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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Donnerstag, 22. September 2011, 21:11

S. 2011-099 Questioning of the Administration




Honorable Members of Congress:

Sen. Witfield richtet folgende Fragen an die Administration.

Ich erteile einem Vertreter der Administration das Rederecht.
Der Antwortende hat folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Die religiöse Beteuerung kann entfallen.

Die Befragung ist nach der Vereidigung eröffnet.
Sie dauert 168 Stunden und wird bei Bedarf verlängert.


President of the Senate


I. Durch Beschluss des Supreme Court vom 7. September 2011 ist nunmehr klar gestellt, dass aufgrund des Urteils im Verfahren The President vs. the Congress of the United States keine Feststellung über Nichtigkeit eines Gesetzes der Vereinigten Staaten erfolgt ist.

1. Welche Folgerungen schließt die Administration sowohl für ihre gegenwärtige Amtsführung, für die Organisation der Bundesverwaltung und die von der Bundesverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben daraus?
2. Konkret welche Gesetze sind nach Ansicht der Administration derzeit geltendes Recht? Ich bitte hierzu um konkrete Benennung jedes Gesetzes mit dem jeweiligen Rechtsstand.

II. Mit dem 31. August 2011 hat President Laval die Ernennungsurkunde von Mrs. Aspen Campbell Lockerby zur Associate Justice of the U.S. Supreme Court wegen durch nichterfolgter Eidesleistung bekundeten Desinteresses zurückgezogen. Die Amtszeit der Ernannten begann allerdings gem. Art. II, Sec. 2, SSec. 3 des SCUSA mit Aushändigung der Ernennungsurkunde; die Zustimmung des Senates zur Ernennung war bereits erfolgt. Hierzu frage ich die Administration:

3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Rücknahme der Ernennungsurkunde?
4. Geht die Administration mit meiner Schlussfolgerung konform, dass die Ernannte weiterhin das Amt einer Associate Justice of the U.S. Supreme Court ausübt, bis dass eine der ausschließlich in Art. II, Sec. 2, SSec. 3 SCUSA genannten Voraussetzungen für das Ende der Amtszeit eingetreten ist?
5. Stimmt die Administration letztlich meiner Annahme zu, dass die Ernennung eines weiteren (dritten) Associate Justice of the U.S. Supreme Court daher rechtswidrig und somit nichtig wäre, solange die Ernannte weiterhin im Amt ist?
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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2

Donnerstag, 22. September 2011, 21:12

Handlung:Schaut aufmerksam Senator Witfield an.
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Chester J. Witfield

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3

Donnerstag, 22. September 2011, 21:27

Handlung:Bemerkt den mysteriösen Blick der Senatspräsidenten und fühlt sich merkwürdig unwohl.
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Luciano Marani

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4

Sonntag, 25. September 2011, 19:50

Madam President,
ich, Luciano Marani, U.S. Attorney General, stehe als Vertreter der Administration für diese Befragung bereit.

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


1. Welche Folgerungen schließt die Administration sowohl für ihre gegenwärtige Amtsführung, für die Organisation der Bundesverwaltung und die von der Bundesverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben daraus?

Ich verstehe die Frage in einer dreifachen Hinsicht, nämlich in Bezug auf
1. die Konsequenzen für die externe Einrichtung einer Behörde,
2. die Konsequenzen für die interne Organisation einer Behörde und
3. die Konsequenzen für das Verfahren einer Behörde.

Zu 1: Die derzeitig aufgrund von Verfassung und Gesetzen möglichen Verfahren zur Einrichtung von Behörden sind sowohl auf dem Wege des einfachen Kongressgesetzes selbst, als auch auf dem Wege über den Organisationserlass gem. dem FAAA möglich.
Zu 2: Das interne Organisationsrecht steht nach Meinung des Department of Justice den Behördenleitern bzw. maximal ihren unmittelbaren Vorgesetzten - und natürlich dem Präsidenten als Oberhaupt der Administration - zu.
Zu 3. Das Verfahren der Behörden im Sinne vom Auftreten gegenüber den Bürgern anbelangt - insbesondere Eingriffsbefugnisse in ausdrückliche und gewohnheitsrechtliche (Grund-) Rechte der Menschen - bestimmte sich seit jeher durch Bundesgesetz, sodass sich hier keinerlei Änderungen ergeben haben.


