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Montag, 22. Februar 2010, 09:49

The Constitution of the Commonwealth of Hybertina

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -


Official Document -Attested Copy



C O N S T I T U T I O N
of the Commonwealth of Hybertina



Wir, das Volk des Commonwealth of Hybertina, bestimmen und errichten diese Verfassung in Dankbarkeit gegenüber Gott dem Allmächtigen für unsere verfassungsmäßige Freiheit, um deren Vorteile zu sichern, unsere Regierungsform zu vervollkommnen, den inneren Frieden sicherzustellen, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und jedermann die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte zu garantieren.


Article I - The Declaration of Rights

Section 1 [Form of government]
Der Commonwealth of Hybertina ist eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf das Prinzip der Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk gründet.

Section 2 [Separation of powers]
Die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtssprechende Gewalt des Staates sollen voneinander unterschieden und durch getrennte Organe ausgeübt werden, wie diese Verfassung sie bestimmt.

Section 3 [Limitation of official powers]
Die anerkannten Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers, wie sie Aufnahme in diese Verfassung gefunden haben, sollen allem staatlichen Handeln Grenzen weisen und die Volksvertreter in ihren Entscheidungen binden, die sonstigen Amtsträger und Bediensteten des Staates aber sollen in ihren Handlungen den Gesetzen des Staates in vollem Umfange unterworfen sein.

Section 4 [Equality under law]
[1] Die Gleichheit aller Rechte und Pflichten vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Identität oder Orientierung, oder des Vermögens einer Person aberkannt oder verkürzt werden.
[2] Die Gleichheit aller Rechte vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen der Behinderung einer Person aberkannt oder verkürzt werden.

Section 5 [Life, liberty, property and pursuit of happiness]
[1] Das Recht auf sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit, seine Freiheit, den Erwerb und Besitz von Eigentum sowie zu tun oder zu unterlassen, was immer seinem Glück förderlich ist und keinem anderen schadet, wohnt jedem Menschen gleichermaßen und von Natur aus inne, es kann ihm durch keine Gewalt geraubt oder entzogen werden.
[2] Jede Person, die das Recht zur Niederlassung in den Vereinigten Staaten besitzt, soll berechtigt sein, ihre Niederlassung in diesem Staat zu nehmen und sein Bürgerrecht nach den Bestimmungen dieser Verfassung zu erwerben, und wer seine Niederlassung in diesem Staat besitzt, soll berechtigt sein, diese jederzeit aufzugeben.
[3] Weder sollen Sklaverei oder Leibeigenschaft in diesem Staat bestehen, noch soll jemand zu einer bestimmten Arbeit oder Tätigkeit gezwungen werden, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen er in einem ordentlichen Prozess überführt worden ist.

Section 6 [Freedom of religion, speech, assembly and petition]
Die Popular Assembly soll kein Gesetz beschließen, das die Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder die ungestörte Ausübung einer Religion beeinträchtigt, oder ein Gesetz, das die Freiheit der Rede oder der Presse einschränkt, oder das Recht der Bürger, sich friedlich zu versammeln oder Eingaben an die Regierung zu richten.

Section 7 [Inviolability of person, home, documents and property]
[1] Das Recht auf Sicherheit der Person, der Wohnung, der Unterlagen und des Eigentums vor ungesetzlicher Durchsuchung und Beschlagnahme, sowie das Recht auf Schutz persönlicher Informationen, soll nicht verletzt werden.
[2] Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle sollen nur bei begründetem Verdacht erteilt werden, der sich auf eine beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussage stützt, sie sollen die zu durchsuchende Örtlichkeit, die in Gewahrsam zu nehmende Person oder die sicherzustellenden Gegenstände oder Papiere genau bezeichnen.

Section 8 [Right to due process]
[1] Niemand soll wegen eines Verbrechens bestraft werden ohne einen fairen und öffentlichen Prozess vor einem unparteiischen Gericht, wer aber eines Verbrechens beschuldigt wird, der hat ein Recht auf unverzügliche Unterrichtung über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage, Gegenüberstellung mit den Anklägern und Zeugen, die Vernehmung von ihm benannter Entlastungszeugen und ein zügiges gerichtliches Verfahren.
[2] Niemand soll gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen, noch soll jemand wegen der gleichen Tat mehr als einmal angeklagt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[3] Weder sollen übermäßige Geldstrafen auferlegt oder Sicherheitsleistungen verlangt werden, noch soll jemand grausamer, unmenschlicher, erniedrigender oder ungewöhnlicher oder unverhältnismäßiger Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
[4] Privates Eigentum soll nicht entzogen werden ohne die Leistung einer gerechten Entschädigung.
[5] Wegen der Unfähigkeit, eine finanzielle Verpflichtung zu erfüllen, soll niemand in Haft genommen werden, es sei denn, er hat seine Zahlungsunfähigkeit zuvor in betrügerischer Absicht vorgespiegelt.

