, denn verantwortlich fühlt sich keiner. Ich würde hier auf die Mitglieder des Hauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters zugreifen und die Verfügbarkeit als Kriterium nehmen. Wenn alle Stricke reißen, bliebe die Vertretung durch die Führung der anderen Kammer.
Demzufolge sehe ich auch diese starke Reduktion in Sec. 6 kritisch und würde es lieber in folgender Form sehen:

Sec. 6 – Chairmanship of Congress
(1) Der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Senatspräsident oder ihre jeweiligen amtsführenden Stellvertreter bilden das Präsidium des Kongresses. Sie vertreten den Kongress nach außen, leiten seine Sitzungen in unparteiischer und gerechter Weise und sorgen für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.
(2) Das Präsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Kongressmitgliedern, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
(3) Ein Mitglied des Präsidiums wird in erster Linie durch das dienstälteste Mitglied seiner jeweiligen Kammer, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, vertreten (Dean of the House bzw. Dean of the Senate). Es steht dem Präsidiumsmitglied frei, einen anderen Stellvertreter zu benennen. Steht der Dean nicht zur Verfügung, so tritt an seine Stelle das dienstälteste verfügbare Mitglied des Kongresses. Unterlässt das zuständige Mitglied die Vertretung, so soll die Vertretung ersatzweise dem Präsidiumsmitglied der anderen Kammer oder dem jeweiligen Vertreter obliegen. Soweit eine Vertretung auch dadurch nicht sichergestellt ist, soll jedes Mitglied des Kongresses, das sich bereit erklärt, die Vertretung übernehmen.
(4) Die Vertreterregelung tritt in Kraft, sofern der zu vertretende dies anzeigt, das Amt vakant ist oder eine offizielle Amtshandlung seit mehr als 24 Stunden aussteht.
(5) Der Sprecher des Repräsentantenhauses führt den Titel "Speaker", der Senatspräsident wird als "President" bezeichnet. Vertritt ein Mitglied den Sprecher, so soll dieser den Titel "Speaker pro tempore" führen, vertritt ein Mitglied den Senatspräsidenten, dann soll er als "President pro tempore" bezeichnet werden. Ein Mitglied der Kammer, das anstelle des Deans amtiert, soll diese Amtsbezeichnung unter Voranstellung von "Acting" führen. Der Sprecher führt den Titel "President of Congress", der Senatspräsident den Titel "Vice President of Congress".
(6) Die Präsidiumsmitglieder verfügen bei Aussprachen und Abstimmungen über uneingeschränktes Rede- und Stimmrecht in ihren jeweiligen Kammern. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.

Damit ist für jeden denkbaren Fall vorgesorgt, denke ich.

Wenn wir nun schon in der Änderungsphase sind, würde ich es begrüßen,
1. in Section 2, Subsection 4 die Erfordernis eines Gerichtsentscheides zu streichen, das unterminiert die Wirkung der Sec. 14, Ssc. 4,
2. für Geschäftsvorgänge, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ohne Antrag eröffnet werden, eine eigene Kennzeichnung vorzusehen,
3. über andere Formen der Sanktion, beispielsweise Geldstrafen, nachzudenken,
4. die Sanktionsgewalt dem Präsidium und nicht dem Präsidiumsmitglied der Kammer zu übertragen (Sec. 14, Ssc. 1). In gemeinsamen Debatten ist eine solche Regelung denke ich sinnvoller und fügt sich besser in die Zuständigkeitsregelung für das weitere Verfahren ein. Wenn jedes Präsidiumsmitglied Debatten eröffnen, verlängern und beenden kann, sollte auch dies möglich sein.

David J. Clark (D-NA)

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Kevin Baumgartner

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6

Dienstag, 9. Juni 2015, 20:50

Mr. Speaker pro tempore,

Der ursprüngliche Entwurf überzeugt mich aufgrund unklarer Zuständigkeiten nicht. Der Vorschlag des ehrenwerten Congressman Clark schon eher. Ganz generell halte ich eine Änderung aber für nicht nötig.
Kevin Baumgartner
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Timothy Ford

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7

Dienstag, 9. Juni 2015, 20:55

Mr. President pro Tempore,
auch ich kann mich dem Entwurf von Congressman Clark anschließen

David Franklin

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8

Dienstag, 9. Juni 2015, 22:55

Mr. President pro tempore,

Ich neige ebenfalls der Version von CM Clark zu.
With kind regards,

Steve McQueen

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9

Donnerstag, 11. Juni 2015, 00:54

Mr President pro tempore,

ich gehe ebenfalls mit dem Entwurf von Congressman Clark konform.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

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Marines never die, they just go to hell to regroup.

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Edward Schreiber

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10

Donnerstag, 11. Juni 2015, 12:35

Mr. President pro tempore,

auch ich bin geneigt dem Entwurf des ehrenwerten Congressman aus NA zuzustimmen, da ich eine solche Regelung für notwendig halte.
Edward Schreiber
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Alexander Xanathos

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11

Donnerstag, 11. Juni 2015, 13:04

Mr. President pro tempore,

bei Ssec. 5 und 6 im Entwurf Clark heißt es:
    (5) Der Sprecher des Repräsentantenhauses führt den Titel "Speaker", der Senatspräsident wird als "President" bezeichnet. Vertritt ein Mitglied den Sprecher, so soll dieser den Titel "Speaker pro tempore" führen, vertritt ein Mitglied den Senatspräsidenten, dann soll er als "President pro tempore" bezeichnet werden. Ein Mitglied der Kammer, das anstelle des Deans amtiert, soll diese Amtsbezeichnung unter Voranstellung von "Acting" führen. Der Sprecher führt den Titel "President of Congress", der Senatspräsident den Titel "Vice President of Congress".
    (6) Die Präsidiumsmitglieder verfügen bei Aussprachen und Abstimmungen über uneingeschränktes Rede- und Stimmrecht in ihren jeweiligen Kammern. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.


Dies überschneidet sich zu einem großen Teil mit Ssec. 12 Forms of Address.
Ich möchte daher vorschlagen, Ssec. 5 hier komplett zu streichen. Und Ssec. 6 S. 1 ist selbstverständlich. Ich denke auch, dass die Ssec. 6 eher in Sec. 10 Right of Speech gehört.
Alexander Xanathos
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12

Donnerstag, 11. Juni 2015, 14:13

Mr President pro tempore, ich würde folgende Version vorschlagen und hoffe, damit auch alle Anmerkungen berücksichtigt zu haben. Die Anrederegeln habe ich überarbeitet und ergänzt, außerdem ist nun eine Regelung für Geschäfte aufgenommen, die in einer Kammer geführt werden - gegenüber dem Kammervorsitzenden tritt hier nach dem Entwurf der Dean als Sitzungsleiter auf.

June 2015 Standing Rules Amendment

Sec. 1 Exclusion Amendment

Sec. 2, Ssc. 4 Standing Rules of Congress wird wie folgt gefasst:
Kongressmitglieder haben das Recht, jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten des Kongresses zu verlangen, sofern gegen sie kein Hausverbot besteht.


Sec. 2 Amendment to Sec. 4 Standing Rules of Congress
Sec. 4 Ssec. 4 Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
"Das dienstälteste verfügbare Mitglied des Repräsentantenhauses leitet die Wahl. Kandidiert der Wahlleiter selbst, so soll das nächstdienstältere Mitglied des Repräsentantenhauses die Wahlleitung übernehmen, sofern kein Mitglied zur Verfügung steht, der President of the Senate oder sein Verteter."


Sec. 3 Amendment to Sec. 5 Standing Rules of Congress
Sec. 5 Ssec. 4 Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
"Der dienstälteste verfügbare Senator leitet die Wahl. Kandidiert der Wahlleiter selbst, so soll der nächstdienstältere verfügbare Senator die Wahlleitung übernehmen, sofern kein Senator zur Verfügung steht, der Speaker oder sein Vertreter."


Sec. 4 Revision of Sec. 6 Standing Rules of Congress
Sec. 6 Standing Rules of Congress wird wie folgt neu gefasst:

Sec. 6 – Chairmanship of Congress
(1) Der Sprecher des Repräsentantenhauses und der Senatspräsident oder ihre jeweiligen amtsführenden Stellvertreter bilden das Präsidium des Kongresses. Sie vertreten den Kongress nach außen, leiten seine Sitzungen in unparteiischer und gerechter Weise und sorgen für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.
(2) Das Präsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Kongressmitgliedern, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
(3) Ein Mitglied des Präsidiums wird in erster Linie durch das dienstälteste Mitglied seiner jeweiligen Kammer, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, vertreten. Es steht dem Präsidiumsmitglied frei, einen anderen Stellvertreter zu benennen. Steht der Dean nicht zur Verfügung, so tritt an seine Stelle das dienstälteste verfügbare Mitglied des Kongresses. Unterlässt das zuständige Mitglied die Vertretung, so soll die Vertretung ersatzweise dem Präsidiumsmitglied der anderen Kammer oder dem jeweiligen Vertreter obliegen. Soweit eine Vertretung auch dadurch nicht sichergestellt ist, soll jedes Mitglied des Kongresses, das sich bereit erklärt, die Vertretung übernehmen.
(4) Die Vertreterregelung tritt in Kraft, sofern der zu vertretende dies anzeigt, das Amt vakant ist oder eine offizielle Amtshandlung seit mehr als 24 Stunden aussteht. Der Dean der jeweiligen Kammer amtiert auch während der Wortmeldungen des jeweiligen Präsidiumsmitgliedes in seiner Kammer als Sitzungsleiter und kann Sanktionen aussprechen.


Sec. 5 Origin of Motions Amendment
In Sec. 7, Ssc. 6 Standing Rules of Congress wird eine Nummer 4 ergänzt:
4. "O.", falls durch das Präsidium des Kongresses von amtswegen aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen ohne Antrag.


Sec. 6 - Forms of Adress Amendment

Sec. 12 Standing Rules of Congress erhält folgende Fassung:

(1) Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses führt die Amtsbezeichnungen "Speaker of the House of Representative" und "President of Congress", der Vorsitzende des Senats die des "President of the Senate" und "Vice President of Congress". Das dienstälteste Kammermitglied, das nicht Mitglied des Präsidiums ist, führt den Titel "Dean of the House of Representatives" oder "Dean of the Senate.", sofern es die Amtsgeschäfte des Vorsitzenden wahrnimmt, soll es die Amtsbezeichnung des Kammervorsitzenden mit dem Zusatz "pro tempore" führen. Amtiert ein anderes Kammermitglied als Sitzungsleiter, soll diese Amtsbezeichnung unter Voranstellung von "Acting" führen. Die Vorsitzenden von Ausschüssen führen die Amtsbezeichnung "Chairman of [Gremium]".
(2) Die Kongressmitglieder wenden sich zu Beginn ihrer Wortmeldungen immer an das für sie zuständige Mitglied des Präsidiums unter Verwendung der passenden Amtsbezeichnung, das Präsidium wendet sich in offiziellen Angelegenheiten an die Mitglieder des Kongresses unter Verwendung der Anrede als "Honorable Members of Congress" und an die Mitglieder der Kammern als "Honorable Representatives" oder "Honorable Senators", ansonsten an das jeweils andere Mitglied des Präsidiums.
(3) Mitglieder des Repräsentantenhauses werden als "The honorable [Representative/Congressman/Congresswoman] from [Wohnort], [Anrede und Name]" oder als "[Representative/Congressman/Congresswoman] [Name]" angesprochen, Senatoren als "The Honorable Senator for [Bundesstaat]" oder "Senator [Name]" angesprochen. An die Stelle dieser Anreden kann auch eine andere kollegiale Anrede treten.
(4) Bei Anhörungen können sich Mitglieder des Kongresses entweder an den Sitzungsleiter oder an den Befragten wenden, der Befragte richtet seine Antwort an den Sitzungsleiter, bei Nachfragen kann er sich auch unmittelbar an den Fragesteller richten.
(5) Die Sitzungsleiter achten auf die Wahrung der Anrederegeln als Teil der parlamentarischen Höflichkeit.