2. Konkret welche Gesetze sind nach Ansicht der Administration derzeit geltendes Recht? Ich bitte hierzu um konkrete Benennung jedes Gesetzes mit dem jeweiligen Rechtsstand.

Gemäß des vom Department of Justice, vertreten durch meine Person als Attorney General, beantragten Ersuchens zur Konkretisierung der Novus Ordo Decisio des Obersten Gerichtshofes, um diesbezüglich Gewissheit zu schaffen, und gemäß der daraufhin erfolgten Entscheidung über dieses Ersuchen, bleibt nur eines festzustellen:

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat einst auf Grundlage der seinerzeit geltenden Verfassungsbestimmungen festgestellt, dass es dem Kongress untersagt war, das Initiativrecht zur Errichtung von Behörden in Anspruch zu nehmen, weil ein solches für den Kongress nicht bestand. In Ermangelung der Aufhebung ausdrücklich bestimmter Gesetze bzw. Gesetzesstellen, hat dieses Urteil aber nur Feststellungscharakter für die Vergangenheit mit der Verpflichtung des Kongresses lediglich zum Unterlassen derartigen Verhaltens, jedoch keinen gestalterischen Charakter für die Zukunft und auch keinen in Bezug auf die Geltungskraft der Gesetze.

Daraus folgt, dass alle vom Bundesarchiv amtlich geführten Gesetze geltendes Recht sind, da keine anderslautende konkrete Festlegung vom Obersten Gerichtshof getroffen worden ist.


3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Rücknahme der Ernennungsurkunde?

Es existiert keine rechtliche Grundlage für die Freiheit eines Menschen und eines Amtsträgers, sich seine Haltung und seine Entscheidung noch einmal zu überlegen, sofern ihn keinerlei Verpflichtungen zu einer bestimmten Haltung und Entscheidung anhalten.


4. Geht die Administration mit meiner Schlussfolgerung konform, dass die Ernannte weiterhin das Amt einer Associate Justice of the U.S. Supreme Court ausübt, bis dass eine der ausschließlich in Art. II, Sec. 2, SSec. 3 SCUSA genannten Voraussetzungen für das Ende der Amtszeit eingetreten ist?

Zumindest das Department of Justice teilt diese Auffassung nicht, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Art. VII Sec. 2 der Verfassung lautet:
Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, alle anderen Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger sowie die Mitglieder des Kongresses sollen am Tage ihres Amtsantritts den folgenden Eid auf die Verfassung ablegen: "Ich gelobe feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten getreulich einhalten, bewahren und verteidigen und meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde."

Entsprechend dieser Regelung bedarf es zur Erlangung eines Amtes (entweder der Ernennung oder der Wahl, aber) in jedem Fall der Eidesleistung. Die (Bundes-) Ämter, die allein aufgrund von Wahl und Eidesleistung erlangt werden können, sind stark begrenzt: Das sind der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Mitglieder des Kongresses. Alle anderen Ämter erlangt man durch Ernennung und Eidesleistung.

Wer die Leistung des Eides verweigert, kann das Amt, für das er bestimmt ist, nicht rechtmäßig erlangen.

Einen Vergleich liefert das Staatsbürgerschaftsrecht: Die Staatsbürgerschaft wird rückwirkend zu einem bestimmten Datum verliehen, auch wenn der Eid später geleistet worden ist. Hier kommt es sogar zu dem Fall, dass ein verfrühter Eid keine Berücksichtigung findet.
Die genannte Verfassungsnorm kann der SCOTUS Act nicht ändern. Seine Regelungen sind im Rahmen der Verfassung vielmehr so zu verstehen, dass definiert wird, wann die Amtszeit konkret endet. Die Bestimmung über den Beginn der Amtszeit ist demgegenüber eine rechtliche Fiktion, denn die Ernennung wird erst rückwirkend wirksam, sobald der Eid geleistet worden ist.

Der Meinung des ehrenwerten Senators von Peninsula folgend würde es bedeuten, dass ein Richter nur ernannt werden muss, aber sonst weder den Amtseid zur Erlangung des Richteramtes, noch den Richtereid zur Ausübung des Richteramtes zu leisten braucht bzw. dass eine derartige Verweigerung nicht einmal geahndet werden könnte, da hiernach der Eid ein bloßer zeremonieller Spaß wäre ... ebenso wie der Wahrheitseid im Kongress oder bei Gericht. Diese Ansicht kann jedoch wirklich nicht im Sinne des Rechtstaates sein.

