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Craig Hsiao

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1

Mittwoch, 21. Oktober 2009, 17:59

2009/10/004 11th Election of Congress Act Amendment Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City | October 21st, 2009


Honorable Members of Congress,

der Senator von Peninsula, Mr. Jeffrey Fillmore hat den folgenden Antrag in den Kongress eingebracht, der zur Diskussion gestellt wird.

Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 25.10.2009 - 18:00 Uhr


signed

Craig Hsiao
Speaker of the House of Representatives




11th Election of Congress Act Amendment Bill

Article I - Changing Article I
(1) Section 3 wird wie folgt ersetzt:
    "Section 3 Realization of Elections
    (1) Wahlen zum House of Representatives finden immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen, sollen 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
    (2) Wahlen zum Senat sind 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.
    (3) Ist der Leiter des USEO offiziell abgemeldet, so soll die Ankündigung einer Wahl nach Subsection 1 und 2 später oder früher erfolgen, jedoch mit einer Abweichung von höchstens 5 Tagen.
    (4) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren."
(2) Section 6, Subsection (3) wird folgendes angefügt:
    "Wird innerhalb von 7 Tagen kein Nachrücker bestimmt, gilt das Mandat als vakant und soll gemäß Article II, Section 1 Subsection (4) dieses Gesetzes neu besetzt werden."


Article II - Changing Article II
(1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:
    "Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."
(2) In Section 3 wird die folgende Subsection angefügt:
    "(6) Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als Kandidaten auf der Liste vorhanden sind, gelten die überzähligen Sitze als vakant im Sinne von Article II, Section 1 (3)."


Article III - Changing Article III
(1) Section 2 (1) wird wie folgt geändert:
    "Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."
(2) Section 2 werden die folgende Subsections angefügt:
    "(4) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so wird die Wahl unverzüglich erneut ausgeschrieben; Subsection 1 findet keine Anwendung. Die so erneut ausgeschriebene Wahl soll fünf Tage dauern und spätestens am letzten Tag des Wahlmonats enden; das bereits angelegte Wählerverzechnis behält seine Gültigkeit.
    (5) Findet sich auch bei einer nach Subsection 4 ausgeschriebenen Wahl kein Kandidat, so ist der vakante Senatsitz gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche gemäß Section 1 neu ausgeschrieben."
(3) Section 4 (2) wird wie folgt neu gefasst:
    "(2) Nachwahlen und Stichwahlen können abweichend von Article III, Section 4 (1) auch an anderen Tagen enden."


Article IV - Coming into Force
Dieses Gesetz, auf dem durch die Verfassung bestimmten Weg, in Kraft.

Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives


JVF

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2

Donnerstag, 22. Oktober 2009, 11:23

Mr. Speaker,

der von mir eingebrachte Entwurf beinhält vorwiegend Änderungen, die auch schon im letzen Amendment zum Election of Congress Act eingeführt werden sollten. Leider konnten sich die Mitglieder des Kongresses nicht auf eine Version einigen.

Die Diskussion hierzu finden sie hier. Für Fragen stehe ich ihnen dennoch zur Verfügung.

Die einzige "neue" Änderung ist Article I (2). Diese Änderung ist der aktuellen Situation im Repräsentantenhaus geschuldet. Die "Initiative for Astor" hat seit geraumer Zeit keinen Nachrücker für den verstorbenen Mr. Fitch benannt hat und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht benennen wird.

Ich bitte um ihre Zustimmung.

Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

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Bundesstaat: Astoria State

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3

Donnerstag, 22. Oktober 2009, 17:43

Mr. Speaker,
Ich habe ein paar Fragen und Anmerkungen zu diesem Antrag. Ich beziehe mich direkt auf die zu ändernden Artikel und nicht die Artikel des Amendments.

  • Art. I, Sec. 3 (1) – Warum wird der Bezug auf die Verfassung entfernt?
  • Art. II, Sec. 3 (6) – Ich kann keinen Grund erkennen, warum eine Liste, die hohe Stimmenzahlen bei einer Wahl erringen konnte, bestraft werden sollte, wenn nicht ausreichend Listenkandidaten auf der Liste standen. Die nicht besetzten Sitze sollten von der Liste auf dem üblichen Wege nachnominiert werden.
  • Art. III, Sec. 2 (4) – Das Wählerverzeichnis ist selbstverständlich, wenn das Prozedere neu ausgeschrieben wird, neu anzulegen. Es ist nicht schuld der Wählerinnen und Wähler, dass sich kein Kandidat gefunden hat. Warum also eventuell zum späteren Zeitpunkt wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bestrafen? Und warum sollte bei einer solchen Wahl plötzlich die Subsection 1 keine Anwendung mehr finden?
  • Die Streichung der separaten Meldepflicht eines Kandidaten beim USEO halte ich für nicht notwendig. Ein Kandidat oder eine Liste oder ein Ticket, welches ein wirkliches Interesse an einer Kandidatur zeigt, wird in der Lage sein sich ordnungsgemäß zu melden.

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

JVF

Retired Politician

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Bundesstaat: Freeland

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4

Donnerstag, 22. Oktober 2009, 18:01

Zitat

Original von Samantha Cunningham
Art. I, Sec. 3 (1) – Warum wird der Bezug auf die Verfassung entfernt?

Weil er nicht notwendig ist.

Zitat

Art. II, Sec. 3 (6) – Ich kann keinen Grund erkennen, warum eine Liste, die hohe Stimmenzahlen bei einer Wahl erringen konnte, bestraft werden sollte, wenn nicht ausreichend Listenkandidaten auf der Liste standen. Die nicht besetzten Sitze sollten von der Liste auf dem üblichen Wege nachnominiert werden.

Eine Liste die so viele Stimmen bei der Wahl erhält, wird diese auch bei der Nachwahl erhalten und gerade wenn dem nicht so ist, ist die Nachwahl mehr denn je gerechtfertigt.

Zitat

Art. III, Sec. 2 (4) – Das Wählerverzeichnis ist selbstverständlich, wenn das Prozedere neu ausgeschrieben wird, neu anzulegen. Es ist nicht schuld der Wählerinnen und Wähler, dass sich kein Kandidat gefunden hat. Warum also eventuell zum späteren Zeitpunkt wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bestrafen? Und warum sollte bei einer solchen Wahl plötzlich die Subsection 1 keine Anwendung mehr finden?

Das ist ein Punkt der damals auf allgemeine Zustimmung getroffen ist. Ziel ist es die Nachwahl schnellstmöglich durchzuführen. Die erneute Auslegung des Wählerverzeichnisses würde zu viel Zeit beanspruchen. Deshalb auch die nicht-Anwendung von Subsection 1. Wenn ich das allerdings jetzt so betrachte, ist die Formulierung ungünstig und ich schlage folgende Alternative vor:

Kandidaturen sind nach Subsection 1 einzureichen, jedoch innerhalb von 72 Stunden.


Zitat

Die Streichung der separaten Meldepflicht eines Kandidaten beim USEO halte ich für nicht notwendig. Ein Kandidat oder eine Liste oder ein Ticket, welches ein wirkliches Interesse an einer Kandidatur zeigt, wird in der Lage sein sich ordnungsgemäß zu melden.

Die aktuelle Doppelmeldung halte ich für bürokratischen Unfug und lehne sie deshalb ab.

Craig Hsiao

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5

Donnerstag, 29. Oktober 2009, 19:28

The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City | October 29th, 2009


Honorable Members of Congress,

die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.



signed

Craig Hsiao
Speaker of the House of Representatives
Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives