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Sonntag, 9. Oktober 2011, 21:07

H.R. 2011-111 Reallocation of Competences Constitutional Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Rep. Salazar hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



President of Congress


Reallocation of Competences Constitutional Amendment Bill

Article 1
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatzartikel hinzugefügt:

    Amendment [Reallocation of the Union and State Competences]

    (1) Im Bereich des Straf- und des Strafvollzugsrechts sollen die zuständigen Organe des Bundes lediglich befugt sein, solche Straftaten und deren Ahndung zu regeln, die sich auf Amtsträger, Behörden, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des Bundes beziehen. Auch das Recht des Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Gewährung von Begnadigung und Amnestie soll dementsprechend beschränkt sein. Dem Bund soll es ferner obliegen, rechtliche Regeln aufzustellen für solche Fälle, in denen unterschiedliche Strafrechtsordnungen zur Anwendung kommen.
    (2) Fortan sollen einzig die zuständigen Organe des Bundes dazu ermächtigt sein, das bürgerliche Recht zu regeln, mit Ausnahme des Familien- und des Personenstandsrechts.
    (3) Dass die Organisation der Gerichtsbarkeit grundsätzlich Sache des Bundes ist, soll die Staaten nicht daran hindern, eigene Höchst- und Verfassungsgerichte zu unterhalten. Diese sollen, sofern errichtet, im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten der Staaten verbindlich Recht sprechen, ihre Entscheidungen jedoch sollen auf Antrag der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Fragen der Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung unterliegen.
    (4) Bezüglich der Förderung, Nutzung und Verwertung von Ressourcen im Gebiet und unter der Hoheit der Vereinigten Staaten sollen allein die zuständigen Organe des Bundes ermächtigt sein, Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen.

Article 2
Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald der in ihm enthaltene Zusatzartikel erfolgreich das durch die Verfassung vorgegebene Ratifizierungsverfahren durchlaufen hat.

Congressman (R-LA)



2

Montag, 10. Oktober 2011, 01:16

Honorable Members of Congress,

mit diesem Entwurf für einen Verfassungszusatz greife ich mit Unterstützung meiner Kollegen aus dem Republican Congressional Caucus ein Thema auf, das ich bereits im Wahlkampf angesprochen hatte. Der Leitgedanke dabei ist, dass unser föderales Staatsystem zukünftig sowohl effizienter als auch attraktiver gestaltet werden soll. Eine notwendige Maßnahme im Rahmen dieses Prozesses ist die Neugliederung des Bundesgebiets durch Staatenfusionen, die wir - angefangen mit dem Serena Act - inzwischen ja schon in diesem Hause behandelt und rechtlich bereits weit vorangetrieben haben. Eine zweite notwendige Maßnahme, um die neuen konsolidierten Staaten auch nachhaltig mit politischem Leben erfüllen zu können, ist eine sinnvolle Neuverteilung der Gestaltungskompetenzen zwischen den Staaten und dem Bund. Mit dieser Materie beschäftigt sich das vorgeschlagene Amendment, indem es für drei Politikfelder wohlerwogene Anpassungen der Zuständigkeitsbereiche vorsieht. Lassen Sie mich Ihnen nun im Einzelnen erläutern, welche Intentionen hinter den jeweiligen Bestimmungen stehen:

Section 1 des Entwurfs beschäftigt sich, wie klar ersichtlich sein dürfte, mit dem Strafrecht: Das Strafrecht soll grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Staaten wechseln, weil es einige Streitfragen beinhaltet, die in der Vergangenheit regelmäßig zu hitzigen ideologische Debatten geführt haben - ich muss nur das Schlagwort Todesstrafe in den Raum werfen, um dies hinreichend zu veranschaulichen. Solange das Strafrecht Bundesmaterie ist, wird über diese Angelegenheiten mit zum Teil sehr knappen politischen Mehrheiten im Kongress verbindlich für das ganze astorische Volk entschieden - aber die jeweils unterlegene Seite kann sich damit oft nur schwer arrangieren, weil eben essentielle Weltanschauungs- und Gewissensfragen davon betroffen sind. Mit der Verlagerung der Zuständigkeit für das Strafrecht auf Staatenebene liefen diese Debatten künftig in jedem Staat separat, wo, wie sich in der Vergangenheit oft gezeigt hat, die allgemeinen Ansichten über Gott und die Welt in der Regel homogener ausgeprägt sind. Ich denke, Astor würde besser damit fahren, wenn es künftig sowohl seinen liberalen als auch seinen wertkonservativen Staaten erlaubt, ihr Strafrecht selbstverantwortlich zu gestalten.