Daraus folgt: Eine Ernennung ist solange unwirksam, wie der Ernannte den vorgeschriebenen Amtseid zur Erlangung des Amtes nicht geleistet hat. Leistet er ihn, wird die Ernennung rückwirkend wirksam. Und daraus wiederum folgt: Solange eine Ernennung nicht wirksam ist, kann sich der Ernenner anders entscheiden und die Ernennung zurückziehen. Ist das Ernennungsverfahren jedoch durch Eidesleistung abgeschlossen, ist diese Möglichkeit erloschen; dann käme nur noch die Entlassung des Amtsträgers aus dem Amt in Betracht, jedoch nicht bei Richtern, die gegen eine Entlassung besonders geschützt sind.

Dem "Soll" der Verfassungsbestimmung wird dadurch Rechnung getragen, dass für die Eidesleistung eine gewisse Zeitspanne zur Verfügung gestellt wird. Der Präsident hat nach 10 Tagen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens diese Zeitspanne als beendet angesehen, zumal es keinerlei Hinweise oder Ersuchen der Betroffenen auf Aufschub gab. Die höchstrichterliche Rechtsprechung inform eines vollständig besetzten Obersten Gerichtshofes hat den Präsidenten zur Rücknahme der unwirksamen Ernennung nach einem angemessenen Zeitraum bewogen.

Der Umstand, dass der Senat einer Personalie bereits zugestimmt hat, ist dabei belanglos.
Die Billigung durch den Senat ist eine Voraussetzung für die (rechtmäßige, aber bis zur Eidesleistung unwirksame) Ernennung. Sie ist aber keine Wahl, aufgrund derer das Amt übertragen wird.


5. Stimmt die Administration letztlich meiner Annahme zu, dass die Ernennung eines weiteren (dritten) Associate Justice of the U.S. Supreme Court daher rechtswidrig und somit nichtig wäre, solange die Ernannte weiterhin im Amt ist?
Unter ausdrücklichem Hinweis auf die hypothetische Natur dieses Falles ist die Antwort, dass die Annahme, dass die Berufung eines weiteren Richters an den Obersten Gerichtshof rechtswidrig wäre, sofern der Oberste Gerichtshof vollzählig besetzt wäre, richtig ist und vom Department of Justice auch geteilt wird.


Edit: "nicht" eingefügt
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luciano Marani« (25. September 2011, 20:13)


Chester J. Witfield

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Montag, 26. September 2011, 22:17

Madam President!

Entsprechend dieser Regelung bedarf es zur Erlangung eines Amtes (entweder der Ernennung oder der Wahl, aber) in jedem Fall der Eidesleistung. Die (Bundes-) Ämter, die allein aufgrund von Wahl und Eidesleistung erlangt werden können, sind stark begrenzt: Das sind der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Mitglieder des Kongresses. Alle anderen Ämter erlangt man durch Ernennung und Eidesleistung.

Ist es nicht eher so, dass man ein Amt, das man hat, ohne die Leistung des Eides nicht antreten kann, aber man dennoch das Amt hat? Sie verweisen ganz zurecht auf Art. VII, Sec. 2 der Bundesverfassung, in dem nämlich nicht von "Kandidaten" für ein Amt die Rede ist, sondern ganz ausdrücklich von Amtsinhabern!

Zitat

Der Meinung des ehrenwerten Senators von Peninsula folgend würde es bedeuten, dass ein Richter nur ernannt werden muss, aber sonst weder den Amtseid zur Erlangung des Richteramtes, noch den Richtereid zur Ausübung des Richteramtes zu leisten braucht bzw. dass eine derartige Verweigerung nicht einmal geahndet werden könnte, da hiernach der Eid ein bloßer zeremonieller Spaß wäre ... ebenso wie der Wahrheitseid im Kongress oder bei Gericht. Diese Ansicht kann jedoch wirklich nicht im Sinne des Rechtstaates sein.

