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Original von Alricio Scriptatore
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(3) Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, bei den zuständigen und ausführungsfähigen Bundeseinrichtungen die Eintreibung der Schuld beim Schuldner zu verlangen.
Welche sind das? Ist irgendwo festgelegt wer dafür zuständig ist?
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Original von John Robert Waller
Mir fehlt die klare Regelung dass Nachfahren (und auch Folge-IDs) eines beispielsweise verstorbenen Schuldners nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.
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Original von Caleb McBryde
Im Federal Debt Refund Act bitte ich, in Art I, Sec 2, par. 2 den Tippfehler in "Gesetzesverkpndung" auszubessern und gleiches in Art II, Sec 2, par. 2 bei "Vollkstreckungstitel" vorzunehmen.
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Original von Caleb McBryde
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank.
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Original von John Robert Waller
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Original von Alexander Xanathos
Naja, die Nachfahren können das Gesamterbe annehmen oder ausschlagen. Nehmen sie es an, nehmen sie auch die Schulden auf sich.
Wo ist das gesetzlich geregelt?
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Original von John Robert Waller
Und was ist mit ausgebürgerten Ex-Bürgern die Schulden bei der Bank haben? Werden hier Verwandte zur Rechenschaft gezogen?
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Original von The White House
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Original von Caleb McBryde
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank.
In welchem Art. II. Sec. 2 sind Sie? Ich konnte weder im Financial Administration Regulations Amendment Act noch im Economic Support Loan Act noch im Federal Debt Refund Act die Fristen finden, von denen Sie sprechen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The White House« (26. August 2008, 17:24)
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Original von The White House
Das ist gar keine Drohung oder Warnung, aber das wäre die Konsequenz seiner kritischen Nachfragen zu Einzelfällen (die ich im Übrigen so noch nicht erlebt habe).
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