Der Bund könnte auf Basis dieses Entwurfs auch weiterhin auf jenen Feldern Strafgesetze erlassen, die unmittelbar mit seinem Personal, seinen Behörden und seiner natürlichen rechtlichen Einflusssphäre zu tun haben: Gesetze gegen Hochverrat, ein eigener Criminal Code für die Streitkräfte und ähnliches wären selbstverständlich auch weiterhin zulässig. Was im Entwurf bewusst ausgeklammert wurde und daher ebenfalls beim Bund verbleibt, ist die Zuständigkeit für das Strafprozessrecht. Diese sehr spezielle, eigentlich nur für Berufsjuristen interessante Materie sollte man am Besten weiterhin bundeseinheitlich regeln. Rein deklaratorisch, weil durch das Prinzip der horizontalen Gewaltenteilung bereits impliziert, ist die im Entwurf verankerte Beschränkung des Amnestie- und Begnadigungsrechtes des Präsidenten auf Bundesstraftaten.

Section 2, die sich mit dem Zivilrecht befasst, sieht eine Kompetenzverschiebung in die andere Richtung vor - von den Staaten hin zum Bund. Die für juristische Laien eher unspannende Materie des Vertragsrechts, des Erbrechts et cetera soll künftig an den Bund fallen, weil sie sich für die Staaten bislang als wenig regelungsattraktiv erwiesen hat; meines Wissens gibt es bislang in keinem Staat eine Zivilrechtskodifikation. Außerdem ist es noch unter einem anderen Aspekt sinnvoll, diese Materie fortan bundeseinheitlich zu regeln, da der Bund durch den vorliegenden Entwurf auch größere Handlungsmöglichkeiten auf dem korrespondierenden Feld der Wirtschaftsgesetzgebung gewinnen wird. Lediglich das Familien- und Personenstandsrecht soll in der Zuständigkeit der Staaten verbleiben, da sich, ähnlich wie bei vielen strafrechtlichen Fragen, etwa bezüglich der Definition der Ehe und der Anerkennung homosexueller Partnerschaften keine weltanschaulicher Konsens auf Bundesebene herstellen lässt.

Section 3 beinhaltet lediglich eine deklaratorische Antwort auf die immer wieder einmal aufgeworfenen Frage, ob die Staaten auch eigene Gerichte unterhalten dürfen, obwohl die Gerichtsorganisation grundsätzlich Sache des Bundes ist. Die Antwort darauf ist die, die Realität und Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit gegeben haben: Die Staaten dürfen, aber diese Gerichte sind, sofern handlungs- und funktionsfähig, in ihrer Rechtsprechung natürlich an die Prinzipien der Bundesverfassung gebunden.

Schließlich noch zu Section 4, die dem Bund die alleinige Kompetenz zur "Förderung, Nutzung und Verwertung von Ressourcen" in den Vereinigten Staaten zuweist: Dieser Themenkomplex ist in den letzten Jahren im Rahmen der Debatte um die EcoSim derart intensiv diskutiert worden, dass ich mir detaillierte Ausführungen an dieser Stelle dazu spare. Ich stelle lediglich fest, dass die vorgeschlagene Regelung inzwischen weitgehend konsensfähig sein dürfte, nachdem trotz redlichen Bemühens kein Staat aus eigener Kraft das Problem der Konzessionsvergabe und -überwachung in den Griff bekommen hat.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bin gespannt auf Ihre Meinungen und Einschätzungen.