In der Tat ist meine Meinung, dass ein Richter zur Ausübung des Amtes, der mit dem Antritt beginnt, die vorgesehenen Eide leisten muss. Er hat das Amt aber dennoch inne, sobald er ernannt ist. Denn er ist dann nicht mehr ein nominierter, sondern ein ernannter Richter.

Wenn man Ihrer Meinung folgte, hätte jeder Ernannte, der seinen Eid nicht am selben Tage ableistet, sein Amt nicht angetreten und die Ernennung sei "verfallen". Ob es nun wirklich im Interesse des Rechtsstaates ist, wenn ein vom Präsidenten nominierter und vom Senat gewählter Vizepräsident - wie der aktuelle - sein Amt nicht antritt, weil er erst zwei Tage nach Ernennung seinen Eid geleistet hat, darüber kann man vortrefflich streiten.

Der Präsident hat die Ernennungsurkunde (aber nicht die Ernennung?) übrigens zurückgezogen wegen "durch nichterfolgter Eidesleistung bekundeten Desinteresses". Dabei hatte er allerdings keinen Ermessen auszuüben, denn, Mr. Marani, in der Tradition der astorischen Rechtslehre bedeutet "soll" nicht "kann", sondern "ist". Ich bitte Sie daher, genau darzulegen, warum die Administration der Ansicht ist, der Präsident könnte einen ernannten Associate Justice of the Supreme Court entlassen; von Art. II, Sec. 2, SSec. 3 SCUSA ist dieses Vorgehen ausdrücklich nicht gedeckt. Wenn die Administration einer solchen Darlegung nicht vermag, würden Sie im Interesse des von Ihnen genannten Rechtsstaates eine Advisory Opinion des Supreme Court einholen, bevor der Präsident den - meiner Ansicht nach - gleichzeitig dritten Associate Justice ernennt?

Zitat

Daraus folgt: Eine Ernennung ist solange unwirksam, wie der Ernannte den vorgeschriebenen Amtseid zur Erlangung des Amtes nicht geleistet hat. Leistet er ihn, wird die Ernennung rückwirkend wirksam. Und daraus wiederum folgt: Solange eine Ernennung nicht wirksam ist, kann sich der Ernenner anders entscheiden und die Ernennung zurückziehen. Ist das Ernennungsverfahren jedoch durch Eidesleistung abgeschlossen, ist diese Möglichkeit erloschen; dann käme nur noch die Entlassung des Amtsträgers aus dem Amt in Betracht, jedoch nicht bei Richtern, die gegen eine Entlassung besonders geschützt sind.

Handlung:Schüttelt den Kopf.


Zitat

Der Umstand, dass der Senat einer Personalie bereits zugestimmt hat, ist dabei belanglos.
Die Billigung durch den Senat ist eine Voraussetzung für die (rechtmäßige, aber bis zur Eidesleistung unwirksame) Ernennung. Sie ist aber keine Wahl, aufgrund derer das Amt übertragen wird.

Die Billigung des Senats ist nicht einmal Grundlage für die Ernennung, sondern nach dem Wortlaut des Gesetzes bedarf die Ernennung der Billigung durch den Senat. Beides gehört somit untrennbar zusammen. In der Tat ist davon auszugehen, dass die Ernennung lediglich ohne Billigung des Senates nicht wirksam ist; danach aber schon.

Zitat

Unter ausdrücklichem Hinweis auf die hypothetische Natur dieses Falles ist die Antwort, dass die Annahme, dass die Berufung eines weiteren Richters an den Obersten Gerichtshof rechtswidrig wäre, sofern der Oberste Gerichtshof vollzählig besetzt wäre, richtig ist und vom Department of Justice auch geteilt wird.

Dann hoffe ich, wird der Präsident sehr wohl abwägen, ob er ohne weitere rechtliche Prüfung, die nicht nur von einem juristischen Berater kommen sollte, sondern im günstigsten Fall von mehreren, eine möglicherweise rechtswidrige Ernennung (sic!) eines weiteren Associate Justice vornimmt.
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Charlotte McGarry

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6

Freitag, 30. September 2011, 04:22




Senator Witfield:

Ich bitte Sie, Ihre Fragen klar zu markieren.
Es ist für das Präsidium im Augenblick nicht nachvollziehbar,
was eine Frage ist, sodass nicht mitgezählt werden kann.

Ich danke für Ihr Verständnis.


