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Dominic Stone

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1

Freitag, 20. Juni 2014, 12:11

S. 2014-049: 2nd Popular Petitions Act Amendment Bill




Honorable Members of Congress!

Der Senator of Astoria State, Mr. Daryll K. Sanderson, hat den angehängten Entwurf eingebracht.
Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.




(Dominic Stone)
President of Congress



2nd Popular Petitions Act Amendment Bill

Section 1:
Der Popular Petitions Act wird wie folgt neu gefasst:


Article 1
Dieses Gesetz dient zur Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages aus Artikel III Sektion 7/1 Satz 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Article 2
Volkspetitionen im Sinne dieses Gesetzes sind aus dem Volk hervorgehende Gesetzgebungsinitiativen.

Article 3
(1) Berechtigt zur Vorlage einer Volkspetition ist jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte astorische Bürger, soweit er nicht aus anderen Gründen, insbesondere kraft Mitgliedschaft im Kongress, zur Einbringung von Gesetzesinitiativen berechtigt ist.
(2) Die Volkspetition hat einen ausformulierten Entwurf für das zu erlassende Gesetz zu beinhalten. Ihr darf eine schriftliche Begründung für die Initiative beigefügt werden.
(3) Die Volkspetition ist unzulässig, wenn der vorgelegte Entwurf bei Inkrafttreten als Gesetz verfassungswidrig wäre.
(4) Die Volkspetition ist vom Vorlegenden an den Attorney General zu richten. Dieser hat sie nach Prüfung ihrer Zulässigkeit entweder unverzüglich und in voller Länge einschließlich der Begründung des Vorlegenden in einem öffentlich zugänglichen Forum des Bundes zu veröffentlichen oder bei Nichterfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen als unzulässig zurückzuweisen. Der Thread, in dem die Petition veröffentlicht wird, ist klar als solcher zu kennzeichnen.
(5) Gegen die Zurückweisung nach Absatz 3 Satz 2 kann binnen einer Woche ab der Zurückweisung Beschwerde beim Supreme Court eingelegt werden.

Article 4
(1) Die Volkspetition liegt insgesamt sieben Kalendertage lang am Ort der Einreichung der Petition zur Einsicht für jedermann bereit. Jedermann ist berechtigt, dort Kommentare zur Petition abzugeben. Änderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden.
(2) Jedermann, der selbst vorlageberechtigt wäre, kann öffentlich ausliegende Petitionen unterstützen. Er tut dies durch öffentliche Erklärung in dem Thread, in dem die Petition ausliegt.
(3) Jeder Unterstützer kann während der Auslage durch öffentliche Erklärung im Thread seine Unterstützung für die Petition widerrufen.
(4) Die Petition ist vom Kongress wie eine von Kongressmitgliedern eingebrachte Vorlage zu behandeln und zu erörtern, wenn die erforderliche Zahl an Unterstützungsberechtigten innerhalb der Auslegungsfrist ihre Unterstützung erklärt hat. Diese Zahl an Unterstützern beträgt 1/3 der selbst vorlageberechtigten Staatsbürger der Vereinigten Staaten. Bemessungsgrundlage für die Gesamtbevölkerung ist der Stand aller vorlageberechtigten Staatsbürger zum Zeitpunkt des Endes der Auslegungsfrist, die während der Auslage mindestens 3 Beiträge in den öffentlichen Foren geleistet haben.
(5) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine obligatorische Behandlung der Petition durch den Kongress vorliegen, trifft der Attorney General. Gegen seine Entscheidung steht binnen einer Frist von einer Woche ab der Feststellung die Beschwerde beim Supreme Court offen.
(6) Der Kongresspräsident hat dem Vorlegenden für die Debatte der Petition im Kongress Rederecht zu erteilen, soweit nicht besondere, vom Kongresspräsidenten darzulegende Gründe des Gemeinwohls dagegen sprechen.

Article 5
Der Vorlegende kann seine Petition bis zur Feststellung nach Art 4 (4) durch Erklärung gegenüber dem Attorney General oder durch öffentliche Erklärung am Ort, an dem die Petition ausliegt, zurückziehen.



Daryll K. Sanderson

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Freitag, 20. Juni 2014, 14:58

Mr. President,

dieser Entwurf soll die notwendige Aktualisierung des Petitionsrecht, einem in unserer Verfassung verankerten Grundrecht zur politischen Partizipation, durchführen.

Der Entwurf orientiert sich stark am bisher gültigen Gesetz, passt dieses aber an den aktuellen gesetzlichen Rahmen an.

Die wichtigsten Änderungen sind:

- Die Prüfung der Petition obliegt nun dem Attorney General, da das Amt des Secretary of the Interior nicht mehr existiert.

- Die Möglichkeit zum Widerruf der Unterstützung wurde hinzugefügt.

- Die Unterstützung für eine Petition soll nun 1/3 der aktiven vorlageberechtigten Bürger betragen. Um das Scheitern einer Petition an Inaktivität zu vermeiden, sollen nur aktive Bürger in das Quorum eingerechnet werden. Dies soll durch mindestens 3 Beiträge während der Auslagezeit gewährleistet werden.


Ich bitte um ihre Zustimmung.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Samstag, 21. Juni 2014, 16:12

Mr. Speaker,

Ich begrüße diesen dringend notwendigen Entwurf ganz ausdrücklich.
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Samstag, 21. Juni 2014, 17:28

Mr Spaker, ich schließe mich an.