Congressman (R-LA)


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Antonio Salazar« (10. Oktober 2011, 01:28)


Charlotte McGarry

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3

Montag, 10. Oktober 2011, 01:46

Mister Speaker,

ich lehne den Entwurf ab. Ich halte die Verlagerung des Strafrechts auf die Bundesstaaten für unnötig. Sie stellt eine Konzession da, die in meinen Augen nicht notwendig ist. Ich kann mir vorstellen, den Staaten einzelne Bereiche des Strafrechtes - wie beispielsweise "solche Straftaten und deren Ahndung zu regeln, die sich auf Amtsträger, Behörden, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des" jeweiligen Staates beziehen - an die Hand zu geben, mehr aber auch nicht.

Ich lehne auch die den zweiten Absatz weitgehend ab, weil mir nicht einleuchtet, warum es bundeseinheitliche Regelungen beispielsweise in Erb- oder Vertragsfragen bräuchte. Ich sehe, dass das Konzessionswesen nicht funktioniert, und bin bereit, eine entsprechende Neuregelung entsprechend mitzutragen - aber das war es dann auch schon.

Sektion 3 halte ich ebenfalls für unnötig, aber auch für unklar: Wessen Antrag ist gemeint? Warum bedarf es dieser Option überhaupt, ist das nicht bevormundend? Warum gewährt man, wenn man schon bewusst eine neue Unterebene einzieht, nicht die Option der Berufung an ein Bundesgericht?

Sektion 4 ist, wie gesagt, die einzige Sektion, bei der ich mitgehe. Ich halte sie vorerst aber für irrelevant: Der erste Schritt muss in meinen Augen ein funktionierendes System für Konten, Überweisungen, Gehälter und Steuern sein. Anschließend kann man darauf mit einer "zweiten WiSim-Stufe" aufbauen, aber wenn man wieder alles auf einmal machen will, legt man den Grundstein für eine erneute Bruchladung à la EcoSim (die weite Teile der Bevölkerung nie erreicht hat).
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Solomon Foot

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4

Dienstag, 11. Oktober 2011, 12:54

Madam President,

Zitat

Sektion 4 ist, wie gesagt, die einzige Sektion, bei der ich mitgehe. Ich halte sie vorerst aber für irrelevant: Der erste Schritt muss in meinen Augen ein funktionierendes System für Konten, Überweisungen, Gehälter und Steuern sein. Anschließend kann man darauf mit einer "zweiten WiSim-Stufe" aufbauen, aber wenn man wieder alles auf einmal machen will, legt man den Grundstein für eine erneute Bruchladung à la EcoSim (die weite Teile der Bevölkerung nie erreicht hat).


ich möchte Senator McGarry darann erinnern das es bei der damaligen Einführung der Ecosim zunächst auch nur ein funktionierendes System für Konten gab. Erst viel später kam die Warensim dazu. Vielleicht kann sich meine Kollegin aber auch nur deshlab nicht mehr erinnern weil sie sich bis heute nie von einer Wism überhaupt erreichen lassen wollte.
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Chester J. Witfield

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5

Dienstag, 11. Oktober 2011, 13:12

Madam President,

ich begrüße den Entwurf von Congressman Salazar ausdrücklich. Ich glaube, er bietet die richtige Lösung eines Umstandes, den wir doch allzu gut kennen: In den Bundesstaaten gibt es kaum "greifbare", vor allem kaum polarisierende Zuständigkeiten, die eine Belebung dieser Ebene erreichen könnten. Mit der Verlagerung der grundsätzlichen Zuständigkeit für das Strafrecht auf die Bundesstaaten, um einen Punkt des Entwurfes aufzunehmen, kann genau dies erreicht werden. Ich wundere mich durchaus, dass gerade die Demokraten, die seit Jahr und Tag eine Abschaffung der Todesstrafe fordern, sich gesamtgesellschaftlich und politisch damit nicht durchsetzen konnten, eine Änderung der Kompetenzordnung nicht begrüßen, die es ihnen auf Ebene der Bundesstaaten ermöglicht, diese Frage lokal zu klären.