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Charlotte McGarry

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7

Freitag, 30. September 2011, 04:34




Honorable Members of Congress:

Das Aktenzeichen wurde angepasst.


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Chester J. Witfield

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8

Freitag, 30. September 2011, 15:59

Madam President,

ich hebe meine bereits geäußerten Fragen gerne nochmals separat hervor:

Ist es nicht eher so, dass man ein Amt, das man hat, ohne die Leistung des Eides nicht antreten kann, aber man dennoch das Amt hat?

[...]

Ich bitte Sie daher, genau darzulegen, warum die Administration der Ansicht ist, der Präsident könnte einen ernannten Associate Justice of the Supreme Court entlassen; von Art. II, Sec. 2, SSec. 3 SCUSA ist dieses Vorgehen ausdrücklich nicht gedeckt. Wenn die Administration einer solchen Darlegung nicht vermag, würden Sie im Interesse des von Ihnen genannten Rechtsstaates eine Advisory Opinion des Supreme Court einholen, bevor der Präsident den - meiner Ansicht nach - gleichzeitig dritten Associate Justice ernennt?

Im Übrigen bitte ich um Verlängerung der anscheinend schon verstrichen Frist von 168 Stunden zur Beantwortung, da meine Nachfragen eben dieser noch harren.
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9

Freitag, 30. September 2011, 19:35




Honorable Members of Congress:

Die Befragung wird bis zur Beantwortung
der Nachfragen von Sen. Witfield verlängert.


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10

Montag, 3. Oktober 2011, 22:50

Mr. President pro tempore,

ich nehme bis auf weiteres die Vertretung der Administration anstelle von Mr. Marani ein, der aufgrund der Erledigung seines Amtes nicht mehr im Namen der Administration sprechen kann und infolge dessen nicht mehr das Rederecht in dieser Angelegenheit genießt.

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Ich beantworte die Fragen des Senators von Peninsula wie folgt:


Ist es nicht eher so, dass man ein Amt, das man hat, ohne die Leistung des Eides nicht antreten kann, aber man dennoch das Amt hat?

An dieser Stelle sei verwiesen auf die Inauguration-Regeln für Mitglieder des Repräsentantenhauses:
Art. III Sec. 6 Feder Election Act
(1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
(2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV [!], Sec. 1 dieses Gesetzes.
Verwiesen wird nicht auf Art. IV, sondern auf Art. V. Der Fehler hat sich wohl bei der letzten Reform dieses Gesetzes eingeschlichen.
Art. V Sec. 1 Ssec. 1:
Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch:
1. öffentlich erklärten Verzicht,
2. Rücktritt,
3. Tod,[...]
Senator, das Gesetz unterscheidet den Verzicht vom Rücktritt. Zurücktreten von einem Amt kann nur ein Amtsträger, also ein Mensch, der ein Amt wirksam innehat.
Verzichten auf ein Amt kann jeder Mensch, der für ein Amt vorgesehen ist, es aber noch nicht innehat. Der Betroffene ist also noch nicht Amtsträger, sondern soll es erst werden.
Interessanterweise heißt es, dass das Kongresmitglied sein Mandat (zur Volksvertretung) verliert, nicht sein Amt. Darüber hinaus nennt das Gesetz zuerst den Verzicht und erst dann den Rücktritt. Aus der Systematik ergibt sich eine chronologische Auflistung in Bezug auf den Betroffenen, die nur einen Schluss zulässt:

Zuerst bedarf es der Wahl, dann bedarf es der Eidesleistung und erst dann ist der Betroffene im Amt.
Andernfalls ergibt die Unterscheidung zwischen Verzicht und Rücktritt keinen Sinn.
Der Eid auf die und gemäß der Verfassung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Amtes und nicht nur zu dessen Ausübung.
Wer den Eid nicht leistet, hat das Amt nicht inne.


Ich bitte Sie daher, genau darzulegen, warum die Administration der Ansicht ist, der Präsident könnte einen ernannten Associate Justice of the Supreme Court entlassen; von Art. II, Sec. 2, SSec. 3 SCUSA ist dieses Vorgehen ausdrücklich nicht gedeckt. Wenn die Administration einer solchen Darlegung nicht vermag, würden Sie im Interesse des von Ihnen genannten Rechtsstaates eine Advisory Opinion des Supreme Court einholen, bevor der Präsident den - meiner Ansicht nach - gleichzeitig dritten Associate Justice ernennt?