Section 9 [Prohibition of poll taxes]
Das Recht der Bürger dieses Staates, an Wahlen und Abstimmungen nach seinem Recht teilzunehmen, soll nicht von der Zahlung der von ihnen geschuldeten Steuern und Abgaben abhängig gemacht werden, noch soll für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nach dem Recht dieses Staates eine Steuer oder Abgabe erhoben werden.

Section 10 [Non-enumerative rights]
Keine Bestimmung dieser Verfassung soll so ausgelegt werden, dass dem Volk andere von ihm innegehaltene Rechte aberkannt oder verkürzt werden.


Article II - The Legislative Power

Section 1 [The Popular Assembly]
[1] Die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina soll einer Popular Assembly als Parlament des Staates übertragen sein.
[2] Die Popular Assembly soll ständig, öffentlich und in der Hauptstadt des Staates tagen, sie soll unauflöslich sein.
[3] Der Gouverneur des Staates soll den Vorsitz in der Popular Assembly führen und ihre Geschäfte gerecht und unparteiisch leiten, gemäß einer Geschäftsordnung, die sich die Popular Assembly zur Regelung ihres Verfahrens selbst geben soll.

Section 2 [Members of the Popular Assembly]
Mitglied der Popular Assembly soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen in diesem Staat hat.

Section 3 [Decisions of the Popular Assemby]
Die Popular Assembly soll ihre Beschlüsse jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen fassen, soweit diese Verfassung, die Gesetze, die Geschäftsordnung oder die Beschlussvorlage selbst nichts abweichendes bestimmen, dabei soll für die Annahme eines Beschlusses keine geringere Mehrheit als in dieser Verfassung bestimmt vorgesehen werden.

Section 4 [Rights of the Members of the Popular Assembly]
[1] Die Mitglieder der Popular Assembly sollen, außer in Fällen von Verrat oder verleumderischer Beleidigung, wegen keiner in der Popular Assembly getätigten Äußerung oder Abstimmung gerichtlich oder sonst außerhalb der Popular Assembly verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[2] Ein Anspruch der Mitglieder der Popular Assembly auf eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Dienste soll gesetzlich begründet und geregelt werden können.

Section 5 [Process of legislation]
[1] Gesetzesvorlagen sollen aus der Mitte der Popular Assembly, durch den Gouverneur oder die von ihm zu seiner Unterstützung berufenen Mitglieder seiner Regierung eingebracht werden.
[2] Eine Gesetzesvorlage soll angenommen sein, wenn sie von der Popular Assembly mehrheitlich gebilligt wurde, sofern diese Verfassung oder die Vorlage selbst nichts abweichendes bestimmen.
[3] Von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlagen sollen dem Gouverneur zur Unterzeichnung vorgelegt werden, sie sollen mit seiner Unterschrift und der Veröffentlichung durch den Gouverneur in Kraft treten, von der Gesetzesvorlage bestimmte Fristen bis zum Inkrafttreten sollen mit der Unterschrift des Gouverneurs und der Veröffentlichung zu laufen beginnen, wird der Gouverneur nicht binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage tätig, so soll sie mit diesem Tag als in Kraft getreten oder eine von ihr selbst bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten als zu laufen begonnen gelten.
[4] Erklärt der Gouverneur binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlage, dieser nicht zuzustimmen, so soll die Popular Assembly erneut über die Vorlage verhandeln und abstimmen, wird sie dabei mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen erneut angenommen, so soll sie als mit dem Zeitpunkt des Endes der Abstimmung in Kraft getreten oder eine von ihr bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten gilt als ab diesem Zeitpunkt laufend gelten.