Natürlich muss es weiterhin ein "Auffangstrafrecht" geben für die Bereiche, die über die Grenzen eines Bundesstaates hinaus gehen oder Kompetenzen des Bundes betreffen. Deswegen gehe ich mit der Formulierung im Entwurf des Congressman Salazar auch vollständig konform.

Ebenso begrüße ich den Vorschlag, die Regelung von Kernbereichen des bürgerlichen Rechtes künftig auf den Bund zu übertragen. Denn welche Frage des bürgerlichen Rechtes auch umstritten sein mag, man kann es nicht wissen. Denn meines Wissens hat kein Bundesstaat hier überhaupt eine Regelung getroffen.

Die deklaratorische Feststellung, dass die Bundesstaaten entgegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes in Fragen der Organisation der Gerichtsbarkeit eigene Höchst- und Verfassungsgerichte einrichten können, ist sehr zu begrüßen. Warum die Senatorin von New Alcantara, deren Bundesstaat derzeit ebenfalls einen eigenen Obersten Gerichtshof eingerichtet hat, eine diesen Zustand legitimierende Erweiterung der Verfassung für unnötig hält, sollte sie uns eventuell erklären.

Dass schließlich eine Verlagerung der Kompetenz für die Regelung der Ressourcenfrage auf den Bund sinnvoll ist, möchte ich ausdrücklich bestätigen. Der Intention des Antragstellers kann ich hier nur aus vollem herzen zustimmen.

Alles in Allem halte ich den Entwurf nicht nur für begrüßenswert, sondern für eindeutig zustimmungsfähig.
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Chester J. Witfield

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6

Dienstag, 11. Oktober 2011, 13:23

Madam President,

ich möchte hier zudem ergänzen, dass die Regelung über die Beschränkung des Rechtes des Präsidentenzur Gewährung von Begnadigung und Amnestie ebenfalls nur rein deklaratorisch ist. Denn der Präsident kann als Organ des Bundes keine Entscheidung treffen, die in die Zuständigkeit der Bundesstaaten fällt. Meines Erachtens wurde dies öffentlich bereits festgestellt, es darf aber im Protokoll zu dieser Debatte nicht fehlen.
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Taylor Kay Roberts

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Dienstag, 11. Oktober 2011, 13:55

Madam President,

ich halte insbesondere auch Sec. 3 für wichtig: Die Frage, ob denn Staaten nun eigene Verfassungsgericht haben dürfen, ist in der Tat bisher immer wieder Diskussionsthema gewesen, weil einige Menschen - so wie ich - der Meinung sind, es sei selbstverständlich, dass Staaten ein solches Recht haben, während andere Diskutanten die Meinung vertraten, es sei dem eben - ebenso natürlich - nicht so, da dem Bund die Zuständigkeit dazu zukäme.
Mit dieser Section wird ein für alle Mal Klarheit erhoben. Auch den Rechtsweg zum Supreme Court halte ich für notwendigerweise - und bereits aus der Verfassung - geboten und gerade in dieser Ausgestaltung nicht für bevormundend: Auch für die Staaten ist oberstes Recht noch immer die Bundesverfassung, und auch Entscheidungen über die Auslegung der Staatsverfassungen müssen mit der Bundesverfassung im Einklang stehen. Wegen einer Verletzung seiner Rechte aus der Bundesverfassung kann sich sowieso jeder Büger an den Supreme Court wenden, damit auch gegen ein Urteil eines State Supreme Court. Damit ist diese Feststellung einerseits deklaratorisch, andererseits schließt sie einen weiteren Rechtsweg zu den unteren Bundesgerichten aus, deren Aufgabe es einfach nicht ist und nicht sein kann, die Entscheidungen von State Supreme Courts auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung zu prüfen und ein solches Urteil durch den langwierigen Instanzenzug zu schleppen, wo sich ein Bürger sowieso direkt an den Supreme Court wenden kann. So instituionalisieren wir diesen Rechtsweg nochmal ausdrücklich und sichern aber gleichzeitig auch, dass State Supreme Court-Entscheidungen im großen und ganzen endgültig sind und damit die horizontale Gewaltenteilung gewahrt bleibt.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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Dienstag, 11. Oktober 2011, 14:01