Die Darlegung erfolgte durch die Beantwortung der letzten Frage. Eine Entlassung ist eine Amtsenthebung durch den zuständigen Vorgesetzten.
Da es sich jedoch nicht um einen Amtsträger handelte, hat der Präsidenten demnach auch niemanden entlassen.
Die Frage ist darüber hinaus hinfällig angesichts der Tatsache, dass der dritte Richter vom Senat bestätigt, er ernannt und doppelt vereidigt worden ist.
Helen McCrary
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Chester J. Witfield

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11

Montag, 3. Oktober 2011, 22:59

Mr. President,

ich darf festhalten, dass meine letzte Frage nicht beantwortet worden ist. Ich habe ausdrücklich gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Entlassung eines ernannten Associate Justice durch den Präsidenten erfolgte. Ich habe nicht gefragt, ob die Administration Ms. Campbell Lockerby als ernannte Associate Justice of the Supreme Court ansieht oder als solche angesehen hat.
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

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12

Dienstag, 4. Oktober 2011, 19:10

Mr. President pro Tempore,

ich beantworte die Frage des Senators wie folgt:

ich darf festhalten, dass meine letzte Frage nicht beantwortet worden ist. Ich habe ausdrücklich gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Entlassung eines ernannten Associate Justice durch den Präsidenten erfolgte. Ich habe nicht gefragt, ob die Administration Ms. Campbell Lockerby als ernannte Associate Justice of the Supreme Court ansieht oder als solche angesehen hat.

Ich möchte Ihnen zur Verdeutlichung eine Entscheidungsfrage entgegenhalten, auf die Sie lediglich mit Ja oder Nein antworten sollen: "Haben Sie aufgehört, zu rauchen?" Wenn Sie jetzt antworteten, dass Sie niemals geraucht haben und die Frage somit weder richtig noch wahr beantwortet werden kann, dann sind wir genau an dem Punkt, an dem Ihre Frage ins Nirgendwo führt.

Nach Meinung der Administration handelte es sich nicht um eine Richterin, weil sie noch nicht im Amt war. Deshalb kann sie auch nicht entlassen werden, was der Präsident auch niemals getan hat. Um beim Vergleich von Rücktritt und Verzicht zu bleiben, der Präsidenten hat nicht das unfreiwillige Pendant zum Rücktritt, nämlich die Entlassung, bewirkt, sondern das unfreiwillige Pendant zum Verzicht, nämlich die Rücknahme der Ernennung. Ein weiterer Vergleich wäre der mit der Ehe: Der Präsident hat nicht die Scheidung (Pendant zum Rücktritt bzw. Entlassung) bewirkt, sondern eine Annullierung (Pendant zum Verzicht bzw. zur Rücknahme), weil sie eben auch gar nicht erst wirksam bestanden hat.

Ihre Frage läuft ins Leere. Warum dies so ist, wurde hinreichend dargelegt.
Helen McCrary
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Chester J. Witfield

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13

Dienstag, 4. Oktober 2011, 19:25

Mr. President,

die "Entscheidungsfrage" von Mrs. McCrary könnte man auch wahrheitsgemäß mit "Nein" beantworten, wenn man es denn wollte. Ebenso wie man meine Frage beantworten könnte, denn der Präsident hat lediglich eine Urkunde zurückgezogen, der Akt der Ernennung jedoch verbleibt.

Wie dem auch sei; ich nehme an, diese Frage wird nur der Supreme Court abschließend klären können, da Mrs. McCrary die Rechtsgrundlage des Handelns des Präsidenten nicht zu nennen bereit ist.

Mr. President, ich habe mein Nachfragerecht erschöpft und gehe davon aus, dass das Questioning damit beendet sein dürfte.
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14

Sonntag, 9. Oktober 2011, 18:24




Honorable Members of Congress:

Da offensichtlich kein weiterer Nachfragebedarf besteht und alle bereits gestellten Fragen seitens der Administration beantwortet wurden, ist die Befragung hiermit geschlossen.
Ich danke Mr. Marani und Ms. McCrary für Ihre Anwesenheit.


President of Congress

Congressman (R-LA)