Sec. 7 - Right of Speech Amendment
In Sec. 10 Standing Rules of Congress wird eine Ssc. 4 eingefügt:
(4) Die Präsidiumsmitglieder verfügen bei Aussprachen und Abstimmungen über uneingeschränktes Rederecht. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.


Sec. 8 Sanctions
Sec. 14 Standing Rules of Congress wird wie folgt gefasst:

Sec. 14 – Sanctions against Members of Congress
(1) Das Präsidium übt die Sanktionsgewalt gegen Mitglieder des Kongresses aus.
(2) Das Präsidium kann Mitglieder aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze der parlamentarischen Ordnung zur Ordnung rufen, auffordern, ihr Verhalten zu verändern, zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen oder ermahnen. Das Präsidium spricht Verwarnungen aus, wenn
1. ein Kongressmitglied gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere die Hausordnung, verstößt und ein Verstoß entweder wiederholt auftritt oder besonders schwerwiegend ist oder
2. ein Kongressmitglied wiederholt und unentschuldigt seine Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang versäumt.
Eine Verwarnung ist vom Präsidium öffentlich bekanntzumachen und zu begründen.
(3) Wird ein Kongressmitglied zum wiederholten Mal innerhalb eines Monats verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann das Präsidium ihm das Rederecht im Kongress für bis zu eine Woche entziehen.
(4) Wird ein Kongressmitglied zum dritten Mal innerhalb von vier Monaten verwarnt oder ist der Verstoß so schwerwiegend, dass er diesen Schritt rechtfertigt, kann diejenige Kammer des Kongresses, dem das betreffende Kongressmitglied angehört, ein Hausverbot zwischen fünf und dreißig Tagen verhängen. Das Kongresspräsidium gewährt dem betroffenen Kongressmitglied die Möglichkeit, in seinen Räumlichkeiten den Nachweis zu erbringen, dass es an den Geschäften des Kongresses teilnimmt.
(5) Das Präsidium kann anstelle oder ergänzend zu anderen Sanktionen eine Geldstrafe gegen ein Mitglied verhängen, die sich in Tagessätzen an der Besoldung der Mitglieder orientiert und für wohltätige Zwecke zu spenden ist.
(6) Der Kongress oder eine seiner Kammern können ein Mitglied für sein Verhalten tadeln oder rügen und zur Besserung oder Entschuldigunh aufrufen. Ist das Verhalten so schwerwiegend, dass das Mitglied sich seiner Mitgliedschaft im Kongress für unwürdig erweist, zum Rücktritt auffordern.


Sec. 9 Entry into Force
Diese Änderungen treten in Kraft, sobald beide Häuser des Kongresses sie gebilligt haben.

David J. Clark (D-NA)

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13

Freitag, 12. Juni 2015, 11:50

Mr. President pro tempore,

ich stimme grundsätzlich den Anregungen Congressman Clarks zu, möchte jedoch vom Dienstalter bei der Wahlleitung abrücken und meinen Vorschlag nochmal vertreten: Meine Formulierung ist eine etwas euphemistische Formulierung, die letztlich aber nichts anderes bewirken soll als first come, first serve. Wir sprechen nämlich bei der Einleitung von Wahlen zwar von einer wichtigen und ehrenvollen Aufgabe, die sich jedoch in einem Copy n Paste erschöpft.