Mister Speaker,

Rep. Salazar hat mich offenbar missverstanden: Ich kann Sec. 4 seines Entwurfes mittragen, obwohl er natürlich Recht damit hat, dass ich die WiSim für ein Nischenthema halte, das nur wenige in diesem Land erreicht. Zumindest die EcoSim bleibt den Beweis des Gegenteils schuldig. Ich wiederhole aber gerne noch einmal, dass ich Sec. 4 seines Entwurfes mittragen kann.

Hätte er sich - wie die geschätzte Kollegin aus Savannah - darum bemüht, mich zu überzeugen, hätte er sich auch meine Zustimmung zu Sec. 3 gesichert, gegen die ich nun - wie gegen eine Einschränkung des Begnadigungsrechtes - keine Einwände habe. Ich glaube, meine Zustimmung zu drei Vierteln seines Entwurfes sollte kein Grund für ihn sein, mich so verbittert anzufallen.
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Dienstag, 11. Oktober 2011, 15:14

Madam President,

erlauben Sie mir zunächst, Senator McGarry darauf hinzuweisen, dass nicht ich es war, der eine erneute Einlassung zur EcoSim gemacht hat, sondern Senator Foot. Da wir allerdings beide aus dem Orange State kommen, nehme ich ihr diese Verwechslung nicht übel. ;)

Desweiteren möchte ich die ehrenwerten Senatorin von New Alcantara fragen, mit welchem Viertel des Entwurfs sie weiterhin nicht einverstanden ist, damit weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden kann. Leider ging dies aus ihrem letzten Wortbeitrag nicht eindeutig hervor.

Congressman (R-LA)



Arjun Narayan

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10

Dienstag, 11. Oktober 2011, 15:55

Mister Speaker,
die vorliegende Bill findet meine Zustimmung in allen Punkten. Ich kann mich dem bisher Gesagten der Kolleginnen und Kollegen nur anschließen und befürworte die Kompetenzverschiebungen.

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Charlotte McGarry

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Dienstag, 11. Oktober 2011, 17:55

Mister Speaker,

ich bitte aufrichtig um Entschuldigung für die Verwechselung. Um die Frage von Rep. Salazar zu beantworten: Section 1 Satz 1 (und damit auch Satz 3) werde ich aus Sachgründen nicht mittragen können. Ich bin von der Eignung dieser Maßnahme schlicht nicht überzeugt.

Die Intention, diese beiden sachfremden Änderungen in einem Gesamtpaket zu verhandeln, um sie den Staaten schmackhaft zu machen, kann ich nachvollziehen. Verfassungsänderungen sind aber für einen politischen Kuhhandel ungeeignet. Die Maßnahmen verdienen es, nach ihren individuellen Meriten besprochen, beurteilt und bewertet zu werden.
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Dienstag, 11. Oktober 2011, 18:21

Madam President,

zunächst einmal denke ich nicht, dass eine der im Entwurf enthaltenen Bestimmungen "sachfremd" ist - alle vorgeschlagenen Regelungen fallen ganz klar unter die Kategorie "Kompetenzadjustierungen zwischen dem Bund und den Staaten".

Dann hätte ich noch einige Fragen an Senator McGarry: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der politische Diskurs auf Staatenebene seit Jahren darunter leidet, dass die Staaten kaum für Angelegenheiten zuständig sind, die zu einer beherzt geführten Auseinandersetzung Anlass bieten? Sehen Sie nicht - gerade als überzeugte Gegnerin der Todesstrafe - die Vorteile, die eine Verlagerung des Strafrechts in die Zuständigkeit der Staaten für Ihre Sache mit sich bringen könnte? Welche Nachteile würden Ihrer Meinung nach dadurch entstehen, dass man die Regelungskompetenz für das Strafrecht auf die Staaten überträgt?

Congressman (R-LA)



Liam Aspertine

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13

Dienstag, 11. Oktober 2011, 18:24

Madam President,

ich halte die Bill für wichtig und gut. Daher wird sie meine Zustimmung erhalten.

Charlotte McGarry

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14

Dienstag, 11. Oktober 2011, 18:40

Madam President,

ich halte die Verknüpfung der enthaltenen Inhalte insofern für sachfremd, als dass über Teile des Entwurfes parteiübegreifend und seit geraumer Zeit Einigkeit besteht, darüber hinausgehend nun aber mit der Verlagerung der Strafrechtskompetenz ein Gegenstand aufgegriffen wird, für den dieses Faktum nicht zutrifft.

In meinen Augen muss eine gewisse Rechtseinheit in den Vereinigten Staaten gewahrt bleiben. Das betrifft beispielsweise die Ausgestaltung des Rechts der freien Rede: Wenn ich Senator Aspertine im Sport-Forum als "Arschloch" titulierte, was meinem Sprachgebrauch nicht entspricht -, unter welche Gerichtsbarkeit fiele das dann, wenn der Ort nicht deutlich definiert ist?

Das betrifft beispielsweise die Frage, was passiert, wenn ein Bundesstaat - aus welchem Grund auch immer - kein Strafrecht verabschiedet: Ihren Entwurf zu Ende gedacht hätte er dazu das Recht, Mord und Totschlag straffrei zu belassen. Unabhängig von meiner Haltung zur Todesstrafe hielte ich das für inakzeptabel.

Das betrifft beispielsweise auch die Frage, was die Abwesenheit lokaler Strafverfolgungsbehörden betrifft: Mit welchem Recht würde der Bund noch Strafsachen verfolgen, die nach seinem Recht gar nicht strafbar wären? Damit müsste jeder Bundesstaat Strafverfolgungsbehörden einrichten. Deren Existenz zu gewährleisten, halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit, schließlich können die meisten Staaten nicht einmal ununterbrochen funktionierende Legislativen und Exekutiven gewährleisten.

Die Bundesstaaten leiden darüber hinaus nicht an einem Mangel strittiger Themen, sondern an fehlender Kreativität. Es gibt eine ganze Reihe von Themen, die man auf Staatenebene diskutieren kann. Das Schulgebet, das Curriculum, der Umgang mit illegaler Einwanderung, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte, Wahlrechtshürden, die Förderung ethnischer Minderheiten, Finanzierung von religiösen Sozialprojekten oder erhöhte Zulassungsbedingungen für abtreibende Ärzte - ich könnte noch Stunden weiter reden. Die Themen gibt es, der Wille aber fehlt offenbar. Jetzt willkürlich das Strafrecht zu verlagern, um Aktivität zu erzeugen, halte ich für falsch; wir könnten auch mit dem Grenzschutz anfangen und die Staaten entscheiden lassen, ob sie eine Mauer an der Südgrenze errichten oder drei Posten an der Nordgrenze stationieren. Ich habe eingangs meine Offenheit signalisiert, das in einem Feldversuch mit wenigen Einzelrechten auszuprobieren, aber ein großangelegtes Experiment werde ich nicht mittragen können.
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Edgar Wilson

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15

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 02:02

Mr. Speaker,

ich begrüße den Entwurf.

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Solomon Foot

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16

Freitag, 14. Oktober 2011, 18:20

Madam President,

ich begrüße den Entwurf weil er die Kompentenzen und Rechte der Bundesstaaten um ein Vielfaches stärkt und auf der anderen Seite die lästige Frage der Resourcenverwaltung endlich an den Bund abgibt.
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Frankie Carbone

