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6th Constitutional Amendment Bill
Mr. Speaker,
ich beantrage die Ausprache und Abstimmung des Kongresses über folgenden Entwurf eines Zusatzes zur Verfassung der Vereinigten Staaten, und nach seiner Annahme durch den Kongress die Weiterleitung an die Bundesstaaten zur Durchführung des Ratifikationsverfahrens:
6th Constitutional Amendment Bill
Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz fügt an die Verfassung der Vereinigten Staaten einen 5. Zusatz an.
Section 2 - Introduction of a 5th Amendment to the Constitution of the United States
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird der folgende Zusatz angefügt: Amendment V [Expulsion of Members of Congress]
(1) Ein Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten soll wegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze der Vereinigten Staaten oder jenes Bundesstaates, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jener Kammer, der das betroffene Mitglied angehört, aus dem Kongress der Vereinigten Staaten ausgeschlossen werden können.
(2) Der Antrag auf Aufschluss eines Mitgliedes des Kongresses soll von einem Viertel der Mitglieder jener Kammer, der das betroffene Mitglied angehört, beim Kongresspräsidium gestellt werden. Dem Antrag soll ein Schriftsatz beigegeben werden, der die Handlung oder Unterlassung des betroffenen Kongressmitgliedes, auf welche sich der Antrag stützt, bezeichnet und begründet, inwiefern diese gegen die Verfassung oder Gesetze der Vereinigten Staaten oder des Bundesstaates, in dem das betroffene Kongressmitglied seinen Wohnsitz hat, verstößt.
(3) Das betroffene Kongressmitglied soll das Recht erhalten, sich vor jener Kammer des Kongresses, welcher er angehört, zu der Anschuldigung zu erklären, auch soll es zu seiner Entlastung Schriftstücke sowie beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussagen vorlegen können.
(4) Stimmt nach Anhörung des betroffenen Kongressmitgliedes eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jener Kammer, der das betroffene Kongressmitglied angehört, für seinen Ausschluss aus dem Kongress, so soll es seines Mandates verlustig gehen und zu keiner Kammer des Kongresses mehr wählbar sein, bis nicht eine oder beide Kammern des Kongresses auf Antrag des Betroffenen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder den Verlust der Wählbarkeit zu der betreffenden Kammer aufheben.
(5) Wird die notwendige Mehrheit für den Ausschluss des betreffenden Kongressmitgliedes nicht erreicht, so soll wegen der selben Handlung oder Unterlassung sein Ausschluss aus dem Kongress vor keiner Kammer mehr beantragt werden können.
(6) Bleibt ein Mitglied des Kongresses den Geschäften des Kongresses länger als vierzehn Tage unentschuldigt fern, so soll es auf Feststellung des Präsidiums des Kongresses als automatisch aus dem Kongress ausgeschlossen gelten, die Rechtsfolge des Verlustes der Wählbarkeit soll jedoch nicht eintreten. Der Ausschluss soll rückwirkend zu dem Tage gelten, an dem die Frist von vierzehn Tagen vollendet ist, Wortmeldungen oder Stimmabgaben, die nach Vollendung der Frist im Kongress getätigt werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Ausschluss aus dem Kongress. Der Ausschluss auf Grund Fernbleibens von den Geschäften des Kongresses soll dabei nur möglich sein, wenn es innerhalb dieser vierzehn Tage mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat, eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.
Section 3 - Coming into force
Der 5. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten tritt mit Abschluss des Verfahrens seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
Ashley Fox
Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader
SimOff:
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Sorry, aber ich möchte
das in Erinnerung rufen. Wir betiteln Verfassungszusätze nur noch und geben keine Nummerierungen vor, weil diese (Nummerierungen) eh durch die Verfassung vorgeschrieben sind.
Sorry, aber ich möchte das in Erinnerung rufen. Wir betiteln Verfassungszusätze nur noch und geben keine Nummerierungen vor, weil diese (Nummerierungen) eh durch die Verfassung vorgeschrieben sind.
XXIX. President of the United States
*22. März 1947 +09.05.2011