Article III - The Executive Power

Section 1 [The Governor of the Commonwealth of Hybertina]
[1] Die vollziehende Gewalt soll einem Gouverneur des Commonwealth of Hybertina als seinem ranghöchsten Beamten übertragen sein.
[2] Der Gouverneur soll für die getreuliche Ausführung der Gesetze des Staates sorgen, er soll zu diesem Zweck Verordnungen erlassen und mit Zustimmung der Popular Assembly Ämter und Behörden einrichten können, deren Leiter und Bedienstete seiner Weisung unterstehen sollen, er soll den Staat nach außen verterten und in seinem Namen mit Billigung der Popular Assembly Verträge schließen können, er soll der Oberbefehlshaber über die Nationalgarde sein und das Begnadigungsrecht zu Gunsten wegen Verstößen gegen die Verfassung und Gesetze des Staates verurteilter Personen ausüben.
[3] Wenigstens einmal während jeder Amtszeit soll der Gouverneur der Popular Assembly über die Lage des Staates und den Fortgang der Regieurngsgeschäfte Bericht erstatten.

Section 2 [Election of the Governor]
[1] Der Gouverneur soll von der Bevölkerung des Staates in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl für eine Amtszeit von vier Monaten gewählt werden, wahlberechtigt und wählbar soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Staat hat.
[2] Zum Gouverneur soll gewählt sein, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wird eine solche Mehrheit von keinem Bewerber erreicht, so soll eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten stattfinden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten und es soll gewählt sein, wer in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereint, konnten im ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten die größte oder zweitgrößte Anzahl Stimmen auf sich vereinen, so sollen sie alle zur Stichwahl zugelassen sein, und kann auch in der Stichwahl kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, so soll eine neue Wahl ausgeschrieben werden.
[3] Stellt sich nur ein Kandidat der Wahl zum Gouverneur, so soll anstelle der Wahl eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der Kandidat zum Gouverneur gewählt werden soll, er soll zum Gouverneur gewählt sein, wenn mehr als die Hälfte der Wähler seiner Wahl zustimmen, erreicht der Kandidat diese Mehrheit nicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.
[4] Ist bis zum Ende der Amtszeit eines amtierenden Gouverneurs noch kein Nachfolger gewählt, so soll das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly die Amtsgeschäfte kommissarisch übernehmen, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern soll ihm dabei nicht zustehen.
[5] Wer in einer Stichwahl oder einer auf Grund ergebnisloser Stichwahl oder negativer Abstimmung erneut ausgeschriebenen Wahl zum Gouverneur gewählt wird, soll hinsichtlich des Beginns und Endes seiner Amtszeit so gestellt werden, als sei er bereits im ersten Wahlgang der regulären Wahl zum Gouverneur gewählt worden.

Section 3 [Commonwealth Administration]
[1] Der Gouverneur soll zu seiner Unterstützung in der Erfüllung seiner Aufgaben einen Innenminister (Secretary of Commonwealth), einen Justizminister (Attorney General) und einen Finanzminister (Commonwealth Treasurer) in seine Administration berufen können, sie sollen in der Führung ihres Amtes seinen Weisungen unterstehen.
[2] In die Commonwealth Administration soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten berufen werden können, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als zwei Wochen im Staat hat.
[3] Die Mitglieder der Administration sollen zu ihrer Berufung der Bestätigung der Popular Assembly bedürfen, diese soll bis zu ihrer Entlassung durch den Gouverneur gelten, längstens jedoch bis zum Ende der Amtsperiode des Gouverneurs.

Section 4 [Substitution of the Governor]
[1] Kündigt der Gouverneur seine Abwesenheit für einen begrenzten Zeitraum an, so sollen dessen Amtsgeschäfte in dieser Zeit stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly geführt werden, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern, soll ihnen jedoch nur zustehen, wenn sie den Gouverneur für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen vertreten.
[2] Bleibt der Gouverneur seinen Amtsgeschäften länger als sieben Tage unangekündigt fern, so sollen diese nach Ablauf des siebenten Tages stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly ausgeübt werden, wobei ihnen dabei auch das Recht zustehen soll, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern.
[3] Die stellvertretende Ausübung der Amtsübernahme soll mit der Erklärung des Gouverneurs enden, diese wieder zu übernehmen.