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17

Freitag, 14. Oktober 2011, 20:11

Mr. Speaker,

ich habe das Ausspracheprotokoll studiert und mir eine erste Meinung bilden können. Vor allem mit der Rohstoff-Thematik sah ich mich in der Vergangenheit oft konfrontiert. War ich vor Jahren noch ein klarer Verfechter der diesbezüglichen Unabhängigkeit der einzelnen Bundesstaaten, sehe ich heute den Bedarf und Nutzen einer Übertragung dieser Kompetenz an den Bund ein. Ich erlaube mir jedoch den ehrenwerten Rep. Salazar in seiner Eröffnungsrede darauf hinzuweisen, dass die Republic of Assentia die Konzessionsvergabe und -überwachung sehr wohl in den Griff bekommen hat. Die Konzessionsthematik ist in den letzten Monaten in der Tat "eingeschlafen", doch die Gründe dafür liegen nicht in den Verwaltungsstrukturen der Republic of Assentia, sondern dem faktischen Stillstand der astorischen Wirtschaft in der EcoSim. Solange das Volk mittellos ist und kein wirtschaftlicher Kreislauf existiert, ist auch eine diesbezügliche Ausgestaltung sinnlos.

Um mein abschliessendes Votum festlegen zu können, wäre ich über die Klärung der noch offenen Fragen von Senator McGarry dankbar. Vor allem die Frage bezüglich eines fehlenden Strafrechtes in einem einzelnen Bundesstaat und deren Konsequenzen weckt mein persönliches Interesse.
Frankie Carbone
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Chester J. Witfield

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18

Freitag, 14. Oktober 2011, 20:31

Madam President,

ich habe aus meiner Warte die folgenden Anmerkungen zu dem, was Senator McGarry gesagt hat:

In meinen Augen muss eine gewisse Rechtseinheit in den Vereinigten Staaten gewahrt bleiben. Das betrifft beispielsweise die Ausgestaltung des Rechts der freien Rede: Wenn ich Senator Aspertine im Sport-Forum als "Arschloch" titulierte, was meinem Sprachgebrauch nicht entspricht -, unter welche Gerichtsbarkeit fiele das dann, wenn der Ort nicht deutlich definiert ist?

Der Bund behält ja grundsätzlich die Kompetenz, im Falle sich überschneidender Kompetenzen für Klarheit zu sorgen. Das trifft natürlich auch dann zu, wenn die örtliche Zuständigkeit klärungsbedürftig ist.

Zitat

Das betrifft beispielsweise die Frage, was passiert, wenn ein Bundesstaat - aus welchem Grund auch immer - kein Strafrecht verabschiedet: Ihren Entwurf zu Ende gedacht hätte er dazu das Recht, Mord und Totschlag straffrei zu belassen. Unabhängig von meiner Haltung zur Todesstrafe hielte ich das für inakzeptabel.

Dieser Problematik, deren eventuelles Aufkommen ich nicht abstreiten will, könnte man aus dem Weg gehen, wenn man dem Bund grundsätzlich gestattet, eine Art "Auffang-Strafgesetzbuch" vorzuhalten. Das müsste dann allerdings im Rahmen dieses Amendments geregelt werden.

Zitat

Das betrifft beispielsweise auch die Frage, was die Abwesenheit lokaler Strafverfolgungsbehörden betrifft: Mit welchem Recht würde der Bund noch Strafsachen verfolgen, die nach seinem Recht gar nicht strafbar wären? Damit müsste jeder Bundesstaat Strafverfolgungsbehörden einrichten. Deren Existenz zu gewährleisten, halte ich für ein Ding der Unmöglichkeit, schließlich können die meisten Staaten nicht einmal ununterbrochen funktionierende Legislativen und Exekutiven gewährleisten.

Richtig, grundsätzlich wäre es Aufgabe der Bundesstaaten, die Strafverfolgung zu besorgen.

Meines Erachtens wäre es durchaus eine Aufwertung der lokalen Exekutive, wenn auch diese Fragen dort zu klären wären. Natürlich müsste den Gouverneuren die Aufgabe zuvorders zukommen, entweder selbst die Strafverfolgung sicher zu stellen oder Personal dafür zu aquirieren; aber genau das kann die Bundesstaatenebene eben aufwerten. Den Gouverneuren käme nicht nur die Ausgestalung zu, sondern auch mindestens eine ganz konkrete und durchaus kontroverse Entscheiungskompetenz zu. Gerade in Ansehung der verschiedenen politischen Vorstellungen wäre das kein Schlechtes.