David J. Clark (D-NA)

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Samstag, 21. Juni 2014, 19:08

Mr. President,

Die Anpassung vom Secretary of the Interior zum Attorney General hätte bereits durch ein anderes Gesetz erfolgen sollen. Es handelt sich um ein Versäumnis.

Die Beschränkung auf sogenannt aktive Bürger halte ich für wenig zielführend auch halte ich es nicht für notwendig eine Regelung beizufügen die es erlaubt seine Unterstützung für einen Entwurf wieder zurück zu ziehen. Ich bin daher geneigt die Vorlage abzulehnen.
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Sonntag, 22. Juni 2014, 08:36

Mr. Speaker,

inwiefern ist eine Regelung, die politische Partizipation vereinfachen und politische Aktivität belohnen soll, denn schlecht? Muss man Senator Baumgartner wirklich daran erinnern, was Demokratie ist und dass sie eines der Grundprinzipien unseres Staates ist?
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Sonntag, 22. Juni 2014, 13:12

Mr. President,

Ich sehe keine Gründe dieses äusserst selten genutzte Instrument anzupassen.
Eric Baumgartner
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Sonntag, 22. Juni 2014, 13:13

Mr. Speaker,

vielleicht würde eine Anpassung ja die Nutzungsfrequenz erhöhen? Einige Straftatbestände müssen auch selten verfolgt werden - sollten wir sie deshalb abschaffen? Der Supreme Court muss nur selten richten- sollte man ihn also nicht zeitgerecht halten?
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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9

Sonntag, 22. Juni 2014, 15:24

Mr. President,

gerade weil dieses wichtige Grundrecht nur äußerst selten genutzt wird, sollte man sich fragen was die Gründe dafür sind.

Einer ist meiner Ansicht nach sicherlich die Erwartung an Inaktivität und Desinteresse der Masse zu scheitern.

Die Anpassung des Quorums erhöht die Chance für politisch aktive und engagierte Bürger eine erfolgreiche Petition in den Kongress einzubringen.
Deshalb sehe ich diese Änderung als wichtig und einen Schritt in die richtige Richtung an.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Dienstag, 24. Juni 2014, 11:05

Mr. President,

ich bin nicht sicher ob ich dem Argument des Kollegen aus Astoria State folgen kann:

Zitat

Die Anpassung des Quorums erhöht die Chance für politisch aktive und engagierte Bürger eine erfolgreiche Petition in den Kongress einzubringen.

Inwiefern? Das Quorum wird doch von 1/4 auf 1/3 hochgesetzt oder verpasse ich etwas? Ja, 3 Beiträge sind notwendig, aber wieviele schaffen das nicht?

Von der Form des Antrags bin ich nicht angetan. 95% des Gesetzestextes ändert sich nicht, so sind alle eigentlichen Änderungen wirklich schwer herauszulesen.

Mosby M. Parsons

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11

Dienstag, 24. Juni 2014, 12:01

Mr. Speaker

Ich bin in dieser Sache leidenschaftslos. Das Instrument der Volkspetition wird offenbar eh nicht benutzt, ob so oder anders. Wenn sich der Antragssteller durch das abgeänderte Gesetz eine Mehrnutzung und damit ein Mehr an Demokratie verspricht, so kann man den Versuch mindestens wagen. Ich werde dem Gesetz zustimmen, sofern in der Debatte nicht noch wichtige Gründe dagegen vorgebracht werden.
Mosby M. Parsons

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Daryll K. Sanderson

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Dienstag, 24. Juni 2014, 21:12

Mr. Presidnet,
Mr. Speaker,


ich habe mich hier vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Betrachten wir als Beispiel die aktuelle Situation.

Ein Blick in das Bürgerverzeichnis zeigt, dass einige Bürger derzeit kaum aktiv sind. Dass Kriterium der 3 Beiträge in 7 Tagen wäre aktuell durch 6 der eigentlich 11 möglichen Unterstützer nicht erfüllt.
Dementsprechend ergibt sich hier eine eindeutige Verbesserung für die Chance einer erfolgreichen Petition. Eine Erhöhung von 1/4 auf 1/3 hielt ich dabei aber für nötig, da Petitionen natürlich auch nicht von kleinen Gruppen dazu genutzt werden sollen, den Kongress mit Anträgen zu "bombadieren".
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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Mittwoch, 25. Juni 2014, 15:23

Mister President,
Senator Sanderson,

gehe ich richtig in der Annahme, dass von diesen 6 Personen der Großteil Kongressmitglieder sind?

Daryll K. Sanderson

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Mittwoch, 25. Juni 2014, 17:49

Mr. Speaker,

nein, damit liegen sie falsch.
Zur Unterstützung berechtigt sind allgemein nur vorlageberechtige Bürger. Davon sind nach Art 3, 1 die Mitglieder des Kongress ausgeschlossen.

Dementsprechend zählte ich in dem Beispiel alle Federal-IDs abzüglich der 11 Mitglieder des Kongresses.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Nicht erfüllt hatten: Carbone, Aspertine, Caviness, Black, Vandenberg, Narayan
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)



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15

Mittwoch, 25. Juni 2014, 19:02




Honorable Members of Congress!

Die Aussprache ist beendet, Abstimmungen werden in Kürze eingeleitet.



(Dominic Stone)
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