Section 5 [Succession of the Governor and vacancies]
[1] Scheidet der Gouverneur durch Tod, Rücktritt, Amtsenthebung, Aufgabe oder Entzug der Staatsbürgerschaft oder Aufgabe seines Wohnsitzes im Staat aus dem Amt aus, so sollen in dieser Reihenfolge der Innenminister, der Justizminister oder der Finanzminister als neuer Gouverneur vereidigt werden und die laufende Amtsperiode zu Ende führen.
[2] Ist bei Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt weder ein Innenminister, noch ein Justizminister, noch ein Finanzminister ernannt, oder erklären alle von ihnen den Verzicht auf das Amt des Gouverneurs, so soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly kommissarisch das Amt des Gouverneurs übernehmen und eine Neuwahl zum Amt des Gouverneurs veranlassen, der in der Neuwahl gewählte Gouverneur soll die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs zu Ende führen, betrüge diese bei Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs weniger als einen Monat, so soll auf eine Neuwahl verzichtet werden und das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs kommissarisch zu Ende führen, ihm sollen dabei die vollen Amtsbefugnisse zustehen.

Section 6 [Impeachment]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration und jeder andere Amtsträger des Staates, ausgenommen die Mitglieder der Popular Assembly, sollen wegen eines Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung ihrer Amtspflichten ihres Amtes enthoben werden können, der Antrag auf eine Amtsenthebung soll von einem Viertel der Mitglieder der Popular Assembly gestellt werden, eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, die Leitung des Verfahrens soll dessen dienstältestem verfügbarem Mitglied, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst persönlich von dem Verfahren betroffen ist, obliegen.
[2] Bleibt der Gouverneur, ein Mitglied der Commonwealth Administration oder ein anderer Amtsträger des Staates seinen Amtsgeschäften länger als vierzehn Tage unangekündigt fern, so soll der Betreffende als seines Amts verlustig geworden gelten, die Feststellung soll die Popular Assembly auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly treffen, den Vorsitz soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly führen, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst persönlich von dem Verfahren betroffen ist.

Section 7 [Recall election]
[1] Auf gemeinsamen Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Bürger des Staates soll eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der amtierende Gouverneur abberufen und an seiner Stelle eine in dem Antrag zu benennende Person zum Gouverneur gewählt werden soll, die Abstimmungsleitung soll dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly obliegen, das nicht als amtierender Gouverneur oder dessen Gegenkandidat an dem Vorgang beteiligt ist.
[2] Der Antrag soll erfolgreich sein, wenn sich eine Mehrheit der mit ja oder nein Abstimmenden für eine Ablösung des Gouverneurs durch den vorgeschlagenen Gegenkandidaten ausspricht.
[3] Der im Erfolgsfalle des Antrages neugewählte Gouverneur soll die Amtszeit des abgewählten Gouverneurs zu Ende führen.


Article IV - The Judicial Power

Section 1 [Delegation to the United States Supreme Court]
[1] Die Rechtssprechung des Commonwealth of Hybertina soll durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt werden.
[2] Der Supreme Court soll alle Rechtsstreitigkeiten, die er auf Grund Rechts dieses Staates entscheidet, in der gleichen Besetzung und nach dem gleichen Verfahren verhandeln, wie er sie verhandeln würde, wenn die streitentscheidende Norm Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Astor wäre.


Article V - Miscellaneous Provisions

Section 1 [Oath to office]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration, die Beamten und Bediensteten des Staates sowie die Mitglieder der Popular Assembly sollen bei Antritt ihres Amtes oder Mandates den folgenden Eid leisten:
    Ich, ..., schwöre, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor und des Commonwealth of Hybertina getreulich einhalten, bewahren und verteidigen, und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.
[2] Wer sich aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gehindert sieht, den Eid in der vorgesehenen Form zu leisten, soll an Stelle des Eides ein wortgleiches Gelöbnis ablegen oder auf die religiöse Bekräftigung verzichten.

Section 2 [Amendments to the Constitution]
[1] Die Popular Assembly soll dieser Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen Zusatzartikel hinzufügen können, wann immer sie dieses zu deren Ergänzung, Korrektur oder Verbesserung für notwendig befindet.
[2] Zusatzartikel zu dieser Verfassung sollen nicht im Widerspruch zu deren Geist der Anerkenntnis der Freiheit und Gleichheit aller Bürger und der ihnen von ihrem Schöpfer gegebenen natürlichen und unveräußerlichen Rechten stehen.

Section 3 [Coming into force]
Diese Verfassung soll dem Volk des Commonwealth of Hybertina zur Abstimmung vorgelegt werden, sie soll angenommen sein, wenn ihr die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, und soll mit der Verkündung durch den Gouverneur in Kraft treten.