Zitat

Die Bundesstaaten leiden darüber hinaus nicht an einem Mangel strittiger Themen, sondern an fehlender Kreativität. Es gibt eine ganze Reihe von Themen, die man auf Staatenebene diskutieren kann. [...] Ich habe eingangs meine Offenheit signalisiert, das in einem Feldversuch mit wenigen Einzelrechten auszuprobieren, aber ein großangelegtes Experiment werde ich nicht mittragen können.

Welche "wenigen Einzelrechte" spricht die Senatorin hier an?
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19

Samstag, 15. Oktober 2011, 00:26

Madam President,

wenn der Bund ein "Auffang-StGB" für Fälle, in denen die Örtlichkeit nicht klar ist oder ein Bundesstaat kein eigenes Strafrecht hat, verabschiedet, führen wir den Entwurf ad absurdum: Wir bräuchten dann auf zwei Ebenen umfassende Bestimmungen, hinzu kämen Regelungen für die Angehörigen der Streitkräfte. Damit gäbe es nach derzeitigem Stand neun relevante Strafrechtsgesetzgebungen. Die Zahl dürfte wegen der ausstehenden Staatsfusionen leicht sinken, aber das Grundproblem - und in meinen Augen wäre dieser Dschungel von Rechtsbestimmungen ein Problem - bliebe erhalten.

Ich bitte den geschätzten Kollegen auch, das Amendment als Gesamtheit zu betrachten und die Schlussfolgerung aus seinen Worten zu ziehen: Einerseits entzögen wir den Bundesstaaten die Ressourcenkompetenz (was in diesem Haus allgemein unumstritten ist und ich begrüße), weil sie sich damit überfordert gezeigt haben, gleichzeitig sollen sie aber künftig Mord und Totschlag verfolgen? Dafür haben wir in meinen Augen nicht genug juristisches Personal, so wie wir im Status quo nicht genug ökonomisches Personal haben. Mit dem Verweis auf die Gouverneure ist es in meinen Augen aus zwei Gründen nicht getan: Erstens funktioniert das derzeit schon nicht; zweitens liegt das daran, dass viele Bundesstaaten zu vielen Zeitpunkten entweder de jure oder de facto gar keinen Gouverneur haben. Das soll sich durch die Staatsfusionen verbessern, aber ob das gelingt, können wir derzeit noch gar nicht absehen. Wir müssten festhalten, dass in der Regel die Ebene des Bundes die einzig konstant funktionsfähige in den Vereinigten Staaten ist.

Wie ich bereits dargelegt habe, besteht bereits jetzt eine Vielzahl von Möglichkeiten für Gouverneure und Staatsparlament, den "verschiedenen politischen Vorstellungen" gerecht zu werden, wie der Senator von Peninsula es nennt. Ich bestreite nicht, dass diese unzureichend genutzt werden, aber die Folge aus dieser mangelnden Kompetenzwahrnehmung sollte in meinen Augen nicht sein, dass wir ergänzende Kompetenzen an die Staaten übertragen. Da die Themen inhaltlich identisch sind, spricht das Argument der Diskussionsattraktivität in meinen Augen nicht für dieses Amendment, sondern gegen die Bundesstaaten.

Ich werfe auf die letze Frage des Senators eine Idee in den Raum, die sicherlich noch kein fertiger Vorschlag ist: Ich kann mir vorstellen, dass die Bundesstaaten ergänzend zum Bundesstrafrecht weitere Straftatsbestände definieren dürfen, sofern diese dem Bundesrecht nicht zuwiderlaufen. Voraussetzung dafür wäre für mich aber, dass die Hauptstadt dann unter Bundesverwaltung gestellt würde, denn nationale Debatten können nicht von den Regelungen einer Minderheit der astorischen Bevölkerung abhängig gemacht werden.
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20

Samstag, 15. Oktober 2011, 22:06




Honorable Members of Congress:

Da ich weiteren Aussprachebedarf erkenne, wird die Debatte vorerst um 72 Stunden verlängert.



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