Es weist dabei Ähnlichkeiten zum Dienstalter auf, denn das Dienstalter beantwortet die Frage, welcher in einer Gruppe als erster dieser Gruppe angehörte. Das Windhundprinzip beantwortet die Frage, wer als erster in einer Gruppe die Maßnahme vornimmt. Denn eines ist sicher, Wahlen im Kongress dienen der Selbstorganisation und sollten so schnell wie möglich erledigt sein.

Wir haben doch in diesem Monat genau das erlebt, was mit Congressman Clarks Entwurf aber auch nicht gelöst werden würde: Wer ist dienstälter, wer davon ist verfügbar, wie lange muss der nächste warten? Durch meinen Entwurf wäre die Frage: Ist die Wahl eingeleitet? Na dann los. Ich glaube auch nicht, dass das zu Mehrfachwahlen führt, denn die Wahl einzuleiten ist eine Sache von Minuten. Und bevor man eine Wahl nach ihrer Vorbereitung einleitet, reicht ein Blick ins Plenum, ob ein entsprechender Vorgang in der Zwischenzeit nicht doch bereits läuft.

Den weiteren Anregungen Mr. Clarks kann ich mich weitgehend anschließen, jedoch muss ich mir die die Sitzungsleitung nochmal anschauen, ob man da nicht einiges an unnötigen Erwähnungen für die Übersichtlichkeit streichen kann. Der jeweilige Vertreter z.B. muss nicht ständig erwähnt werden, denn das zeichnet ja den Vertreter aus, dass er wie der Vertretene auftreten darf.
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Freitag, 12. Juni 2015, 13:38

Mr President pro tempore,
"first come, first serve" halte ich nach wie vor nicht für geeignet, weil niemand bestimmt wird, der zuständig ist. Nach dem Dienstalter zu gehen und auf die Verfügbarkeit abzustellen hat den gleichen Effekt - jedes Mitglied, dass die Wahl einleiten will, ist das dienstälteste verfügbare Mitglied zu diesem Zeitpunkt, gleichzeitig ist aber jemand verantwortlich.

David J. Clark (D-NA)

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15

Freitag, 12. Juni 2015, 13:46

Mr. President pro tempore,

das mit der Verfügbarkeit ist aber dann schwierig, wenn man gem. der Einheitlichkeit der Standing Rules unter Beachtung von Sec. 6 Ssec. 4 erst 24 Stunden warten muss, sofern jemand im Protokoll über einem steht. :)
Alexander Xanathos
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Freitag, 12. Juni 2015, 15:28

Mr. President pro tempore

Nach wie vor überzeugt mich die Argumentation von Senator Xanathos mehr.
Mosby M. Parsons

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Samstag, 13. Juni 2015, 00:44


The President pro tempore of Congress


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Ich verlängere die Debatte um 48 Stunden.


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Clark
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Samstag, 13. Juni 2015, 13:59

Mr President pro tempore,
ich kann die Sorge des ehrenwerten Senators für Freeland nachvollziehen, sehe aber eben das Problem, dass es manchmal eine Pflicht braucht, um die Erledigung einer Aufgabe sicherzustellen.

David J. Clark (D-NA)

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Dienstag, 16. Juni 2015, 14:30

Mr. President pro tempore,

wir könnten für das House festlegen, dass der erste Abgeordnete, welcher den Amtseid bei der Konstituierung ablegt, auch binnen einer Stunde die Wahl einzuleiten hat. Und falls er dies nicht tut, bekommt er direkt eine Verwarnung.
Im Senat bekommt derjenige die Verwarnung, der nach der Feststellung der Vakanz oder dem Ende der Amtszeit im Kongress das Wort erhebt und nicht binnen einer Stunde die Neuwahl einleitet.
Alexander Xanathos
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20

Dienstag, 16. Juni 2015, 15:34


The President pro tempore of Congress


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Da offensichtlich weiterer Aussprachebedarf besteht, verlängere die Debatte um weitere 48 Stunden.


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